i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aupair-FSJ-Sprachkurs 2 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163661276 Beitrag begonnen von ohereza am 16.11.2006 um 08:14:35 |
Titel: Aupair-FSJ-Sprachkurs 2 Beitrag von ohereza am 16.11.2006 um 08:14:35
Ich versuch es nochmal:
Im den Pass steht: Aufenthaltstitel Art des Titels Aufenthaltserlaubnis Anmerkungen § 18 AufenthG ..... Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel Nur gültig für die Ausübung einer Beschäftigung als Helferin Im Rahmen des fsJ....gemäß §9 Nr.1 BeschV. Erlischt vorzeitig mit vorzeitiger Beendigung oder Abbruch dieser Tätigkeit oder bei Beantragung von SGBII oder X Leistungen... -- Kann die Person, wenn die anderen Bedingungen (Studienberechtigung, finanzielle Absicherung etc.) stimmen, eine Aufenthaltgenemigung zum Zweck des studienvorbereitenden Spracherwerbs beantragen? Wird das Jahr Aupair und die Monate FSJ, die sie hier abgeleistet hat, zeitlich darauf angerechnet? Danke für Hinweise |
Titel: Re: Aupair-FSJ-Sprachkurs 2 Beitrag von Thorsten am 16.11.2006 um 09:01:36 ohereza schrieb am 16.11.2006 um 08:14:35:
Ich vermute, dass die Person eine Aufenthaltgenemigung zum Zweck des studienvorbereitenden Spracherwerbs beantragen kann. Ob die dafür aureisen muss bzw. den Antrag nicht abgelehnt wird, ist andere Frage. Ich persönlich kenne die Leute, die zwar AE Zweckwechsel zum Studium beantragt haben, und, ohne auszureisen, in D studieren. Ich würde auf eurer Stelle auch bei zuständigen ABH nachfragen und AE Zweckwechsel nach au pair zu Studium doch beantragen. Dabei solltet ihr berücksichtigen, dass http://www.info4alien.de/studium/studium.htm Zitat:
Also gibt es keine Garantie dafür, dass beim Beantragen AE Zweckwechsel zu Stidum ABH das zustimmt Evntl. die Links(Infos) helfen dir weiter: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1160224019 Hi, es gibt wohl auch die Infos, die hierher auftauchen, die darauf hinweisen, dass die Möglichkeit ja gibt, ohne nach Au pair Tätigkeit auszureisen in BRD zu studieren. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136279542 Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Titel: Re: Aupair-FSJ-Sprachkurs 2 Beitrag von ohereza am 17.11.2006 um 06:08:46
Vielen Dank einstweilen!
|
Titel: Re: Aupair-FSJ-Sprachkurs 2 Beitrag von ohereza am 19.02.2007 um 10:13:45
Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt:
Es hat geklappt! Unser Vorgehen war Folgendes: Anmelden bei Sprachkurs mit Bestätigung, Erstellen der Verpflichtungserklärung und mit übersetzten & beglaubigten Schulzeugnissen zum Amt. Hinderlich war die Mitteilung, dass das Amt in Bayern die Papiere nach Baden-Württemberg schicken würde, was es nicht getan hat, daher gab es Verzögerung. Nach mehrfachen Nachfragen hat das Amt in Bayern dann die Aufenthaltsgenehmigung im Zweck umgeschrieben. |
Titel: Re: Aupair-FSJ-Sprachkurs 2 Beitrag von ohereza am 27.07.2007 um 11:58:13
und noch ein Anhang:
Der Zweck wurde seinerzeit umgeschrieben, nicht aber die Dauer des Aufenthaltes. Die AB (Baden Württemberg) hat sich geweigert, trotz der Teilnahme am Spachkurs und deren Bestätigungen, den Aufenthalt zu verlängern. Ein Abschuss-Sprachtest war nicht möglich, deswegen musste sie ausreisen, ohne den Kurs zu Ende machen zu können. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |