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Beitrag begonnen von mira_cle am 27.11.2006 um 14:15:34

Titel: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Rumäni
Beitrag von mira_cle am 27.11.2006 um 14:15:34
Hallo,
ihr wisst bestimmt schon, dass Bulgarien und Rumänien am 1.1.2007 der EU beitreten werden  :)
In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage, besonders an unsere Experten von der Arbeitsagentur: Was ändert sich ab nächstem Jahr für Bulgaren und Rumänen, die schon zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen sind? Gilt das für sie auch, dass sie dann Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU haben, wenn sie seit mind. 12 Monaten zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen sind? Und was, wenn sie die 12 Monaten am 1.1.2007 noch nicht voll haben? Ich wäre für eine Angabe des konkreten Rechtstextes sehr dankbar!
Viele Grüße
mira-cle

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 29.11.2006 um 11:52:46
Hallo,
hat wirklich niemand eine Info?  :(
@ KAJA und C_Devil: Auch ihr nicht?
Der Bundestag hat folgende Gesetzesänderung verabschiedet, die am 1.1.2007 in Kraft treten soll: http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602954.pdf
Kann also ein bulgarischer oder rumänischer Staatsbürger am 1.1. mit seinem Arbeitsvertrag und den Nachweis über 12 Monate Rentenversicherung in die Arbeitsagentur kommen und eine Arbeitsberechtigung-EU erhalten? Bitte äußert auch Meinungen oder Vermutungen, danke!
mira_cle

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Sondra am 29.11.2006 um 11:54:38

mira_cle schrieb am 27.11.2006 um 14:15:34:
Was ändert sich ab nächstem Jahr für Bulgaren und Rumänen, die schon zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen sind? Gilt das für sie auch, dass sie dann Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU haben, wenn sie seit mind. 12 Monaten zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen sind? *
Und was, wenn sie die 12 Monaten am 1.1.2007 noch nicht voll haben? ** Ich wäre für eine Angabe des konkreten Rechtstextes sehr dankbar! ***

* Ja, das gilt auch für sie.
** Sie haben diese Rechte nicht erworben.
*** Ich hoffe, dass Rumänisch deine Muttersprache ist. Hier findest du die Kontaktadresse zum rumänischen Pendant zur ZAV und hier den ganzen Text. Die Antwort auf deine Fragen lautet


Zitat:
(2) Prin derogare de la articolele 1 - 6 din Regulamentul (CEE) nr. 1612/68 şi până la sfârşitul unei perioade de doi ani după data aderării, actualele state membre vor aplica măsuri de drept intern, sau măsuri rezultate din acorduri bilaterale, care reglementează accesul resortisanţilor români pe piaţa forţei de muncă din fiecare din aceste state. Actualele state membre pot continua să aplice aceste măsuri până la expirarea unei perioade de cinci ani după data aderării. (die bisherigen EU Mitgliedsstaaten haben zunächst 2, dann 5 Jahre lang die Möglichkeit, den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt restriktiv zu gestalten)

Resortisanţii români care muncesc legal într-un actual stat membru la data aderării şi care sunt admişi pe piaţa forţei de muncă pentru o perioadă neîntreruptă de cel puţin 12 luni vor putea beneficia de acces pe piaţa forţei de muncă din acest stat membru, dar nu şi pe piaţa forţei de muncă din celelalte state membre care aplică măsuri de drept intern. (rumänische Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Beitritts bereits 12 Monaten erlaubt beschäftigt sind, behalten diese Erlaubnis  - mit der Einschränkung, dass diese nur für das Land gilt, wo sie sich bereits befinden)

Resortisanţii români admişi după aderare pe piaţa forţei de muncă dintr-un actual stat membru pentru o perioadă neîntreruptă de cel puţin 12 luni beneficiază de aceleaşi drepturi. (rumänische Arbeitnehmer können diese Rechte erwerben, wenn sie nach dem Beitritt mindestens 12 Monaten ununterbrochen mit Erlaubnis beschäftigt werden)

Resortisanţii români menţionaţi la paragrafele al doilea şi al treilea de mai sus încetează să beneficieze de drepturile cuprinse în aceste paragrafe în cazul în care părăsesc voluntar piaţa forţei de muncă din actualul stat membru în cauză. (diejenigen, die sich bereits im Genuss oben erwähnter Rechte befinden, verlieren diese, wenn sie freiwillig ausreisen)

Resortisanţii români care muncesc legal într-un actual stat membru la data aderării sau în perioada în care se aplică măsurile de drept intern şi care sunt admişi pe piaţa forţei de muncă din acest stat membru pentru o perioadă de mai puţin de 12 luni nu beneficiază de aceste drepturi. (diejenigen, die zum Datum des Beitritts weniger als 12 Monate beschäftigt sind, haben Pech und keine Ansprüche erworben)


Gruß  :) S

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 29.11.2006 um 12:01:40
Hallo Sondra!
Vielen Dank, das war ja fast gleichzeitig  :) Leider kann ich kein Wort Rumänisch, hast Du ähnliche Links auch auf Bulgarisch oder Deutsch? Drei kleine Fragen noch:
1. Was für Unterlagen muss ich nächstes Jahr in die Arbeitsagentur mitbringen, um die Arbeitsberechtigung-EU zu bekommen? (arbeite seit 18 Monaten schon hier).
2. Wann, wo und wie kann ich die Freizügigkeitsbescheinigung beantragen?
3. Kann ein BG oder ROM Staatsbürger, der erst nächstes Jahr im Juni die 12 Monate voll hat, das dann auch durchlaufen?
Besten Dank für Deine Hilfe!
mira_cle

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Sondra am 29.11.2006 um 12:03:06

mira_cle schrieb am 29.11.2006 um 11:52:46:
Kann also ein bulgarischer oder rumänischer Staatsbürger am 1.1. mit seinem Arbeitsvertrag und den Nachweis über 12 Monate Rentenversicherung in die Arbeitsagentur kommen und eine Arbeitsberechtigung-EU erhalten?

Die Antwort ist, wenn sich keine Veränderungen zu der rumänischen Info ergeben, "Jain" - der / diejenige dürfte dann eine uneingeschränkte Arbeiterlaubnis für D erhalten, aber noch keine Arbeitsberechtigung-EU.

Vielleicht können die ARGE-Mitarbeiter eine positivere Entwicklung verzeichnen.

Toi! Toi!  :) S

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Sondra am 29.11.2006 um 12:16:12

mira_cle schrieb am 29.11.2006 um 12:01:40:
hast Du ähnliche Links auch auf Bulgarisch * oder Deutsch **?
Drei kleine Fragen noch:
1. Was für Unterlagen muss ich nächstes Jahr in die Arbeitsagentur mitbringen, um die Arbeitsberechtigung-EU zu bekommen? (arbeite seit 18 Monaten schon hier).
2. Wann, wo und wie kann ich die Freizügigkeitsbescheinigung beantragen?
3. Kann ein BG oder ROM Staatsbürger, der erst nächstes Jahr im Juni die 12 Monate voll hat, das dann auch durchlaufen?
Besten Dank für Deine Hilfe!

* Leider nein - Bulgarisch kann ich wieder nicht und
** auf Deutsch bin ich noch nicht fundig geworden. Obwohl unter dem Stichwort "EU-Beitritt / Text Beitrittsvertrag Bulgarien"oder ähnliches, etwas zu finden sein müsste.

zu 1 - wenn die Bestimmungen für Bulgarien, sich nicht von denen für Rumänien unterscheiden, dann dürfte es auch bei dir zunächst bei einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis D bleiben
zu 2 - deine zuständige Ausländerbehörde. Dürfte ähnlich sein / laufen wie hier beschrieben
zu 3 - das ist (zumindest aus dem rumänischen Text) nich 100% verständlich. Die Erlaubnis wird zum Beitrittszeitpunkt bestehen, wäre aber noch keine 12 Monaten alt. Es könnte sein, dass diese Fälle "durchfallen" - zumindest würde ich es so interpretieren: nächstes Jahr würde der / die betroffene erneut eine befristete AE bekommen (auf 1 Jahr) und erst danach die uneingeschränkte.

:) S

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von ronny am 29.11.2006 um 12:18:46

Zitat:
zu 3 - das ist (zumindest aus dem rumänischen Text) nich 100% verständlich. Die Erlaubnis wird zum Beitrittszeitpunkt bestehen, wäre aber noch keine 12 Monaten alt. Es könnte sein, dass diese Fälle "durchfallen" - zumindest würde ich es so interpretieren: nächstes Jahr würde der / die betroffene erneut eine befristete AE bekommen (auf 1 Jahr) und erst danach die uneingeschränkte.


Wenn es so geregelt wird wie zu Zeiten des Beitritts der bisherigen Neu-EU-Staaten, dann muß die Voraussetzung am Stichtag erfüllt sein ;)

Nachträgliche Erfüllung hilft dann nichts ;)

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 29.11.2006 um 13:36:41
Hallo,

danke sehr Euch beiden. Warum würde diese Arbeitsberechtigung nur für Deutschland gelten? Das ist nicht wirklich der Sinn der EU, oder? Und was passiert, wenn ich Deutschland für 6 Monate verlassen sollte, erlischt sie dann?
Lieben Dank!

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 29.11.2006 um 14:24:33
Hallo Mira_cle,

ich kann Dir nur die Fragen zur Arbeitsberechtigung-EU beantworten.

da die gleichen Regelungen wie beim EU-Beitritt vom 01.05.04 gelten sollen (wir hier in der Agentur haben dazu übrigens nich nichts schriftliches bekommen) hast Du vorauss. Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, wenn Du am tag des beitritts, oder später, für mind. 12 Monate zum Arbeitsmarkt zugelassen warst.

Der Arbeitsvertrag und eine Nachweis über die Sozialversicherungspflicht der Beschäftigung reichen aus, um diese zu beantragen.

Die Arbeitsberechtigung-EU gilt in der Tat nur für Deutschland (eine deutsche Behörde kann ja nicht für ein anderes Land eine Genehmigung erteilen) und sie erlischt bei einer Ausreise von mehr als 6 Monaten.  

Rechtsgrundlage ist der § 12a ArGV

Wenn der 12monatige Zugang zum Arbeitsmarkt erst später erfüllt ist, kann auch erst ab dem späteren Zeitpunkt die Arbeitsberechtigung erteilt werden. Ich vermute mal, daß für die Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts laut ABH arbeiten dürfen, der derzeitige Aufenthalt fortgilt. Für Übergangszeiten zwischen Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und Erfüllung der Voraussetzungen des § 12a ArGV wird dann evtl eine befristete Arbeitserlaubnis-EU erteilt.

So müßte es zumindest sein! wie gesagt, wir haben hier noch nichts schriftliches bekommen!!!

Gruß Kaja

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 29.11.2006 um 14:33:39

KAJA schrieb am 29.11.2006 um 14:24:33:
Ich vermute mal, daß für die Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts laut ABH arbeiten dürfen, der derzeitige Aufenthalt fortgilt.


Hab grade erst gelesen, daß das ja so ungefähr auch in der Begründung zum Gesetzesentwurf steht  ;)

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 29.11.2006 um 15:04:52
Danke, KAJA, Du hast mir wirklich weitergeholfen! Ich werde im Januar in die Arbeitsagentur gehen. Letzte Frage noch: Was soll ich mitbringen, um die 12-monatige Rentenversicherungspflicht nachzuweisen? Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen?  :-/
Beste Grüße
mira_cle

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 29.11.2006 um 15:19:39
Da fragst Du am besten mal in Deiner Agentur nach. Mir würden die Gehaltsabrechnungen reichen. Vielleicht wollen sie aber auch noch zusätzlich die Anmeldung zur Sozialversicherung oder ähnliches.

Was ich eben vergessen habe zu schreiben: Diese 12-Monats-Regelung gilt nicht für jede Tätigkeit. wenn Du zum Beispiel in Deutschland eingereist bist, weil Du von deinem Arbeitgeber im Heimatland vorübergehend hierher entsandt wurdest, hast Du keinen Anspruch auf die Arbeitsberechtigung-EU. Das gleiche gilt für Au-Pair- Beschäftigung, befristete Weiterbildung, etc.

Da Du schon 18 Monate arbeitest, gehe ich mal davon aus, daß Du eine "normale" Beschäftigung ausübst

Gruß Kaja

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 29.11.2006 um 16:43:18
Liebe Kaja, eine kleine Klarstellung noch: Zählen studentische Nebentätigkeiten in Unternehmen und absolvierte Praktika zu diesen 12 Monaten dazu? Oder muss es ein ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis gewesen sein? Die betreffende Person hat im Juni diesen Jahres sein Studium absolviert und arbeitet seitdem mit Arbeitserlaubnis für 1 Jahr. Davor hat er aber viele Praktika und Nebenbeschäftigungen gehabt, alle sozialversicherungspflichtig.  ::)
(Bei mir hast Du übrigens recht, ich habe hier studiert und habe dann sofort angefangen ganz normal zu arbeiten, das frage ich jetzt für einen Freund von mir).
Und: Meldest Du Dich hier bitte kurz, sobald ihr schriftliche Anweisungen zu diesem Thema bekommen habt? Das wäre nett! Danke!

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 30.11.2006 um 10:03:33
Guten Morgen mira_cle,

studentische Nebenbeschäftigungen und Praktikas gelten nicht als "Zulassung zum Arbeitsmarkt".

Die Begründung laut Durchführungsanweisung zur ArGV:

Zitat:
bei diesen Tätigkeiten steht grds. nicht eine Arbeit nach den am Arbeitsmarkt geltenden Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Es kann daher nach einem Jahr kein Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung i.S.d. § 12a ArGV unter Berücksichtigung dieser Beschäftigungszeiten geltend gemacht werden.


Wenn es bei dem Beitritt am 01.01.07 irgendwelche Verbesserungen geben sollte, melde ich mich nochmal.

Gruß Kaja

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Rick am 30.11.2006 um 10:38:29

KAJA schrieb am 29.11.2006 um 14:24:33:
Hallo Mira_cle,

..........

Die Arbeitsberechtigung-EU gilt in der Tat nur für Deutschland (eine deutsche Behörde kann ja nicht für ein anderes Land eine Genehmigung erteilen) und sie erlischt bei einer Ausreise von mehr als 6 Monaten.  

..........

Gruß Kaja


Hallo Kaja,

aus welchen Weisungen hast Du die Information zum Erlöschen der Arbeitsberechtigung-EU???

Rick

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 30.11.2006 um 11:14:52
Hallo Rick,
hm, wenn Du mich so fragst, stehen die 6 Monate so nirgends geschrieben!

Aber laut § 12a Abs. 3 erlischt die Arbeitsberechtigung, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, oder wenn der Verlust des gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts durch die ABH festgestellt wird.

Die 6 Monate leiten wir von der Beendigung des Aufenthaltsrechts nach einer Ausreise von mehr als 6 Monate her.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!!

Gruß Kaja


Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von maki am 30.11.2006 um 11:55:58
aus dem §51 des AufenthG

Zitat:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...

Wenn der AE Titel erlischt, sollte doch auch die Arbeitserlaubnis erlöschen, schliesslich ist der AE Titel doch Vorraussetzung für eine Arbeitserlaubnis, oder nicht?

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 30.11.2006 um 12:02:42

maki schrieb am 30.11.2006 um 11:55:58:
Wenn der AE Titel erlischt, sollte doch auch die Arbeitserlaubnis erlöschen, schliesslich ist der AE Titel doch Vorraussetzung für eine Arbeitserlaubnis, oder nicht?

Ich denke nein. Wir reden hier nicht von einer normalen Arbeitserlaubnis, sondern von der Arbeitsberechtigung-EU. Die neuen EU-Mitglieder brauchen keine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik mehr. M. E. sollte die Arbeitsberechtigung-EU nicht erlöschen, solange sich der Neu-EU-Mitglied in der EU befindet, sondern erst, wenn er sich über 6 Monate außerhalb der EU aufhält. Sehe ich das richtig?

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 30.11.2006 um 12:25:00

Zitat:
M. E. sollte die Arbeitsberechtigung-EU nicht erlöschen, solange sich der Neu-EU-Mitglied in der EU befindet, sondern erst, wenn er sich über 6 Monate außerhalb der EU aufhält. Sehe ich das richtig?  


Nein! Die Arbeitsberechtigung-EU erlischt, wenn die Person aus Deutschland ausreist (nicht nur vorübergehend ...)

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 15.12.2006 um 12:17:18
Hallo KAJA und die anderen Arbeitsagentur-Experten,

habt ihr hierzu schon schriftliche/offizielle Anweisungen bekommen? Viele Bulgaren und Rumänen werden schon am 02. Januar in der AA vorbeischauen  ;) Bitte um kurze Info, falls ihr schon Näheres wisst.

Lieben Dank,
mira-cle

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Der_Jimi am 15.12.2006 um 16:59:26

mira_cle schrieb am 15.12.2006 um 12:17:18:
Hallo KAJA und die anderen Arbeitsagentur-Experten,

habt ihr hierzu schon schriftliche/offizielle Anweisungen bekommen? Viele Bulgaren und Rumänen werden schon am 02. Januar in der AA vorbeischauen  ;) Bitte um kurze Info, falls ihr schon Näheres wisst.



Nö,

noch gibt es nichts. Beziehungsweise nur dass, was auch jeder andere Mensch aus der Presse entnehmen kann.

Es wird davon ausgegangen, dass der Beitritt stattfindet, und dass die gleichen Regelungen wie beim Beitritt der EU-8 am 01.05.04 eintreten - aber offizielles, das gibt es noch nicht.


Jimi

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 20.12.2006 um 11:10:36
Hallo zusammen,

wir von der Agentur für Arbeit haben seit heute die geänderten Durchführungsanweisungen (DA´s) bzgl. des EU-Beitritts Rumäniens und Bulgariens zum 01.01.2007.

Der Vertrag vom 15.04.2005 über den Beitritt zur EU sieht (analog zum Beitritt 01.05.2004) eine bis zu 7-jährige Übergangsfrist bzgl. der Arbeitnehmerfreizügigkeit vor.

Zu einigen meiner vorherigen Aussagen in diesem thread gibt es nun Änderungen.

Laut DA zu § 12a kann die Arbeitsberechtigung-EU nun auch nach einer mind. 12-monatigen geringfügigen Beschäftigung erteilt werden (bisher nur Sozialversicherungspflichtig). Es muß sich aber um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln. Selbständige oder freiberufliche Tätigkeiten werden hierbei nicht berücksichtigt. Weiterhin auch keine Tätigkeiten als z.B. Entsandte, studentische Hilfskräfte, o.ä...

Das Erlöschen der Arbeitsberechtigung-EU ist nun auch besser definiert. Von einer nicht nur vorübergehenden Ausreise wird erst bei einem Zeitraum von mind. 1 Jahr ausgegangen.

Also dann, herzlich willkommen in der EU  ;)


Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von mira_cle am 20.12.2006 um 11:32:12
Liebe KAJA,
1000 Dank für Deine zeitnahe Antwort! Ich bin sicher Du hast nicht nur mir, sondern auch vielen anderen Bulgaren und Rumänen geholfen, die davon betroffen sind  :-*
Ich habe vor schon in der ersten Januarwoche meine Arbeitsberechtigung-EU zu beantragen. Kannst Du bitte noch mal kurz schreiben, was ich alles an Unterlagen dafür benötige, wenn ich seit über einem Jahr schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stecke?
Lieben Gruß und Merry Xmas,
mira-cle

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 20.12.2006 um 11:46:07
Hallo mira-cle,

nimm am besten Deinen Arbeitsvertrag mit. Vielleicht auch die letzte Lohnabrechnung. Daraus geht ja hervor, daß Du tatsächlich mind. 12 Monate gearbeitet hast. Und natürlich Deinen Paß.

Ich würde aber an Deiner Stelle einfach mal vorher bei der Agentur anrufen und fragen, welche Unterlagen sie benötigen. Ist vielleicht von Agentur zu Agentur unterschiedlich.


Zitat:
Lieben Gruß und Merry Xmas,
mira-cle

Danke gleichfalls!!

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Der_Jimi am 20.12.2006 um 17:56:09

KAJA schrieb am 20.12.2006 um 11:10:36:
Laut DA zu § 12a kann die Arbeitsberechtigung-EU nun auch nach einer mind. 12-monatigen geringfügigen Beschäftigung erteilt werden (bisher nur Sozialversicherungspflichtig).



Whoa,

das hätte ich fast übersehen.

Wie üblich muss man sich ja sonst die Informationen selbst wie Rosinen aus dem Kuchen picken.  ;)

Daher danke für den Hinweis, KAJA, ich schreib gleich einmal eine Rundmail an meine Kollegen!


J.

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von cat_fr am 20.12.2006 um 20:10:37
@KAJA
Eine geringfügige Tätigkeit kann auch während des Studiums ausgeübt worden sein. Du hast aber bereits geschrieben, dass es eben soche Tätigkeiten ausgeschlossen sind. Also soll ich die Regelung so verstehen: Arbeitsverhältnis (auch wenn geringfügig), aber nicht die Jobs während des Studiums (ungeachtet des Verdienstes)?

Danke!

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 21.12.2006 um 07:46:49
@ cat-fr
Richtig! Siehe hierzu auch Antwort 13. Hierbei hat sich in der neuen DA nichts geändert.

Kaja

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von sharptooth am 22.12.2006 um 21:31:39
Diese Arbeitsberechtigung-EU, die man als Neu-EU-ler erhält, falls man schon 12 Monate gearbeitet hat, ist praktisch eine unbefristete und unbeschränke Arbeitserlaubnis, oder? Kann man damit also einfach arbeiten, wo man will und hat nichts mehr mit der Arbeitsagentur zu tun, mit diesem ganzen Vorrangigkeitsprüfung usw. (d.h. problemloser Arbeitgeberwechsel, ohne eine neue Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen)?
Damit hat man als Neu-EU-ler mit dieser Arbeitsberechtigung-EU sozusagen den Status einer Niederlassungserlaubnis, oder (da ja der Aufenthalt sowieso unbefristet ist)?

Was hat es eigentlich mit dieser Freizügigkeitsbescheinigung auf sich? Muss man die beantragen als Neu-EU-ler, und wozu dient sie denn?

Sharptooth

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Sydney am 27.12.2006 um 12:48:44
Lieber KAJA,

ich habe eine Frage zu Ihrer Antwort (Nr. 21) vom 20.12.2006.

Kurze Hintergrundinformationen:

Ich bin rumänische Staatsburgerin und habe in München studiert. Aktuell bin ich Promotionsstudentin an der gleichen Universität. Während meines Studiums war ich geringfügig (15 Std./ Woche)  über 12 Monate bei der Lufthansa beschäftigt. Für diese Tätigkeit hatte ich die Arbeitsgenehmigung der Ausländerbehörden und die des Arbeitsamtes für den o. g. Zeitraum gehabt.

Meine Frage:

Kann diese Tätigkeit im Hinblick auf die Erlangung der Arbeitsberechtigung-EU berücksichtigt werden?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Sonnige Grüße aus München und einen guten Rutsch ins neue Jahr,

S.

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Sydney am 27.12.2006 um 13:56:36
Oh, ich bitte um Entschuldigung. Ich wollte natürlich "Liebe KAJA" schreiben. Meine Finger sind auf der Tastatur gerutscht :)

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von KAJA am 27.12.2006 um 14:40:21

sharptooth schrieb am 22.12.2006 um 21:31:39:
Diese Arbeitsberechtigung-EU, die man als Neu-EU-ler erhält, falls man schon 12 Monate gearbeitet hat, ist praktisch eine unbefristete und unbeschränke Arbeitserlaubnis, oder? Kann man damit also einfach arbeiten, wo man will und hat nichts mehr mit der Arbeitsagentur zu tun, mit diesem ganzen Vorrangigkeitsprüfung usw. (d.h. problemloser Arbeitgeberwechsel, ohne eine neue Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen)?

Richtig!!

@Sydney
Die Beschäftigung während des Studiums gilt nicht als Zulassung zum Arbeitsmarkt. Hiermit kann man also keine Arbeitsberechtigung erwerben. siehe # 13,25,26

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Sydney am 27.12.2006 um 14:46:45
Auch dann nicht, wenn ich mit extra Arbeitsgenehmigung außerhalb der 90-Tage-Regelung in der Studienzeit gearbeitet habe?

Vielen Dank,

S.



Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von bluebyte am 03.01.2007 um 14:26:18

Sydney schrieb am 27.12.2006 um 12:48:44:
Lieber KAJA,

ich habe eine Frage zu Ihrer Antwort (Nr. 21) vom 20.12.2006.

Kurze Hintergrundinformationen:

Ich bin rumänische Staatsburgerin und habe in München studiert. Aktuell bin ich Promotionsstudentin an der gleichen Universität. Während meines Studiums war ich geringfügig (15 Std./ Woche)  über 12 Monate bei der Lufthansa beschäftigt. Für diese Tätigkeit hatte ich die Arbeitsgenehmigung der Ausländerbehörden und die des Arbeitsamtes für den o. g. Zeitraum gehabt.

Meine Frage:

Kann diese Tätigkeit im Hinblick auf die Erlangung der Arbeitsberechtigung-EU berücksichtigt werden?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Sonnige Grüße aus München und einen guten Rutsch ins neue Jahr,

R .....



ich möchte hiermit ganz konkret beantworten.

derjenigen rumänische oder bulgarische staatsangehörige die am stichtag 01.01.2007 ununterbrochen, mindenstens 12  monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, derzeit ihren lebensunterhalt gesichert und ausreichend krankenversichert ist (arbeitslosengeld I+kindergeld zählt zum beitragsleistung) erhalten auf antrag eine freizügigkeitsgesetz bescheinigung, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU, nach § 5 (1).

mit diese bescheinigung und der nachweis der 12 monatige beschäftigung ( lohnabrechnungen oder auszug über rentenversicherungsbeiträge) fährt man zum Bundesagentur für Arbeit wo man die "Arbeitberechtigung-EU" beantragt.
Achtung: kein Arbeitserlaubnis, weil damit gilt die übergangsregelungen und weitere einschränkungen.

das  "Arbeitberechtigung-EU wird in der regel inerhalb ein paar tagen ausgestellt.

fertisch.
"Sa traiti bine!"



ich sagte "konkret" weil ich diese verfahren gerade hinter mir habe in dem ich eine rumänische staatsbürger begleitet habe.

gruß,
bluebyte


Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Der_Jimi am 03.01.2007 um 14:39:27

Grüsse,

das entspricht allerdings nicht der aktuellen Weisungslage...

Tätigkeiten während eines Studiumaufenthaltes zählen nicht bei der Berechnung der Vorbeschäftigung nach § 12 a ArGV.


"Nicht zum Arbeitsmarkt zugelassen i.S. § 12 a ArGV sind:

• Studenten nach § 16 Abs. 3 AufenthG,

• Aus- u. Weiterzubildende nach § 17 AufenthG, ausgenommen Weiterzubildende nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ASAV,

• Aus- u. Weiterzubildende nach § 2 BeschV,

• Europäische Freiwilligendienste nach § 9 Nr. 1 BeschV und

• Au-pair nach § 20 BeschV.

Bei diesen Tätigkeiten steht grundsätzlich nicht eine Arbeit nach den am Arbeitsmarkt geltenden Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Daher kann nach einer 12-monatigen Beschäftigung kein Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU i. S. des § 12a ArGV begründet werden."


Nach meiner Rechtsauffassung besteht daher leider noch kein Anspruch auf die Arbeitsberechtigung.

Jimi

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von bluebyte am 04.01.2007 um 04:49:49
@Jimi

stimmt genau was du geschrieben hast. ich habe aus versehen die falsche "Quote"
beitrag beantwortet.

ich wollte dies, beantworten:


Zitat:
Diese Arbeitsberechtigung-EU, die man als Neu-EU-ler erhält, falls man schon 12 Monate gearbeitet hat, ist praktisch eine unbefristete und unbeschränke Arbeitserlaubnis, oder? Kann man damit also einfach arbeiten, wo man will und hat nichts mehr mit der Arbeitsagentur zu tun, mit diesem ganzen Vorrangigkeitsprüfung usw. (d.h. problemloser Arbeitgeberwechsel, ohne eine neue Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen)?



sorry,
bluebyte

[edit]Hab mal das Zitat geflickt ;) Ronny[/edit]

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von popwill am 06.04.2007 um 01:13:34
Ok Ich bin selbst Bulgare und nachdem ich hier 100 Seiten im Inet gelesen habe weiss ich immer noch nicht was ich machen soll

Ok hier ist mein Dilemma:

Ich will bei einer Webagentur als Programmierer arbeiten - die aber wollen gerne das ich selbständig bin und ihnen eine Rechnung über die Stunden, die ich gearbeitet habe, austelle,weil es Projektbezogen ist - etwa 600-700 Euro im Monat...

1. Ok, darf ich überhaupt als Bulgare, Neu EU und Student seit genau 1 Jahr in Deutschland (gearbeitet hab ich nicht viel) mich als selbständig,freiberuflich, anmelden?

2. Und wenn Ja was für Steuer muss ich da bezahlen und soll ich überhaupt - es steht einmal etwas von 17 500 Umsatz im Jahr und einmal 7500 Gewinn oder was auch immer...kann mir jemand das ganze kurz erklären

Vielen Dank!

P.s. Mira molq te nameri me v ICQ 4e ne moga da ti pi6a li4ni, za da me posuvetva6,qvno si minala po tozi put...blagodarq ti predvaritelno

nr e 45235216

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Lina S am 06.04.2007 um 07:13:10
Hallo zusammen!
Ich bin neue hier und brauche mal  dringend eure Hilfe. Ich würde mich auf alle Antworten sehr freuen und bedanke mich vorab.
Ich bin Bulgarin und bin nach Deutschland eingereist als Gastarbeitnehmer am 14.05.06 mit 1 Jahr Arbeitsvertrag und seit dann bin ich als Hotelfachfrau angestellt. Gleichzeitig bei der Anreise habe ich Aufenthalterlaubnis § 18 AufenthG bekommen. Auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstittel steht: " Beschäftigung nur gemaß § 40 BeschV i. V. m. Zulassenbescheinigung als Hotelfachfrau für die Zeit vom 15.05.06 bis 14.05.07 gestattet."
Jetzt ist das soweit, in einem Monat wird mein Vertrag zu Ende und damit meine Arbeiterlaubnis. Meine Fragen sind:
1. Besteht für mich auch die Möglichkeit eine Arbeitsberechtigung EU zu bekommen wenn ich am 14.05.07 schon 12 Monate in Deutschland gearbeitet habe, aber mein Arbeitsvertrag nach dieser Zeit nicht verlängert würde?
2. Und wenn ja,  wann soll ich spätestens den Antrag  bei der Arbeitsagentur beantragen? Soll ich bis 14.05 warten?
Vielen, vielen Dank!

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von popwill am 06.04.2007 um 09:57:13
Das habe ich hier bei Wiki gefunden:


"Angehörige der neuen EU-Länder erhalten ebenfalls die Bescheinigung über das Bestehen des Aufenthaltsrechts EU, wenn sie zu den Nicht-Erwerbstätigen gehören (z.B. Studierende). Auch der Zugang zu selbstständiger Tätigkeit ist (weitgehend) unbeschränkt möglich."


Ist somit meine Frage beantwortet? -
ich darf mich also,als Student, selbständig anmelden und so arbeiten?

Vielen Dank

Titel: Re: Neue EU-Mitglieder ab 1.1.07: Bulgarien und Ru
Beitrag von Rick am 07.04.2007 um 12:12:50

Lina S schrieb am 06.04.2007 um 07:13:10:
Ich bin Bulgarin und bin nach Deutschland eingereist als Gastarbeitnehmer am 14.05.06 mit 1 Jahr Arbeitsvertrag und seit dann bin ich als Hotelfachfrau angestellt. Gleichzeitig bei der Anreise habe ich Aufenthalterlaubnis § 18 AufenthG bekommen. Auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstittel steht: " Beschäftigung nur gemaß § 40 BeschV i. V. m. Zulassenbescheinigung als Hotelfachfrau für die Zeit vom 15.05.06 bis 14.05.07 gestattet."
Jetzt ist das soweit, in einem Monat wird mein Vertrag zu Ende und damit meine Arbeiterlaubnis. Meine Fragen sind:
1. Besteht für mich auch die Möglichkeit eine Arbeitsberechtigung EU zu bekommen wenn ich am 14.05.07 schon 12 Monate in Deutschland gearbeitet habe, aber mein Arbeitsvertrag nach dieser Zeit nicht verlängert würde?
2. Und wenn ja,  wann soll ich spätestens den Antrag  bei der Arbeitsagentur beantragen? Soll ich bis 14.05 warten?
Vielen, vielen Dank!


Hallo Lina S,

die Tätigkeit als Gastarbeitnehmer gilt als Zulassung zum Arbeitsmarkt. Somit hättest Du ab 15.05.2007 die Voraussetzung zur Erteilung der Arbeitsberechtigung-EU erfüllt. Bezüglich der Antragstellung solltest Du Dich einfach mal an die - für Deinen Wohnort zuständige - Agentur für Arbeit wenden.
Die Kollegen dort werden Dir sicherlich behilflich sein.

Frohes Osterfest
Rick

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