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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsantrag dann weiderbildung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168663285 Beitrag begonnen von DejaVu am 13.01.2007 um 05:41:25 |
Titel: Einbürgerungsantrag dann weiderbildung Beitrag von DejaVu am 13.01.2007 um 05:41:25
Hallo zusammen,
Ich habe vor einer Weile meinen EA abgegeben, habe inzwischen eine Weiterbildung angefangen, die ungefähr 1 Jahr dauert. Ich arbeite nebenbei weiter bei meinem alten Arbeitgeber, verdiene aber weniger. Durch die Weiterbildung möchte ich beim selben Arbeitgeber weiterkommen und mein Einkommen verbessern. Ich habe Geld für die Zeit der WB auf einem Sparkonto. Ich möchte dies demnächst dem Sachbearbeiter mitteilen. Frage: Was könnte das für meinen Antrag bedeuten? Vielen Dank für eure Hilfe |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag dann weiderbildung Beitrag von Ralf am 13.01.2007 um 20:53:06 DejaVu schrieb am 13.01.2007 um 05:41:25:
Prima, dann ist der Lebensunterhalt ja weiterhin gesichert. Schädlich für die Einbürgerung wäre es nur, wenn wegen des geringerne Einkommens öffentliche Mittel bezogen würden. |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag dann weiterbildung Beitrag von DejaVu am 16.01.2007 um 05:04:21
Hallo Ralf,
Danke für die Aufklärung. Muss ich der Dame jetzt was mitteilen und irgendwelche Unterlagen schicken, Kontoauszug etc.. oder soll ich einfach warten bis von Seite der Behörde was kommt.. ich meine wenn es in meinem Fall der Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist wie du meintest. Vielen Dank |
Titel: Re: Einbürgerungsantrag dann weiterbildung Beitrag von Ralf am 16.01.2007 um 18:43:59 DejaVu schrieb am 16.01.2007 um 05:04:21:
(Wesentliche) Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen unaufgefordert und unverzüglich der Behörde angezeigt werden. |
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