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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Deutschkenntnisse bei Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162831292 Beitrag begonnen von inge am 06.11.2006 um 17:41:31 |
Titel: Deutschkenntnisse bei Einbürgerung Beitrag von inge am 06.11.2006 um 17:41:31
Deutschkenntnisse bei Einbürgerung:
Zitat:
Man muss lesen, verstehen und sprechen können, schreiben ist nicht erforderlich. [offtopic] Die Formulierung ist irgendwie blöd: "ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch geführt werden kann" Ein 50-jähriger Philosophie-Professor aus Russland ist einem 30-jährigen asiatischen Reisbauern mit 2 Jahren Volksschule gegenüber also klar im Nachteil [/offtopic] |
Titel: Re: Deutschkenntnisse bei Einbürgerung Beitrag von Ralf am 06.11.2006 um 18:17:47
Da sich dies auf eine inzwischen auf dem Schrottplatz gelandete Bemerkung bezieht, habe ich einen eigenen Thread zum Theam Deutschkenntnisse davon gemacht.
Zitat:
Das stimmt, auch wenn einige Gerichte hier schon anderer Auffassung waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies aber inzwischen klargestellt. Zitat:
Gemessen an den Anforderungen könnte man das durchaus so sehen, auch wenn der Unetrschied da nicht so groß sein wird. Allerdings dürfte der Professor in der Praxis eher weniger Probleme mit der Sprache haben. |
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