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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
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Beitrag begonnen von Himmel06 am 14.11.2006 um 11:43:13

Titel: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Beitrag von Himmel06 am 14.11.2006 um 11:43:13
Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

also, habe vor eine Woche die Staatsangehörigkeit beantragt, soweit so gut! nun bin ich jetzt schwanger und werde bald entbinden, die Dame bei der Ausländerbehörde sagte mir, dass ich nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kinders vorliegen muß, was ja auch selbstverständlich ist, sie meinte aber dass das Kind halt nur die Aufenthalserlaubnis bekommen würde.

Wie ist das wenn ich das Kind  miteinbürgern möchte ?

Vielen Dank im vorraus :)

Titel: Re: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Beitrag von Ulf am 14.11.2006 um 22:42:50

Himmel06 schrieb am 14.11.2006 um 11:43:13:
also, habe vor eine Woche die Staatsangehörigkeit beantragt, soweit so gut! nun bin ich jetzt schwanger und werde bald entbinden, die Dame bei der Ausländerbehörde sagte mir, dass ich nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kinders vorliegen muß, was ja auch selbstverständlich ist, sie meinte aber dass das Kind halt nur die Aufenthalserlaubnis bekommen würde.


Wie lange hast Du denn schon eine AE?

Gruß, ULF

Titel: Re: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Beitrag von Himmel06 am 15.11.2006 um 11:55:57
Hallo, ich lebe seit 8 jahren hier, mit AE, und seit Juli 2005 besitze ich die Niederlassungserlaubnis.


LG

Titel: Re: Einbürgerung für mein ungeborenes Kind!!!
Beitrag von Mick am 15.11.2006 um 12:21:34

Himmel06 schrieb am 15.11.2006 um 11:55:57:
Hallo, ich lebe seit 8 jahren hier, mit AE, und seit Juli 2005 besitze ich die Niederlassungserlaubnis.


Hoi,
wenn es mind. 8 Jahre sind, dann wird das Kind
aufgrund der Regelung des § 4 Abs. 3 StAG mit
der Geburt (auch) die deutsche StAng erhalten.

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