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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> § 10
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Beitrag begonnen von tomice am 27.12.2006 um 20:38:24

Titel: § 10
Beitrag von tomice am 27.12.2006 um 20:38:24
Noch 5 Tage dann sind sie dabei, die Rumänen!
werden noch sehen ob das ein Grund zum Feiern ist.
nach meiner Logik geht meine jetzige Aufenthaltserlaubnis für
Studienzwecke dann in eine freizügigkeitsberechtigte Aufenthalts-
Erlaubnis Eu für nicht Erwerbstätige über.
Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes reicht dies zur Einbürgerung aus.
Andere Bedingungen sind alle erfüllt.
Bitte um Meinungen!

Titel: Re: § 10
Beitrag von Ralf am 28.12.2006 um 12:23:44

tomice schrieb am 27.12.2006 um 20:38:24:
nach meiner Logik geht meine jetzige Aufenthaltserlaubnis für
Studienzwecke dann in eine freizügigkeitsberechtigte Aufenthalts-
Erlaubnis Eu für nicht Erwerbstätige über.


Wenn das so ist, hast du gute Karten für die Einbürgerung.

Ob das so ist, erfragst du besser im passenden Unterforum für EU-Recht:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?board=EU

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