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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am Int
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Beitrag begonnen von Santa am 29.01.2007 um 16:05:14

Titel: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am Int
Beitrag von Santa am 29.01.2007 um 16:05:14
Hallo allerseits,
meine Ehefrau wird in 2 Wochen mit FZ-Visa nach D einreisen und am Tag nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ich habe gehört, dass es eventuell einige Wochen dauern kann, bis man die Aufenthaltserlaubnis erhält.
Ab wann könnte meine Ehefrau die Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen bzw. daran teilnehmen? Muss sie damit warten, bis sie die Aufenthaltserlaubnis für D definitiv bekommen hat oder ist das eventuell schon vorher möglich? Was könnten/müssten wir unternehmen, damit es schon vorher möglich wäre.
Ich frage deshalb, weil z.B. an der VHS die Integrationskurse für dieses Semester bereits in 4 Wochen (Modul 1) wieder starten. Nun glaube ich nicht, dass meine Ehefrau mit Modul 1 beginnen muss, da sie schon einiges an Deutschkenntnissen besitzt, aber alle Kurse/Module sind eventuell gut besucht und "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Danke für Eure Hinweise
Santa

Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von inge am 29.01.2007 um 16:16:34
Teilnahme am IKurs setzt erstmal voraus, dass die ABH "das Recht" auf Teilnahme feststellt.

Deine Ehefrau kann schon ein bißchen deutsch?

Viele Leute, die nicht wollen, werden zur Teilnahme "verdonnert". Ihr wollt den Kurs, also vermute ich, dass ihr den nicht bekommt ;)

Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von schweitzer am 29.01.2007 um 16:49:46

inge schrieb am 29.01.2007 um 16:16:34:
Ihr wollt den Kurs, also vermute ich, dass ihr den nicht bekommt ;)


"Typisch Inge!!!" - Ich denke, die Chance auf den Integrationskurs ist nicht so schlecht. Kontakt mit der ABH und zwar so rasch wie möglich nach der Einreise schadet nicht bzw. ist erforderlich. Zumindest im Rahmen freier Kursplätze sollte eine Teilnahme realistisch und realiserbar sein - bei uns sind die Sprachkursträger inzwischen froh, wenn sie überhaupt Kurse voll bekommen - und wenn Ihr Selbstzahler seid, wird erst recht kaum jemand etwas gegen eine Teilnahme haben.

Was Deine Frau dann belegt bzw. belegen muss, wird sicher anhand der vorhandenen Kenntnisse konkret zu prüfen sein.

Viel Glück -

=schweitzer=


Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von Janey am 29.01.2007 um 17:01:03
Die Berechtigung/Verpflichtung zum Integrationskurs (je nach vorhandenen Deutschkenntnissen) wird üblicherweise mit AE-Erteilung ausgehändigt, da dann auch erst der Anspruch besteht.

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von Saxonicus am 29.01.2007 um 17:37:29

inge schrieb am 29.01.2007 um 16:16:34:
Viele Leute, die nicht wollen, werden zur Teilnahme "verdonnert". Ihr wollt den Kurs, also vermute ich, dass ihr den nicht bekommt ;)


Da das Bedürfnis Vieler anscheinend nicht sehr groß zu sein scheint, einen solchen Kurs zu absolvieren und die Lehrgänge dadurch nicht voll besetzt sind, besteht auch für bereits längerfristig Aufenthaltsberechtigte die Möglichkeit (jedenfalls hier im Rhein-Main-Gebiet) an einem solchen Kurs teilzunehmen.

Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von Santa am 29.01.2007 um 19:17:56
Also meine Frau möchte unbedingt (und wird ;)) Deutsch lernen, wie der Rest der Republik das sieht, kann ich nicht beurteilen, dazu kenne ich zu wenig "Zugezogene", die kein Deutsch sprechen.
Meine Frau besucht seit gut einem Jahr in ihrem Heimatland (Peru) einen Sprachkurs am dortigen deutschen Kulturzentrum, ihre Schwester seit kurzem auch, denn sie will uns ja mal besuchen. Leider ist das mit den Lehrern manchmal so eine Sache, denn es sind nicht immer Muttersprachler da und so geht es nur langsam vorwärts.
Ich muss aber eingestehen, dass wir uns (noch) worwiegend in ihrer Muttersprache unterhalten, da es erstens (noch) viel angenehmer weil flüssiger für uns beide ist und ich zweitens halt sehr gerne Spanisch spreche :).
Werde mich aber schon mal bei der VHS erkundigen wie gut (oder wie schlecht) besucht die Integrationskurse in dieser Stadt hier sind.
Bis dann
Santa

Titel: wann nach Einreise ist Teilnahme am I-Kurs möglich
Beitrag von Santa am 16.02.2007 um 08:52:19
Hallo allerseits,
ich habe mir, glaub ich, im Vorfeld zuviel Gedanken gemacht. Am Tag nach der Einreise meiner Ehefrau haben wir auf der ABH ihre AE beantragt und die Bearbeitung dauert nur eine Woche :), danach erhält sie AE, Arbeitserlaubnis und I-Kurs-Berechtigung. Nun müssen wir schnell einen guten Sprachkursträger suchen. Hat da vielleicht jemand einen Tipp für uns? So ein Kurs soll ja auch Spass machen.
Danke
Santa


Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von schweitzer am 16.02.2007 um 09:04:58
Eine Übersicht über die vom BAMF zugelassenen Integrationskursträger sollte Eure ABH haben - ansonsten bei einer Migrationserstberatungsstelle (MEB) in Eurer Region nachfragen (sitzen bei den Wohlfahrtsverbänden). Eine Liste der MEB für Deutschland findest Du hier (musst Dir die bei Euch nächstgelegene raussuchen):

http://www.bamf.de/cln_043/nn_565186/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Migrationserstberatung/migrationserstberatung-gesamtliste-pdf-download,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/migrationserstberatung-gesamtliste-pdf-download.pdf


 - Welcher Kursträger wirklich "gut" ist, ist sicher immer relativ - da kann man sich eigentlich immer nur umhören oder bei mehreren vorsprechen und sich, nachdem man sich einen Eindruck verschafft hat, für einen entscheiden.


=schweitzer=

Titel: Re: Ab wann nach der Einreise ist die Teilnahme am
Beitrag von Santa am 02.03.2007 um 16:43:40
Zur Info (falls es jemand interessieren sollte ;)):
Meine Frau hat nun eine Woche nach der Einreise ihre AE für 3 Jahre erhalten. Am selben Tag hat sie noch einen Einstufungstest (ich glaub, es ist der offiziell entworfene Test ??) bei der VHS gemacht und diesen mit 46 von 50 möglichen Punkten abgeschlossen (ich habe nicht geholfen). Nun macht Sie einen Mittelstufekurs (soll Modul 6 entsprechen) an der VHS. Dieser Kurs fängt nächste Woche an und ist mit 9 von 16 möglichen Teilnehmern anscheinend gut besucht. Im Sommer ist dann B1-Prüfung.
Na ja, so schnell kann es gehen.
Schönes Wochenende
Euer Santa

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