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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> abschiebung
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Beitrag begonnen von pucci31 am 07.11.2006 um 14:40:34

Titel: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 14:40:34
hallo
bin italienerin und bin seit ca 10monten mit einem türken mit kurdische volkszugehörigkeit zusammen,letzte woche ist die duldung nicht verlängert worden und nun sitzt er in abschiebehaft ohne termin der abschiebung.wie haben einen anwalt beauftragt,nächsten monat bekomme ich meine scheidung und dann wollen wir heiraten.was kann ich noch tun das ich ihn frei bekomme?wäre froh über eure hilfe


Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Ulf am 07.11.2006 um 14:49:03

cifci schrieb am 07.11.2006 um 14:40:34:
hallo
bin italienerin und bin seit ca 10monten mit einem türken mit kurdische volkszugehörigkeit zusammen,letzte woche ist die duldung nicht verlängert worden und nun sitzt er in abschiebehaft ohne termin der abschiebung.wie haben einen anwalt beauftragt,nächsten monat bekomme ich meine scheidung und dann wollen wir heiraten.was kann ich noch tun das ich ihn frei bekomme?


Mit schneller Eheschließung in D (hat er alle Papiere beisammen?) ist wohl eher nicht zu rechnen, nach DK darf er nicht. Also bietest Du der Behörde ein Flugticket nach TR, und er bietet seine Ausreisebereitschaft. So kommt Ihr wenigstens um die Abschiebung herum. Ihr heiratet in der Türkei, und Du holst ihn dann zurück nach D.

Gruß, ULF

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 14:52:37
hi ulf
das problem ist das er in der türkei politisch verfolgt wird und sobald er dort landet verhaftet wird.was soll ich da tun?also die behörde sagte mir das wenn der termin der trauung feststehen würde wäre das anders.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 14:55:08
nochwas ulf
die papiere hat er alle beisammen was heisst DK?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Janey am 07.11.2006 um 15:01:48
DK=Dänemark

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von ronny am 07.11.2006 um 15:06:47

Zitat:
was heisst DK?


Hallo,

vergiss den in diesem fall überflüssigen Hinweis weil eine Eheschließung mit Duldung in DK (=Dänemark ) ned funzen würde.



Zitat:
die papiere hat er alle beisammen


Nützt auch nichts, weil Du noch verheiratet bist. Als Italienerin müßtest Du auch bevor es ein EFZ gibt, den Weg der Scheidungsanerkennung in Italien gehen, was sicher auch noch einige Zeit dauern wird.


Zitat:
Also bietest Du der Behörde ein Flugticket nach TR, und er bietet seine Ausreisebereitschaft.


Glaube nicht dass dieser Weg noch funktioniert, weil er bereits in Haft sitzt. Dann ist meist die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise über Gebühr verstrichen ;)

Einziger sinnvoll erscheinender  Weg ist, über die Eheschließung in der Türkei zu suchen ;)


Zitat:
das problem ist das er in der türkei politisch verfolgt wird


Diese Behauptung scheint durch das Ergebnis des Asylverfahrens wohl widerlegt ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Ulf am 07.11.2006 um 15:10:32

ronny schrieb am 07.11.2006 um 15:06:47:
vergiss den in diesem fall überflüssigen Hinweis weil eine Eheschließung mit Duldung in DK (=Dänemark ) ned funzen würde.


Du lasest mein nach DK darf er nicht?


ronny schrieb am 07.11.2006 um 15:06:47:
Diese Behauptung scheint durch das Ergebnis des Asylverfahrens wohl widerlegt ;)


Da gibt es wohl die Möglichkeit einer besonders überwachten Rückführung, zumindest wenn ich die Berliner VAH richtig verstanden hatte. In welchem Bundesland ist er denn?

Gruß, ULF

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von ronny am 07.11.2006 um 15:15:09

Zitat:
Du lasest mein nach DK darf er nicht?


Sicher, aber es trat das ein was ich befürchtete  siehe die hoffnungsschwangere Frage die dann kam. Der Hinweis weckte nur trügerische Hoffnungen ;)

Es wäre aber auch sonst keine gute Idee, weil die Duldung erlöschen würde und dann wäre es Essig mit Wiedereinreise auf legalem Weg.  Desweiteren sind sogar die Dänen (!!!) hellhörig geworden und trauen sich nicht mehr jemanden mit Duldung zu trauen ;)

Weil sie ihn dann am Backen hätten ;D

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 17:39:58
Diese Behauptung scheint durch das Ergebnis des Asylverfahrens wohl widerlegt


hi ronny
was willst du damit sagen wie kann ich das verstehen?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 17:43:34
hi ulf
wir sind in der BRD.habe soeben von dem anwalt erfahren das der flug zum 16.11.06 reserviert wurde,sie hat gesagt das letzte das man noch machen kann ist einen eilantrag weiss nicht mehr genau bei wem,da geht es drum das ich da die eidestattliche versicherung abgeben muss weiss nicht genau um was es da geht.kann mich jemand aufklären?was ist mit härtefallkommission?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von ronny am 07.11.2006 um 17:45:18

Zitat:
was willst du damit sagen wie kann ich das verstehen?


Ganz einfach:

Eine hier bzw. im AuslRecht relevante politische Verfolgung scheint nicht vorzuliegen, weil er nicht als asylberechtigt anerkannt wurde.

Subjektiv empfindbare politische Verfolgung ist zwar denkbar aber nicht relevant ;)

OK?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 17:46:35

Zitat:
was willst du damit sagen wie kann ich das verstehen?

Es heißt "Politisch Verfolgte genießen Asyl"
Wenn also jemand Asyl beantragt, dann wird geprüft, ob er tatsächlich politisch verfolgt wird. Wenn sein Antrag abgelehnt wird, heisst das, dass er offensichtlich nicht politisch verfolgt wird. Ist natürlich nur die Meinung des "Amtes".

Im großen und Ganzen würde ich sagen: In den allermeisten Fällen werden die Kurden wohl "nur" noch diskriminiert.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 17:47:52

Zitat:
kann mich jemand aufklären

Na das ist doch wohl offensichtlich der Job des Anwatls, oder???

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 17:51:07
hi inge
danke für die antwort,der anwalt ist so beschäftigt das sie am telefon nicht viel zeit hatte,wäre nett wenn mir jemand sagen könnte für was so ein eilantrag gut ist und was man sich da für hoffnungen machen kann.bin so verzweifelt.kann man kein antrag auf härtefallkommission stellen?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 17:54:34
hi ronny
danke habe verstanden.aber was ist wenn er wirklich in der türkei verfolgt wird und dann festgenommen wird?wen soll ich dann dafür verantwortlich machen?was kann ich dann tun um ihn von dort dann raus zu holen?kann ihn ohne probleme in der türkei heiraten,kann ich ihn dann wieder nach deutschland bringen?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 17:58:35
Ein Eilantrag ist ein Antrag, der eilig ist ...

Keine Ahnung worauf deine Anwältin hinauswill. Vor Abschiebung könnte ihn jetzt eigentlich nur noch eine kurz bevorstehende Eheschließung schützen.
Das geht aber nicht, weil du noch nicht mal geschieden bist. Und bis du nach der Scheidung alle nötigen Papiere für eine Wiederheirat hast, wird auch noch einige Zeit in's Land gehen.

Was deine Anwältin beantragen will scheint klar: Aussetzung der Abschiebung. Die mögliche Begründung wird SIE dir schon geben müssen.


Zitat:
wenn er wirklich in der türkei verfolgt wird und dann festgenommen wird?

Was wenn er in der Türkei wegen eines Verbrechens gesucht wird und deshalb festgenommen wird?
Na dann weißt du wenigstens, wen du verantwortlich machen kannst: IHN!

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 18:06:23
hi inge
ich bin sicher das er nicht wegen einem verbrechen gesucht wird.er hat sich dem militärdienst entzogen,und mit freunde zeitungen,filme und andere sachen der türken an andere leute weiter gegeben.bei der mutter die in der türkei lebt gehen die soldaten regelmässig hin und suchen noch immer nach ihm.wie ist das dann wen ich ihn in der türkei heirate,kann ich ihn dann nach deutschland bringen,oder gibt es keine zukunft für uns?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 18:09:33

Zitat:
er hat sich dem militärdienst entzogen

So what?
Pflicht zur Ableistung besteht. Wer sich entzieht hat Pech gehabt, wenn man ihn erwischt. Wehrdienstverweigerung ist kein Aslygrund und keine politische Verfolgung.


Zitat:
zeitungen,filme und andere sachen der türken an andere leute weiter gegeben

Versteh ich nicht ...
Raubkopierer? Spion? Oder was?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von maki am 07.11.2006 um 18:11:14
hallo pucci,


Zitat:
er hat sich dem militärdienst entzogen,und mit freunde

ich will den Teufel hier nicht an die Wand malen, aber ich fuerchte dass er wohl seinen Militaerdienst in TR ableisten muss bevor er das Land wieder verlassen darf.
In D ist es uebrigens auch eine Straftat sich dem Wehrdienst zu entziehen ;)

Gruss,

maki

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 18:20:20
hi maki
wenn wir dann aber in der türkei heiraten was ist dan mit dem wehrdienst?wie und nach welcher zeit kann ich ihn dann wieder nach deutschland bringen?was gilt für die anderen länder der EU?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 18:23:30
hi inge
weiss nicht genau was er da gemacht hat.hab was von öcalan gehört,und sowas wie das datum der türken weiter gegeben also weiss nicht genau was.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 18:26:45
Wehrdienst muss er ableisten (15 Monate, 18 Monate?) und eine eventuelle Haftstrafe (Länge ???) absitzen. Das ist unabhängig davon ob ihr verheiratet seid.

Nach Abschiebung hat er erstmal eine Einreisesperre, die für das gesamte Schengengebiet gilt. Die muss befristet werden, vorher evtl. Abschiebekosten begleichen.
etc etc etc

Na ja, jedenfalls wird das Ganze etwas länger dauern und voraussichtlich auch etwas teurer werden.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 18:43:22
hi inge
also der richter sagte mir das wenn er abgeschoben wird das er dann eine sperre nur für deutschland hat.was ist eigentlich ein antrag auf härtefallkommission?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von maki am 07.11.2006 um 18:56:42

Zitat:
was ist eigentlich ein antrag auf härtefallkommission?

Es kommt darauf an ob es im zustaendigen Bundesland eine solche Kommission gibt.
Darf man fragen was fuer ein Haertefall vorliegt?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 18:57:12
Na wenn der Richter das sagt.

Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sieht aber eigentlich vor, dass Abgeschobene in eine gemeinsame Datenbank aufgenommen werden und dann nicht merh nach Schengenland dürfen. Ansonsten wäre die Wiedereinreise ja auch leicht zu tun, da an den Binnengrenzen keine (regelmäßigne) Kontrollen mehr stattfinden.


Zitat:
was ist eigentlich ein antrag auf härtefallkommission

Ein Antrag ist ein Antrag.
Härtefallkommission: Das ist eine Kommission, die besondere Härtefälle prüft. Wird "deiner" aber wohl nicht sein (wie lange war er in D?) vermute ich.
Die Härtefallkommission ist für Fälle 1 von 1000 (oder gar 10000?) gedacht. Und deine/seine Story klingt ... na ja ... ziemlich vertraut, wenn man hier längere Zeit liest.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 19:00:58
hi
und was muss da vorliegen das es ein härtefall ist?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 19:02:06
hi
er ist seit 3 jahren in deutschland.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 19:04:19
sollte er in der türkei nicht festgenommen werden,und wir heiraten dort,er zahlt die kosten für die abschiebung kann er dann gleich wieder zurück oder gibt es trotzdem eine frist?wenn ich für 1 woche in die türkei will geht das dann nur mit visum?

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 19:08:33

Zitat:
und was muss da vorliegen das es ein härtefall ist?

zB sehr langer Aufenthalt in D. Sehr gute integriert. Familie etc

3 Jahre nur und illegaler Wehrdienstverweigerer aus der Türkei?

Ich bin ja weder Richter, noch Anwalt, noch ABH-Mitarbeiter, aber ... no chance!


Zitat:
er zahlt die kosten für die abschiebung kann er dann gleich wieder zurück oder gibt es trotzdem eine frist

Einreisesperre ist immer erstmal "open end" und wird nur auf Antrag befristet. SO schnell geht das also alles nicht.
BTW, ist sein Pass noch gültig, bzw > 6 Monate gültig?
Wenn der Wehrdienst noch nicht abgeleistet wurde und er seinen Pass in der Türkei verlängern lassen muss, könnte das etwas schwierig werden.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 19:14:38
hi inge
er hat gar kein pass.er ist ohne papier eingereist,mit einem TIR nach deutschland geflüchtet.

Titel: visum
Beitrag von pucci31 am 07.11.2006 um 21:22:27
hallo
wenn man in der türkei heiraten will braucht man ein visum.wo und wie und wie lange dauert so etwas?wie ist der ablauf?
ich danke schon ihm vorraus

Titel: Re: visum
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 21:36:16
www.info4alien.tr?
(gibt's nicht!)

Visum für Türkei, Heirat in Türkei -> türkisches Recht und nicht wirklich Thema dieses Forums (deutsches Recht, spez. Ausl.Recht)

Evtl. mal im Userforum

BTW: Hat man Google schon wieder abgeschaltet? Meist stehen solche Infos nämlich auf den Seiten der entsprechenden Botschaft ...

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von sunnysunshine am 07.11.2006 um 21:41:04
hab das mal hierher verschoben, damit der Zusammenhang klarer wird

geht es um dein Visum für die Türkei oder das nach erfolgter Heirat für ihn?
wenn letzteres der Fall sein sollte, dann kommt es unter anderem darauf an, ob er abgeschoben wurde, ob die Einreisesperre aufgehoben wurde, ob der Wehrdienst abgeleistet wurde, ob ein Pass vorliegt etc.

sollte es um dein Visum gehen, versuch es mal mit inges Vorschlag ;)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 22:04:43

Zitat:
er hat gar kein pass.er ist ohne papier eingereist,mit einem TIR nach deutschland geflüchtet.

Die Frage ist ja nicht ob er hier keinen Pass hat, sondern ob er in der Türkei einen Pass hat. Hat er den nicht (und den braucht er ja für ne legale Einreise nach D), muss er einen beantragen. Ist er wehrpflichtig und nicht zurückgestellt ...

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von nixwissen am 08.11.2006 um 02:31:57
Hi,

Ich fasse das Chaos mal zusammen:
Er wird jetzt zu 99,9999% abgeschoben, da er schon in Haft ist.
In erster Linie wird er dann in TR zum Wehrdienst müssen, das sind seit 2005 15 Monate. Daß er deswegen erstmal festgenommen wird wäre in diesem Fall in D auch nicht anders. Ne gewisse Haftstrafe obendrauf ebenso.

Wenn Du ihn dann möglichst bald heiratest, müsst ihr danach erstmal die Einreisesperre befristen lassen. Dazu müssen auch die Abschiebekosten bezahlt werden. Keine Ahnung ob Heirat in der TR während des Wehrdienstes überhaupt geht, das soll ja kein Ponyhof sein.
Die Heirat wird aber das beste Argument sein, die Einreisesperre überhaupt zu befristen.

Dann, wenn er denn Wehrdienst und ev. Haftstrafe hinter sich gebracht hat, kann er per FZF nach D kommen.

Wie das mit dr Heirat in der TR funktioniert - keine Ahnung.


Zitat:
weiss nicht genau was er da gemacht hat.hab was von öcalan gehört,und sowas wie das datum der türken weiter gegeben also weiss nicht genau was


Was soll das bedeuten?

Gruß,
Norbert

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von guel am 08.11.2006 um 11:08:23
Hallöchen,

zu den Einreisebestimmungen s. folgenden Link

http://www.antalya.de/einreise.htm

Ich denke mal dass dieser Fall hier nicht beantwortet werden kann, zum einen die Scheidung läuft noch, dann muss das ganze auch noch in Italien anerkannt werden, dein Freund ist ein Flüchtling, wenn er in der Türkei ist, wird er denke ich mal sofort eingezogen, na ja da er ja weder verlängert noch sein Wehrdienst absolviert hat, kannst du davon ausgehen dass sein Wehrdienst nicht nur 15 Monate sein wird, eventuell sogar noch länger, und wenn er sich dann auch noch dort weigert oder versucht zu flüchten, dann kann es für Ihn noch Lustiger werden weil er ja keine Besserung zeigt. Ich will hier nichts schwarz malen.
Aber Wehrdienstweigerer haben es nicht leicht, und wenn er zu dem auch noch irgendwelche Straftaten begangen hat, erst recht nicht.

Das die Soldaten regelmäßig bei seiner Mutter vorbei schauen ist auch normal, dass alles hat mit seinem Wehrdienst zu tun, sobald er dort entdeckt wird, ist er erst mal weg.

Aus dem Militär heraus zu heiraten ist grundsätlich möglich, da ja auch die Wehrdienstleistenden Ausgang oder Urlaub haben, aber es wird halt sehr schwierig vor allem wegen den Papieren, die ja erst mal besorgt werden müssen, ob da die freien Tage reichen, na ja probieren kann man es ja mal.

Liebe Grüße

guel 8-)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Ulf am 08.11.2006 um 11:35:28

inge schrieb am 07.11.2006 um 19:08:33:
zB sehr langer Aufenthalt in D. Sehr gute integriert. Familie etc

3 Jahre nur und illegaler Wehrdienstverweigerer aus der Türkei?

Ich bin ja weder Richter, noch Anwalt, noch ABH-Mitarbeiter, aber ... no chance!


Man könnte wg. der bevorstehenden Heirat einen Härtefall sehen, wenn ihm die Eheschließung ein Aufenthaltsrecht vermitteln kann.

Hmmm, ohne Paß wird ihn hier niemand verheiraten/trauen.

Gruß, ULF

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 08.11.2006 um 11:45:16
Mal abgesehen vom Pass (der ja in Bedarfsfällen manchmal doch noch überraschend auftaucht ...), so halte ich auch das "bevorstehend" für zu optimistisch, solange einer der beiden zukünftigen Partner noch mit jemand anderem verheiratet ist.
Alle Urteile in diese Richtung sprechen immer von "unmittelbar bevorstehend" und auch wenn das möglicherweise interpretationsfähig sei, so ist doch fast sicher, dass dieser Fall wohl nicht dazu gehören dürfte.
Auslegung zB hier:
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/127445.html&docid=1-127445

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von ronny am 08.11.2006 um 11:58:22

Zitat:
Man könnte wg. der bevorstehenden Heirat einen Härtefall sehen,


Hi,

die gesamte Rechtsprechung verlangt zumindest die "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung.

Dass eine Eheschließung bevorsteht mag ja zutreffen , irgendwann wird auch eine Unmittelbarkeit dazukommen, aber eben ned mehr so rechtzeitig wie erforderlich ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 08.11.2006 um 21:58:51
hi guel
war auf dem link den du mir gegeben hast kann das sein das italiener ein visum brauchen,hab ich das richtig verstanden?egal wie lang man bleibt?

Titel: verpflichtungserklärung
Beitrag von pucci31 am 09.11.2006 um 01:00:50
hallo
mein freund sitz seit einer woche in abschiehaft,habe in diesem forum was über verpflichtungserklärung gelesen.sein schwager hat die deutsche staatsangehörigkeit kann er sowas machen?wir leben in BW er ist türke.

danke im vorraus

Titel: Re: verpflichtungserklärung
Beitrag von inge am 09.11.2006 um 07:04:24
bringt nichts
Hat nichts mit Ausweisung etc zu tun

[edit]Nein sicher nichts für die Ausweisung, deswegen aber trotzdem an den bestehenden Thread drangehängt, weils nur so einen Sinn macht ;)[/edit]

[hint]Noch mal eine Bitte pucci31: Häng die Fragen die Dir zu Deinem Thema einfallen an den bestehenden Thread an. Danke! Ronny[/hint]

Titel: Re: verpflichtungserklärung
Beitrag von Zkai am 09.11.2006 um 08:38:37

cifci schrieb am 09.11.2006 um 01:00:50:
hallo
mein freund sitz seit einer woche in abschiehaft,habe in diesem forum was über verpflichtungserklärung gelesen.sein schwager hat die deutsche staatsangehörigkeit kann er sowas machen?wir leben in BW er ist türke.

danke im vorraus


Hi,

du hast vorher schon geschrieben, dass der Abschiebetermin bereits feststeht (16.11.). Da bringt das ganze nichts mehr. Was ich nicht gelesen habe, war wieso er eigentlich in Abschiebehaft gekommen ist und für wie lange?

Man unterscheidet da die Sicherungshaft für maximal zwei Wochen (da muß der Termin schon von vorneherein feststehen) und die Abschiebehaft (wenn er untergetaucht war) für zunächst mal max. 3 Monaten. Was war es denn?

Ansonsten werdet ihr um eine evtl. Eheschließung in der Türkei, mit der ganzen Problematik Wehrdienst, Paßbeschaffung usw. nicht herumkommen.

Grüße

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 09.11.2006 um 11:32:26
hi zkai
er sitzt seit letzte woche dienstag in abschiebehaft,duldung wurde nicht verlängert,er ist nicht untergetaucht er hatte eine anwalt der alles wusste,auch von unsere eheschliessung hat aber die behörden nicht informiert,und auch keine antrag auf verlänegrun der duldung wegen eheschliessung beantragt.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von guel am 09.11.2006 um 12:20:43
Hallo,

ja, italiener brauchen ein Visum, das kann aber an der Grenze erhalten werden) oder vorab dann hier in einer Botschaft oder im türkischen Konsulat, geht auch sehr schnell.

Das Visum ist 3 Monate gültig, ein italienischer Personalausweis reicht nicht, es muss ein Pass sein (bei deutschen reicht ein Perso zur Einreise, deshalb erwähne ich es hier)

Aber bevor Ihr an Heirat denkt, solltet es ihr erst mal das mit der Abschiebung klären und auch das mit deiner Noch-Ehe!

grüße

guel

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von ronny am 09.11.2006 um 12:43:37

Zitat:
und auch keine antrag auf verlänegrun der duldung wegen eheschliessung beantragt.


Hallo,

da hat er lediglich realistisch die Chance für eine positive Entscheidung eingeschätzt, sorry .

Eine Duldung gäbe es wenn die Eheschließung unmittelbar bevorstünde, was aber sowohl wegen fehlendem Pass bei ihm als auch bestehender Ehe bei Dir derzeit absolut unrealistisch wäre.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von proll am 10.11.2006 um 16:04:42
Hi,

hier wird vieles durcheinander geworfen: rechtliches mit praktikablem vermischt und keine vernünftige Lösung gesucht.
Hier mal ein Tipp von mir
Dein Freund ist offensichtlich abgelehnter asylbewerber. ihm droht also -zumindest nach deutscher rechtsprechung - keine politische verfolgung.
also kein grund in deutschland zu bleiben !

eine eheschließung steht nicht unmittelbar bevor. du musst dich ja erst scheiden lassen.
also kein grund in deutschland zu bleiben.

die härtefallkommission kann natürlich angerufen werden. aber nach deinen erklärungen liegen keine härtefälle abgesehen von eurer freundschaft vor.
bis die kommission entscheidet, wahrscheinlich eher negativ, vergehen monate.
also, kein grund in deutschland zu bleiben.

zum anwalt zu gehen und einen eilantrag zu stellen erscheint mir bei deiner schilderung auch erfolglos zu sein.

hier mein rat:
eine abschiebung zieht eine unbefristete einreisesperre nach sich. wenn du deinen freund in der türkei heiratest, hast du einen guten grund, das die wirkung auf antrag befristet wird.
natürlich müssen die abschiebungskosten erstattet werden. deshalb ist es am besten, diese kosten so gering wie möglich zu halten, ggfs. durch vorlage eines eigenen billigen flugtickets nach absprache mit der ABH.

in anbetracht eines wahrscheinlich aussichtslosen falles zunächst in deutschland zu bleiben, würde ich mir die kosten für einen anwalt und gerichtskosten sparen und dieses geld lieber zur eheschließung in der türkei und die spätere rückkehr nach deutschland einsetzen.

dein freund muss wahrscheinlich noch zum militär. als nato-partner ist die erfüllung der wehrpflicht in der türkei allgemein anerkannt. er hat jedoch die möglichkeit sich vom wehrdienst "freizukaufen" wenn er zu seiner im ausland lebenden frau ziehen kann. hierüber kann aber das türk. generalkonsulat mehr auskunft geben.

lass dir nach der eheschließung in der türkei eine vollmacht vom ihm ausstellen, dass du alle ausländerrechtlichen angelegenheiten in deutschland regeln kannst.

mein tipp: wähle den billigsten, praktiabelsten und schnellsten weg

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 10.11.2006 um 16:58:50

Zitat:
und keine vernünftige Lösung gesucht

liegt manchmal einfach daran, dass der Fragende keine "vernünftige", sondern eine ganz bestimmte Lösung sucht ...

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 10.11.2006 um 17:15:41

Zitat:
er hat jedoch die möglichkeit sich vom wehrdienst "freizukaufen" wenn er zu seiner im ausland lebenden frau ziehen kann

Das "freikaufen" ist i.A. nur möglich, wenn man seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, sich dort bereits seit längerem legal aufhält und (AFAIK) sich ordnungsgemäß vom Dienst hat zurückstellen lassen.

Bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass in diesem Fall wohl kein Weg am 'normalen' Wehrdienst vorbeiführen wird.

Link zu Infos über türkischen Wehrdienst (auf deutsch)
http://www.asal.msb.gov.tr/Almanca/Almanca_dovizle_askerlik/alm_ask1.htm

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Hartmut am 10.11.2006 um 17:21:17
Dann also nach der Abschiebung:
1. den Wehrdienst in der Türkei ableisten
2. Heiraten
3. Abschiebekosten bezahlen und Befristung der Einreisesperre beantragen
4. Familienzusammenführungsvisum beantragen

Gruß Hartmut

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von inge am 10.11.2006 um 17:25:37
0.5 oder 1.5: Eventuelles Absitzen einer Freiheitsstrafe?

Zum einen finden die Türken es nicht witzig wenn man sich dem Wehrdienst entzieht (falls er schon einberufen war) und dann bleibt ja auch noch die Weitergabe des Öcalan Datums (was auch immer das in Wahrheit sein möge)

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von pucci31 am 15.11.2006 um 20:49:05
Hallo
habe vor ein paar wochen von der Abschiebung meines Freundes geschrieben die leider gottes morgen statt finden wird.ich bin am boden zerstört,will nur sterben.jetzt meine frage:ich will ihn in der türkei heiraten,werde mich noch informieren was für unterlagen ich brauche.was muss ich machen das er nach unserer Hochzeit wieder einreisen kann?wie muss ich anfangen was für anträge muss ich stellen,kann ich das auch ohne anwalt machen?

vielen vielen dank

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Zak am 15.11.2006 um 23:02:24
Hi,

ich hab jetzt noch Mal alles gelesen und nicht gefunden,
aus was für einem Bescheid Dein Freund abgeschoben wird
und warum er in Haft ist.

Kann sein, dass ich das überlesen habe. Ist er ein abgelehnter
Asylbewerber oder ist er aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden??

Nach erfolgter Eheschließung muss ein Antrag auf Befristung der
Wirkungen der Abschiebung(und/oder Ausweisung) gestellt werden
sowie ein Antrag auf Visum zur FZF.

:endsmilie


Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Prawo am 15.11.2006 um 23:17:41

ulf schrieb am 07.11.2006 um 14:49:03:
Also bietest Du der Behörde ein Flugticket nach TR, und er bietet seine Ausreisebereitschaft.


ronny schrieb am 07.11.2006 um 15:06:47:
Glaube nicht dass dieser Weg noch funktioniert, weil er bereits in Haft sitzt. Dann ist meist die Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise über Gebühr verstrichen.

In den Niederlande wäre es möchlich sich ein Flugticket zu losen zu jedes beliebiges Land wo er problemlos (= ohne Visum) einreisen kann. Die Behörde müssen ihm dorthin gehen lassen, und begleiten ihm dazu zum Flugzeug.
Da könnte er Ihre Scheidung und die Heirat abwarten.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Zak am 15.11.2006 um 23:34:34
Hi,

eine freiwillige Ausreise ist auch in Deutschland möglich.

Nur wenn jemand konsequent die freiwillige Ausreise
verweigert, ist sogar hier irgendwann
der Punkt erreicht, wo das nicht mehr möglich ist.


:endsmilie

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Mick am 16.11.2006 um 00:05:02

Prawo schrieb am 15.11.2006 um 23:17:41:
In den Niederlande wäre es möchlich sich ein Flugticket zu losen zu jedes beliebiges Land wo er problemlos (= ohne Visum) einreisen kann. Die Behörde müssen ihm dorthin gehen lassen, und begleiten ihm dazu zum Flugzeug.
Da könnte er Ihre Scheidung und die Heirat abwarten.


[warnyel]Ich werte das zur Aufforderung zur illegalen Einreise
in die Niederlande[/warnyel]

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von Prawo am 16.11.2006 um 00:24:26
Da interpretieren Sie etwas hinein was nicht gemeint sein kann.

Ein Türke kann nicht Visumfrei in den Niederlande oder einen anderen Schengenstaat einreisen. Auserdem ist er in Deutschland inhaftiert.

"In den Niederlande" heisst hier "Einen in den Niederlande inhaftierter Ausländer", nicht er solle versuchen sich in den Niederlanden zu schleichen!

Also der turkischen Freund von Pucci könnte von den Niederlanden problemlos Abreisen nach zum Beispiel Azerbajdzjan, wo ihm am Flughafen beim Ankunft das benötigte Visum erteilt wird.
Wie Zak angibt wäre so einen Ausreise aus Deutschland auch möglich.

Die gelbe karte ziehen Sie wohl zu schnell.

Titel: Re: abschiebung
Beitrag von ronny am 16.11.2006 um 07:47:38

Zitat:
was nicht gemeint sein kann


Dann muß man sich bemühen das ganze in verständliches Deutsch zu kleiden,. ;)


Im Übrigen sind die Ausführungen zur freiwilligen Ausreise in die NL schlichtes Dummgesülz, weil der Freund lediglich eine Duldung (mithin keinen schengenweit anerkannten AT zum legalen Übertritt der Binnengrenzen) besitzt. Ergo kann der "Rat" nur dazu führen, dass er mittels illegaler Auseise aus Deutschland illegal in die NL einreist. Da wir keine illegalen Praktiken (auch wenn sie von einem niederländischen Rechtsanwalt stammen), unterstützen,  mache ich  jetzt hier erst mal dicht  >:(

BTW:

Ich empfehle ein Forum www.info4alien.nl einzurichten ;)

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