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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG
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Beitrag begonnen von sven am 21.11.2006 um 12:04:00

Titel: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG
Beitrag von sven am 21.11.2006 um 12:04:00
Hallo an alle,
meine Frau ist rumänische Staatsbürgerin, die ihre ro-Bürgerschaft nie gegen eine dt. tauschen wollte. Doch nun könnte der EU-Beitritt es möglich machen, dass sie beide Pässe bekommen kann.
Wo finde ich Informationen dazu, ob oben genannter § für Rumänien Anwendung finden könnte (ab 1.1.07).
Würde mich über weiterführende Infos freuen.
Gruß
Sven

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 21.11.2006 um 14:00:44

sven schrieb am 21.11.2006 um 12:04:00:
Wo finde ich Informationen dazu, ob oben genannter § für Rumänien Anwendung finden könnte (ab 1.1.07).


Hier, sobald die zuständigen Stellen eine entsprechende Entscheidung getroffen haben.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von tudor am 14.12.2006 um 22:44:24
hier gibts infos. § 12 II Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt die beibehaltung der dt. staatsangehörigkeit

http://wiki.rennkuckuck.de/wiki/Einb%C3%BCrgerung

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von ronny am 14.12.2006 um 22:53:29
Da weiß Wiki aber wieder mal mehr als im deutschen StAngRecht bereits Anwendung findet ;)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von inge am 15.12.2006 um 10:09:22
Und nicht vergessen, dass "DAS Wiki" (=wikipedia.org) nicht gleichzusetzen ist mit "EINEM Wiki" (spezielles "offenes" Author- bzw. Veröffentlichungsystem). I.A. sind die Informationen aus DEM Wiki schon etwas vertrauenswürdiger (gilt aber auch nicht pauschal), als die aus EINEM Wiki, welches meist auch nur eine stark begrenzte und nicht zwangsläufig fachkundige Authorenmenge hat.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von tudor am 15.12.2006 um 18:36:30
dass es noch nicht anwendung findet, liegt daran, dass die erste Voraussetzung (Eu-Staatsangehöriger) nicht vorliegt. Die Behörden werden sich mit der Frage der Gegenseitigkeit im Falle von Rumänien erst ab dem 1.1.2007 beschäftigen müssen. Da diese Voraussetzung aber von dem rumänischen Recht abhängt, und dieses den deutschen die Beibehaltung erlaubt, ist von einer entsprechenden Entscheidung auszugehen.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von tudor am 15.12.2006 um 18:47:02
das gegenseitigkeitserfordernis wird übrigens abgeschafft werden in nicht langer zeit in allen eu-ländern, dann erübrigt sich die frage auch.
ein gesetzesentwurf liegt bereits vor

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 15.12.2006 um 20:16:31

tudor schrieb am 15.12.2006 um 18:47:02:
ein gesetzesentwurf liegt bereits vor

Richtig, und der ist sogar bei uns zu finden, nämlich hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137528115

(dort unter "StAG")

Aber solange ein Entwurf nur ein Entwurf ist und es noch lange nicht feststeht, ob
und wie das Gesetz letztlich geändert wird, wird hier die Rechtslage so beschrieben,
wie sie ist und nicht, wie sie sein könnte.

Titel: Mehrstaatigkeit beim Rumänen
Beitrag von Blaise am 19.12.2006 um 13:23:17
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise

Titel: Re: Mehrstaatigkeit beim Rumänen
Beitrag von Dani am 20.12.2006 um 10:27:01

Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise


...und wie sieht das im Falle Bulgariens aus?

Titel: Re: Mehrstaatigkeit beim Rumänen
Beitrag von Ralf am 20.12.2006 um 11:23:04

Dani schrieb am 20.12.2006 um 10:27:01:
...und wie sieht das im Falle Bulgariens aus?


Wissen wir noch nicht. Aber in diesem Thread geht es um Rumänien.
Infos zu Bulgarien demnächst in einem eigenen Thema.

Titel: Re: Mehrstaatigkeit beim Rumänen
Beitrag von tudor am 22.12.2006 um 04:38:06

Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise



wo kann man das nachlesen? habe auf der seite vom bmi nichts gefunden.

gruß

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Blaise am 25.12.2006 um 16:43:14
Hallo,

soweit mir bekannt ist, werden solchen Informationen nicht veröffentlicht. In der Regel werden die zuständigen Landesinnenminister informiert und die informieren den nachgeordneten Bereich. Das wars.

Frohes Fest und einen guten Rutsch :santa:

Blaise

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 25.12.2006 um 17:31:42
Habe mal unsere Übersicht ergänzt:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm

Titel: Re: Mehrstaatigkeit beim Rumänen
Beitrag von Rico D. am 02.01.2007 um 00:21:44

Blaise schrieb am 19.12.2006 um 13:23:17:
Hallo,

soeben habe ich erfahren, dass rumänische Staatsangehörige ab dem 01.01.2007 unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden können.

Das BMI hat festgestellt, dass mit Rumänien Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2 StAG besteht.

Grüße,

Blaise



Es ist schon komisch das es zu diesem Thema von offizieller Seite keine Veröffentlichung gibt !!!
Ich bin auch rumänischer Staatsbürger und bin im Besitz einer deutschen Einbürgerszusicherung. Ich habe mich im Dezember an das BMI und andere Institutionen gewandt, und habe leider immer nur unklare und allgemeine antworten bekommen.
Meistens wurde mir nur gesagt ich solle mich ab dem 1 januar 2007 an die für meine Einbürgerung zuständige Behörde wenden. Was ich natürlich demnächst tun werde.
Jedoch frage ich mich wenn es kein offizielles Dokument gibt, welches diese Frage eindeutig und klar ( nicht allgemein) beatwortet, wie soll man dann eine Hinnahme der Mehrstaatigkeit durchsetzen ?
Es ist mir natürlich klar das die für mich zuständige Behörde ihre Info hat! Die Frage ist nur ob sie diese Info auch teilen werden ??? :-? !!!

Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mit einer Info von offizieller Seite kommen könnte !!!
;)

Auf jeden Fall wünsche ich euch allen ein frohes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2007 !!!!!! :)

Grüße,

Rico D.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Blaise am 02.01.2007 um 13:40:37
Hallo Rico,


Zitat:
Es ist schon komisch das es zu diesem Thema von offizieller Seite keine Veröffentlichung gibt !!!

Das ist nicht komisch und auch kein Grund zur Besorgnis. Normalerweise würde dies wohl in der Verwaltungsvorschrift zum StAG veröffentlicht. Da aber in diesem Jahr das neue StAG in Kraft treten wird, die alte Verwaltungsvorschrift wohl nicht mehr angepasst.

Außerdem ist es üblich, dass der BMI seine Länderkollegen über solche Sachen informiert und die Landesminister geben das an die nachgeordneten Behörden weiter. Deshalb ist eine "offizielle" Veröffentlichung nicht erforderlich.

In meinem Bundesland wurden die Einbürgerungsbehörden über die Mehrstaatigkeit für rumänische Einbürgerungsbewerber bereits informiert. Ich nehme mal an, dass ist auch in den anderen Bundesländern so ist.

Deshalb sprich doch einfach deine Behörde an und frage nach. Falls die es noch nicht wissen sollten, werden die das zuständige Innenministerium befragen.

Und es gibt auch keine Einbürgerungsbehörde, die gegen eine Anweisung ihres Ministeriums handeln würde. Insofern wird die Behörde ihr Wissen auch "teilen", indem diese Behörde entsprechend verfährt.

Und sollte die Behörde das nicht machen, kann man sich notfalls an die vorgesetzte Behörde (falls es so was in Ihrem Bundesland gibt) oder an das Innenministerium wenden.

Wenn die Behörde immer noch nicht rechtmäßig handeln würde, stünde dann noch der Klageweg offen. Aber ein solches Verhalten kann ich mir nicht vorstellen... :D

Viele Grüße und viel Erfolg,

Blaise

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Rico D. am 02.01.2007 um 18:56:49
Hi Blaise,

Vielen Dank für deinen Beitrag! In der Tat habe ich heute beim Einbürgerungsamt angerufen, und es wurde mir gesagt das sie heute ( hier in Nordrhein-Westfalen ) die Info erhalten haben ! Es besteht gegenseitigkeit also ist eine Doppelstaatsbürgerschaft (deutsch/rumänisch) möglich!!! Morgen früh begebe ich mich zum Einbürgerungsamt, und sage euch allen dann wie es abgelaufen ist !!! 8-)

;) bis dann

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Rico D. am 03.01.2007 um 20:12:38
Da bin ich wieder  :) !!!

Ich war heute morgen beim Einbürgerungsamt. Meine Sachbearbeiterin meinte das das mit der Gegenseitigkeit und der Doppelstaatsbürgerschaft stimmt.!!!
Jedoch war das noch nicht der Fall als ich den Antrag stellte ! ( Wie bitte ???? :-? )
Danach fragte sie mich wie es mit meinen ausbürgerungsbemühungen war, und ich erzählte ihr von meinem Schwierigkeiten. Auf jeden Fall hatte ich meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen dabei. Sie machte sich kopien davon und sagte mir das sie mir in den nächsten Tagen schreiben wird. Nun ich hoffe das es so ist wie Blaise gesagt hat!  

Was Rumänen betrifft die ab diesen Jahr einen Einbürgerungantrag stellen, macht euch keine Sorgen mehr, ihr dürft die rumänische behalten !
Für uns anderen, Fortsetzung folgt...... :-?

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 03.01.2007 um 22:17:28

Rico D. schrieb am 03.01.2007 um 20:12:38:
Jedoch war das noch nicht der Fall als ich den Antrag stellte ! ( Wie bitte ???? :-? )

Ist dir entgangen, dass Rumänien erst seit 3 Tagen EU-Mitglied ist? Logisch war
es also vorher nicht der Fall.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Rico D. am 03.01.2007 um 23:29:51

Ralf schrieb am 03.01.2007 um 22:17:28:
Ist dir entgangen, dass Rumänien erst seit 3 Tagen EU-Mitglied ist? Logisch war
es also vorher nicht der Fall.



Hi Ralf  :) ,

Natürlich ist mir das nicht entgangen. Ich hab das mehr ironisch gemeint. ;)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Rico D. am 04.01.2007 um 21:02:54
Hi,

Ich hab heute eine weitere Antwort (email ) bekommen, und zwar vom "Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration" .

Die email sagt folgendes :


Subject:       Hinnahme von Mehhrstaatigkeit Dt.-Rumänien
Date:      Thu, 4 Jan 2007 14:50:17 +0100
From:      [inv]"Mager, Marianne" <Marianne.Mager@bk.bund.de>[/inv]


[b]Sehr geehrter Herr Rico,

     wie am 14.12. versprochen, kann ich Ihnen heute mitteilen, dass nach
Auffassung des Bundesministerium des Innern bei rumänischen
Staatsangehörigen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung unter Hinnahme von
Mehrstaatigkeit vorliegen.  Dies wurde den Bundesländern mit
Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 19.12.06 mitgeteilt.  Bitte
beachten Sie jedoch, dass die Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts
Sache der Länder und der von ihnen beauftragten kommunalen Behörden
ist.

     Wie in Ihrem konkreten Einbürgerungsverfahren weiter vorzugehen ist,
sollten Sie daher mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde
erörtern.




     Mit freundlichen Grüßen
     im Auftrag

     [inv]Marianne Mager[/inv]
     Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung
     für Migration, Flüchtlinge und Integration[/b]

fons: [edit]Bitte keine Realnamen in postings[/edit]

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von tudor am 13.01.2007 um 17:24:15
Laut Mitteilung des Innenmi Bawü an die Landratsämter gibt es "Unstimmigkeiten, was die Einbürgerung rumänischer Staatsangehöriger aufgrund der sogenannten Gegenseitigkeit betrifft". Aus diesem Grunde haben die Landratsämter in BaWü die Weisung erhalten, alle laufenden Verfahren ruhen zu lassen, bis eine Klärung herbeigeführt wird.

vor einer Woche hieß es noch, Gegenseitigkeit sei gegeben.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 13.01.2007 um 21:09:15

tudor schrieb am 13.01.2007 um 17:24:15:
Aus diesem Grunde haben die Landratsämter in BaWü die Weisung erhalten, alle laufenden Verfahren ruhen zu lassen, bis eine Klärung herbeigeführt wird.


Dann werden die Behörden auch entsprechend handeln, Danke für die Info.

Den Betroffenen kann nur geraten werden, etwas Geduld aufzubringen.

i4a bleibt am Ball! ;)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von CasiopayaXXV am 26.01.2007 um 18:46:20
Hallo zusammen,

Danke erstmal für dieses Forum !
Als direkt betroffener Rumäne in aussichtsreicher Position (Niederlassungserlaubnis in D. ; wohnhaft in B.- W. ) warte ich darauf dass der oben angesprochene "Ball " mit einer gekonnten Flanke (--> Sprich ein Link zu der offiziellen Entscheidung)  zurückgespielt wird - damit ich als Deutscher einköpfen kann. Ich will Weltmeister in spe werden vor 2010 !   8-) 8-)

Kurz : News ???

Dankeschön !!

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 26.01.2007 um 19:27:28

CasiopayaXXV schrieb am 26.01.2007 um 18:46:20:
Kurz : News ???


Kurz: Nein!  ;)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Rico D. am 29.01.2007 um 22:59:51
8-) Hi Leute,

Bin gestern aus dem Urlaub gekommen, habe direkt mein Briefkasten geleert neben den vielen Rechnungen :( ein Brief vom Einbürgerungsamt ! 8-)
Die Mehrstaatigkeit ( rumänisch/deutsch ) wird bei mir hingenommen!!!!!! Hab heute die 255,- Euro Verwaltungsgebühr bezahlt ! Und morgen gehe ich die Quittung vorlegen um mein Einbürgerungsurkunde abzuholen  !!!

;) EU-Beitritt sei Dank  :)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von tudor am 10.02.2007 um 06:17:38
das bundesministerium des inneren stellt nun fest, dass mit rumänien gegenseitigkeit gegeben ist und mehrstaatigkeit bei rumänen generell hingenommen wird

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 10.02.2007 um 11:53:57

tudor schrieb am 10.02.2007 um 06:17:38:
dass mit rumänien gegenseitigkeit gegeben ist und mehrstaatigkeit bei rumänen generell hingenommen wird


Ist doch ein alter Hut, ebenso wie die Tatsache, dass einige Bundesländer hier
noch anderer Auffassung sind. Dort ist weiterhin Abwarten angesagt.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von chrisro am 06.03.2007 um 17:13:37
Ich hoffe ich muss jetzt nicht in Bayern mind. ein Jahr warten bis die Bayerische Staatsministerium des Innern über die Gegenseitigkeit mal vielleicht entscheidet ...
So warst doch mit Polen ! oder ging es schneller mit andere Nue EU -Länder?
:-)
Ich habe mal bei der Regierung gefragt wie es ausshieht ... und Sie haben mir gesagt ich könnte in ein ander Bundesland gehen wzb. NRW.. und dort mein Antrag stellen und dort bekomme ich dann automatisch:)))) lol ...ich finde das total dahammer lustig !!!:-;)

Eine Frage noch : gibt es wirklich die BRD???? :-)
Ich weiss schon !!! sehr traurig ! :'(

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von tudor am 08.03.2007 um 15:22:10
In BW ist die Gegenseitigkeit mit Rumänien nun allgemein anerkannt. Doppelte Staatsbürgerschaft ist also ab sofort offiziell möglich.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von chrisro am 29.03.2007 um 10:34:37
Servus zusammen !:-)

Hinnahme der Mehrstaatigkeit (Rumänien-Deutschland) in BAYERN ist seit gestern durch ...!!!:-)
Ich muss jetzt ca. 2 Wochen bis zu meine Einbürgerung noch warten ...

Liebe Grüße,
Christian

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 29.03.2007 um 11:15:57

chrisro schrieb am 29.03.2007 um 10:34:37:
Hinnahme der Mehrstaatigkeit (Rumänien-Deutschland) in BAYERN ist seit gestern durch


Danke für die Info.
Dann gehört ja Bayern jetzt auch wieder zu Deutschland! ;)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Look_Forward am 29.03.2007 um 11:19:28
Hallo,

da ich hier ein Wissensdefizit habe: Was macht es den Rumänen so schwierig, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben - wird das regelmäßig von der dortigen Regierung abgelehnt, oder was sind die Gründe?

Gruß,
Tom

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 29.03.2007 um 11:29:09
Darum geht es ja nicht, sondern um § 12 Abs. 2 StAG:


Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.


Der Knackpunkt war hier nur die Definition von "Gegenseitigkeit".

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von chrisro am 29.03.2007 um 11:38:36
Ja Ralf!:))
...jetzt gehört Bayern wieder zu Deutschland!:-))*g*Spass...!

Tom!:-))
...es gibt keine Gründe ! ...man tut das einfach !:-)))*g* ...Spass!!!!:-)

Es wird in der Regel von Rumänische Regierung nicht abgelehnt, aber Sie lassen sich genug Zeit(ca.12Monate) und verlangen viel Geld (ca. 700EUR) für so ein Spass!:-)

Auf solche Scherze stehe ich nicht !!!:-)

Ich bin Student und ich kann mir so ein Spass nicht leisten !...

Liebe Grüße,

Christian



Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Ralf am 29.03.2007 um 11:45:57

chrisro schrieb am 29.03.2007 um 11:38:36:
Es wird in der Regel von Rumänische Regierung nicht abgelehnt, aber Sie lassen sich genug Zeit(ca.12Monate) und verlangen viel Geld (ca. 700EUR) für so ein Spass!


Das machen andere Staaten auch und das ist auch kein Grund für Hinnahme
von Mehrstaatigkeit. Nur dass diese dann eben nicht Mitgliedsstaaten der EU
sind. Und nur für diese gilt § 12 Abs. 2 StAG.

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von chrisro am 29.03.2007 um 11:51:26
Eben! :-) ;)

Titel: Re: Rumänien und Gegenseitigkeit nach § 12 Abs. 2
Beitrag von Look_Forward am 29.03.2007 um 12:00:42
@ Ralf: Vielen Dank für die fundierte Info - jetzt hab ich's gerafft :-)

Viele Grüße,
Tom

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