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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163177902 Beitrag begonnen von hakomet am 10.11.2006 um 17:58:21 |
Titel: Staatsangehörigkeit Beitrag von hakomet am 10.11.2006 um 17:58:21
Hallo leute,
ich habe folgendes Problem, könnt ihr mir da weiterhelfen bitte? Ich habe türkischen Pass mit Aufenthaltsberechtigung, bin 38 und mein Pass läuft am 31.12.06 ab, dann müsste ich es eigentlich verlängern, aber dass geht leider nicht, weil ich meine Militärdienst immer verschoben habe. Eine Verlängerung meines Passes ist vom (verkürzte) Ableisten des Militärdienstes in Türkei abhängig. Nun habe ich mit dem Konsulatsbeamten gesprochen, er sagte mir, dass ich klinische Atteste bringen muss um ausgemustert zu werden, aber deutsche klinische Atteste werden in der Regel, wenn es um psychische Krankheiten geht immer bezweifelt und man muss dann nach Türkei um von dortigen Militäräzten untersucht zu werden. Wie ihr sicherlich weisst, wird man nicht mehr automatisch vom türksichen Staat ausgebürgert, wenn man sein Militärdienst nicht ableistet oder nicht ableisten kann oder will. Aus psychischen Erkrankung und Taubheit(chronischer Tinnitus) am linken Ohr und aus moralisch ethischen Gründen und vor allem weil ich hier aufgewachsen(seit 1977 ununterbrochen in Deutschland) bin und auch hier sterben will, will ich aus der türkischen Staatsbürgerschaft austreten und auch dort kein Militärdienst leisten. Ich will mich hier einbürgern lassen. Alle Vorraussetzungen für die Ansprucheinbürgerung sind gegeben. Leider habe ich es bisher versäumt mein Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es mir erteilt werden wird. (Zu erwähnen ist dass ich wahrscheinlich Anfang mitte nächstes Jahr, aus Gründen die ich nicht vertreten kann, arbeitslos werde. Der Betrieb wird geschlossen.) Ich will den Antrag hier in meiner Gemeinde in Oberbayern abgeben, die wiederum das an das Landratsamt weiterleitet wo die Ausländerbehörde ist. Was muss ich beachten, was muss ich noch tun? Soll ich jetzt schon einen Antrag auf Ausbürgerung beim Konsulat stellen und meine Bemühung und Ernsthaftigkeit meiner Ausbürgerung darstellen bzw. beweisen? Ich bin ratlos. Was passiert wenn ich austrete und ich nicht eingebürgert werde. Die Einbürgerungdauer kann ja sicher bis zu 2 Jahren oder länger dauern. Bis 31.12.06 habe ich ja denn türkischen Pass und die Einbürgerung bzw. Einbürgerungszusage ist bestimmt bis dahin nicht erteilt. Welchen rechtlichen Status habe ich da während dieser Zeit, wo ich kein gültigen Pass habe und welche Rolle spielt meine Aufenthaltsberechtigung dann. Wie ist die Handhabung der deutschen Behörden in diesen Fällen bzw. mit was muss ich rechnen. Ich bin sehr verzweifelt und denke schon wieder an Selbstmord. Ich leide seit sehr langem an Depressionen, Panik- und Angststörungen Borderlinestörungen, Persönlichkeitstörungen und habe schon zwei Selbstmordversuche(aus anderen psychsichen Gründen) hinter mir. Das Hinausschieben und hinauszögern von Dingen gehört zu meinem Krankheitsbild und geschieht bewusst und unbewusst. D. h. ich bin ein Selbstzerstörer und habe diese Schwierigkeiten, die jetzt auf mich kommen bewusst und unbewusst in Kauf genommen um mir selber Schwierigkeiten zu machen bzw. zu schaden. Kann mir ein ärztliches Gutachten bei den hiesigen Ausländerbehörde helfen, die meine Krankheit darstellt und erklärt warum ich aus meinem Krankheitsbild, die Einbürgerungsantrag schon frühzeitiger zu stellen? Ich weiss nicht, was ich tun soll? Ich brauche dringend Rat. Bitte klärt mich auf. Ich bin sehr verzweifelt und weiss nicht mehr Ein und Aus? Gruß hakomet P.S.: Den Einbürgerungsantrag möchte ich am Montag den 13.11.06 abgeben. |
Titel: Re: Staatsangehörigkeit Beitrag von Hartmut am 10.11.2006 um 18:34:11
Hallo Hakomet,
ich habe im Forum häufiger von der Möglichkeit des Freikaufes vom Militärdienst in der Türkei gelesen. Wäre dies für Dich eine Möglichkeit? Gruß Hartmut |
Titel: Re: Staatsangehörigkeit Beitrag von Edi am 10.11.2006 um 18:41:11
Vielleicht hilft das weiter:
Zitat:
Gruß Edi |
Titel: Re: Staatsangehörigkeit Beitrag von ronny am 10.11.2006 um 19:51:41 Zitat:
Da dürfte er bereits rausgewachsen sein ;) Evtl. käme eine der nachfolgenden Regelungen in Frage: Zitat:
Aber ein gültiger Pass ist für die Einbürgerung notwendig ;) |
Titel: Re: Staatsangehörigkeit Beitrag von Edi am 10.11.2006 um 21:12:53
@ronny
Zitat:
Wann ist man den aus dem wehrpflichtige Alter herausgewachsen? Ich dachte, so lange er EIngezogen werden kann, ist er im wehrpflichtigen alter und in TR geht das "nach Hören sagen" bis zum 45 Lebensjahr! Gruß Edi |
Titel: Re: Staatsangehörigkeit Beitrag von hakomet am 11.11.2006 um 03:18:44
Hallo Leute, danke für eure Antworten.
Kann ich jetzt die Ausbürgerung beantragen, unabhängig jetzt ob ich den Armeedienst bei der türkischen Armee aus krankheitsbedingten und ethisch moralischen Gründen nicht machen will, und gleichzeitig die Einbürgerung in die deutsche Staatsbürgscherschaft ? Mein Pass ist ja noch gültig bis Ende dieses Jahres. Es ist auch klar, dass die von der türkischen Behörden natürlich erschwert wird. Welche rechtliche Situation entsteht dann, wenn mann Pass am 31.12.06 ausläuft. Gilt noch meine Aufenthaltsberechtigung noch oder nicht? Bin ich dann schon vorab staatenlos oder gelte ich als noch türkischer Staatsbürger ohne gültigen Pass aber mit Einbürgerungsbegehren. Wie sehen es die deutschen Behörden diese Sache? Gruß Hakomet |
Titel: Re: Staatsangehörigkeit Beitrag von Ralf am 11.11.2006 um 08:15:03 hakomet schrieb am 11.11.2006 um 03:18:44:
Du kannst die Entlassung erst dann beantragen, wenn du von der Einbürgerungs- behörde die dafür notwendige Einbürgerungszusicherung erhalten hast. Zitat:
Du musst dich um eine Verlängerung bemühen. Die A-Berechtigung gilt als NE weiter. Zitat:
Nein. Eine Staatsangehörigkeit erlischt nicht, wenn der Pass ungültig wird. Zitat:
Du bist so lange türkischer Staatsangehöriger, bis die türkischen Behörden dich aus der Staatsangehörigkeit entlassen haben. schrieb am 10.11.2006 um 18:41:11:
Nein. § 12 Abs. 3 StAG ist nur anwendbar, wenn bei dem Einbürgerungebewerber noch mit einer Einberufung in die (deutsche) Bundeswehr gerechnet werden kann, siehe Verwaltungsvorschriften dazu. Für den Fall, dass der Entlassungsantrag abgelehnt wird, hat Ronny die Lösung aufgezeigt. Eine andere gibt es nicht, da der Grund für die Verweigerung der Entlassung beim Bewerber selbst liegt. Für eine gesundheitsbedingte Befreiung vom Wehrdienst wird er sich wohl oder übel in die Türkei begeben müssen. |
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