i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Minderjährigen Bruder rüberholen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161194439 Beitrag begonnen von Muddi am 18.10.2006 um 20:00:38 |
Titel: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von Muddi am 18.10.2006 um 20:00:38
Hallo liebe Leute,
Nach langem Suchen und Stöbern hier im Forum, fande ich leider nichts vergleichberes!! Also zu Mir: Deutsche Staatbrürgerschaft durch Einbürgerung. Berufstätig,Verdienst sage ich mal "ok". Möchte: Meinen 12 jährigern Bruder aus Marokko rüberholen weil: Meine Eltern können aus gesundheitlichen Gründen nicht richtig um ihn kümmern, d.h mir ist lieber wenn mein Bruder hier bei mir lebt, und hier weiter zur Schule geht mindenstens bis zum Abitur.Ich werde un ihn richtig kümmern dass er in keinen Punkt der Staat zu last kommt, d.h Vesicherungen,Schulgebühren,..... meien Frage: Ist das möglich? Wenn Ja wie? und was muss ich dafür tun? Vielen Dank Muddi |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von ronny am 18.10.2006 um 20:27:52 Zitat:
Hallo, [guck=guck.gif] § 36 AufenthG . Eher marginale Chancen nach meiner Einschätzung ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von nixwissen am 19.10.2006 um 00:53:58
Hi,
Bist Du verheiratet? Kann man seinen kleinen Bruder adoptieren? Wenn das ginge, wäre das ne Lösung. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von ronny am 19.10.2006 um 07:14:28 Zitat:
Wo sollte da das Kindeswohl Berücksichtigung finden ? Das Kind hat Eltern und es gibt eine durchgängige Rechtsprechung, dass es nicht dem Kindeswohl entspräche, allein zugunsten einer besseren wirtschaftlichen Zukunft das Kind aus einer intakten Familie rauszureissen. Einzelpersonenadoptionen werden (Ausnahme Ehegattenadoptionen von Stiefkindern) eh nur äusserst selten verfügt. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von susanne0603 am 19.10.2006 um 12:06:19
@ Ronny
Das hab ich aber vor kurzem anders erlebt: 4-köpfige Familie, abgelehnte Asylbewerber, ausreisepflichtig. 18-jähriger Sohn wurde von der Großmutter (Spätaussiedlerin) adoptiert, obwohl die Eltern mit der 16-jährigen Tochter hier leben UND er sogar mit ihnen unter einem Dach wohnt. Hintergrund ist wohl einzig und allein, dass er im Zweifelsfall nicht ausreisen muss, denn jetzt wo er von der Großmutter adoptiert wurde hat er die deutsche Staatsangehörigkeit. Zuzufügen ist nur, dass jetzt die 16-jährige Tochter einen Deutschen heiraten soll..... |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von ronny am 19.10.2006 um 12:16:09 Zitat:
Das glaube ich so einfach nicht weil es so wie es oben steht nicht zutreffend sein kann ;) es sei denn..... der Antrag wurde vor Vollendung des 18. Lebensjahres gestellt ;) Will die Entscheidung nicht in Frage stellen, halte sie aber für einen Einzelfall ;) Möglicherweise ist er immer bei der Großmutter aufgewachsen, und es ist somit ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ... Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von Muddi am 19.10.2006 um 14:10:22 ronny schrieb am 18.10.2006 um 20:27:52:
Hallo Ronny, Vielen Dank für deine Antwort, Warum sagst Du dann marginale Chancen, was spricht dagegen solange ich um den kleinen voll kümmern soll. @All Adoption käme nicht in Frage!!! Danke Muddi |
Titel: Re: Minderjährigen Bruder rüberholen Beitrag von maki am 19.10.2006 um 14:20:01 Zitat:
weil es in deinem Fall wahrscheinlich nicht um die Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" geht. Gruß, maki |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |