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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schwanger
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Beitrag begonnen von Keks23 am 01.02.2007 um 14:07:30

Titel: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 14:07:30
Hallo an alle!

Ich finde das Forum super. Hab mich gerade hier ein bißchen umgesehen und mich gleich wohl gefühlt.
Ich hoffe, dass ich hier ein paar Ratschläge zu meiner momentan Situation bekommen kann.
Hab schon versucht Rat bei Pro Familia zu bekommen, aber die kannten sich mit Ausländerrecht überhaupt nicht aus und bei Caritas ist die zuständige Dame momentan krank...

Zu meiner Situation:

Mein Freund und ich würden eigentlich gerne heiraten, da er aber keinen Pass hier hat und die Duldung auch noch auf einen falschen Namen ausgestellt ist, ist es für uns unmöglich zu heiraten.
Ehrlich gesagt würde ich auch gerne noch so 2Jahre warten und etwas Geld sparen, damit wir richtig schön feiern können, mit allem was dazu gehört!!!!!

Dazu kommt noch, dass er vorbestraft ist. Er hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen.

Ich bin jetzt auch noch schwanger und kugelrund (Baby kommt im März :) ) und das alles mit der Duldung nimmt mich irgendwie emotional voll mit.
Heute wurde er dann auch noch in ein anderes Asylheim verlegt...
Ich werde nächste Woche mal mit der Dame von der Heimleitung hier reden und fragen, ob keine Chance besteht, dass er wieder hierher zurück kommt.

Er kommt übrigens ursprünglich aus Nigeria.

Ich wollte euch nun fragen, ob ihr mir einen Ratschlag geben könnt, was ich jetzt als nächstes tun könnte.

Wir sind gerade dabei seine echten Papiere zu organisieren und ich glaube, dass wenn alles so weiter läuft, wir den Pass und Geburtsurkunde in 2Wochen hier haben.
Wenn wir diese Papiere hätten, kann er sich dann selbst anzeigen, wegen der Duldung mit falschem Namen?
Kann es zu Komplikationen kommen wegen der Bewährungsstrafe (die 2Jahre sind noch nicht vorbei)?
Brauchen wir einen Anwalt, der uns zur Ausländerbehörde begleitet?

Ich wohne momentan in Mannheim.
Vielleicht kann mir noch jemand einen Tipp für eine gute Beratungsstelle oder einen kompetenten Anwalt geben!?

Liebe Grüße
Keks23


Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 14:34:30
oh, ich glaube ich hab mich geirrt. den pass bekommen wir nicht. Den müssten wir dann noch in Berlin bei der Nigeriaischen Botschaft beantragen...

am Besten bevor das baby da ist, oder?



Titel: Re: Schwanger
Beitrag von inge am 01.02.2007 um 14:35:55
Vorab:
Die einzige (legale, alle illegalen Möglichkeiten kennt er ja selbst scheinbar sehr gut ...) Möglichkeit hierzubleiben ist über §28.1.3 -> Personensorge für einen minderjährigen Deutschen.
Dazu muss er die Vaterschaft des Kindes anerkennen (geht zB beim Jugendamt) und das kann auch schon vorgeburtlich erfolgen. Einen Anspruch auf einen Aufenthalt hat er VOR Geburt aber nicht.
Problematisch ist, dass die Anerkennung eine förmliche Sache ist, die unter anderem voraussetzt, dass die Identität klar ist -> Ohne gültigen Pass etc schwierig.


Zitat:
Wir sind gerade dabei seine echten Papiere zu organisieren und ich glaube, dass wenn alles so weiter läuft, wir den Pass und Geburtsurkunde

Das "organisieren" des Passes hilft evtl nicht. Wenn der Pass ausgestellt wird während er in D ist, dann ahndelt es sich um einen sog. Proxy Pass der ggfs nicht anerkannt wird. Siehe diesen thread:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093522541/30

Das normale und richtige wäre in eurem Fall:
Zur ABH gehen und beichten. Freiwillige Ausreise anbieten (sobald Pass da ist) und ggfs ausreisen und mit FZF Visum wieder einreisen.
Das wirst du aber ja nicht wollen (und er schon mal gar nicht) deswegen würde ich auf jeden Fall schon mal zu 'nem Anwalt raten.
Ob und inwieweit da jetzt noch was kommt wegen Passunterdrückung, Leistungserschleichung, Bewährungsauflagen etc kann man momentan nicht sagen.
Grundsätzlich sind die ABHs in solchen Fällen aber nicht gerade glücklich dass man sie jahrelang verar... hinter's Licht geführt hat und allzu viel Entgegenkommen würde ich unter diesen Umständen nicht erwarten.

Jedenfalls wird die Situation nicht dadruch besser, dass man das Unvermeidliche noch weiter hinausschiebt (ABH-Beichte).

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von schweitzer am 01.02.2007 um 14:42:50
Hallo,

das ist ja eine ganz schön verzwackte Sache - leicht wird es nicht - diese "Prognose" wage ich mal. - Welche Auswirkungen seine Bewährungsstrafe und der jetzige Verstoß gegen das Ausländerrecht (durch die falschen Angaben) konkret haben, wird nur einzelfallbezogen zu klären sein.

Wenn es überhaupt irgendwie weitergehen soll, muss Dein Freund anfangen, reinen Tisch zu machen - sprich: Passbeschaffung, Vorlage einer richtigen (!) Geburtsurkunde sind der richtige Weg.

Damit könnte dann beim Jugendamt eine (vor-) Vaterschaftserklärung abgegeben werden (auch bereits vor der Geburt des Kindes). Du/Ihr solltet Euch überlegen, ob das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden soll - auch dazu wäre dann eine entsprechende Erklärung möglich. Auf dieser Basis könnte sich , wenn Dein Partner mit seinem deutschen Kind in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, ein Aufenthaltsrecht ableiten.

Ich formuliere hier aber bewusst im Konjunktiv!! - Erstens solltest Du Dir wirklich klar werden , was Du wirklich willst, inwieweit Du Deinem Partner vertraust usw. -Zum zweiten - mit der Duldung ist Dein Partner erst einmal ausreisepflichtig, und ich vermute mal, dass er bislang nur deshalb nicht abgeschoben werden konnte, weil er seine wahre Identität verschleiert hat (warum eigentlich???).

Für eine Beratung in Deiner Nähe (Anwaltstipps kann ich hier nicht geben) wende Dich mal an den Caritasverband Mannheim - Soweit ich weiß machen die Flüchtlings- und Ausländerberatung - ansonsten erkundige Dich auch bei den anderen Wohlfahrtverbänden.

Schöne Grüße -

=schweitzer=


Ergänzung:

Dein zweites Posting und das von inge waren schneller als ich - danach kann ich nur unterstreichen: Ohne Mitwirkung (spätestens jetzt) wird nichts gehen!!!

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Zkai am 01.02.2007 um 14:44:23
Hallo Keks,

jo, der Pass sollte da sein bevor das Baby da ist, da er sich ja zur Zeit offensichtlich unter falschen Namen hier aufhält. Ansonsten gibt es nachher erhebliche Schwierigkeiten mit der Geburtsurkunde.

Ggfs. schon jetzt eine Vaterschaftsanerkennung machen beim Jugend- oder Standesamt und diese bei der ABH vorlegen, sowie schoneinmal bekannt geben wer er denn nun wirklich ist. Seine Daten werden wahrscheinlich erst geänder  wenn dann der Pass vorliegt, aber so kann man seine Rückkehr zur Wahrheitsliebe schonmal dokumentieren.

Klar gibts eine Strafanzeige für Identitätsverschleierung, falschen Angaben gegenüber Behörden, ggfs. Leistungserschleichung. Wie das mit der Bewährung aussieht kann ich nicht beurteilen.

Tja, wenn das Kind und der Pass dann da sind und ihr gemeinsam das Sorgerecht wahrnehmt gibts dann auch irgendwann eine Aufenthaltserlaubnis.

Alles mal davon ausgehend, dass du Deutsche bist.

Wenn er nicht in deiner Stadt wohnt, muß vor Erteilung einer AE evtl. noch eine Umverteilung zu dir beantragt werden. Die Duldung oder Aufenthaltsgestattung beinhalten eine Wohnsitzbeschränkung.

So, Gruß

Zkai


EDIT: Beim nächsten mal warte ich was länger mit dem antworten!  ;)

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:11:41
:) Danke für die schnellen Antworten...

ich hab mich mittlerweile schon auf der homepage von der Nigerianischen Botschaft in Berlin etwas schlau gemacht was wir für den Pass alles brauchen.
Leider machen die keine Angaben wie lange man ungefähr auf einen Termin für solch einen neuen Pass warten muss.
Weiß das zufällig jemand hier?

@ Inge:
Ich weiß, dass es sich so anhört als wäre mein Freund nicht gerade ein netter Zeitgenosse und als würde er gerne illegale Wege gehen..., aber so ist er wirklich nicht. Er hat mal Mist gebaut und saß dafür auch über 3 Monate in Untersuchungshaft + Bewährungsstrafe... und das hat ihn wirklich eines Besseren belehrt.

@ schweitzer:
Jetzt steht nur noch die Sache mit der falschen Identität...
Ich weiß auch nicht warum er damit angefangen hat... wahrscheinlich weil er unter keinen Umständen zurück nach Nigeria wollte...

@Zkai:
Also das mit der Vaterschaftsanerkennung ist so ne Sache. Ich hab schon mit einer netten Dame vom Jugendamt? telefoniert und die meinte, dass sie keine Vaterschaftsanerkennung mit Duldungspapieren durchführen können.
Aber ich glaube sowas kann man auch beim Anwalt machen, oder?

Ich bin übrigens Deutsche.

Also der Plan ist jetzt erstmal :

- an die Geburtsurkunde ranzukommen... die ist wahrscheinlich schon hier, müssen wir nur noch abholen... hoffe ich zumind
- dann Vaterschaftsanerkennung
- ABH und alles berichten ??? oder das als Erstes? oder erst wenn Pass da?
- Berlin --> Nigerianische Botschaft: NEUER PASS

klingt das gut?
hab ich was Wichtiges vergessen?
:-* :-* :-*



Titel: Re: Schwanger
Beitrag von ronny am 01.02.2007 um 16:14:32
Vaterschaftsanerkennung ist ohne Pass nicht möglich ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Noahpapa am 01.02.2007 um 16:18:02
Nigerianische (und viele andere Problemstaaten) GU's werden natürlich auch auf Echtheit geprüft.
siehe dazu auch
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/ddNigeria.pdf

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:19:22

ronny schrieb am 01.02.2007 um 16:14:32:
Vaterschaftsanerkennung ist ohne Pass nicht möglich ;)

Grüße
Ronny ;)



Wie sieht es aus, wenn wir eine Geburtsurkunde von ihm (natürlich die ECHTE!) vorlegen könnten?

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von schweitzer am 01.02.2007 um 16:22:12
Hi,

der Pass ist das A und O, und der ABH reinen Wein einschenken solltet Ihr so schnell wie möglich und nicht erst wenn der Pass da ist. Geht da am besten zusammen hin - und versucht überzeugend zu vermitteln, dass Ihr jetzt bestrebt seid alles mit Eigeninitiative, im legalen Bereich und im Sinne Eures Kindes zu regeln.

Wie lange das mit dem Pass dauern kann, weiß ich nicht - nicht unwesentlich dürfte sein, dass für die Botschaft die Identität Deines Freundes sicher nachvollziehbar ist.

=schweitzer=

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:24:35

Noahpapa schrieb am 01.02.2007 um 16:18:02:
Nigerianische (und viele andere Problemstaaten) GU's werden natürlich auch auf Echtheit geprüft.
siehe dazu auch
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/ddNigeria.pdf


Danke, hab ich mir gerade schnell durchgelesen... 4Monate Wartezeit allein um die Echtheit zu überpüfen...
ich bin doch so ungeduldig... würde das jetzt alles gern so schnell wie's geht hinter mich bringen...

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von ronny am 01.02.2007 um 16:26:30

Zitat:
Wie sieht es aus, wenn wir eine Geburtsurkunde von ihm (natürlich die ECHTE!) vorlegen könnten?


1. Wer sagt, dass das seine Geburtsurkunde ist  ?

2. Zumal er bislang eine andere Identität angegeben hat ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:27:01

schweitzer schrieb am 01.02.2007 um 16:22:12:
Hi,

der Pass ist das A und O, und der ABH reinen Wein einschenken solltet Ihr so schnell wie möglich und nicht erst wenn der Pass da ist. Geht da am besten zusammen hin - und versucht überzeugend zu vermitteln, dass Ihr jetzt bestrebt seid alles mit Eigeninitiative, im legalen Bereich und im Sinne Eures Kindes zu regeln.

Wie lange das mit dem Pass dauern kann, weiß ich nicht - nicht unwesentlich dürfte sein, dass für die Botschaft die Identität Deines Freundes sicher nachvollziehbar ist.

=schweitzer=


Alles klar. Dann werd ich ihn mir gleich am Mo schnappen und mit ihm zur ABH gehn.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von inge am 01.02.2007 um 16:28:04
Anerkennung:

Zitat:
Diese kann in öffentlicher Urkunde beim Jugendamt, beim Amtsgericht, dem Standesbeamten oder vor dem Notar erklärt werden. Die Anerkennung darf nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung stehen. Sie ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Mit Duldung sicher möglich, ohne Pass u.U. aber schwierig, da die Identität des Anerkennenden ja feststehen muss.


Zitat:
Er hat mal Mist gebaut

Nein, er baut immer noch Mist
Bis jetzt (aber nicht ausschließlich):
- Asylmissbrauch
- Passunterdrückung
- Identitätsverschleierung
- Leistungserschleichung
- illegale Einreise
- Verstoss gegen Wohnortauflagen (?)
...
Sind alles Sachen, die schreien: "Ich will hierbleiben, egal was euer Gesetz sagt!". Immerhin hat er sich doch wohl einige Jahre (?) hier widerrechtlich aufgehalten nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde?
In der Zeit wird ja wohl irgendjemand sein Essen und seine Wohnung bezahlt haben, oder?

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:28:47

ronny schrieb am 01.02.2007 um 16:26:30:
1. Wer sagt, dass das seine Geburtsurkunde ist  ?

2. Zumal er bislang eine andere Identität angegeben hat ?

Grüße
Ronny ;)



Naja, eindeutig ein Punkt für dich  :P
So ein Mist!

Also als erstes zur ABH und alles beichten?

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:37:40

inge schrieb am 01.02.2007 um 16:28:04:
Anerkennung:
Mit Duldung sicher möglich, ohne Pass u.U. aber schwierig, da die Identität des Anerkennenden ja feststehen muss.

Nein, er baut immer noch Mist
Bis jetzt (aber nicht ausschließlich):
- Asylmissbrauch
- Passunterdrückung
- Identitätsverschleierung
- Leistungserschleichung
- illegale Einreise
- Verstoss gegen Wohnortauflagen (?)
...
Sind alles Sachen, die schreien: "Ich will hierbleiben, egal was euer Gesetz sagt!". Immerhin hat er sich doch wohl einige Jahre (?) hier widerrechtlich aufgehalten nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde?
In der Zeit wird ja wohl irgendjemand sein Essen und seine Wohnung bezahlt haben, oder?



ok, du hast recht, er baut immernoch Mist..., aber wir sind ja gerade dabei alles zu klären und RICHTIG zu machen...
Ich hab einfach Angst den nächsten Schritt zu machen, weil es momentan das Schlimmste für mich wäre, wenn er in Abschiebehaft kommt, oder nicht da ist, wenn unser baby zur WElt kommt...  :'(

er bekommt Essensmarken vom Asylheim und wohnt auch dort.

er kann nicht abgeschoben werden, weil seine Duldung sagt, dass er aus Liberia ist... oder weil die von der ABH quasi wissen, dass die Identität falsch ist, es aber nicht beweisen können!?

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von schweitzer am 01.02.2007 um 16:44:43
Hi,

ich verstehe Deine Sporgen und Ängste, aber nehmen kann ich sie Dir nicht , das wird keiner hier können - die Anzahl der Verfehlungen Deines Freundes ist eben leider ziemlich erheblich. Da ist es schon möglich, dass er zunächst die BRD wieder verlassen muss - (wenn sich das so entwickeln sollte, sollte er im Übrigen nicht bis zur Abschiebung warten, sondern erklären, dass er "freiwillig" ausreist - das spart Euch für die Zukunft einen Haufen Ärger und Kosten.)

Ihr könnt dem nur entgegenwirken, wenn Ihr Euch offenbart und, wie ich nun schon mehrfach gepostet habe, aufrichtig und so überzeugend wie möglich dokumentiert, dass jetzt nur noch der legale Weg eingeschlagen wird und eigeninitiativ die Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Nur das kann (eventuell) helfen -

Ich wünsche Euch dabei (aufrichtig!!) Glück -

=schweitzer=

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Zkai am 01.02.2007 um 16:46:07

Keks23 schrieb am 01.02.2007 um 16:37:40:
oder weil die von der ABH quasi wissen, dass die Identität falsch ist, es aber nicht beweisen können!?


Deshalb.

Das beste wäre wenn ihr den Schritt wagt und zur ABH geht.

Bei mir und vielen anderen Kollegen bringt das zumindest einen kleinen ersten Bonusgummipunkt.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von inge am 01.02.2007 um 16:50:25
BTW, ich glaub mich an folgendes zu erinnern (aus einem kürzlichen Thread):

Von der nig. Botschaft kriegt er nur einen Pass, wenn er eine gültige nig. ID-Card (wie Perso?) hat. Hat er die nicht, kriegt er maximal Papiere, mit denen er nach Hause fliegen kann, aber keinen Pass. Die ID-Card muss definitv selbst vor Ort in Nigeria beantragt werden.
Wenn dem so wäre, käme er um eine Ausreise eh' kaum herum, da er ja nicht auf Dauer ohne gültigen Pass hier sein kann.

Kann das jemand bestätigen?


ich würde ihn übrigens mal fragen, ob er evtl schon mal mit seinem richtigen Name irgendwo in Europa war. Das würde ja dann in Zukunft auch rauskommen und dann sollte man das vielleicht auch gleich besser vorher beichten.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:51:07

schweitzer schrieb am 01.02.2007 um 16:44:43:
Hi,

ich verstehe Deine Sporgen und Ängste, aber nehmen kann ich sie Dir nicht , das wird keiner hier können - die Anzahl der Verfehlungen Deines Freundes ist eben leider ziemlich erheblich. Da ist es schon möglich, dass er zunächst die BRD wieder verlassen muss - (wenn sich das so entwickeln sollte, sollte er im Übrigen nicht bis zur Abschiebung warten, sondern erklären, dass er "freiwillig" ausreist - das spart Euch für die Zukunft einen Haufen Ärger und Kosten.)

Ihr könnt dem nur entgegenwirken, wenn Ihr Euch offenbart und, wie ich nun schon mehrfach gepostet habe, aufrichtig und so überzeugend wie möglich dokumentiert, dass jetzt nur noch der legale Weg eingeschlagen wird und eigeninitiativ die Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Nur das kann (eventuell) helfen -

Ich wünsche Euch dabei (aufrichtig!!) Glück -

=schweitzer=



Danke! Sehr lieb von dir! Ich würd am liebsten noch heute hingehen, aber er ist gerade nicht hier...wegen des Heimwechsel...
aber morgen ist ja auch noch ein Tag... da erledigen wir das einfach... augen zu und durch... ich nehm besser taschentücher mit... die Leute bei der ABH sind alle sehr nett, außerdem soll man ja die Hoffnung nicht aufgeben...

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:54:26

Zkai schrieb am 01.02.2007 um 16:46:07:
Deshalb.

Das beste wäre wenn ihr den Schritt wagt und zur ABH geht.

Bei mir und vielen anderen Kollegen bringt das zumindest einen kleinen ersten Bonusgummipunkt.



Das klingt gut! Können wir nicht einfach bei dir vorbeikommen  :P
Die Leute hier in MA sind auch sehr nett...
Hoffentlich gibts bei denen auch nen Bonusgummipunkt  :)


Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 16:57:06

inge schrieb am 01.02.2007 um 16:50:25:
BTW, ich glaub mich an folgendes zu erinnern (aus einem kürzlichen Thread):

Von der nig. Botschaft kriegt er nur einen Pass, wenn er eine gültige nig. ID-Card (wie Perso?) hat. Hat er die nicht, kriegt er maximal Papiere, mit denen er nach Hause fliegen kann, aber keinen Pass. Die ID-Card muss definitv selbst vor Ort in Nigeria beantragt werden.
Wenn dem so wäre, käme er um eine Ausreise eh' kaum herum, da er ja nicht auf Dauer ohne gültigen Pass hier sein kann.

Kann das jemand bestätigen?


ich würde ihn übrigens mal fragen, ob er evtl schon mal mit seinem richtigen Name irgendwo in Europa war. Das würde ja dann in Zukunft auch rauskommen und dann sollte man das vielleicht auch gleich besser vorher beichten.


oha, es wäre wichtig zu wissen ob das stimmt!!!!!!

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Noahpapa am 01.02.2007 um 16:57:50
Hallo Keks,
ich kann hier Schweitzer und den anderen nur zustimmen. Aufklären und freiwillig raus. Ich kann aus eigener erfahrung sagen, das die Nigerianischen (Ghanaische usw.... Beamten nicht grad liebevoll mit "Abgeschobenen" umgehen. Erschwerend kommt hinzu, das er ja auch wahrscheinlich nicht über viel Barmittel (ja damit kann man Freundlichkeit in anderen Statten erkaufen) verfügt.

Hosen runter und ab ins kalte Wasser. Da wird sich dann heraus stellen wie gross das Vertrauen von seiner Seite in dich ist.

Viel Glück aus Ghana
 

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von inge am 01.02.2007 um 17:09:18
http://www.nigeriaembassygermany.org/index.php?option=com_content&task=view&id=36&Itemid=42

Im Falle des "lost passport" muss auf dem Dokument allerdings ein nig. Zeuge die Identität des Antragstellers bestätigen.
Auch bei allen anderen "cases" scheint es nicht auszureichen, wenn 'nur' eine Geb.Urkunde vorhanden ist - macht ja evtl. auch Sinn.
Allerdings würde ich da ggfs. mal direkt bei der Botschaft anfragen.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 17:17:05

Noahpapa schrieb am 01.02.2007 um 16:57:50:
Hallo Keks,
ich kann hier Schweitzer und den anderen nur zustimmen. Aufklären und freiwillig raus. Ich kann aus eigener erfahrung sagen, das die Nigerianischen (Ghanaische usw.... Beamten nicht grad liebevoll mit "Abgeschobenen" umgehen. Erschwerend kommt hinzu, das er ja auch wahrscheinlich nicht über viel Barmittel (ja damit kann man Freundlichkeit in anderen Statten erkaufen) verfügt.

Hosen runter und ab ins kalte Wasser. Da wird sich dann heraus stellen wie gross das Vertrauen von seiner Seite in dich ist.

Viel Glück aus Ghana
 


ja, ich hoffe, dass wir einen netten Beamten erwischen, aber bisher habe ich da zum Glück keine schlechten Erfahrungen gemacht.
ich werd ihn natürlich 100% unterstützen... meine Familie und Freunde sind natürlich auch alle für uns da und unterstützen uns.
Es muss halt nur mal dieser schmerzhafte Anfang gemacht werden...

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 17:18:58

inge schrieb am 01.02.2007 um 17:09:18:
http://www.nigeriaembassygermany.org/index.php?option=com_content&task=view&id=36&Itemid=42

Im Falle des "lost passport" muss auf dem Dokument allerdings ein nig. Zeuge die Identität des Antragstellers bestätigen.
Auch bei allen anderen "cases" scheint es nicht auszureichen, wenn 'nur' eine Geb.Urkunde vorhanden ist - macht ja evtl. auch Sinn.
Allerdings würde ich da ggfs. mal direkt bei der Botschaft anfragen.


ich werd jetzt grad ganz 'nervös' vor lauter tatendrang, aber leider ist er gerade nicht hier und noch dazu kommt dass es schon so spät ist...
ich würd zu gern jetzt direkt anrufen...
wenn das morgen klappt, dass wir da einiges regeln, werd ich euch natürlich berichten was passiert ist.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 20:12:16
Also, ich diskutiere das gerade mit ihm durch.

er meint, er will erst sein birth certificate holen, bevor er zur ABH geht
(das könnt noch 2Wochen im längsten fall dauern)

haltet ihr das für sinnvoll?


Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Mick am 01.02.2007 um 20:14:20

Keks23 schrieb am 01.02.2007 um 20:12:16:
Also, ich diskutiere das gerade mit ihm durch.

er meint, er will erst sein birth certificate holen, bevor er zur ABH geht
(das könnt noch 2Wochen im längsten fall dauern)

haltet ihr das für sinnvoll?

Hi,
ich halte es durchaus für sinnvoll, wenn er mit einen
Dokument, welches Hinweise auf die richtige Identität
gibt, zur ABH geht. Dürfte sicher als Good-Will ausge-
legt werden.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 20:20:55

Mick schrieb am 01.02.2007 um 20:14:20:
Hi,
ich halte es durchaus für sinnvoll, wenn er mit einen
Dokument, welches Hinweise auf die richtige Identität
gibt, zur ABH geht. Dürfte sicher als Good-Will ausge-
legt werden.


Das ging ja rasend schnell. Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!
ich bin total verwirrt wegen den ganzen behörden sachen...

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von RAin Birzer am 01.02.2007 um 20:46:27

ronny schrieb am 01.02.2007 um 16:14:32:
Vaterschaftsanerkennung ist ohne Pass nicht möglich ;)

Grüße
Ronny ;)



hallo und guten abend,

das stimmt so nicht ganz. wenn ihr zB zu einer/-m notar/-in geht, muss diese/-r sich von der identität überzeugen. das geht auf viele verschiedene arten: alter pass, ggf. sogar zeugen, und hängt vermutlich etwas von der/dem jeweiligen notar/-in ab.

(mir waren mal in südamerika meine dokumente abhanden gekommen, da hat sich sogar die botschaft durch die aussage meiner begleitung überzeugen lassen, mir nen neuen pass auszustellen, ohne weitere papiere - die waren ja alle weg).

viel erfolg, grüße, uli

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Malo am 01.02.2007 um 20:52:10
Ich weißnicht, wie neu du im Board bist. Ich habe Dir gerade eine PN geschickt, falls du das noch nicht kennst: Unter dem "Wilkommen dei den Foren..."
Steht: Hallo Keks23, Du hast ... Nachrichten, wenn du da auf Nachrichten klickst, kannst du sie lesen.
Liebe Grüsse

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Keks23 am 01.02.2007 um 21:00:01

RAin Birzer schrieb am 01.02.2007 um 20:46:27:
hallo und guten abend,

das stimmt so nicht ganz. wenn ihr zB zu einer/-m notar/-in geht, muss diese/-r sich von der identität überzeugen. das geht auf viele verschiedene arten: alter pass, ggf. sogar zeugen, und hängt vermutlich etwas von der/dem jeweiligen notar/-in ab.

(mir waren mal in südamerika meine dokumente abhanden gekommen, da hat sich sogar die botschaft durch die aussage meiner begleitung überzeugen lassen, mir nen neuen pass auszustellen, ohne weitere papiere - die waren ja alle weg).

viel erfolg, grüße, uli


Super!!!!!!! Das sind jetzt mal echt tolle Neuigkeiten! Ich hoffe, dass es mit der Geburtserklärung von meinem Freund hinhauen wird. Das wär einfach super!

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von proll am 01.02.2007 um 21:17:17
Hallo,

als ein ABH Mitarbeiter, der sehr häufig mit solchen Fällen zu tun hat, empfehle ich dir folgendes:

Die ABH wird wahrscheinlich sowieso schon die Vermutung haben, dass dein Freund aus Nigeria stammt - das ist fast immer so.

Neben der Straftat für die er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, hat e ja auch nunmehr Urkundendelikte und Verstöße gegen das AufenthG begangen. Und du hattest auch davon Kenntnis ! Alles in Allem mal wieder äußerst ungünstige Voraussetzungen.

Das Beste ist, ihr offenbart der ABH schnellstmöglich die wahre Geschichte, besorgt ein ETC Emergency Travellcertificate und er reist freiwillig aus und mit Visum legal wieder ein. Das wird zwar einiges Kosten und etwas Zeit in Anspruch nehmen aber eins kann ich dir versichern:
Die ABH wird erhebliche Probleme machen, auf euch werden erhebliche Kosten bei einem auf Verbleib im Bundesgebiet gerichtetes Begehren zukommen. Im Endeffekt werden Aus- und Wiedereinreise billiger kommen. Ihr werdet RA-Kosten  und erheblich Nerven sparen.
So bewertet die ABH eure Aufklärung positiv.

Bedenke bitte, die ABH fühlt sich zu Recht hintergangen und wird, wenn ihr nicht offensiv damit umgeht und alles schnellstmöglich bereinigt, alle Register ziehen. So mache ich es: Strafanzeige gegen den Betroffenen - vorliegend ist das schlecht weil er mit Sicherheit als Bewährungsauflage straffreie Führung hat -, Strafanzeige gegen die Mutter des Kindes, weil sie mit Sicherheit von der richtigen Identität wusste, Versagung eines AE-Antrages und und und... .

Und der Tipp mit der notarillen Identitätserklärung kannste dir sparen; in eurem Fall hilft nur ein echtes Dokument, um die ABH über die richtige Identität zu überzeugen.

Proll

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Mick am 01.02.2007 um 21:39:42
Hi,
grundsätzlich gibt es nur eins, da sind wir uns einig:
Outen. Allerdings würde ich erstmal die Lage sondieren,
ich kenne auch genug ABH'en, die da schon positiv ent-
schieden haben.


schrieb am 01.02.2007 um 21:17:17:
Strafanzeige gegen die Mutter des Kindes, weil sie mit Sicherheit von der richtigen Identität wusste, Versagung eines AE-Antrages und und und... .

Seit wann ist das Wissen strafbar? Solange sie keine
Beihilfe geleistet hat?


Zitat:
Und der Tipp mit der notarillen Identitätserklärung kannste dir sparen; in eurem Fall hilft nur ein echtes Dokument, um die ABH über die richtige Identität zu überzeugen.

Es ging bei dem Tipp nicht um die ABH, wenn ich nicht
irre, sondern um die Anerkennung der Vaterschaft. Und
auch hier habe ich schon mehrfach gehört, dass es ohne
Pass klappen kann, da es hierbei um den Menschen geht,
der anerkennt, nicht um seine Identität. Die Anerkennung
würde dann allerdings vom Standesamt nicht beigeschrieben.

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von proll am 01.02.2007 um 21:51:21

Mick schrieb am 01.02.2007 um 21:39:42:
Seit wann ist das Wissen strafbar? Solange sie keine
Beihilfe geleistet hat?


Na, dann will ich mal hoffen, dass sie nicht bei einer ABH oder einer anderen Behörde war und eine Erklärung abgegeben hat.


Mick schrieb am 01.02.2007 um 21:39:42:
Es ging bei dem Tipp nicht um die ABH, wenn ich nicht
irre, sondern um die Anerkennung der Vaterschaft. Und
auch hier habe ich schon mehrfach gehört, dass es ohne
Pass klappen kann, da es hierbei um den Menschen geht,
der anerkennt, nicht um seine Identität. Die Anerkennung
würde dann allerdings vom Standesamt nicht beigeschrieben.


Auch beim Heiraten geht es um den Menschen (sogenannte höchstpersönliche Angelegenheiten). Aber das geht mittlerweile auch nicht mehr ohne ID-Nachweis.
Aber das sollten Personenstandsrechtlicher besser wissen.

Mein Tipp ging aber auch in die Richtung, Kosten zu sparen, da ohnehin ein ID-Nachweis vorgelegt werden muss.
Entschuldigung, habe mal wieder nur praktisch gedacht ! Das ist auch mein Anspruch.

Proll

Titel: Re: Schwanger
Beitrag von Ulf am 05.02.2007 um 19:40:09

schrieb am 01.02.2007 um 21:17:17:
Neben der Straftat für die er zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, hat e ja auch nunmehr Urkundendelikte und Verstöße gegen das AufenthG begangen.


Wenn das auch nicht direkt Sache der ABH ist, so kommt doch ein Bewährungswiderruf in Betracht.

Gruß, ULF

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