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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung nach Sprachkursvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170280675 Beitrag begonnen von Kocherl am 31.01.2007 um 22:57:55 |
Titel: Visum zur Eheschließung nach Sprachkursvisum Beitrag von Kocherl am 31.01.2007 um 22:57:55
Hallo,
ist es möglich ca. 1-2 Monate nach Ablauf eines Visums für einen Sprachkurs, welches auch für Studienzwecke berechtigt hätte, ein Visum zur Eheschließung zu beantragen, oder muss hierbei ein gewisser zeitlicher Abstand vohanden sein? Das ursprüngliche Visum ist Ende letzten Jahres abgelaufen. Da man den ursprünglichen Aufenthaltszweck (Sprachkurs) nicht für eine Heirat mißbrauchen wollte (man liest desöfteren, dass das dann bzgl. der AE zu Problemen führen kann), wurde also offiziell ausgereist, und man möchte nun zum Zweck einer Heirat ganz offiziell wieder einreisen. Der letzte Aufenthalt hat zusammenhängend 2 Jahre betragen und sämtliche Bescheinigungen der Sprachkurse liegen vor. Ist es evtl. denkbar, dass auf Grund des ehemaligen Aufenthalts in Deutschland und nun vorhandener Deutsch-Kenntnisse ein schnellere Bearbeitung des Visums möglich ist, oder spielt das hierbei keine Rolle? Das ursprüngliche Visum hätte sogar verlängert werden können, falls unmittelbar nach dem Sprachkurs mit einem Studium begonnen worder wäre. Das hat aber aus speziellen Gründen leider nicht funkitoniert, und hätte sich dann auch wiederum nicht damit vertragen, dass das Visum ja nicht für eine Eheschließung ausgestellt wurde. Gruß an das Forum Kocherl |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung nach Sprachkursvisum Beitrag von Mick am 01.02.2007 um 07:21:35 Kocherl schrieb am 31.01.2007 um 22:57:55:
Hi, ja, das ist möglich. Zitat:
Eher nicht. |
Titel: Re: Visum zur Eheschließung nach Sprachkursvisum Beitrag von Ulf am 05.02.2007 um 20:51:09 Mick schrieb am 01.02.2007 um 07:21:35:
Könnte sogar länger dauern, wenn eine neue ABH zu beteiligen ist. Gruß, ULF |
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