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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> familienzuhführung mit harts 4 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165446934 Beitrag begonnen von melos2 am 07.12.2006 um 00:15:34 |
Titel: familienzuhführung mit harts 4 Beitrag von melos2 am 07.12.2006 um 00:15:34
hallo
ich bin eine türkin und habe 2005 in der türkei geheiratet, da war ich aber noch türkische statsangehörigkeit. jetzt bin ich deutsche und will mein mann hier her bringen. aber arbeiten tue ich nicht werde durch hartz 4 finanziert und eine wohnung habe ich auch. ich habe auch eine kline tochter die ist grad mal vier monate alt sie ist auch deutsche staatsangehörigkeit.ich will das meine tochter ihre vater bei sich hat. leider weiß ich nicht wie ich voran gehen soll bitte hilft mir. |
Titel: Re: familienzuhführung mit harts 4 Beitrag von melos2 am 07.12.2006 um 00:36:42
ist hier keiner der mir helfen kann.
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Titel: Re: familienzuhführung mit harts 4 Beitrag von ronny am 07.12.2006 um 07:25:43 melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:15:34:
melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:36:42:
Boah, sorry , dass nicht bereits Nachts um 12 einer Gewehr bei Fuß hier Rede und Antwort steht . Ein Tip: In der Rubrik Ehe und Familie sind bereits pi mal Daumen 100 Threads zu dem Thema: Familienzusammenführung zu Deutschen , davon schätzungsweise 50 % zu Deutschen die Leistungen nach SGB II (=Hartz IV) erhalten . Einfach schon mal selber suchen , danach dann weitere Fragen hier reinstellen ;) Kurzer Ablauf: Dein Mann beantragt Visum bei Deutscher Botschaft in der Türkei ;) Botschaft fragt ABH ;) ABH fragt Dich ;) Du stimmst zu ;) ABH stimmt zu ;) Botschaft erteilt Visum zur Familienzusammenführung ;) Dein Mann reist ein ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: familienzuhführung mit harts 4 Beitrag von Ulf am 07.12.2006 um 12:28:44 ronny schrieb am 07.12.2006 um 07:25:43:
Wird die ABH die türkische Eheschließung noch näher untersuchen wollen? Der Mann hat ja gleich zwei Gründe zur FZF, die aber beide an der Ehe bzw. -lichkeit hängen. Gruß, ULF |
Titel: Re: familienzuhführung mit harts 4 Beitrag von Sondra am 11.12.2006 um 16:05:38 melos2 schrieb am 07.12.2006 um 00:15:34:
Bei Familiennachzug zu Deutschen gelten folgende Regel: Zitat:
Das heißt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht, ohne dass die Sicherung des Lebensunterhalts des nachziehenden Ausländers zu fordern ist = es ist kein Problem, dass du von Harz 4 lebst, weil dein Mann als dein Ehegatte und auch als Vater eines deutschen Kindes den Anspruch hat, bei euch zu leben. Außerdem kann er aufgrund der Aufenthaltserlaubnis nach § 28 auch gleich arbeiten weil „Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.“ Nach 3 Jahren in Deutschland und Zusammenleben mit euch kann er bereits die Niederlassungserlaubnis erhalten: Zitat:
Auch wenn er diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen sollte, wird die Aufenthaltserlaubnis trotzdem verlängert Zitat:
Einzige Frage ist, ob ihr in der Türkei so geheiratet habt, dass die Ehe(schließung) auch in anerkannt wird / anerkannt werden kann. Dabei Zitat:
Das heißt also, dass du zuerst zu deinem zuständigen Standesamt in Deutschland gehen sollst, um prüfen zu lassen, ob die Ehe so wie ihr sie geschlossen habt, auch OK ist. Ich glaube einmal gelesen zu haben, dass es bei Türkei nicht ausreicht, nur vor dem Imam geheiratet zu haben, weil diese Ehe auch in der Türkei nicht staatlich anerkannt wird. Aber das kann dir dein Standesamt sagen. Wenn alles OK mit der Ehe ist, dann läuft das wie Ronny geschrieben hat Zitat:
Wo die deutsche Botschaft ist, kannst du hier (anklicken) nachlesen. Und das (anklicken) hier ist zum Beispiel das Formular, das dein Mann ausfüllen muss für den Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung. Hier (anklicken) findest du alle weiteren Informationen zu Visafragen (aus der Sicht der Deutschen Botschaft). Das Weitere läuft vielleicht nicht ganz so leicht und reibungslos wie Ronny es dargestellt hat, aber fast. Wenn du dich nicht traust, alle Fragen mit den Behörden alleine klären zu können, dann nimm jemand mit - eine Freundin, die noch besser Deutsch spricht z.B., oder eine Person von einer Beratungsstelle. Gruß :) S |
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