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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Auch mal Frage über Geburtsurkunde für Einbürgerun
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Beitrag begonnen von ting am 10.11.2006 um 16:28:35

Titel: Auch mal Frage über Geburtsurkunde für Einbürgerun
Beitrag von ting am 10.11.2006 um 16:28:35
Hi,

ich habe auch eine Frage über Geburtsurkunde für Einbürgerung.

Situation
1. Ich und meine Frau sind in Deutschland geheiratet.
2. Der Sohn ist in Taiwan geboren und wegen Familiennachzug gekommen.
3. Die Tochter ist in Deutschland geboren.
4. Wir wohnen zur Zeit in München.

Ich war heute bei Einbürgerungsamt. Eine nette Damen hat mir eine Liste gegeben, auf der die notwendigen Unterlagen stehen.
1. Für den Sohn wird eine Geburtsurkunde bzw Abstammungsurkunde, nicht älter als 6 Monaten.
2. Für mich und meine Frau wird aber kein Geburtsurkunde verlangt...

Fragen:
zu. 1: Was ist eine Abstammungsurkunde? Kann ein ausländisches Kind, das nicht in D geboren ist, diese Urkunde auch bekommen? In Prinzip kann ich auch die Geburtsurkunde von meinem Sohn einreichen. Nur war es dummerweise vor einem Jahr erstellt (älter als 6 Monaten)...
zu. 2: Für uns wird keine Geburtsurkunde benötigt, weil wir in D geheiratet sind?
Oder war es doch ein Feher: wir brauchen auch beiden die G-Urkunde?

Grüße

Ting

Titel: Re: Auch mal Frage über Geburtsurkunde für Einbürg
Beitrag von Edi am 10.11.2006 um 17:02:39
Hallo Ting,
die Behörde will wissen ob und wie Ihr zu eurem Sohn gekommen seit.
Geburt oder Adoption?

Manchmal bekommen die Leute Kinder im Ausland ob wohl diese die BRD nicht Verlassen! Dann muss geklärt werden ob es sich um eine Anzuerkennende Adoption handelt oder nicht.

Aber das werden sicher gleich die Profis besser erklären als ich.


Zitat:
Die Abstammungsurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthält unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung aufgeführt.

Abstammungsurkunden sind Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen ist insbesondere die Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorgeht, wer die leiblichen Eltern sind. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die "rechtlichen" Eltern enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde


Gruß Edi

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