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Beitrag begonnen von pinky am 02.12.2006 um 00:39:42

Titel: rechtslage nach hochzeit
Beitrag von pinky am 02.12.2006 um 00:39:42
hallöchen,
ich werde endlich zu weihnachten mein verlobten in indien heiraten :) Leider macht mir eine sache grosse sorgen! ich habe mal in einem anfall geistiger umnachtung eine bankbürgschaft für ein haus für meinen jetzigen exfreund unterschrieben, aus der es, wie es im moment aussieht, nicht rauskommen werde >:( und in regelmässigen abstände mache ich mir jetzt extreme gedanken, ob im schlimmsten fall, falls die bank jemals an mich herantreten sollte, auch an meinen Mann dann herantreten könnte!?!?! Ich hatte schonmal mit einer anwältin gesprochen, die sagte, dass durch eine heirat nicht grundsätzlich auch die Pflichten des ehepartners übernommen würden! ich würde es aber gerne nochmal schwarz auf weiss lesen, um wieder ein bischen beruhigter zu sein!
und hat auch jemand eine ahnung, wie es ist, wenn wir beide später in indien leben würden, wie weit banken gehen, einen zu "finden"? also nicht dass ich jetzt im schlimmsten falle vor der bank weglaufen will, sondern weil unsere lebensplanung eigentlich in die richtung geht!

Vielleicht kann mir ja jemand ein bischen weiterhelfen, damit ich wieder ein bischen entspannter werde und mich uneingeschrenkt auf meine hochzeit freuen kann :)

Liebe Grüsse
Pinky

Titel: Re: rechtslage nach hochzeit
Beitrag von inge am 02.12.2006 um 01:04:19
Was meinste wohl, warum so viele "Pleitiers" ihr Geld noch schnell der Frau überschreiben, bevor die Firma in Flammen aufgeht ... ?
Solange ihr keine Gütergemeinschaft vereinbart ist deins deins und seins ist seins. Inklusive Schulden oder nicht.

Was meinste wohl, warum so viele "Pleitiers" sich in's Ausland absetzen? Mörder, Terroristen etc werden u.U. ausgeliefert, aber wer "nur" Schulden hat ist grundsätzlich erstmal "out of reach". Das ganze wäre eine zivilrechtliche Sache und demzufolge recht komplex (insb. da Gerichtsstand wohl D wäre). Jedenfalls in den meisten normalen Fällen kaum lohnend für ne Bank. Wären wohl dann sowas wie ... Peanuts ;)

Titel: Re: rechtslage nach hochzeit
Beitrag von pinky am 03.12.2006 um 17:29:46
Hallo Inge/männlich!?!?...;-)
kleine frage noch, ist es nicht automatisch eine gütergemeinschaft, wenn man heiratet und keine gütertrennung extra vereinbahrt??oder gibt es da noch eine variante ohne seperat zum anwalt zu gehen und eine gütertrennung zu vereinbahren?
LG
Pinky

Titel: Re: rechtslage nach hochzeit
Beitrag von Ulf am 03.12.2006 um 17:47:36

pinky schrieb am 03.12.2006 um 17:29:46:
ist es nicht automatisch eine gütergemeinschaft, wenn man heiratet und keine gütertrennung extra vereinbahrt??


Nach deutschem Recht, so anwendbar, automatisch eine Zugewinngemeinschaft.

Ich hoffe, Du hast wenigsten Miteigentum an der Hütte, für die Du gebürgt hast.

Gruß, ULF

Titel: Re: rechtslage nach hochzeit
Beitrag von Janna am 03.12.2006 um 23:31:58

pinky schrieb am 03.12.2006 um 17:29:46:
1. ist es nicht automatisch eine gütergemeinschaft, wenn man heiratet und keine gütertrennung extra vereinbahrt??
2.oder gibt es da noch eine variante ohne seperat zum anwalt zu gehen und eine gütertrennung zu vereinbahren?

Hallo,

1. wenn nichts vereinbart ist, haben die Eheleute automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Du behältst jedoch alles, was Du in die Ehe einbringst.
Schaust Du auch mal hier (anklicken).

Ein Ehevertrag kann auch noch nach der Hochzeit geschlossen werden. Er muss von beiden Partnern beim Notar abgeschlossen werden. Wenn einer der Partner nicht genug Deutsch kann, muss ein Dolmetscher helfen.
Zu Ehevertrag findest Du hier noch so Einiges.
Wichtig ist: Ein Ehevertrag muss mindestens schon seit einem Jahr vor Scheidung bestehen, sonst wird er bei einer Scheidung nicht berücksichtigt und ist ungültig.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: rechtslage nach hochzeit
Beitrag von Pfirsichring am 04.12.2006 um 09:47:07

Zitat:
Wichtig ist: Ein Ehevertrag muss mindestens schon seit einem Jahr vor Scheidung bestehen, sonst wird er bei einer Scheidung nicht berücksichtigt und ist ungültig.

Das betrifft nicht den gesamten Ehevertrag, sondern nur die Klausel in Bezug auf den Versorgungsausgleich.

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