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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einreise von UN-Truppenmitglied
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Beitrag begonnen von Reni am 06.11.2006 um 20:46:28

Titel: Einreise von UN-Truppenmitglied
Beitrag von Reni am 06.11.2006 um 20:46:28
Gibt es eine Sonderregelung für die Einreise von Nicht-EU-Ausländern, die an einer UN-Mission beteiligt sind? Es wurde behauptet, man brauche dann kein - ansonsten erforderliches - Visum für einen Besuch in D. Visum wäre am Ort der Stationierung der UN-Truppen mangels deutscher Vertretung auch nicht zu beantragen.

Titel: Re: Einreise von UN-Truppenmitglied
Beitrag von inge am 07.11.2006 um 09:18:21
Müsste dann ja wohl in der AufenthV geregelt sein.
Das einzige was in die Richtung geht:

Zitat:
§ 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte

Abweichend von § 31 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, das einem Mitglied ausländischer Streitkräfte für einen dienstlichen Aufenthalt im Bundesgebiet erteilt wird, der auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung stattfindet. Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die eine Befreiung von der Visumpflicht vorsehen, bleiben unberührt.

Das passt aber ja voll nicht ;)

Macht IMHO auch keinen Sinn. Warum sollte irgendein pakistanischer UN-Soldat (aka "Schütze Ar***") der an einer UN-Mission in Afrika teilnimmt, einen Anspruch auf visumfreie Einreise nach D haben? Ist schließlich sein Privatvergnügen und deshalb auch so zu behandeln.

Titel: Re: Einreise von UN-Truppenmitglied
Beitrag von ronny am 07.11.2006 um 09:32:44

Zitat:
Gibt es eine Sonderregelung für die Einreise von Nicht-EU-Ausländern, die an einer UN-Mission beteiligt sind?



Zitat:
Es wurde behauptet, man brauche dann kein - ansonsten erforderliches - Visum für einen Besuch in D.



Ich kann mir diese Behauptung auch nur unter der Prämisse erklären, dass wir selbst mal in den Genuß einer (hier stattfindenden) UN-Mission kommen könnten, ansonsten ist mir ausser der von inge zitierten Regelug nur noch das NATO-Truppenstatut in dieser Richtung bekannt.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Einreise von UN-Truppenmitglied
Beitrag von Mick am 07.11.2006 um 09:53:03
Hoi,
es gibt ein Laissez Passer der UN für Beamte der
Sonderorganisationen (was auch immer das ist).
Inhaber dieser Papiere reisen auf der Grundlage
des § 20 Abs. 4 AufenthV visumsfrei ein.

Titel: Re: Einreise von UN-Truppenmitglied
Beitrag von Reni am 07.11.2006 um 10:54:46
Danke für die Antworten.

Titel: Re: Einreise von UN-Truppenmitglied
Beitrag von Ulf am 07.11.2006 um 11:40:41

Mick schrieb am 07.11.2006 um 09:53:03:
es gibt ein Laissez Passer der UN für Beamte der
Sonderorganisationen (was auch immer das ist).
Inhaber dieser Papiere reisen auf der Grundlage
des § 20 Abs. 4 AufenthV visumsfrei ein.


UNESCO, Klimaschutzsekretariat? Sitzt letzteres nicht in Bonn?

Gruß, ULF

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