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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe!! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1169507268 Beitrag begonnen von Elnamor am 23.01.2007 um 00:07:48 |
Titel: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe!! Beitrag von Elnamor am 23.01.2007 um 00:07:48
Hallo Leute,
1. Möchte ich euch ein frohes gesundes erfolgeiches Jahr 2007 wünschen :) Mein Problem ist folgendes : Ich bin seit sept 01 in Deutschland(Komme aus Kamerun) und hab hier bis vor 2 Jahren mit eine A-Bewilligung danach AE für Studenten gelebt .vor 2 Jahren hab ich mit meiner Freundin geheiratet(Deutsche) und leben seitdem zusammen(in München). Ich besitze seitdem eine AE für Ehegatten von Deutschen(§ fällt mir gerade nicht mehr ein :) ). Nach einigen Problemen u.a ständige Abfrage von Visum für Urlaub und noch wichtiger: ich wollte ich in der 2. Basketballbundesliga spielen aber da ich da leider als Kamruner unter der Ausländerregelung und für eine Ausländerpostion die Vereine lieber auf US-Amerikaner setzen ist es schwer für mich eine Mannschaft zu finden.Deswegen haben wir uns(meine Frau und ich) überlegt ,ob s nicht sinnvoll wäre eine Einbürgerung zu beantragen nach §9. Dazu muss ich noch erwähnen dass ich aus einer Dummheit die ich bis heute bereue :( verurteilt worden bin . ich bin vor einem Jahr mit der Ubahn schwarzgefahren wurde erwischt anstatt meine Tat zuzugeben hab ich versucht die Kontrolleure anzulügen über meine Personalien:( Müsste dann eine Geldstrafe von 30TS(491€) Urkundenfälschung zahlen ) nun meine Frage : ist denn überhaupt noch für mich eine Einbürgerung nach §9 drin?das ist mir sooo wichtig... noch dazu : Mein Frau arbeitet ganz normal und ich selber bin noch student aber arbeite als Werkstudent in einer IT-Firma so dass Finanziel eigentlich kein Problem geben sollte. Hat mir denn diese Dummheit meine Chancen zerstört??? Gibts da irgendwie ein Skalla von Straftaten oder ist alles gleich?? Sorry für die länge dieses Beitrages aber ich wollte mein Fall so gut wie möglich schildern.. Vielen Dank in Voraus . |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von Elnamor am 23.01.2007 um 11:26:28
Hallo Leute?
bitte helft mir doch :'( |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von maki am 23.01.2007 um 11:41:58
Hallo Elnamor,
hab mich ein bisschen durch die Verwaltungsvorschriften zum staatsangehörigkeitsgesetz gelesen: Zitat:
Zitat:
hmm, bin kein Experte, aber glaube das du warten musst bis die Straftat aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, da Urkundenfälschung wohl nicht als fahrlässige sondern als vorsätzliche Straftat gilt. Hier der Link zum BZRG §46, der ist für dich interessant: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bzrg.htm#p46 Viel Erfolg, maki |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von Elnamor am 23.01.2007 um 12:07:39
Danke dir Maki .
Man zerstört mich das gerade :( Also ich soll das lieber vergessen mit der Einbürgerung nach §9 wie ? :( |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von schweitzer am 23.01.2007 um 12:25:15
Hi,
maki hat hier zwar schon das wesentliche geschrieben - trotzdem würde mich interessieren, wie das Wörtchen "grundsätzlich" zu verstehen ist - juristisch wird es doch wohl als "im Regelfall" oder "in der regel" gelesen - was Abweicheungen von der Regel nicht ausschließt - wann wäre so ein Abweichen möglich, und wäre das, wenn maki ansonsten Recht hat, bei dem hier geschilderten Fall möglich? - Auch würde mich interssieren, ob bzw. wann es Möglichkeiten gäbe eine vorzeitige Tilgung zu beantragen? An Dich Elnamor noch der Hinweis, dass ungeachtet des hier besprochenen problems eine Einbürgerung für Dich als Ehegatten einer Deutschen frühestens nach dreijährigem rechtmäßigem Bestand Deiner Ehe in Deutschland in Frage käme, sofern alle sonstigen relevanten Voraussetzungen erfüllt wären - zum jetzigen Zeitpunkt ginge das also ohnehin noch nicht, da Du, wie Du schriebst erst zwei Jahre verheiratet bist. (ist sicher kein "Trost" für Dich ...) Auch wenn Dein Anliegen ein anderes ist und Du beschrieben hats, weshalb Dir gerade die Einbürgerung so wichtig ist, sei noch der Hinweis erlaubt, dass Du nach dreijährigem rechtmäßigem Ehebestand und Vorleigen der entsprechenden Voraussetzungen zumindest eine NE (also unbefristetes Aufenthaltsrecht) erhalten könntest. Dafür dürfte die von Dir begangene Straftat dann unschädlich sein (siehe § 28 Absatz 2 AufenthG sowie auch § 9 Absatz 2, Nr. 4) Sei nicht zu traurig - schöne Grüße =schweitzer= |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von Elnamor am 23.01.2007 um 12:36:09
Hi Schweitzer,
erst Danke für den Tipp vielleicht bleibt mir das nur übrig ,auch wenn s nicht viel an meiner Situation ändern würde. Aber eins verstehe ich.nicht Warum sollte ich 3 jahre verheiratet sein? Ich bin ja schon fast 6 Jahre in D in 2 davon verheiratet.Sowie ich hier im forum gelesen würden doch die Zeiten wo ich eine A-Bewilligung bzw AE für Studenten hatte mitgerechnet im Falle eíner Einbürgerung nach §9? Also abgesehen von der Straftat oder hab ich mich da verlesen? Grüsse |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von maki am 23.01.2007 um 12:49:50
-8 Jahre rechtmässiger und gewöhnlicher Aufenthalt in D= Anspruchseinbürgerung nach §10
-3 Jahre mit deutschem Ehepartner verheiratet und in D Leben= Ermessenseinbürgerung nach §9 -Alles andere sind Ermesseneinbürgerung nach §8, grob gesagt. Mischen kann man die geforderten Zeiten nur selten, auf jedenfall wird deine A-Bewilligungs Zeit nicht auf die Zeit deiner Ehe mit einer deutschen angerechnet werden ;) In Bayern wird deine A-Bewilligungszeit nicht als gewöhnlicher Aufenthalt für eine Einbürgerung nach §10 gewertet, da bleibt dann noch §8, allerdings sind hier die Vorraussetzungen höher. Müsste mal rausfinden wie sich Straftaten auf die §10 Einbürgerung auswirken, denke da wird das nicht ganz so streng bewertet. |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von Elnamor am 23.01.2007 um 13:22:27
Also ich verstehe echt nicht mehr ...
ich einem Anderen Thread hier hiess es : "Es behauptet doch niemand, dass diese Zeiten überhaupt nicht angerechnet werden. Sie werden in einigen Bundesländern lediglich für den Einbürgerungsanspruch nach § 10 StAG nicht angerechnet, in den Fällen der §§ 8 und 9 dagegen schon. Hier scheint es ja um § 9 zu gehen. Dies wurde allerdings in diesem Forum schon mehrfach behandelt." wurde glaubich vom Ralf geschrieben. Und jetzt heisst es es wird doch nicht angerechnet??? :-? |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von maki am 23.01.2007 um 13:26:55
Hab was gefunden, konnte leider den vorherigen Beitrag nicht mehr ändern, deswegen ein neuer:
Zitat:
Dann heisst es dazu weiter in §12 StAG Zitat:
Sieht so aus, als ob die Einbürgerung nach §10 kein Problem wäre, wenn die Zeiten erfüllt worden sind, d.h. 8 Jahre rechtmässiger und gewöhnlicher Aufenthalt in D. Ob die Einbürgerung nach §9 zuzüglich der Tilgungsfrist (5 Jahre?) schneller wäre als eine Einbürgerung nach §10 (8 Jahre rechtmässiger und gewöhnlicher Aufenthalt), kann ich dir leider nicht ausrechnen. Nebenbei bemerkt, ist Schwarzfahren an sich schon eine Straftat nach § 265 a StGB, meistens auch vorsätzlich ;) Jede Schwarzfahrt die zur Anzeige gebracht wird hat so einen Effekt, da muss nicht unbedingt eine Urkundenfälschung dabei sein. Ich kannte ein paar Leute die wegen Schwarzfahren ernsthafte Probleme hatten ihre AE zu verlängern, das trifft hier nicht zu, allerdings wollte ich es erwähnt haben. Vielleicht kennst du ja den einen oder anderen für den das interessant sein könnte ;) Viel Erfolg, maki |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von maki am 23.01.2007 um 13:28:37 Zitat:
Das ist doch nichts anderes als ich geschrieben habe: Zitat:
;) Also kein Konflikt :) Ralf ist natürlich ein echter Profi, sollte auch bald hier sein :) |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von Elnamor am 23.01.2007 um 13:43:30
Danke Maki :) aber ich glaub du verstehst mich falsch :)
Ich wurde ja nicht wegen schwarzfahren verurteilt sondern wegen Urkundenfälschung, aber danach hab ich eigentlich meine AE verlängert ihne grosse Probleme.Ich hatte mit meiner Sachbearbeiterin (sehr nette Dame muss ich sagen:) )geredet und die hat dann nicht viel Stress gemacht. Meine Frage war eigentlich die Folgende: nehmen wir an dass Keine Vorstafe vorliegen würde bzw dass die Behörden das nicht so schlimm finden würden(Annahme!!). wäre eine Einbürgerung nach §9 möglich mit 2 Jahren Heirat mit einer Deutschen und 4 Jahre Studienzeit in D also insgesamt(6 Jahre in D) oder muss man 3 Jahre verheiratet sein weil die Studienzeit nicht zählt im Falle §9. Hoff ich hab mich einigermassen verständlicher ausgedrückt diesmal :) Merci d avance :) |
Titel: Re: Einbürgerung mit Strafe möglich?? Bitte Hilfe! Beitrag von maki am 23.01.2007 um 13:54:08 Elnamor schrieb am 23.01.2007 um 13:43:30:
Das hatte ich schon verstanden, wie ich sagte Zitat:
Hoffe ich hab dich nicht verwirrt, war mehr als Tip für Feunde und Bekannte gedacht die das Schwarzfahren unterschätzen. Zitat:
Kurze Antwort: Nein Du musst entweder: - 3 jahre mit einer deutschen verheiratet sein, in D mit ihr leben, §9 oder - 8 Jahre rechtmässigen und gewöhnlichen Aufenthalt in D haben, deine A-Bewilligung wird nicht gezählt, §10 oder - eine ermesseneinbürgerung anstreben, frühestens auch nach 3 jahren, §8 Du kannst Zeiten nicht mischen, bei §9 geht es nur um die Zeiten in denen du mit deutschen verheiratet bist, egal wie lange du vorher schon hierwarst. dh deine Aussage.. Zitat:
..war richtig :) Zitat:
Hast du, hoffe das ich auch verständlich war. |
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