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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen-Visum für Russin
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Beitrag begonnen von astronic am 26.01.2007 um 16:01:07

Titel: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 26.01.2007 um 16:01:07
Hallo liebe Gemeinde,

im April möchte mich eine russische Freundin besuchen, mit der ich ein wenig durch Europa (genauer: verschiedene Schengen-Staaten) touren möchte. Dazu bräuchte sie natürlich ein Visum.

Das naheliegenste wäre dabei sicherlich, ein deutsches Schengen-Visum für Besuchsreisen zu beantragen. Nun ist es aber so, dass sie ganz im Osten von Russland (genauer: in der Primorje-Region) wohnt und sich das für sie zuständige Konsulat, bei dem sie persönlich vorsprechen müsste, in Novosibirsk befindet. Das hieße also, sie müsste vorher erst durch halb Russland nach Novosibirsk fliegen und dort ein paar Tage verbringen, bis sie dann das Visum bekäme. Etwas einfacher wäre es, wenn die deutsche Botschaft in Moskau das Visum ebenfalls ausstellen könnte (ich könnte ihr dort dann Gesellschaft leisten), aber soweit ich das richtig sehe, geht das leider nicht (oder doch?).

Da wir definitiv auch einige Zeit in Frankreich und Italien verbringen werden, überlege ich nun, ob man nicht vielleicht statt eines deutschen Schengen-Visums auch ein französisches oder italienisches Schengen-Visum beantragen könnte. Besonders von den Franzosen habe ich gehört, dass man ein Visum unter gewissen Umständen auch rein postalisch (d. h. ohne Vorsprechen) beantragen könnte, was natürlich die mit Abstand angenehmste Lösung wäre. Leider habe ich auf der Homepage des französischen auswärtigen Amtes dazu nichts Näheres gefunden.

Nun stellt sich natürlich ferner die Frage: Besuchsvisum oder Touristikvisum?

Wir werden bei unseren Aufenthalten außerhalb Deutschlands im Hotel übernachten, weswegen für diese Zeit die (soweit ich weiß notwendigen) Hotelbestätigungen kein Problem wären. Für die Zeit, die wir in Deutschland verbringen, wäre sie allerdings privat untergebracht. Ist unter diesen Umständen die Beantragung eines französischen oder italienischen (oder gar deutschen) Touristikvisums möglich? Oder muss dazu ein lückenloser Hotelaufenthalt in allen besuchten Ländern nachgewiesen werden? Wird einer der Visumstypen häufiger abgelehnt als der andere?

Bei einem ausländischen Besuchsvisum hingegen dürfte wohl nur Frankreich in Frage kommen, da ich eine dort lebende Freundin habe, welche die Einladung übernehmen könnte. Nun ist mir aber zu Ohren gekommen, dass die Erteilung eines französischen Visums nur dann postalisch geht, wenn es sich um ein Touristik- und nicht um ein Besuchsvisum handelt. Fakten dazu habe ich im Internet aber leider nicht finden können. Könnte ferner ein Deutscher die Verpflichtungserklärung für ein französisches Visum abgeben? Oder kann man für ein französisches Visum stattdessen eine Geldsumme zur Sicherheit hinterlegen?

Über alle dem steht natürlich noch die Tatsache, dass man das Visum desjenigen Landes beantragen sollte, in welchem man sich am längsten aufhält. Nur: Das wissen wir noch gar nicht so genau. Ist da mit Problemen bei der Ausreise zu rechnen, wenn man ein paar Tage länger in einem anderen Land war als in dem Land, dessen Visum man hat?

Ihr seht also, ich bin mehr als verwirrt, ob und wie ich meiner russischen Bekannten den kostspieligen und zeitraubenden Aufenthalt in Novosibirsk ggf. ersparen und (viel wichtiger) sicherstellen kann, dass sie überhaupt ein Visum bekommt und wäre daher für jede Hilfe sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

PS.: Soweit ich das sehe, darf das deutsche Konsulat eine Visaerteilung ohne Begründung verweigern und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Nun wäre es natürlich extrem unglücklich, wenn die ganze Reise gebucht wäre und meine Bekannte nach Novosibirsk flöge, nur um den Antrag dann abgelehnt zu bekommen. Kann es da praktisch zu Problemen kommen, z. B. wegen genereller Bedenken, eine 28jährige alleinstehende Frau zu einem Privatbesuch bei einem deutschen Mann einreisen zu lassen?

Ist es zudem bei der Beantragung eines deutschen Schengen-Visums möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Saxonicus am 26.01.2007 um 17:34:11

astronic schrieb am 26.01.2007 um 16:01:07:
Nun stellt sich natürlich ferner die Frage: Besuchsvisum oder Touristikvisum?


Bei einem Touristenvisum kümmert sich üblicherweise das Reisebüro, bei denen man Hotel und Beförderung bucht und bezahlt um die Formaltäten und besorgt auch das Visum.


Zitat:
Ist es zudem bei der Beantragung eines deutschen Schengen-Visums möglich, dass die Verpflichtungserklärung von einer anderen Person kommt als vom Einladenden (also Verpflichtungerklärung von meinen Eltern, Einladung und Wohnort in Deutschland von mir)?


Ja, das wäre auch eine Möglichkeit.

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Mr.T am 27.01.2007 um 03:16:05
[quote author=astronic link=1169823668/0#0 date=1169823667]
Wir werden bei unseren Aufenthalten außerhalb Deutschlands im Hotel übernachten, weswegen für diese Zeit die (soweit ich weiß notwendigen) Hotelbestätigungen kein Problem wären. Für die Zeit, die wir in Deutschland verbringen, wäre sie allerdings privat untergebracht. Ist unter diesen Umständen die Beantragung eines französischen oder italienischen (oder gar deutschen) Touristikvisums möglich? Oder muss dazu ein lückenloser Hotelaufenthalt in allen besuchten Ländern nachgewiesen werden? Wird einer der Visumstypen häufiger abgelehnt als der andere?[quote)

Hallo astronic,

ich denke ein französisches Visum dürfte kein Problem sein, wenn Hotelbuchungen vorgelegt werden können. Wenn hier bei der Einreise nachvollzogen werden kann, das der angegebene Grund mit den Tatsachen übereinstimmt, sehe ich da gar keine Probleme. Mit einem Schengen - Visum ist es auch möglich sich in D; A oder einem anderen Schengen - Staat aufzuhalten.

Hier die bestimmungen gem. VO EG 539/2001
Art.2
Im Sinne dieser VO gilt als Visum eine von einem Mitgliedsstaat ausgestellte Genehmigung oder eine vom Mitgloiedsstaat getroffene Entscheidung, die erforderlich ist für:
- die Einreise zum Zweck eines Aufenthaltes in diesem Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten, der insgesamt drei Monate nicht überschreitet...

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Saxonicus am 27.01.2007 um 08:11:09
So wie Du das schilderst, wäre das m.E. wohl eher ein Fall für ein Besuchervisum, da die Reise nicht über ein Reisebüro in der Heimat des Reisenden gebucht wird und die Kosten von Dir als Gastgeber gezahlt werden.
 

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 27.01.2007 um 13:54:46

Saxonicus schrieb am 26.01.2007 um 17:34:11:
Bei einem Touristenvisum kümmert sich üblicherweise das Reisebüro, bei denen man Hotel und Beförderung bucht und bezahlt um die Formaltäten und besorgt auch das Visum.

"Üblicherweise" oder "immer"? Ich meine, entweder die Franzosen wollen für ein Touristkvisum eine für den ganzen Zeitraum durchgängig gebuchte Reise mit Hotel nachgewiesen haben oder nicht.

Falls nicht, stellt sich natürlich die Frage, was für ein französisches Touristikvisum tatsächlich erforderlich ist: Hotelbestätigungen für den ganzen oder nur für einen Teil des Zeitraums? Nachweis, dass man für seinen Lebensunterhalt vor Ort sorgen kann?

Und wie lange müsste man dann in Frankreich bleiben? Soweit ich weiß, gilt ja Folgendes:

1) Beim Besuch in mehreren Schengen-Staaten ist das Visum des Hauptreiselandes zu beantragen.
2) Gibt es kein Hauptreiseland, dann das Visum desjenigen Landes, durch das man den Schengenraum betritt.

Nicht, dass es hinterher eine Schengen-Sperre für sie gibt, weil sie 5 Minuten länger in Deutschland war als in Frankreich o. ä.


Zitat:
Ja, das wäre auch eine Möglichkeit.

Dass die Verpflichtungserklärung nicht vom tatsächlich Einladenden stammt ist also üblich und stellt kein Problem dar?

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 27.01.2007 um 13:58:16

Mr.T schrieb am 27.01.2007 um 03:16:05:
ich denke ein französisches Visum dürfte kein Problem sein, wenn Hotelbuchungen vorgelegt werden können. Wenn hier bei der Einreise nachvollzogen werden kann, das der angegebene Grund mit den Tatsachen übereinstimmt, sehe ich da gar keine Probleme. Mit einem Schengen - Visum ist es auch möglich sich in D; A oder einem anderen Schengen - Staat aufzuhalten.

Hotelbuchungen für den ganzen Gültigkeitszeitraum des Visums? Nehmen wir mal an, wir fangen mit 5 Tagen Paris an und haben dafür Hotelbuchungen. Dann fahren wir für eine Woche nach Deutschland ohne Hotelbuchungen. Und danach geht es dann nach Italien, wofür wir italenische Hotelbuchungen vorlegen könnten. Und was wir im Rest der Zeit machen, wissen wir noch gar nicht so genau, daher hätten wir da auch keine Hotelbuchungen.

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 27.01.2007 um 14:04:34

Saxonicus schrieb am 27.01.2007 um 08:11:09:
So wie Du das schilderst, wäre das m.E. wohl eher ein Fall für ein Besuchervisum, da die Reise nicht über ein Reisebüro in der Heimat des Reisenden gebucht wird und die Kosten von Dir als Gastgeber gezahlt werden.

Eher so halb-halb, oder? Ich meine, sie kommt, um mich zu besuchen, damit wir dann was Touristisches unternehmen. :)

Warum spielt es für ein Touristikvisum denn eine Rolle, ob die Reise bei einem russischen Reiseveranstalter gebucht wurde oder nicht? Als ich in Russland war, hatte ich z. B. auch ein Touristikvisum ohne vorher irgendein Hotel oder eine Reise gebucht zu haben. Ich musste dann nur bei der Ausreise den Nachweis vom Hotel vorzeigen.

Auf http://www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/index.asp?anglais habe ich damals leider nicht die genauen Anforderungen für ein französisches Touristikvisum finden können und im Moment kann ich nicht nachsehen, weil der Server down ist. :(

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Saxonicus am 27.01.2007 um 16:46:28
Es gibt eben auch Länder, da kommst Du ohne vorherige Hotelbuchung überhaupt nicht ins Land (z.B. Malediven, fällt mir da gerade ein) oder man muß bei der Einreise eine gewissen Geldbetrag vorweisen können (das war auch innerhalb der EU in den 70er Jahren noch üblich).
Man will damit verhindern oder zumindest die Eventualität verringern, daß der Reisende mittellos auf der Straße steht.
Die vielen Bettler und Straßenmusikanten aus den östlichen Ländern in unseren Städten beweisen doch, daß diese Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind.
Wie immer und überall: "Ohne Moos, nix los".    

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Ulf am 27.01.2007 um 19:34:23

Saxonicus schrieb am 27.01.2007 um 16:46:28:
Es gibt eben auch Länder, da kommst Du ohne vorherige Hotelbuchung überhaupt nicht ins Land (z.B. Malediven, fällt mir da gerade ein) oder man muß bei der Einreise eine gewissen Geldbetrag vorweisen können (das war auch innerhalb der EU in den 70er Jahren noch üblich).


Auch jetzt, wenn man von draußen in die EU einreisen will. Wird nicht immer nachgezählt oder auch nur abgefragt, kann aber, wenn kein Aufenthaltstitel vorhanden.

Gruß, ULF

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 28.01.2007 um 00:08:57

ulf schrieb am 27.01.2007 um 19:34:23:
Auch jetzt, wenn man von draußen in die EU einreisen will. Wird nicht immer nachgezählt oder auch nur abgefragt, kann aber, wenn kein Aufenthaltstitel vorhanden.

Das gilt aber doch nicht bei einem Besuchsvisum mit Verpflichtungserklärung, oder?

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Mr.T am 28.01.2007 um 00:21:27

astronic schrieb am 27.01.2007 um 13:58:16:
Hotelbuchungen für den ganzen Gültigkeitszeitraum des Visums? Nehmen wir mal an, wir fangen mit 5 Tagen Paris an und haben dafür Hotelbuchungen. Dann fahren wir für eine Woche nach Deutschland ohne Hotelbuchungen. Und danach geht es dann nach Italien, wofür wir italenische Hotelbuchungen vorlegen könnten. Und was wir im Rest der Zeit machen, wissen wir noch gar nicht so genau, daher hätten wir da auch keine Hotelbuchungen.

Vielen Dank für deine Antwort und einen schönen Samstag!

Grüße,
Stefan
Hi astronic, ich hatte deswegen den Art. 2 VO EG 539/2001 eingefügt. Das Problem besteht nur, das man sich z.B. ein Visum für F besorgt, weil das deutsche zu lange dauert bzw. keine Aussicht auf erfolg bringt. Das würde dann schon den Verdacht der Visaerschleichung ergeben und wäre somit eine strafbare Handlung. In dem von dir geschilderten Fall, sehe ich da eher keine Probleme.

schönen Sonntag.

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Mikael321 am 28.01.2007 um 11:18:06

Saxonicus schrieb am 27.01.2007 um 16:46:28:
Es gibt eben auch Länder, da kommst Du ohne vorherige Hotelbuchung überhaupt nicht ins Land (z.B. Malediven, fällt mir da gerade ein)


Das war früher einmal. Ich war im April noch unten, ohne Hotelbuchnung . Nur Ticket. Die haben das IHMO so geändert, das du nur noch einen Rückflug haben mußt. Aber für das Ticket hat sich auch keiner Interessiert. Das geht nur noch: Pass vorlegen, Stempel rein, und thüss. :)

Michael


Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Mikael321 am 28.01.2007 um 11:33:04

Mr.T schrieb am 28.01.2007 um 00:21:27:
Das würde dann schon den Verdacht der Visaerschleichung ergeben und wäre somit eine strafbare Handlung. In dem von dir geschilderten Fall, sehe ich da eher keine Probleme.schönen Sonntag.


Was sagt das Ministerium dazu doch gleich :
--------------------------------------------------------------------------------
Muss ich in Deutschland ein- und ausreisen oder ist dies auch woanders möglich?

Inhaber eines Schengenvisums (Text im Visaetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) oder eines Aufenthaltstitels eines Mitgliedstaats können sich bis zu 3 Monaten pro Halbjahr im Schengenraum aufhalten. Der Schengenraum besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.
--------------------------------------------------------------------------------
Ziemlich schwammig, finde ich. Und nicht nachprüfbar. Da ist der willkür Tür und Tor geöffnet. Mich wundert immer wieder, welche schwammigen Vorschriften in diesem Berecih existieren.

Was mache ich nur, wenn ich ein 4 Wochen Visum beantrage und davon 7 Tage in D. , 7 Tage in NL. , 7 Tage in B. und 7 Tage in F. aufhalten möchte, und es mir nicht egal ist, ob ich einen Verstoß begehe ??

Ich habe schon gelesen, das sie in Frankfurt einer Russin mit Finnischem Visa die Einreise verwert haben, die kein Flug Ticket für Finnland nachweisen konnte !

Michael




Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 28.01.2007 um 12:05:45

Mr.T schrieb am 28.01.2007 um 00:21:27:
Hi astronic, ich hatte deswegen den Art. 2 VO EG 539/2001 eingefügt. Das Problem besteht nur, das man sich z.B. ein Visum für F besorgt, weil das deutsche zu lange dauert bzw. keine Aussicht auf erfolg bringt. Das würde dann schon den Verdacht der Visaerschleichung ergeben und wäre somit eine strafbare Handlung. In dem von dir geschilderten Fall, sehe ich da eher keine Probleme.

Hm, das Problem dürfte allerdings sein, dass soweit ich das richtig sehe, sie auch bei einem französischen Visum vorsprechen muss (auch für ein Touristikvisum), solange sie keine Komplettreise über einen russischen Reiseveranstalter bucht. Kann das jemand bestätigen?

Wenn sie eh zu irgendeinem Konsulat durch halb Russland fliegen muss, könnten wir natürlich auch gleich ein deutsches Visum beantragen. :(

Wie schaut das ggf. mit anderen Schengen-(Touristik)-Visa hinsichtlich rein postalischer Beantragung aus? Für die Zeit und das Geld, das wir einsetzen müssten, damit sie ein deutsches Visum beantragen kann, könnten wir nämlich lieber unsere Reisepläne ändern und z. B. mit einer kleinen Finnlandrundreise beginnen.

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Ernas am 28.01.2007 um 16:31:18

Mikael321 schrieb am 28.01.2007 um 11:33:04:
Was sagt das Ministerium dazu doch gleich :
--------------------------------------------------------------------------------
Muss ich in Deutschland ein- und ausreisen oder ist dies auch woanders möglich?

Das Schengen-Visum muss bei der Auslandsvertretung des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel darstellt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum kann daher an jedem beliebigen Grenzübergang erfolgen.

das ist doch klar und aussagekräftig, kein bischen schwammig.


Zitat:
Was mache ich nur, wenn ich ein 4 Wochen Visum beantrage und davon 7 Tage in D. , 7 Tage in NL. , 7 Tage in B. und 7 Tage in F. aufhalten möchte, und es mir nicht egal ist, ob ich einen Verstoß begehe ??

du beantragst bei der Schengenbotschaft, in deren Land die erste Einreise nach Schengen stattfindet, auch wieder ganz einfach


Zitat:
Ich habe schon gelesen, das sie in Frankfurt einer Russin mit Finnischem Visa die Einreise verwert haben, die kein Flug Ticket für Finnland nachweisen konnte !

Michael



durchaus möglich und u.U. mehr als nur zulässig

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 03.07.2007 um 00:49:52
In den letzten Monaten gab es wenig Neues, da sich der Deutschlandbesuch meiner Russin aus beruflichen Gründen auf Oktober verschoben hat. Wir planen nun, ein deutsches Besuchsvisum zu beantragen. Einen Termin beim Konsulat haben wir für die erste Augusthälfte.

Sollte ich beim freiwilligen Nachweis ihrers Arbeitsplatzes und ihres Immobilienbesitzes die Dokumente auf Deutsch übersetzen lassen? Oder ist es in Ordnung, die russischen Originale einzureichen?

Ebenso plane ich auf Anregung von Zeppelin (danke nochmal) ein formloses Begleitbeschreiben beizufügen. Momentan schaut mein Schreiben so aus:


Zitat:
Liebe ...,

für die erwiesene Gastfreundschaft bei meinem Besuch bei dir und deiner Familie vom ... bis ... in ... möchte ich mich gern revangieren. Ich lade dich herzlich zu einem Gegenbesuch vom 1. bis 31. Oktober 2007 zu mir nach ... ein. Bei deinem Besuch wirst du bei mir beherbergt und ich würde dir gerne etwas von meiner Heimat zeigen. Wir sollten zum Beispiel im nahegelegenen Münsterland Rad fahren, den Serengeti-Park in Hodenhagen besuchen, einen Abstecher zum Oktoberfest machen und natürlich das Ruhrgebiet erkunden.

Meine Eltern, Diplom-Betriebswirt/StB ... und Steueroberamtsrätin ..., freuen sich ebenfalls sehr darauf, dich kennenzulernen. Die Verpflichtungserklärung meiner Mutter ist daher beigefügt.

Ich bestätige hiermit gegenüber dem deutschen Konsulat, dass dein Besuch ausschließlich den genannten Zwecken dient und du wie geplant am Ende deines Besuches wieder in deine Heimat zurückkehren wirst. Das deutsche Konsulat bitte ich hiermit, deinem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Bitte füge dieses Schreiben deinem Visaantrag bei und bitte darum, es bei der Bearbeitung deines Antrages zu berücksichtigen. Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Herzliche Grüße!
...


Ist das in Ordnung so? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Schreiben von mir stammt, die Verpflichtungserklärung aber von meiner Mutter stammen wird? Oder sollte besser meine Mutter das Schreiben erstellen? Bin ich irgendwo in Fettnäpfchen getreten?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von sigi-n am 03.07.2007 um 01:47:32

astronic schrieb am 03.07.2007 um 00:49:52:
Ist das in Ordnung so? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Schreiben von mir stammt, die Verpflichtungserklärung aber von meiner Mutter stammen wird? Oder sollte besser meine Mutter das Schreiben erstellen? Bin ich irgendwo in Fettnäpfchen getreten?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan


Wie du schon selbst bemerkt hast hinkt das ein wenig, ich denke das es besser wäre in der Art
Für die meinem sohn erwiesene Gastfreundschaft..........
Bonität ist bei einer Verpflichtungserklärung geprüft, hinweis auf berufe ein wenig fett.
Kannst aber noch ein Sahnehäubchen draufsetzen und sende Ihr eine deutsche Reise-KV (30 Tage -besuchszeitraum - = 45 euronen) sollte wider erwarten keine einreise stattfinden wird sogar erstattet.

sigi-n

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 03.07.2007 um 06:31:13

sigi-n schrieb am 03.07.2007 um 01:47:32:
Kannst aber noch ein Sahnehäubchen draufsetzen und sende Ihr eine deutsche Reise-KV (30 Tage -besuchszeitraum - = 45 euronen) sollte wider erwarten keine einreise stattfinden wird sogar erstattet.  


Das ist kein Sahnehäubchen, sondern das ist Pflicht. Ohne KV gibt es kein Visum!

trixie

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Zeppelin am 03.07.2007 um 08:04:29

trixie schrieb am 03.07.2007 um 06:31:13:
Das ist kein Sahnehäubchen, sondern das ist Pflicht. Ohne KV gibt es kein Visum!

trixie

Mit "Sahnehäubchen" dürfte hier nicht die KV als solge gemeint sein, sodern diese bereits hier in D vom Einladendn abschließen zu lassen und zusammen mit VE und Einladung an den VisaAst. zu schicken.

Zeppelin

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 03.07.2007 um 08:13:40

Zeppelin schrieb am 03.07.2007 um 08:04:29:
Mit "Sahnehäubchen" dürfte hier nicht die KV als solge gemeint sein, sodern diese bereits hier in D vom Einladendn abschließen zu lassen und zusammen mit VE und Einladung an den VisaAst. zu schicken.  


Das geht leider nicht genau hervor, zumal es darum geht, wie man den Visaantrag vom Verdacht des Visumsmißbrauchs wegbringt und die Rückkehrbereitschaft untermauert. Es gibt auch ABHs, die bereits bei Abgabe der VE eine KV-Police als Auflage für dessen Ehrhalt machen.

trixie

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Zeppelin am 03.07.2007 um 09:32:56

trixie schrieb am 03.07.2007 um 08:13:40:
Das geht leider nicht genau hervor,
Doch:
Zitat:
und sende Ihr eine deutsche Reise-KV (30 Tage -besuchszeitraum - = 45 euronen) sollte wider erwarten keine einreise stattfinden wird sogar erstattet



trixie schrieb am 03.07.2007 um 08:13:40:
...zumal es darum geht, wie man den Visaantrag vom Verdacht des Visumsmißbrauchs wegbringt und die Rückkehrbereitschaft untermauert.
trixie

Es geht bei dem Fall eher darum, einen solchen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Die Einladung würde ich daher im Namen der gesamten einladenden Familie auf einem ordentlichen privaten Briefkopf gleichsam sachlich als auch persönlich (ohne allzuviel Prosa) verfassen.
Daddy könnte ja dann noch seinen Stempel unter die Unterschrift setzen, um die Berufsangabe innerhalb des Textes weglassen zu können.

Da man aber vom Moskauer Konsulat in letzer Zeit nur sehr positives hört (absolut korrekte und freundliche Abwicklung von Visaanträgen), bin ich recht optimistisch, dass Stefan seine Besucherin hier wird begrüßen können.

Zeppelin

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 04.07.2007 um 00:39:31

Zeppelin schrieb am 03.07.2007 um 09:32:56:
Da man aber vom Moskauer Konsulat in letzer Zeit nur sehr positives hört (absolut korrekte und freundliche Abwicklung von Visaanträgen), bin ich recht optimistisch, dass Stefan seine Besucherin hier wird begrüßen können.

Leider werden wir das Visum beim Konsulat in Nowosibirsk beantragen müssen. Hoffen wir mal, dass die dort genauso korrekt und freundlich sind, wie in Moskau.

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 04.07.2007 um 00:46:40
Vielen Dank für alle Anregungen. Eine Krankenversicherung vom ADAC für ihren Besuchszeitraum haben wir bereits abgeschlossen und werden wir ihr zur Vorlage beim Konsulat mitschicken.

Ich habe mich nach langem Ringen dazu entschieden, dass es wohl doch besser ist, das Schreiben im Namen meiner Mutter aufzusetzen und direkt ans Konsulat zu adressieren (es soll natürlich trotzdem von meiner Russin zusammen mit dem Visaantrag abgegeben werden). Mein erster Entwurf schaut so aus:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn bei seinem Besuch vom ... bis ... in ...  von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom ... bis zum ... zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bitte hiermit darum, dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...


Ist das OK so? Die Berufsbezeichnung meiner Mutter taucht dann nur noch im Briefkopf auf. Ebenso ist es natürlich etwas unüblich, in einem Schreiben an Dritte die Eingeladene mit Vornamen zu referenzieren, aber ich denke, das ist besser, weil es mehr Vertrautheit ausdrückt (hiermit laden wir Frau Soundso ein, klingt doch etwas distanziert).

Für Anregungen im Voraus vielen Dank!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von jetflyer am 04.07.2007 um 08:38:57
Hi Stefan, hab Dir ne PM geschickt
Jetflaer

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 04.07.2007 um 22:31:38

jetflyer schrieb am 04.07.2007 um 08:38:57:
Hi Stefan, hab Dir ne PM geschickt
Vielen lieben Dank dafür! Ich habe auch gleich mal geantwortet. :)

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Mick am 04.07.2007 um 23:08:47
Hi,
in der Regel kann man im Header des Boards auch
sehen, dass man eine PN bekommen hat. So ist es
nicht erforderlich, das über Posts mitzuteilen. Wer
ganz sicher gehen will, kann im Profil einstellen, dass
er über PN-Eingänge, per Popup oder per Mail informiert
wird. Aber bitte nicht auf diese Mails antworten  ::)

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Zeppelin am 05.07.2007 um 07:20:39

astronic schrieb am 04.07.2007 um 00:39:31:
Leider werden wir das Visum beim Konsulat in Nowosibirsk beantragen müssen. Hoffen wir mal, dass die dort genauso korrekt und freundlich sind, wie in Moskau.

Laut Norberts ausgedenhten Erfahrungsberichten aus dem Russ. Forum ist das offenbar so.
Der kann vielleicht Deiner Freundin vor Ort noch einige Ratschläge zum richtigen Auftreten / Verhalten geben.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 05.07.2007 um 22:57:55

Zeppelin schrieb am 05.07.2007 um 07:20:39:
Laut Norberts ausgedenhten Erfahrungsberichten aus dem Russ. Forum ist das offenbar so.
Das freut mich sehr zu hören. :) Bei den ganzen negativen Dingen, die man so den lieben langen Tag liest, wird einem ja ganz anders...


Zitat:
Der kann vielleicht Deiner Freundin vor Ort noch einige Ratschläge zum richtigen Auftreten / Verhalten geben.
Danke für den Hinweis. Danach inkl. An- und Abfahrt ggf. mehrere Stunden Zeit aufzubringen, kann ich ihn natürlich schlecht fragen, aber ich werde mich mal per PM erkundigen, ob er noch ein paar Tipps für uns hat.

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 06.07.2007 um 03:41:28
So, nach einigen Hinweisen, noch einmal eine neue Fassung:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei $Vorname revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom ... bis zum ... zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird. Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen. Ich bitte Sie, $Vorname den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...


Für Einwände und Verbesserungsvorschläge bin ich wie immer sehr dankbar. Kann ich das mit den "mit der VE verbundenen Pflichten" so schreiben? Die mit der VE verbundenen Pflichten gehen ja noch über Unterkunft und Gesundheit hinaus. Nicht, dass da jemand denkt, wir wären uns der anderen Pflichten nicht bewusst.

Ferner bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass "30 Tage" wohl eine magische Grenze bei der Visumsbeantragung ist. Nun wollten wir ja ursprünglich für 31 Tage beantragen, werden das aber nun auf 30 Tage reduzieren. Krankenversicherung und VE gehen aber trotzdem über die ganzen 31 Tage, aber das ist hoffentlich kein Problem, oder?

Allen Antwortenden vielen Dank!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 06.07.2007 um 10:17:14

astronic schrieb am 06.07.2007 um 03:41:28:
Ich bestätige hiermit, dass der Besuch ausschließlich dem genannten Zwecke dient und $Vorname wie geplant am Ende ihres Besuches wieder in ihre Heimat zurückkehren wird.


Diesen Passus finde sehr überzogen. Bei dem Gast handelt es sich doch um keinen Minderjährigen, dessen gesetzlichen Vertreter bei einem Fehlverhalten sofort einschreiten kann, sondern um einen erwachsenen Menschen, der tun und lassen kann, was er will. Wie möchte deine Mutter bestätigen, dass deine Freundin wieder nach Hause reist. Wird sie sie bei einer Weigerung aus der Wohnung werfen oder höchst persönlich zum Flughafen zerren?

Deine Mutter kann nichts bestätigen, wofür sie keine eigene Handlungsmöglichkeit hat. Ich denke, dass eine zu übertriebene - nicht im Handlungsbereich des Gastgebers liegende - Stellungnahme eher negativ und krampfhaft wirkt. Der Antragssteller muß seine Rückkehrbereitschaft nachweisen. Aus dieser Bestätigung würde ich diese nicht unbedingt ableiten.


Zitat:
Ich bin mir der mit der Verplichtungserklärung verbundenen Pflichten bewusst, während ihres Aufenhaltes für $Vornames Unterkunft und Gesundheit zu sorgen.


Das ist m. M. nach auch doppelt gemoppelt, da das bei der VE bereits zur Kenntnis genommen wurde.

trixie

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Zeppelin am 06.07.2007 um 17:56:53
Da muss ich trixie zustimmen. (siehe auch meine AW im Parallel-Fred im Nachbarforum.)

Über trixies Kritik hinaus verstehe ich nicht, weshalb Deine Mutter Deine Freundin gegenüber einer behörde mit Vornamen benennen sollte. Das ist ja schließlich keine Einladung zu einem Kindergeburtstag.

Der Beispieltext, auf den Du astronic, Dich bezogen hast, enthielt schon sehr wohl überlegte Formulierungen, die sich mehfach bewährt haben und in allen seriösen Fällen auch zum Erfolg beigetragen hatten.
Dahingegen erscheinen mir so substanzlose Beteuerungen, wie (sinngemäß) ich verspreche, dass ich zu meiner VE stehe und für die Gesundheit meines Gastes sorgen werde eher fragwürdig und würden zumindest bei mir sofort Misstrauen erwecken.

Nur als Bsp. für eine dieser Phrasen würde es IMHO deutlich klarer wirken, wenn man schreibt, dass man dafon überzeugt ist, dass der Gast das geltende Recht ebenso respektiert und beachtet, wie der Sohn gegenüber dem Russichen Staat während seines Besuchsaufenthaltes dort - nämlich ohne jeden Grund zur Beanstandung.

Aber was soll's? So langsam habe ich den Eindruck, dass hier allzuviel Angst im Spiel ist, weil z.B. die Art der Kontaktaufnahme zuweilen als nicht seriös angesehen wird, o.ä.

Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 06.07.2007 um 18:14:56

Zeppelin schrieb am 06.07.2007 um 17:56:53:
Der Beispieltext, auf den Du astronic, Dich bezogen hast, enthielt schon sehr wohl überlegte Formulierungen, die sich mehfach bewährt haben und in allen seriösen Fällen auch zum Erfolg beigetragen hatten.


Es ist natürlich für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar wovon ihr redet, wenn hier Beiträge von anderen Foren zitiert werden.


Zitat:
Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.


Ehrlich währt am längsten.

trixie


Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 07.07.2007 um 02:01:41

trixie schrieb am 06.07.2007 um 10:17:14:
Diesen Passus finde sehr überzogen.

Zitat:
Das ist m. M. nach auch doppelt gemoppelt, da das bei der VE bereits zur Kenntnis genommen wurde.
Ja, nach nochmaligem Drübernachdenken gebe ich dir Recht. Die entsprechenden Stellen habe ich ersatzlos gestrichen. Das Begleitschreiben soll sich ja um Gottes Willen nicht negativ auswirken.

Danke für die Hinweise!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 07.07.2007 um 02:18:14

Zeppelin schrieb am 06.07.2007 um 17:56:53:
Über trixies Kritik hinaus verstehe ich nicht, weshalb Deine Mutter Deine Freundin gegenüber einer behörde mit Vornamen benennen sollte. Das ist ja schließlich keine Einladung zu einem Kindergeburtstag.
Danke, da hast du Recht.


Zitat:
Nur als Bsp. für eine dieser Phrasen würde es IMHO deutlich klarer wirken, wenn man schreibt, dass man dafon überzeugt ist, dass der Gast das geltende Recht ebenso respektiert und beachtet, wie der Sohn gegenüber dem Russichen Staat während seines Besuchsaufenthaltes dort - nämlich ohne jeden Grund zur Beanstandung.
Das wiederum würde die Frage aufwerfen, warum meine Mutter sich denn da so sicher sein kann. Schließlich kennen die beiden sich gar nicht. Ich habe den Passus deshalb jetzt ersatzlos gestrichen. Ich hoffe, das ist in Ordnung so.


Zitat:
Aber was soll's? So langsam habe ich den Eindruck, dass hier allzuviel Angst im Spiel ist, weil z.B. die Art der Kontaktaufnahme zuweilen als nicht seriös angesehen wird, o.ä.
Ja, ich bin in der Tat recht ängstlich, sonst würde ich hier nicht um eure Zeit bitten, meine zahlreichen Entwürfe zu kommentieren. Die zugrundeliegende Angst kommt aber eher daher, dass das Nichterteilen eines Visums eine mittlere Katastrophe wäre. Nicht nur unbedingt deshalb, weil wir uns bei Nichterteilung irgendwo anders (Türkei) treffen müssten, sondern vor allem auch, weil eine Ablehnung zur Folge hätte, dass sie so schnell nirgends mehr ein Schengen-Visum bekäme. Und da ich es nicht für unwahrscheinlich erachte, dass ich diese Frau irgendwann mal heiraten werde, hat das Ganze für mich natürlich besondere persönliche Bedeutung.


Zitat:
Dazu kann ich nur sagen: Spielt mit offenen Karten, anstatt Euch irgend welche Storys auszudenken.
Sollte sie im Interview gefragt werden, wie wir uns kennenlernten, wird sie selbstverständlich die Wahrheit erzählen. Es könnte aber natürlich auch sein, dass das Interview nach zwei Standardfragen zu Ende ist und der deutsche Konsulatsmitarbeiter, der über das Visum entscheidet, fast ausschließlich nach den Unterlagen urteilt. Und für den Fall möchte ich halt ungern schlafende Hunde wecken ("Soso, Internet-Bekanntschaft, die lade ich mir aber lieber noch mal persönlich vor").

Mein revidierte Fassung des Begleitschreibens schaut nun wie folgt aus:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von ihr und ihrer Familie erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen. Geplant ist u. a. das Oktoberfest in München, die Zeche Zollverein in Essen, das Bergbaumuseum in Bochum, den Duisburger Zoo und den Serengeti-Park in Hodenhagen zu besuchen, eine Fahrradtour durchs Münsterland zu unternehmen und den Spuren der Römer in Köln und Trier zu folgen. Ferner sind Ausflüge nach Hamburg und Berlin geplant.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Auch wenn mich langsam ein schlechtes Gewissen plagt, euch mit der x-ten Fassung meine Begleitschreibens zu malträtieren: Stecken in dieser Fassung noch irgendwelche Fallstricke? Ist die Auswahl der geplanten Aktivitäten inhaltlich so in Ordnung und vom Umfang her ausreichend? Die Einladung erfolgt nach Bochum und die meisten der genannten Aktivitäten liegen in der Nähe.

Vielen, vielen Dank!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 07.07.2007 um 07:01:13

astronic schrieb am 07.07.2007 um 02:18:14:
Geplant ist u. a. das Oktoberfest in München, die Zeche Zollverein in Essen, das Bergbaumuseum in Bochum, den Duisburger Zoo und den Serengeti-Park in Hodenhagen zu besuchen, eine Fahrradtour durchs Münsterland zu unternehmen und den Spuren der Römer in Köln und Trier zu folgen. Ferner sind Ausflüge nach Hamburg und Berlin geplant


Die Aufzählung der ganzen geplanten Aktivitäten führt zu einer Vielzahl von Fallstricken. Durch geschickte Fragen, könnte der Botschaftsmitarbeiter herausfinden, ob deine Freundin daran überhaupt Interesse hat.

Der Visumsantrag ist eine Sache, die nach Aktenlage entschieden entschieden wird. Demzufolge, sollte auch das Begleitschreiben ohne großen Schnickschnack verfaßt sein.


Zitat:
Die zugrundeliegende Angst kommt aber eher daher, dass das Nichterteilen eines Visums eine mittlere Katastrophe wäre.


Und das spiegelt sich in dem Begleitschreiben wieder, in dem krampfhaft versucht wird, den Besuch in Deutschland rechtzufertigen.

trixie

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 07.07.2007 um 09:12:29

trixie schrieb am 07.07.2007 um 07:01:13:
Die Aufzählung der ganzen geplanten Aktivitäten führt zu einer Vielzahl von Fallstricken. Durch geschickte Fragen, könnte der Botschaftsmitarbeiter herausfinden, ob deine Freundin daran überhaupt Interesse hat.
Das ließe sich notfalls ja dadurch beheben, dass ich ihr die genannten Dinge vorher näherbringe, so dass sie Bescheid weiß.


Zitat:
Der Visumsantrag ist eine Sache, die nach Aktenlage entschieden entschieden wird. Demzufolge, sollte auch das Begleitschreiben ohne großen Schnickschnack verfaßt sein.
Meinst du die Aufzählung der geplanten Aktivitäten oder siehst du noch anderswo Schnickschnack? Würdest du die Aufzählung kürzen oder ganz entfernen?


Zitat:
Und das spiegelt sich in dem Begleitschreiben wieder, in dem krampfhaft versucht wird, den Besuch in Deutschland rechtzufertigen.
Ja, ich befürchte, da hast du Recht. Mittlerweile überlege ich gar, ob es vielleicht besser wäre, ganz auf das Begleitschreiben zu verzichten, bevor ich da noch Unheil mit anrichte. Oder meinst du das Begleitschreiben ohne (oder mit weniger) aufgelisteten Aktivitäten könne nicht schaden?

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von zzzmick am 07.07.2007 um 09:18:44
Da muss ich Trixie Recht geben.

Und es ist ohnehin schon schwer bis quasi unmöglich für eine junge Russin ohne schwerwiegende Bindung (Kind welches dort bleibt oder einen SUPER Job) ein Visum zu bekommen.
Meine jetzige Frau hat damals auch nur ein Visum bekommen, nachdem ich mit der Botschaft telefoniert hatte und es ist fast ein Wunder, dass sie es überhaupt bekommen hat.
Am Flughafen in Berlin wurde sie trotz VE festgehalten, weil sie kein Geld dabei hatte.Erst als ich dazu gerufen wurde und genau dasselbe sagte wie sie bereits den Polizisten mitgeteilt hatte dass sie kein Geld braucht, weil sie mein Gast ist, lies man sie gehen.
Sorry, will hier nicht den schwarzen Peter an die Wand malen aber es ist gut, dass Du dich hier genau informierst, denn man will ja möglichst alle Fehler vermeiden.
Wünsche euch gutes Gelingen!

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 07.07.2007 um 09:22:20
Ganz mußt du sicherlich nicht auf das Schreiben verzichten, sondern dich nur auf das Wesentliche konzentrieren.

Schreibe nicht "von ihr und ihrer Familie", sondern "von Familie xy" erwiesene ...  Die Familie schließt ja deine Bekannte automatisch mit ein.

Bis dahin ...."um ihr unsere Heimat zu zeigen" sehe ich das Schreiben als ok an. Den nachfolgenden Text würde ich weglassen. Absätze 2 und 3 sind wieder ok.

trixie

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 08.07.2007 um 08:13:02

zzzmick schrieb am 07.07.2007 um 09:18:44:
Und es ist ohnehin schon schwer bis quasi unmöglich für eine junge Russin ohne schwerwiegende Bindung (Kind welches dort bleibt oder einen SUPER Job) ein Visum zu bekommen.
Jung? Naja, sie ist 29. Und sie hat einen Job als Übersetzerin bei einer japanischen Firma.


Zitat:
Meine jetzige Frau hat damals auch nur ein Visum bekommen, nachdem ich mit der Botschaft telefoniert hatte und es ist fast ein Wunder, dass sie es überhaupt bekommen hat.
Wie alt war deine Frau damals? Und was hast du denen am Telefon erzählt?


Zitat:
Am Flughafen in Berlin wurde sie trotz VE festgehalten, weil sie kein Geld dabei hatte.Erst als ich dazu gerufen wurde und genau dasselbe sagte wie sie bereits den Polizisten mitgeteilt hatte dass sie kein Geld braucht, weil sie mein Gast ist, lies man sie gehen.
Uh, vielleicht sollte ich besser meine Mutter als offizielle Einladerin auch mit zum Flughafen nehmen. Hat deine Frau am Flughafen die VE und die Krankenversicherung dabei gehabt? In welchem Jahr spielte sich das alles ab?


Zitat:
Sorry, will hier nicht den schwarzen Peter an die Wand malen aber es ist gut, dass Du dich hier genau informierst, denn man will ja möglichst alle Fehler vermeiden.Wünsche euch gutes Gelingen!
Vielen Dank! Wenn es schon schiefgehen sollte, dann will man wenigstens alles getan haben.

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 08.07.2007 um 08:17:05

trixie schrieb am 07.07.2007 um 09:22:20:
Ganz mußt du sicherlich nicht auf das Schreiben verzichten, sondern dich nur auf das Wesentliche konzentrieren.
Danke! Die Anmerkungen habe ich jetzt eingebaut. Das Schreiben ist zwar (nach mehrfachem hin und her) mittlerweile erschreckend unspektakulär, aber dafür dürfte es hoffentlich keinesfalls schädlich sein.

Es schaut jetzt wie folgt aus:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die meinem Sohn, Stefan ..., bei seinem Besuch im vergangenen Dezember/Januar in ... von Familie ... erwiesene Gastfreundschaft möchten wir uns gerne bei Frau ... revanchieren und laden sie deshalb zum Gegenbesuch vom 1. bis zum 30. Oktober 2007 zu uns nach Deutschland ein, um ihr unsere Heimat zu zeigen.

Ich bitte Sie, Frau ... den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland stattzugeben.

Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon (bitte verwenden Sie meine Mobilfunkrufnummer) oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
...
Ich hoffe, das ist jetzt wirklich die finale Version, die ich Montag oder Dienstag abschicken kann. Falls noch jemand Bedenken hat, wäre ich natürlich trotzdem sehr dankbar, wenn er diese äußern würde.

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von trixie am 08.07.2007 um 10:08:34

astronic schrieb am 08.07.2007 um 08:17:05:
Danke! Die Anmerkungen habe ich jetzt eingebaut. Das Schreiben ist zwar (nach mehrfachem hin und her) mittlerweile erschreckend unspektakulär, aber dafür dürfte es hoffentlich keinesfalls schädlich sein.
 


So sollte es auch sein, denn es soll ja nicht für James Bond Film benutzt werden, oder?

trixie

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von zzzmick am 08.07.2007 um 16:58:41
Jung? Naja, sie ist 29. Und sie hat einen Job als Übersetzerin bei einer japanischen Firma.
Das ist jung - ich sage mal, alles unter 40 ist jung, die hiesigen Behörden machen sich halt grundsätzlich bei den diskriminierten Gruppen Sorgen über die Rückkehrbereitschaft...

Wie alt war deine Frau damals? Und was hast du denen am Telefon erzählt? Naja, ich kann hier nicht ins Detail gehen, weil wir demnächst die schreckliche Behandlung in den Medien preisgeben werden und das wird einige Stühle rütteln, ich sag nur, dass ihr Besuch wirklich als nur touristisch geplant war, denn wir lernten uns kennen , ich hab sie besucht, sie wollte mich besuchen und wir wollten wirklich erstmal nur sehen, wie wir zurecht kommen. Wir haben immer die Wahrheit gesagt und trotzdem lief einiges schief, der Richter sagte uns, er glaubt uns aber aufgrund Joshka Fischer Vsium Affäre und der vielen osteuropäischen Prostituierten seie man jetzt besonders scharf und müsse an uns ein Exempel statuieren...

Uh, vielleicht sollte ich besser meine Mutter als offizielle Einladerin auch mit zum Flughafen nehmen. Hat deine Frau am Flughafen die VE und die Krankenversicherung dabei gehabt? In welchem Jahr spielte sich das alles ab? Ja...wäre besser, man kann nie wissen. Sie hatte natürlich VE, Krankenversichereung und eine EC karte dabei, aber das war denen egal...es war 2005

Vielen Dank! Wenn es schon schiefgehen sollte, dann will man wenigstens alles getan haben. Ja, bereite Dich gut vor. Die meisten Fehler machen Leute aus Unwissenheit, Gutgläubigkeit und Vertrauen in die Umstände.


Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von zzzmick am 08.07.2007 um 17:00:52
Die Version des Briefes ist gut, nicht so viele Details aber zeigt, dass man sich für Gastfreundschaft revanchieren will, ist sachlich und informativ, ich würde es dabei belassen, Gruss, ZZZmick

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 28.07.2007 um 22:05:06
Vielen Dank noch mal! Das Schreiben habe ich jetzt abgeschickt und es ist dank DHL Express mitsamt der anderen Unterlagen auch schon angekommen.

Leider ergaben sich beim Zusammenstellen der Unterlagen noch einige Unklarheiten:

1) Im Merkblatt "Hinweise zum Visumsantragsverfahren" des Konsulats Nowosibirsk heißt es:

Zitat:
Das Foto muss aktuell sein (nicht älter als sechs Monate) und ist in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter vorzulegen. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Eine Fotomustertafel finden Sie im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html. Das Foto ist NICHT auf dem Visumsantrag anzubringen.

Dem Text nach, ist ein normales, vernünftiges Passbild gefragt. Die verlinkte Fotomustertafel zeigt jedoch die Bestimmungen zu den neuen deutschen biometrischen Reisepässen, deren Kriterien weitaus strikter sind (bin selbst mal mit einem vom Fotographen gemachten Foto zurückgewiesen worden, weil meine Stirn zu sehr glänzte). Findet bereits eine biometrische Erfassung der Fotos für Visa statt, so dass wir den strengeren Kriterien genügen müssen (was spaßig würde, da kein russischer Fotograph die Schablonen haben dürfe) oder reicht in der Tat ein normales, vernünftiges Passbild?

2) Im Visumsantrag (http://preview.tinyurl.com/ytusa4) heißt es unter Punkt 5: "ID-Nummer (fakultativ)". Was meinen die damit?

3) Im Antrag unter Punkt 36 wird gefragt: "Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes während Ihres Aufenthaltes". Als Ankreuzmöglichkeiten stehen u. a. zur Wahl "Bar", "Unterkunft" und "Reise- und/oder Krankenversicherung. Gültig bis:". Hier bin ich gleich aus mehreren Gründen stutzig. Unter Frage 35 wird ja danach gefragt, wer für die Kosten aufkommt (das bin ich als Einladender). Bezieht sich die Frage nach den Mitteln nun darauf, wie ich gedenke, für den Lebensunterhalt meines Gastes aufzukommen (das wäre die logisch richtige Interpretation, aber sehr merkwürdig)?

Und falls es doch so gemeint ist, dass das Konsulat wissen will, wie mein Gast für den Lebensunterhalt aufkommt (was ja eigentlich nicht nötig sein sollte, da wie in Frage 35 klargestellt, ich eh alles bezahle): Was kreuzen wir da an? Ist mit "Unterkunft" gemeint, dass sie bei mir wohnen und von daher mitversorgt wird (sollten wir also Unterhalt ankreuzen)? Kann es sein, dass wenn wir "Bar" ankreuzen, meine Freundin bei der Einreise darauf überprüft wird, ob sie genug Bargeld dabei hat? Und inwiefern hat "Reise- und/oder Krankenversicherung" überhaupt etwas damit zu tun, wie der Lebensunterhalt bestritten werden soll?

4) Frage 24 (einmalige Einreise, zweimalige Einreise, mehrmalige Einreise?) im Antrag bezieht sich auf die Anzahl der Einreisen ins Schengen-Gebiet, nicht auf die Anzahl der Einreisen nach Deutschland, oder?


Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von astronic am 23.09.2007 um 15:54:02
Wir haben das Visum! :) Vielen, vielen Dank noch einmal allen! Wer in der Nähe von Dortmund weilt und mal Lust auf ein Bier hat, kann gerne Bescheid geben. :) Auch wer mal selbst mit dem Konsulat in Nowosibirsk zu tun hat, kann sich gerne an mich wenden.

Die Abwicklung in Nowosbirsk war freundlich und korrekt, wir haben keinen Grund zur Klage. Im Interview haben wir wahrheitsgemäß gesagt, dass ich es eigentlich bin, der sie einlädt, obwohl meine Mutter die Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Das war kein Problem.

Ich sehe es richtig, dass wir, wenn wir von Deutschland aus mit dem Auto mal nach Frankreich fahren, einfach so reinfahren dürfen, ohne uns einen besetzten Grenzkontrollposten zwecks Stempel suchen zu müssen, oder?

Grüße,
Stefan

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von jetflyer am 23.09.2007 um 15:58:05
Gratuliere,
Nein ein Besuch in F. ist kein Problem!

Check doch nochmal, ob Deine Freundin die Rückkehr in N. nach der Reise wieder persönlich anzeigen muß. Tät mich interessieren, war ja bei uns immer so.!

Grüße

Jetflyer


Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Daddy am 23.09.2007 um 17:26:09

astronic schrieb am 23.09.2007 um 15:54:02:
Ich sehe es richtig, dass wir, wenn wir von Deutschland aus mit dem Auto mal nach Frankreich fahren, einfach so reinfahren dürfen, ohne uns einen besetzten Grenzkontrollposten zwecks Stempel suchen zu müssen, oder?

Es gibt keine Grenzkontrollstellen mehr zwischen D und F ... von daher könnt ihr die Grenze überall passieren ... und 'nen Stempel gibt's auch net ;)

Daddy

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Ulf am 24.09.2007 um 14:54:21

Daddy schrieb am 23.09.2007 um 17:26:09:
Es gibt keine Grenzkontrollstellen mehr zwischen D und F ... von daher könnt ihr die Grenze überall passieren ...


Gar nicht so selten wird das Schengenabkommen wegen sicherheitsrelevanter Ereignisse ausgesetzt. Schengenvisierten Paß dabeihaben, dann ist auch das kein Problem. Ohne Paß sollte sie ohnhin keine Staatsgrenze queren.

Gruß, ULF

Titel: Re: Schengen-Visum für Russin
Beitrag von Daddy am 24.09.2007 um 15:05:39

ulf schrieb am 24.09.2007 um 14:54:21:
Gar nicht so selten wird das Schengenabkommen wegen sicherheitsrelevanter Ereignisse ausgesetzt. Schengenvisierten Paß dabeihaben, dann ist auch das kein Problem. Ohne Paß sollte sie ohnhin keine Staatsgrenze queren.

Gruß, ULF

Ausgesetzt würde ich das nicht nennen, da es sich nur um eine vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen mit den entsprechenden Einschränkungen handelt (Art. 23 ff. SGK) ... die sonstigen Rechte nach dem SDÜ bleiben bestehen.
Nach dem Überqueren der Grenze ohne Pass hat der TS auch nicht gefragt ... sonst wäre gleich auf § 98 AufenthG verwiesen worden.

Daddy

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