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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Vermerk "Verheiratet"
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Beitrag begonnen von rtl am 23.11.2006 um 15:57:48

Titel: Vermerk "Verheiratet"
Beitrag von rtl am 23.11.2006 um 15:57:48
Hallo ihr Lieben!

ich habe mal eine ganz "dumme" Frage:

Wenn jemand verheiratet ist, in welchen Unterlagen wird es vermerkt?
Wo kann man es "sehen", wenn jemand verheiratet ist - im Perso? Reisepass? ect...

Danke!

LG
der Vermerk

Titel: Re: Vermerk "Verheiratet"
Beitrag von inge am 23.11.2006 um 16:21:24
Meldebescheinigung
s.auch hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1138222040

Titel: Re: Vermerk "Verheiratet"
Beitrag von rtl am 23.11.2006 um 20:13:08

inge schrieb am 23.11.2006 um 16:21:24:
Meldebescheinigung
s.auch hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1138222040



herzlichen Dank für die rassche Antwort.

Kann ich eigentlich so eine Meldebescheinigung auch über jemanden anderen kriegen???
Oder geht es nicht?

Konkrett: Ich will wissen, ob jemand verheiratet ist oder war und dass, hinter seinem Rücken *sehr schäm, geht aber leider nicht anders*

Titel: Re: Vermerk "Verheiratet"
Beitrag von inge am 24.11.2006 um 08:49:04

Zitat:
Kann ich eigentlich so eine Meldebescheinigung auch über jemanden anderen kriegen???  

Üblicherweise nicht. Eine Meldebescheinigung erhält nur der Betroffene (man kann zwar auch jemand anderen schicken, aber der muss sich dann ausweisen bzw. glaubhaft machen, dass er im Auftrag des anderen handelt)

Außerdem ist die Meldebescheinigung auch nicht wirklich ein "Beweise" für das Vorliegen oder nicht Vorliegen einer Ehe.
Denn finalen Nachweis erbringt ein Deutscher üblicherweise durch Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Aber selbst dann: Eine im Ausland geschlossene Ehe könnte man ja auch verheimlichen und so in D imer noch als ledig gelten.

Titel: Re: Melderegisterauskünfte
Beitrag von ronny am 24.11.2006 um 09:28:26
Um eine einfache Melderegisterauskunft über eine dritte Person zu bekommen, muß kein Interesse nachgewiesen werden. Der Familienstand steht da aber nicht drin, sondern nur in der erweiterten Auskunft. Diese bekommt nicht jeder über eine dritte Person ;)

Für die erweiterte Auskunft ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.

Du müßtest bei der Anfrage nach dem Familienstand glaubhaft machen können warum Du an der Angabe ein berechtigtes Interesse hast (zum Nachweiswert der Angabe hat Inge ja schon was gesagt).

Grüße
Ronny ;)

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