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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Gegenseitigkeit zu Bulgarien https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1166631149 Beitrag begonnen von Blaise am 20.12.2006 um 17:12:28 |
Titel: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von Blaise am 20.12.2006 um 17:12:28
besteht nicht nach den Feststellungen der Bundesbehörden. So eine Mitteilung des für meine Behörde zuständigen Innenministerums.
Blaise |
Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von matzkra am 25.12.2006 um 11:50:22
wird sich das mit dem EU-Beitritt ändern? Gibts da schon Tendenzen?
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Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von maki am 25.12.2006 um 12:28:15 Zitat:
Das gilt fuer den EU Beitritt ;) |
Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von matzkra am 26.12.2006 um 11:41:25 maki schrieb am 25.12.2006 um 12:28:15:
was willst du mit deinem Beitrag aussagen? |
Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von maki am 26.12.2006 um 11:57:08 Zitat:
Das die Informationen, welche uns Blaise hat freundlicherweise zukommen hat lassen, sich auf den EU Beitritt Bulgariens beziehen, um genauer zu sein geht es um den § 12 StAG (2), der Betrifft ausschliesslich Buerger von EU Staaten: Zitat:
Bei der Gegenseitigkeit kommt es zB darauf an, ob ein deutscher staatsbuerger die Bulgarische staatsbuergerschaft annehmen kann, ohne auf seine deutsche staatsbuergerschaft zu verzichten. Da dies nicht der Fall ist, besteht keine Gegenseitigkeit. Es soll eine Aenderung zur Gegenseitigkeit geben im StAG, da schaust du besser im Forum "Gesetzesaenderungen". Wann, wo, ob und wie diese Aenderung kommen wird, kann hier keiner genau sagen, da es hier um geltendes Recht geht ;) Gruss, maki |
Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von matzkra am 26.12.2006 um 12:06:35
die gegenseitigkeit kann erst nach dem EU-beitritt geregelt werden. Daher müssen wir noch ein bißchen warten, ob die BRD und BG diese Regelung in Kraft setzen. Bei Polen hat z.B. 2 Jahre gedauert, bei anderen EU-Staaten kam es nie!
Meine Frage bezog sich nur darauf, ob es schon abzusehen ist, ob diese Regelung der Gegenseitigkeit mit BG kommen kann oder nicht. Der gesetzliche Hintergrund ist mir schon bekannt |
Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von Ralf am 26.12.2006 um 13:02:46 matzkra schrieb am 26.12.2006 um 12:06:35:
Quark. Da gibt es nichts in Kraft zu setzen. Es geht hier nicht um irgendwelche zwischenstaatlichen Abkommen, sondern wie maki richtig anmerkte, allein um die Feststellung, ob der andere Staat beim Einbürgern von Deutschen verlangt, dass dieser seine deutsche StA aufgibt oder nicht. Diese Feststellung kann anhand des dortigen Staatsangehörigkeitsrechts durchaus schon vor dem Beitritt getroffen werden. Zitat:
Nein, das war innerhalb einiger Wochen geklärt. Zitat:
Selbstverständlich wurde für alle EU-Staaten festgestellt, ob Gegenseitigkeit besteht oder nicht. Hier die bereits um die Beitrittsstaaten aktualisierte Übersicht: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm Zitat:
Keine Gegenseitigkeit, wie oben schon angemerkt wurde. Also keine Einbürgerung von Bulgaren unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, jedenfalls nicht nach § 12 (2) StAG. Eventuelle andere Gründe nach § 12 bleiben davon ja unberührt. |
Titel: Re: Gegenseitigkeit zu Bulgarien Beitrag von matzkra am 26.12.2006 um 13:21:08
ich habe zwar von meinem Ausländeramt was anderes erfahren. Aber was solls. trotzdem danke für die Infos!!!
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