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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Umzug ins Ausland während Einbürgerung
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Beitrag begonnen von student_hh am 09.02.2007 um 22:54:13

Titel: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 09.02.2007 um 22:54:13
Hallo. Ich habe bereits die deutsche Einbürgerungszusicherung erhalten und warte auf meine Entbürgerung. Vor Abschluss dieser, möchte ich mit meinem Lebenspartner nach Frankreich ziehen.

Wird dadurch mein Einbürgerungsprozess gefährdet?

Vielen Dank!


Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 09.02.2007 um 23:45:11
Da die Einbürgerung zwingend einen andauernden Aufenthalt im Inland erfordert,
wird sie nach einem Umzug ins Ausland nicht mehr möglich sein.

Tipp daher: Mit dem Umzug bis nach der Einbürgerung warten.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 10.02.2007 um 11:53:26
Das Problem ist: mein deutscher Lebenspartner fängt in Frankreich am 01.06.2007 an zu arbeiten. Seinen jetzigen Job hat er fristgerecht gekündigt. Wenn er alleine ohne mich dorthin zieht, dann wohnen wir nicht mehr zusammen, was zum Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis ja führen wird.

P.S. Mein Entbürgerungsverfahren läuft ja schon.

Heisst das dann, dass ich zwar entbürgert werde, aber nicht eingebürgert? Werde ich dann staatenlos?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 10.02.2007 um 11:59:43

student_hh schrieb am 10.02.2007 um 11:53:26:
was zum Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis ja führen wird.

Der Umzug ins Ausland führt ebenso zum Verlust der deutschen Aufenthaltserlaub-
nis. Das kann also kein Argument sein.


Zitat:
P.S. Mein Entbürgerungsverfahren läuft ja schon.

Dann solltest du die Behörde evtl. auf die Eilbedürftigkeit der Angelegeheit
hinweisen.


Zitat:
Heisst das dann, dass ich zwar entbürgert werde, aber nicht eingebürgert? Werde ich dann staatenlos?

Welche Staatsangehörigkeit hast du denn jetzt? Wurde schon die Entlassung aus
der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragt?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 10.02.2007 um 12:07:13
Ich habe ukrainische Staatsangehörigkeit, deren Entlassung bereits beantragt worden ist. Dieser Prozess dauert üblicherweise 2 bis 2,5 Jahre und lässt sich nicht beschleunigen.

Haben Sie ne Idee?

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 10.02.2007 um 12:26:29

student_hh schrieb am 10.02.2007 um 12:07:13:
Haben Sie ne Idee?

Ich sehe es nicht als zwingend an, das die Aufnahme einer auswärtigen Tätigkeit auch die Verlegung des Hauptwohlsitzes verlangt oder gar den Fortbestand der Lebensgemeinschaft in Frage stellt.
Niemand kann verlangen, dass der Beruf des Lebenspartners auch direkt am Wohnort ausgeübt werden muss.
So wäre eine 'Wochenendehe' - wie hunderttausende sie führen müssen - halt mindestens für die Zeit bis zur endgültigen Einbürgerung nötig.

Schließlich sind die Jobcenter der Arbeitsagentur vollgepflastert mit Werbe- und Informationsplakaten für Arbeiten im europäischen Ausland. Das ist doch heute fast das gleiche, als in einer anderen dt. Stadt zu arbeiten.
Das ist nicht unbedingt erstebenswert, aber lieber einen Job mit hinreichend Einkommen für den Lebensunterhalt, als abhängig sein von Sozialleistungen.

Sicherheitshalber sammelt man dann sämtliche Belege für Kommunikation, Besuche am Heimatort etc., die man vorlegen kann, wenn jemand Zweifel anmeldet. Das müssen dt.-dt. Paare, die aus beruflichen Gründen Zweitwohnitze unterhalten müssen, schließlich auch.

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 10.02.2007 um 13:07:21
Da mein Lebenspartner in Frankreich arbeiten wird, muss er sich dort anmelden und dafür sich in D abmelden. D.h. ich wäre alleine in D angemeldet
=> da man nicht zusammen angemeldet ist, erlöscht meine Aufenthaltserlaubnis und meine Voraussetzung auf einbürgerung.

Ist die Lösung nur, dass mein Lebenspartner auf seine Karriere als Ingenieur in F verzichten soll und in D bleiben und als arbeitslos sich anmelden?

Wenn er also auf seine Mobilität nicht verzichten würde, müsste ich in die Ukraine zurückkehren?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Ulf am 10.02.2007 um 14:54:08

student_hh schrieb am 10.02.2007 um 13:07:21:
Da mein Lebenspartner in Frankreich arbeiten wird, muss er sich dort anmelden und dafür sich in D abmelden.


Ja. Nein.

Er beläßt nach deutschem Recht seinen Hauptwohnsitz in D und besucht Dich regelmäßig.

Gruß, ULF

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 10.02.2007 um 17:03:00

student_hh schrieb am 10.02.2007 um 13:07:21:
Da mein Lebenspartner in Frankreich arbeiten wird, muss er sich dort anmelden und dafür sich in D abmelden. ...

Genau das ist der Punkt, den ich verneint habe!!! Steht doch ganz deutlich in meiner vorigen Antwort.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Shqip20 am 10.02.2007 um 19:36:46
OK  Zeppelin,

wie sieht das aus wenn der Ehemann, sehr weit von seinen jetzigen Wohnort entfernt ist? Er könnte nich 3 Stunden hin fahren und 3 Stunden zurück???
Und Abmelden muss er sich in der Tat. ;)

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 10.02.2007 um 20:48:36

Shqip20 schrieb am 10.02.2007 um 19:36:46:
Und Abmelden muss er sich in der Tat. ;)

Warum?
Übrigens ist man zwischen München und Berlin auch 5-8 Stunden per Bahn unterwegs.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Shqip20 am 10.02.2007 um 23:05:18
Hej das ist nich dein ernst? Wie soller er dass jeden Tag hinkriegen?
Vielleicht schafft er eine Woche, aber danach ist er total müde schaft nichts mehr!
Wieso fahr ich nicht gleich von Flensburg nach München, vielleicht auch mit LKW, dauert ja "nur 13-15 Stunden).  >:(

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von maki am 10.02.2007 um 23:30:33
Ein Paar das in F arbeitet und zusammenlebt fährt übers Wochenende nach D um hier ihren Hauptwohnsitz zu haben?  ::) ;D

student_hh, wenn du dich nach §8,§9 oder §10 einbüergern lassen möchtest, musst du hier Leben, ich finde das ist nicht zuviel verlangt ;)

Wie lange hat dein Freund denn vor in F zu arbeiten?
Wenn es für nicht allzu lange wäre, könntest du vielleicht die 6 Monatsfrist verlängern lassen und dich einbürgern wenn du wieder da bist,
in der zwischenzeit den Antrag auf Einbürgerung ruhen lassen und die Entlassung aus der uikrainischen Staatsbürgerschaft einleiten ;)

Gruß,

maki

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Mick am 10.02.2007 um 23:32:21
Hoi,
Ihr solltet Euch entscheiden, ob getrennte Wohnungen
und eine Wochenendbeziehung überhaupt in Frage kommt.
Es ist jedenfalls nicht erforderlich, dass Dein Partner den
Job in F. aufgibt, die Alternative, mit ihm nach F. zu gehen
(und auf die Einbürgerung zu verzichten) besteht immer.
Wenn eine getrennte Wohnung in Betracht kommt, würde
ich von vornherein Belege dafür sammeln, dass eine WE-
Beziehung geführt wird.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 10.02.2007 um 23:42:16

Shqip20 schrieb am 10.02.2007 um 23:05:18:
Wie soller er dass jeden Tag hinkriegen?

Habe ich irgendwo irgendwas von "jeden Tag" geschrieben oder hast Du 'ne Leseschwäche?
Für Euch steht einfach die Frage, ob jeden Tag kuscheln, Karriere und / oder Einbürgerung.

Wczjo!
Zeppelin

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 11.02.2007 um 10:44:28
Seit Nov. 2006 besitze ich die Einbürgerungszusicherung. Dort steht, dass ich eingebürgert werden kann, wenn:

1) ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgebe;

2) sich nicht die Tatsachen ergeben, die die Einbürgerung ausschliessen.

Wenn ich also in 18 Monaten meine Entlassung bekomme, die deutschen Behörden mich aber nicht einbürgern lassen (da mein Lebenspartner in F angemeldet ist, dort arbeitet und die Steuern zahlt etc.), werde ich dann staatenlos?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von maki am 11.02.2007 um 10:59:23
Punkt 2) ist sehr real, besser nicht unterschätzen ;)

Staatenlos vor der Einbürgerung zu sein ist eine Vorraussetzung, durch die Entlassung aus der alten sta. wirst du staatenlos.

Falls du dann bei der EBH bist und die merken das du die Vorraussetzungen nicht mehr erfüllst, kannst du nicht eingebürgert werden, die EBZ ist dann ungültig.

Du bist dann zwar staatenlos, aber nicht im Sinne von "heimatloser Ausländer", sondern eben "freiwillig" staatenlos.
Du als Ausländer bist verplfichtet einen Reisepass und damit eine staatsbürgerschaft zu haben, das heisst im Klartext: du musst dich dann um eine staatbürgerschaft bemühen.

Genau das ist mir passiert, Einbürgerung beantragt, zu lange im Ausland gewesen, zurückgekommen, alte staatsbürgerschaft aufgegeben (mazed.), staatenlos gewesen, bei der EBH vorgesprochen, diese hat mir dann erklärt das eine Einbürgerung ausser Frage steht, mein Problem wäre vielmehr das ich nichtmal eine AE hätte (ganz zu schweigen vom den erfoderlichen Aufenthlatszeiten) und illegal in D wäre...

Musste dann die mazed. wieder beantragen, ein halbes Jahr ohne staatsbürgerschaft, kein Pass, keine Dokumente ausser einem 10 Jahre alten Führerschein.

Ich kann dir nur empfehlen das nicht so zu machen :)

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 11.02.2007 um 11:11:50

student_hh schrieb am 11.02.2007 um 10:44:28:
...da mein Lebenspartner in F angemeldet ist, dort arbeitet und die Steuern zahlt etc. ...

siehe Ausführungen von maki.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum Dein Lebenspartner sich von seinem jetzigen Hauptwohnsitz abmelden (müssen) sollte!

Warum sollte das notwendig sein? Das macht die Sache doch nur unnötig schwierig

Was hindert denn daran, am Arbeitsort einen Nebenwohnsitz einzurichten?

Ich würde mich freuen, darüber Aufklärung zu erhalten.

Z.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 11.02.2007 um 11:38:03
Die Anmeldung in F verlangt eine Abmeldebescheinigung aus D.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 11.02.2007 um 12:02:14

student_hh schrieb am 11.02.2007 um 11:38:03:
Die Anmeldung in F verlangt eine Abmeldebescheinigung aus D.

Das glaube ich nicht wirklich.
Ich versuche aber mal, das zu überprüfen und zu klären, denn das könnte m.E. höchstens steuerrechtliche Gründe haben. Aber herumspekulieren möchte ich darüber nicht.
Wenn ich etwas habe, schreibe ich es hier rein, falls nicht einer der Experten hier etwas dazu sagen kann.

Zeppelin

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Shqip20 am 11.02.2007 um 19:49:26

Zeppelin schrieb am 10.02.2007 um 23:42:16:
Habe ich irgendwo irgendwas von "jeden Tag" geschrieben oder hast Du 'ne Leseschwäche?
Für Euch steht einfach die Frage, ob jeden Tag kuscheln, Karriere und / oder Einbürgerung.

Wczjo!
Zeppelin


Ich habe keine Leseschwäche, aber dass was du meinst ist eine Fernbeziehung und ich finde dass es schädlich sowol für die Frau als auch für den Mann wäre.
Die könnten für nur ca. 24 Stunden zusammen sein, selbst dann hat der Mann keine Erholzeit, einfach nur Streß. Aber naja.... :bisbald

Ps: Jeden Tag Kuschel, naja wieso denn nicht, jeden Tag sich einbürgern lassen, mmmh geht dass... :passt ;-D

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 11.02.2007 um 20:33:14

Shqip20 schrieb am 11.02.2007 um 19:49:26:
Ich habe keine Leseschwäche, aber dass was du meinst ist eine Fernbeziehung und ich finde dass es schädlich sowol für die Frau als auch für den Mann wäre.
Die könnten für nur ca. 24 Stunden zusammen sein, selbst dann hat der Mann keine Erholzeit, einfach nur Streß. Aber naja.... :bisbald

Ps: Jeden Tag Kuschel, naja wieso denn nicht, jeden Tag sich einbürgern lassen, mmmh geht dass... :passt ;-D

Alles verständlich.
Ich bin weder zynisch noch lakonisch oder sarkastisch. Aber wir leben nicht im Streichelzoo!

Wie gesagt, gutheiße ich keineswegs die Notwendigkeit von Fernbeziehungen. Aber wenn dies die einzige Alternative ist, um die 'Beziehung' bzw. deren dauerhaften Bestand zu ermöglichen, wüsste ich, dass ich mich absolut für die 'Beziehung' entscheide.
Die Klärung von externen Hürden sind reine Nebensache, die handhabbar ist/sind. Erfordert nur bissl Anstrengung.

Nicht vergessen: Hier im Forum geht es um den rechtlichen Rahmen; nicht um verständliche Emotionen. Auf Letztere kann man nur in Grenzen eingehen.

Mich interessiert an dem SV daher nur, weshalb eine auswärtige Tätigkeit mit notwendigem Nebenwohnsitz dafür, den Fortbestand einer ehelichen oder vergleichbaren Lebensgemeinschaft in Frage stellen würde.
Die Erwirtschaftung eines angemessenen LU's jenseits von Subventionen ist doch wohl ein elementarer Aspekt bei der Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie.
Oder nicht?

Z:

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Janna am 11.02.2007 um 20:58:27

student_hh schrieb am 10.02.2007 um 11:53:26:
Wenn er alleine ohne mich dorthin zieht, dann wohnen wir nicht mehr zusammen, was zum Entzug meiner Aufenthaltserlaubnis ja führen wird.

Wieso sollte das zum Entzug Deiner Aufenthaltserlaubnis führen?
Wie lange seid Ihr schon verpartnert?
imho müsste hier auch greifen, dass bei einer 2-jährigen Verpartnerung / Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht.
Demnach wäre die Beibehaltung der Aufenthaltsgenehmigung erst einmal kein Problem!

Wann steht die nächste Verlängerung der AE an?
Hier könnte bei der ABH darauf hingewiesen werden, dass die Partnerschaft weiter besteht und vorerst nur als Wochenendbeziehung gelebt wird.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 11.02.2007 um 22:59:58

Zitat:
Wieso sollte das zum Entzug Deiner Aufenthaltserlaubnis führen?

Weil es nachgewisen werden soll, dass wir zusammen gemeldet sind und dies mit dem Mietvertrag bzw -zahlungen belegen.


Zitat:
Wie lange seid Ihr schon verpartnert?

Seit 2,5 Jahren.


Zitat:
Wie lange seid Ihr schon verpartnert?

Feb. 2008.

imho ist zwar gut, aber nicht rechtsmässig...

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 11.02.2007 um 23:48:16

student_hh schrieb am 11.02.2007 um 22:59:58:
Weil es nachgewisen werden soll, dass wir zusammen gemeldet sind und dies mit dem Mietvertrag bzw -zahlungen belegen. ...

Was hindert daran?
(Fang blos nich wieder an, Abmeldung wäre NOTWENDIG.)

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 15.02.2007 um 10:45:30
Modifizierte Fragestellung:

-Wenn mein Lebenspartner eine Beschäftigung in F aufnimmt und sich in D abmeldet, werden dadurch die Voraussetzungen für meine Einbürgerung nicht mehr erfüllt?

-Oder ist nur das ausschlaggebend, dass ICH mich in D aufhalten soll?


Danke im voraus!

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von ronny am 15.02.2007 um 10:52:55

Zitat:
werden dadurch die Voraussetzungen für meine Einbürgerung nicht mehr erfüllt?


Richtig, jedenfalls solange wie kein eigener Anspruch besteht.

Die Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen im Inland ist Tatbestandsvoraussetzung  für die Einbürgerung solange die erforderliche Aufenthaltszeit (acht Jahre ) nicht selbst erfüllt wird ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 15.02.2007 um 11:24:46
Versteht man also unter "fortbestehende Lebensgemeinschaft" dass die Partner am gleichen Ort gemeldet sind?

Sollte also mein Lebenspartner auf die Arbeit in F verzichten, in D bleiben und sich als arbeitslos melden?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Ulf am 15.02.2007 um 11:28:39

student_hh schrieb am 15.02.2007 um 11:24:46:
Versteht man also unter "fortbestehende Lebensgemeinschaft" dass die Partner am gleichen Ort gemeldet sind?

Sollte also mein Lebenspartner auf die Arbeit in F verzichten, in D bleiben und sich als arbeitslos melden?


Ja.

Nein, er möge Dich in der gemeinschaftlichen deutschen Wohnung, die Ihr beibehaltet, oft von Frankreich aus aufsuchen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von student_hh am 15.02.2007 um 11:44:58
Da mein Lebenspartner in F eine unselbständige Arbeitstätigkeit aufnehmen wird, verlangen die Franzosen eine Anmeldung in F. Um sich aber anzumelden, verlangen die dortigen Behörden die Abmeldebescheinigung aus D.

[Diese Info wurde der "Broschüre für Auswanderer nach F." vom Bundesverwaltungsamt entnommen]

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Zeppelin am 15.02.2007 um 12:22:01
Gibt es vielleicht Freunde / Bekannte in F , die man mal bitten könnte bei der Behörde vor Ort nachzufragen oder vielleicht die Möglichkeit, dies auch selbst zu tun?
Das würde ich jedenfalls versuchen, dort den Sachverhalt erklären und anfragen, ob der Hauptwohnsitz unter diesen Umständen evtl. doch vorerst in D verbleiben kann und man in Frankreich vorerst nur einenen Nebenwohnsitz nimmt.
Steuern würde man ja IMHO eh' in F zahlen, man muss erstmal eine Probezeit überstehen etc, bevor man vollständig nach F auswandert.
Vielleicht kann man das ja auch beim frz. Konsulat hier abklären.

Falls da nichts zu machen ist, würde ich mich bei meinem Bürgeramt mal erkundigen, wie die es sehen, wenn man sich erst ab- und am nächsten Tag gleich wieder anmeldet.
Nur wenn es zweifelsfrei illegal sein sollte, Hautwohnsitz in D und Nebenwohnsitz in F zu haben, würde ich die Finger davon lassen.

Also versucht erst mal alles was eben geht, bevor ihr eine ungünstige Entscheidung in die eine oder andere Richtung trefft.

Zeppelin

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von bob am 26.02.2007 um 10:25:23
Und wie ist es, wenn man während des Einbürgerungsverfahren der Arbeitgeber (eine deutsche Firma) mich zum dauerhaften Einsatz im nicht europäischen Ausland schickt (2 Jahre). Ist es ein Grund um Einbürgerungszusicherung zu entziehen?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von inge am 26.02.2007 um 10:39:13

Zitat:
Und wie ist es, wenn man während des Einbürgerungsverfahren der Arbeitgeber (eine deutsche Firma) mich zum dauerhaften Einsatz im nicht europäischen Ausland schickt (2 Jahre).

Siehe Post #2 in diesem Thread:

Zitat:
Da die Einbürgerung zwingend einen andauernden Aufenthalt im Inland erfordert,
wird sie nach einem Umzug ins Ausland nicht mehr möglich sein.

Tipp daher: Mit dem Umzug bis nach der Einbürgerung warten.


Post #16:

Zitat:
Seit Nov. 2006 besitze ich die Einbürgerungszusicherung. Dort steht, dass ich eingebürgert werden kann, wenn:
1) ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgebe;
2) sich nicht die Tatsachen ergeben, die die Einbürgerung ausschliessen.

Bei dir würde also 2) zutreffen, da die Einbürgerung i.d.R. nicht möglich ist, wenn du dich im Ausland aufhältst.

i.d.R. => d.h. es gibt Ausnahmen. Die sind allerdings spärlich.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von bob am 26.02.2007 um 10:44:02

inge schrieb am 26.02.2007 um 10:39:13:
Siehe Post #2 in diesem Thread:

Ich habe Arbeitsvertrag mit einer deutschen Firma, werde hier weiterhin Steuer zahlen, eine Wohnung haben etc. Also wenn ich mich in Deutschland NICHT abmelden würde. Würde dies was ändern?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 26.02.2007 um 10:52:13

bob schrieb am 26.02.2007 um 10:44:02:
Würde dies was ändern?  


Nein, denn es kommt auf den tatsächlichen Aufenthalt an.


Zitat:
§ 10

(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn ....


Hier wird eine Unterbrechung des Aufenthalts eintreten:


Zitat:
§ 12b

(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht er fort, wenn der Ausländer innerhalb der von der Ausländerbehörde bestimmten Frist wieder eingereist ist. ...


Es ist also zunächst wichtig, dass die ABH von dem bevorstehehnden Auslandsaufenthalt in
Kenntnis gesetzt wird und eine längere Wiederreinreisefrist genehmigt, damit der Aufenthalts-
titel nicht erlischt. Die Einbürgerung kommt dann erst nach Rückkehr in Frage.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von bob am 26.02.2007 um 11:08:37

Ralf schrieb am 26.02.2007 um 10:52:13:
Es ist also zunächst wichtig, dass die ABH von dem bevorstehehnden Auslandsaufenthalt in
Kenntnis gesetzt wird und eine längere Wiederreinreisefrist genehmigt, damit der Aufenthalts-
titel nicht erlischt. Die Einbürgerung kommt dann erst nach Rückkehr in Frage.

Vielen Dank Ralf. Ich besitze jetzt NE. Irgendwo habe ich gelesen, dass ich mich in diesem Fall auch mindesten 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten muss, sonst kann diese auch entzogen werden. Stimmt das?
Vielen dank

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von bob am 26.02.2007 um 11:12:07
und gleich eine weitere Frage hinterher.
Meine Frau und Sohn bleiben in DE. Die beiden stehen auf dem Einbürgerungszusicherung auch drauf. Sie werden miteingebürgert. Wenn wir die Entlassung aus unserer jetzigen Staatsangehörigkeit haben, dürfen meine Frau und Sohn ohne mich eingebürgert werden und ich erst später, wenn zurückkomme?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von inge am 26.02.2007 um 11:23:15
Wie wär's mit nem eigenen Thread?


Zitat:
Irgendwo habe ich gelesen, dass ich mich in diesem Fall auch mindesten 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten muss, sonst kann diese auch entzogen werden. Stimmt das?

Ja. §51 Abs. 1 AufenthG. Abhilfe zB Abs. 2 oder 4


Zitat:
Die beiden stehen auf dem Einbürgerungszusicherung auch drauf. Sie werden miteingebürgert.

Wie soll Miteinbürgerung denn gehen, wenn Einbürgerung (des Stammberechtigten) nicht stattfindet?
Etwas anderes wäre es, wenn deine Frau einen eigenen anspruch hat. Hat sie? Bei eigenem Anspruch der Ehefrau ist die "Miteinbürgerung" mW nur aus Kostengründen drin?

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von bob am 26.02.2007 um 11:34:42

inge schrieb am 26.02.2007 um 11:23:15:
Wie soll Miteinbürgerung denn gehen, wenn Einbürgerung (des Stammberechtigten) nicht stattfindet?

ich frage ja nur. Ich bin kein Rechtsexpert und hatte zuvor wenig mit Ausländer- bzw. Zuwanderungsgesetz zu tun.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von inge am 26.02.2007 um 12:04:31
Deswegen ja die Frage, ob deine Frau einen EIGENEN Anspruch hat? D.h. ist sie evtl auch schon 8 Jahre hier? Dann wäre ihre Miteinbürgerung ja keine "echte" Miteinbürgerung, sondern dient nur dazu, Kosten und Verwaltungsaufwand kleiner zu halten.

Titel: Re: Umzug ins Ausland während Einbürgerung
Beitrag von bob am 26.02.2007 um 12:29:26

inge schrieb am 26.02.2007 um 12:04:31:
Deswegen ja die Frage, ob deine Frau einen EIGENEN Anspruch hat? D.h. ist sie evtl auch schon 8 Jahre hier? Dann wäre ihre Miteinbürgerung ja keine "echte" Miteinbürgerung, sondern dient nur dazu, Kosten und Verwaltungsaufwand kleiner zu halten.


Meine Frau wird die Einbürgerungsanforderungen (8 Jahre) erst im Herbst dieses Jahres erfüllen können. Muß sie dann einen neuen Antrag stellen, um ohne mich eingebürgert zu werden?

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