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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Touristenvisum
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Beitrag begonnen von Balitraveller am 15.10.2006 um 09:02:43

Titel: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Balitraveller am 15.10.2006 um 09:02:43
Hallo,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage in dieser Rubrik richtig.

Aber zuerstmal zu mir. Ich habe im Juni d.J. meine Freundin aus Indonesien in D geheiratet. Wir haben ein so genanntes Hochzeitsvisum beantragt und haben damit problemlos hier geheiratet,meine Frau hat die Aufenthaltserlaubnis.

Hat man sich erstmal als Binationales Paar geoutet (z.B.auf meine Website) ist man  Fragen von Paaren die Gleiches vorhaben "hilflos"  ;) ausgeliefert.

Und hier nun die Frage zu der ich keine Antwort geben kann, die aber immer wieder gestellt wird und auch hier im Forum nichts darüber gefunden habe:

Ist es möglich, mit einem Touristenvisum in Deutschland zu heiraten und gibt es anschließend keinerlei Probleme bei der ABH wegen dem Aufenthaltstitel?

Danke für Eure Antworten

Balitraveller
 
 

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von www.sweh.de am 15.10.2006 um 10:51:35

Balitraveller schrieb am 15.10.2006 um 09:02:43:
Hallo,

Und hier nun die Frage zu der ich keine Antwort geben kann, die aber immer wieder gestellt wird und auch hier im Forum nichts darüber gefunden habe:

Ist es möglich, mit einem Touristenvisum in Deutschland zu heiraten und gibt es anschließend keinerlei Probleme bei der ABH wegen dem Aufenthaltstitel?

 


Hallo Balitraveller,

mit einem Touristenvisum in Deutschland zu heiraten funktioniert in der Praxis fast nie. Denn (1) wird die (deutsche) Botschaft kein Touristen-Visum erteilen, wenn ein dauerhafter Verbleib in Deutschland absehbar ist und (2) bekommt man in den maximal 90 Tagen Aufenthalt den Papierkram normalerweise nicht in den Griff - es sei denn, man hätte schon alle notwendigen Papiere und eine Anmeldung zur Eheschließung vorher erledigt.

Die meisten Paare, denen der bürokratische Aufwand in Deutschland zu hoch ist, versuchen daher, ein Touristenvisum für den Schengenbereich (aus Deutschland, Dänemark, Spanien etc.) zu bekommen, um dann z.B. in Dänemark zu heiraten.

Sofern der Ausländer durch die Heirat einen _Anspruch_(!) auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erworben hat, kann der Antrag ohne vorherige Rückreise bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Ob diese Vorraussetzungen vorliegen, müsste aber jeweils im Einzelfall geprüft werden.

SW

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Janna am 15.10.2006 um 11:33:06
Hallo,

es funktioniert jedoch nicht immer problemlos mit dem anschließenden Aufenthalt in D, wenn in Dänemark geheiratet wurde.

Es gibt hier im Forum einige Threads darüber, welche Probleme dem binationalen Paar aus dieser Konstellation entstehen können (z.B. dennoch Ausreiseaufforderung an den ausländischen Partner und Pflicht einen FzF-Antrag zu stellen).

Deshalb ist eine solche Lösung nicht unbedingt immer zu empfehlen.

Eine Heirat mit Touristenvisum ist zwar rein theoretisch möglich (wenn eben alle Papiere vorhanden sind), jedoch wird der deutsche Staat hier schnell feststellen / unterstellen, dass ein FALSCHES VISUM beantragt wurde (denn eigentlich hätte ja ein Heiratsvisum beantragt werden müssen) und könnte hier noch Probleme machen.
Es könnte auch dann verlangt werden, dass der ausländische Ehepartner wieder ausreist und einen neuen FzF-Antrag stellt. Zwar kann man das mit Anwaltshilfe scheinbar verhindern, doch dies ist dann wohl ziemlicher Stress und mit weiteren Kosten verbunden.

Die sauberste Lösung ist also immer das Heiratsvisum oder Hochzeit im Heimatland des Partners und FzF-Antrag (wobei das natürlich dann ziemlich lange dauern kann ... bedankt Euch hierfür bei all den unehrlichen Paaren ... die es den ehrlichen binationalen Paaren so schwer machen und diese einem "Generalverdacht" aussetzen ... *seufz*)

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Balitraveller am 21.10.2006 um 08:07:54
Hallo, ich bin´s wieder...

Es "könnte" also verlangt werden dass der Partner wieder ausreisen muss....d. h. kann=Ermessen?
Es liegt somit im Ermessen der jeweiligen ABH? Wie wird das in der Praxis i.d.R. gehandhabt?

Danke schonmal für eure Antworten.


Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von inge am 21.10.2006 um 11:12:30
Ausreise zur Einholung des "richtigen" Visums kann inzwischen regelmäßig nicht mehr verlangt werden, da ein Rechtsanspruch auf Erteilung vorliegt.

Beliebt macht man sich bei der ABH damit im Allgemeinen allerdings nicht und falls Probleme auftreten wird die ABH sicherlich eher geneigt sein, ein dann erforderliches Ermessen zu Ungunsten des Betroffenen anzuwenden.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von ronny am 21.10.2006 um 14:43:13

Zitat:
Ausreise zur Einholung des "richtigen" Visums kann inzwischen regelmäßig nicht mehr verlangt werden, da ein Rechtsanspruch auf Erteilung vorliegt.


Naja es sind (siehe Boehm) auch schon Fälle bekannt geworden, wo der Anspruch verneint wurde ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 15:08:46
Sicherlich kann die Erteilung einer AE  von der ABH versagt werden und aufgefordert werden das Visaverfahren nachzuholen. Wenn das Ermessen der Behörde korrekt ausgeübt wurde, kann man an einer solchen Entscheidung selbst per Gericht kaum was ändern.

§ 39 und der § 39 Abs. 3 AufenthV ist keine bedindende Muß-Vorschrift,
es besteht öffentliches Interesse am Visaverfahren. Man beachte dort steht "kann" und nicht "ist" oder "muss".
"Kann" heißt im Ermessen der Behörde, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit. Wenn die Behörde merkt das wissentlich und vorsätzlich Vorschriften umgangen wurden.....

Heirat während Tourismus bedeutet evtl. auch falsche Angaben beim Visaantrag.
Falsche Angaben im Visaantrag, über die Folgen.....
da unterschreibt jeder bei Visaantragstellung eine Erklärung nach § 55 Abs. 2 AufenthG.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Ulf am 21.10.2006 um 15:32:02

Einbeck schrieb am 21.10.2006 um 15:08:46:
§ 39 und der § 39 Abs. 3 AufenthV ist keine bedindende Muß-Vorschrift,
es besteht öffentliches Interesse am Visaverfahren. Man beachte dort steht "kann" und nicht "ist" oder "muss".
"Kann" heißt im Ermessen der Behörde, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit.


Moment. Da steht, daß der Ausländer kann; das Ermessen wäre also seines.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 15:42:28
@ulf
sorry Ulf, das kann bezieht auch sich auf die Behörde
er kann beantragen......, die Behörde kann erteilen....
Sorry so ist die Rechtslage und da kann man nichts dran ändern.
Habe dazu einiges Bestätigendes vorliegen, warum darf sonst Gericht der Behörde bei Verweigerung der AE Rect geben?

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 15:51:24
Nur zur Klarstellung der Text der VO
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,

2. er vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs Monaten beschränkt ist,

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,

4. er eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,

5. seine Abschiebung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes ausgesetzt ist und er auf Grund einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes während seines Aufenthalts im Bundesgebiet einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erworben hat,

6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung.

(Ziff. 6 eingefügt mit Wirkung ab 22.10.05)

Wo genau steht "ist zu erteilen oder muß erteilt werden", der Paragraph gibt dem Ausländer die Möglichkeit der Beantragung  ...kann ....
verpflichtet aber die Behörde in keinsterweise zur Erteilung, Erteilung liegt in deren Ermessen. Auch die Behörde hat ein ...kann...

Sonst wäre ja die Behörde in jeden der Absätze Absatz 1 bis Absatz 6 verpflichtet.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Ulf am 21.10.2006 um 16:13:31

Einbeck schrieb am 21.10.2006 um 15:42:28:
@ulf
sorry Ulf, das kann bezieht auch sich auf die Behörde
er kann beantragen......, die Behörde kann erteilen....
Sorry so ist die Rechtslage und da kann man nichts dran ändern.
Habe dazu einiges Bestätigendes vorliegen, warum darf sonst Gericht der Behörde bei Verweigerung der AE Rect geben?


http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2005/M-5/7046.pdf sieht einen Anspruch, ebenso
http://www.inneres.bremen.de/sixcms/media.php/13/06-02-02-Aufenthaltsberechtigte%20Drittstaatsangehoerige.pdf

Manche Kommentierungen im Internet sehen allerdings ein behördliches Ermessen.

Dann noch eine Zitatstelle, die die VAW zitiert:

"Hier ein Zitat aus Nr. 5.2.1.1 der Vorl. Anwendungshinweise, die sich u.A. auf den §39 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehen:
Bei Inhabern eines Schengen-Visums ist eine Vorabkontrolle durch das Visumverfahren erfolgt. Sie erhalten im Fall des Anspruchs ebenfalls die Möglichkeit, ohne vorherige Ausreise den Aufenthaltszweck zu wechseln, da andernfalls Ausländer, die legal eingereist sind, schlechter gestellt würden als abgelehnte Asylbewerber (§ 10 Abs. 3 Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Die bisherige detaillierte Aufzählung der einzelnen Familiennachzugsfälle war eine entbehrliche Überregulierung." (Google fand http://www.single-suchen.de/daenemark.html, sollte das als Schleichwerbung etc. angesehen werden, bitte löschen, meinerseits als Belegstelle gedacht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Ulf am 21.10.2006 um 16:20:10

Einbeck schrieb am 21.10.2006 um 15:51:24:
Nur zur Klarstellung der Text der VO
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

[...]
Sonst wäre ja die Behörde in jeden der Absätze Absatz 1 bis Absatz 6 verpflichtet.


Siehe auch http://www.recht-sachsen.de/ABL/abls0615.pdf

Und hier ward es auch schon einmal diskutiert: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1125586279/0

Das behördliche Ermessen steht im § 5 AufenthG, wird aber meiner Überzeugung nach in einschlägigen Fällen von der AufenthV überlagert.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 16:20:29
@Ulf: Du sagst:
Manche Kommentierungen im Internet sehen allerdings ein behördliches Ermessen.

Genau behördliches Ermessen, Ermessen ist kein Anspruch, genau das sage ich ich auch.
Ermessen muss die Behörde ausüben, die Entscheidung muss im Rahmen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung  etc., keine Willkür erfolgen.
Das Ermessen muss aber nicht positives Ergebnis für den Antragsteller haben.
Korrektes ausüben des Ermessens kann auch zur Ablehnung führen, dies wurde vom Gericht bestätigt und Visaverfahren mußte nachgeholt werden.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Mick am 21.10.2006 um 16:43:30
Hi,
netter Thread - altes Thema...

Also auch von mir noch einmal ein Statement:

Das Ermessen in § 39 AufenthV liegt ausschließlich
beim Ausländer. Es liegt in seinem Ermessen, ob er
die AE nach der Einreise beantragt. Wenn ein An-
spruch besteht, ist die AE zu erteilen.

"Anspruch" ist der Kasus Knaktus. Ein Anspruch be-
steht nur, wenn sämtliche Erteilungsvoraussetzungen
erfüllt werden. Hier ist der § 27 Abs. 3 AufenthG
ebenso zu beachten, wie der § 5 AufenthG (mit Aus-
nahme der Visapflicht). Sofern z.B. ein Ausweisungs-
grund vorliegt, besteht eben kein Anspruch.

Sollte nun kein Anspruch bestehen, dann wird § 39
AufenthG nicht zur Anwendung kommen können,
allerdings wäre dann aus behördlicher Sicht immer
noch die Ermessenausübung im Rahmen des § 5
Abs. 2 letzter Halbsatz AufenthG ("der es auf Grund
besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar
ist, das Visumverfahren nachzuholen"
) erforderlich.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 16:58:21
Perfekt dargestellt. Danke Mick.


Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Balitraveller am 21.10.2006 um 17:28:44
Hallo,

sorry, ich wollte hier keine Diskussion über Ermessensfragen lostreten, insbesondere da das Thema wohl schon des Öfteren im Forum behandelt wurde.

Meine Frage war, wie es in der Praxis gehandhabt wird wenn jemand mit Touristenvisum (bereits verheiratet ) bei der ABH auftaucht und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.  

Viele Grüße

Balitraveller

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von zzzmick am 21.10.2006 um 18:31:22
Man wird M.E. euch erstmal schief ansehen, weil man M.E. davon ausgehen wird, dass bei der Visum Beantragung gelogen wurde.
Es ist schwer, glaubhaft zu machen, dass das nicht geplant war und man sich erst beim Aufenthalt in D dazu entschieden hat, zu heiraten.
Ich habe aber von vielen Fällen gehört, wo alles geklappt hat und die betreffende Person nicht wieder ausreisen musste um das "richtige" Visum zu beantragen.
Ich spekuliere auch dass die Herkunft da evtl. einen kleinen Unterschied macht...

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von tatzi5 am 21.10.2006 um 19:36:54

Balitraveller schrieb am 21.10.2006 um 17:28:44:
Hallo,

Meine Frage war, wie es in der Praxis gehandhabt wird wenn jemand mit Touristenvisum (bereits verheiratet ) bei der ABH auftaucht und eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.  

Viele Grüße

Balitraveller


lese komplett ( wenn Du Zeit hast.. )..

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151749279

so ist es uns leider ergangen...

derzeitiger Stand ist folgender..

- ABH schaltet in unserem Fall auf 100 % stur, trotzdem wir immer wieder das vernünftige Gespräch und eine vernünftige Einigung gesucht haben ( auch mit einer Vorabzustimmung wären wir ggf. einverstanden gewesen )
- Klage bei Gericht eingereicht
- vorläufiger Rechtsschutz durch Gericht bestätigt
- Grenzübertrittsbescheinigung ersteinmal gültig bis Mitte Dezember


Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 20:11:33
@Baltitraveller
War erste Frage  nicht:
Ist es möglich, mit einem Touristenvisum in Deutschland zu heiraten und gibt es anschließend keinerlei Probleme bei der ABH wegen dem Aufenthaltstitel?  

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Balitraveller am 21.10.2006 um 20:51:45
@Einbeck  (ich mag übrigends das Bier von dort  ;) )

doch war es.

Ich hätte in meinem 2. Posting schreiben sollen" Meine Frage  ``ist´´....

Viele Grüße

Balitraveller

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 21.10.2006 um 21:11:14
Warum sich erst in Konfliktsituation bringen?
Deinen Umzug oder Übersiedlung nach D planst Du doch auch eher langfristig.
Rechtzeitig Visum für  Ehegattennachzug beantragen und Konfliktsituation wird vermieden.

Wäre eine wissentliche Umgehung des Visaverfahrens oder
falsche Angaben im Visaverfahren (Achtung man unterschreibt bei Antragstellung diesbezügliche Erklärung), falsche Angaben im Visaverfahren können nach § 55 AufenthG mit Ermessensausweisung belegt werden.
Aber nach § 56 AufenthG hätte Sie ja als Ehefrau eines Deutschen Ausweisungsschutz.

Mag das Bier meiner Heimat auch sehr.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von tatzi5 am 22.10.2006 um 01:48:57

Einbeck schrieb am 21.10.2006 um 21:11:14:
Deinen Umzug oder Übersiedlung nach D planst Du doch auch eher langfristig.
.


Da muß ich Dir mal widersprechen !

Das siehst Du so aus Deiner `` deutschen`` Sicht !!!!

So denkt man an als Deutscher !! sofort an laufende Verträge, Wohnung auflösen, Arbeit, Versicherungen und und und...

In vielen Ländern ist dieses anders.

Meine Frau z.B. reiste hier mit 25 kg Besuchergepäck und Geschenken ( geplant für 6 Wochen BESUCH ) ein, als ich ihr nach 3 Wochen einen Heiratsantrag gemacht habe, war sie überglücklich und stimmte zu.

Was mußte sie jetzt tun ????
( ihr Wohnsitz war in Haus ihrer Familie in Hanoi ).....

- sofort ihre Familie verständigen, mein Freund will mich heiraten, ggf. komme ich ersteimal nicht zum Termin nach Hause zurück,  die Hochzeit feiern wir alle zusammen in Hanoi nach ( war eigentlich für ca. Monat 10 oder 11.06 geplant )

- zeitgleich die Familie zu bitten, die in DK geforderten Unterlagen für sie umgehend zu beschaffen und einem Fluggast nach Deutschland zu finden und ihm dieses sofort mitzugeben ( sie hatte diese Doku wirklich nicht dabei )

- Arbeitgeber verständigen, das ggf. kein Arbeitsantritt mehr erfolgt

- natürlich die Tage danach täglich WEB-Cam mit Familie und beide Seite viele Tränen ( verständlich )

viel mehr ist zumindest für Vietnam bei den auf uns zutreffenden Sachverhalten nicht notwendig,
zudem mich ihre Familie sehr gut kannte, da ich mehrmals dort meine Freundin besucht habe und auch dann dort mit in ihrer Familie gewohnt habe.
( ansonsten ist es für eine VERNÜNFTIGE Frau in Vietnam auf diese Art kaum möglich, sich von der Familie zu lösen)  

Dazu möchte ich sagen, das wir beim Besuchs-Visa-Antrag 100% richtige Angaben gemacht haben und auch aus der Absicht, NACH dem Ablauf vom Visum, ggf. danach !! ein Visum zur Hochzeit in Deutschland zu beantragen,  es der Botschaft auch so angegeben haben.


Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von maki am 22.10.2006 um 04:11:31

Zitat:
Dazu möchte ich sagen, das wir beim Besuchs-Visa-Antrag 100% richtige Angaben gemacht haben und auch aus der Absicht, NACH dem Ablauf vom Visum, ggf. danach !! ein Visum zur Hochzeit in Deutschland zu beantragen,  es der Botschaft auch so angegeben haben.

Hi tatzi5,

da frage ich mich doch, warum ihr in Daenemark geheiratet habt???

Gruss,

maki

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Rolsoft am 22.10.2006 um 08:44:16
Hallo Maki,

hast du schon einmal in Deutschland eine Nichtdeutsche geheiratet? Auf dem Standesamt wiehert der deutsche Amtsschimmel genauso wie auf dem Ausländeramt. Wenn Sie das probiert hätten wäre das mit dem Ermessensanspruch nix geworden weil in der Prüfungszeit das Visum abläuft. So ist es mir damals ergangen.......

viele Grüße
Roland

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Balitraveller am 22.10.2006 um 09:21:57
Hallo,

also ich habe in Deutschland eine Nichtdeutsche geheiratet und muss sagen, so stark hat bei uns der Amtsschimmel nicht gewiehert. Aber ich spekuliere hier mal mit, dass das Herkunftsland eine Rolle spielt. Meine Frau kommt aus Indonesien und es gab keine wirklich nennenswerten Probleme.

Der Grund,warum ich diese Frage hier im Forum gestellt habe ist eine Mail eines scheinbar Unbelehrbaren, die dierekt aus Indonesien kam. Es geht hier nach dem Motto  "meine Mutter kennt einen, der jemanden kennt,der mit jemenden verwandt ist der jemanden kennt, der von Hörensagen weiß, dass ........"

Nunja, ich hoffe ich konnte mit euren Atworten demjenigen helfen. Auf jeden Fall möchte ich mich für eure Antworten bedanken.

@tatzi5
Euch wünsche ich viel Glück und drücke euch die Daumen das alles gut geht.

Viele Grüße
Balitraveller

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Rolsoft am 22.10.2006 um 10:39:59
Also dann halt noch mal etwas ausführlicher.

In DE wird vor der Eheschliessung die Ehefähigkeit und die Identität geprüft. Das bedeutet vor allem das du eine beglaubigte Ledigkeitsbescheinigung und einen gültigen Pass vorlegen musst. Diese Dokumente werden in DE natürlich nicht so einfach geglaubt sondern gewissenhaft geprüft. Komplizierter wird das wenn der ausl. Ehepartner schon einmal verheiratet war (wie meine Frau), dann wird in DE auch noch die Gültigkeit des ausl. Scheidungsurteils (Aufhebung der Ehe?) geprüft (durch das OLG, und das dauert ein wenig). Alles in allem würde ich sagen bis du einen Heiratstermin bekommst gehen mindesten 3 Wochen ins Land.

Ein normales Touri Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.

Da musst du dich aber sehr schnell Entscheiden.......

In Dk wird bei Heirat nur die Identität geprüft, die Ledigkeit darfst du selbst feststellen. Dafür bekommst du in Dk nach der Heirat keine automatische FzF wenn du nicht aus eigener Kraft für den gemeinsamen Unterhalt sorgen kannst!(korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Vielleicht gäbe ja auch in DE Möglichkeiten von der ABH eine Verlängerung / Duldung bis zum Heiratstermin bekommen zu können, aber das wäre ja wahrscheinlich auch eine 'Goodwill' oder Ermessensentscheidung und wer will sich schon auf den guten Willen anderer verlassen ;) Und vor allem wer kann denn eigentlich wirklich den Gültigkeitszeitraum eines Visums wissen (Da gibt es ja auch den feinen Unterschied zwischen Gültigkeits-(90 Tage) und Aufenthaltsdauer (30 Tage).

Andererseits kann zwischen der Beantragung eines Eheschliessungsvisums und der Erteilung (auf die es wieder keinen Rechtsanspruch gibt) schon mal eine Zeitspanne von 6 Monaten liegen :-?

Die Hauptursache für das rigorose Verfahren in DE dürfte wohl der Import in sog. Bedarfsgemeinschaften sein. Der es dem entsprechenden Personenkreis ja immerhin ermöglicht ohne Konsequenzen (zumindest bis Sie wieder ein Einkommen erzielen  ;D) für 2 Jahre eine(n) Privatsklaven(in) ind das DE Sozialhilfesystem zu importieren.

Eigentlich kann man also beide Seiten (Dk-Heirater & Behördenmitarbeiter)verstehen. Die angesch.... sind halt mal wieder die ordentlichen

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von tatzi5 am 22.10.2006 um 14:38:53

maki schrieb am 22.10.2006 um 04:11:31:
Hi tatzi5,

da frage ich mich doch, warum ihr in Daenemark geheiratet habt???

Gruss,

maki


Das ist schnell erklärt..

- nach 2-3 Wochen gemerkt, sie kommt mit dem Leben hier sehr schnell und gut klar und wir sind der Meinung, je den richtigen Partner gefunden zu haben, so will man sich natürlich nicht wieder auf unbstimmte Zeit trennen und sucht nach Wegen

- legale Möglichkeit in DK gefunden

- zusätzlich hatte und habe ich den Fall eines guten Freundes vor Augen, der seit August 05 versucht, seine Verlobte per entspr. Visum in ``D`` zu heiraten
siehe auch dazu
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1160669391

da nachweißlich kein falsches Visum beantragt wurde, sondern sich die Situation innerhalb ihres Besuches geändert hat, glaubte ich fest, das meine Frau ohne große Probleme eine AE erhält.


Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 22.10.2006 um 14:55:37
@tatzi5
Weiss auch im Leben gibt es alles, so ziemlich alles, aber Dein Fall ist glaube  ich nicht die Regel.
Dürftest keine, dir total unbekannte Person, eingeladen haben, und Heiratsantrag nach 3 Wochen alle Achtung, dann die Papiere sehr schnell in Vietnam besorgt, in Dänemark geheiratet. Wurde Bekannte nicht über in D lebenden Onkel kennengelernt?
Glaub schon das Du vorab gut informiert warst.
Deine Geschichte hab ich sehr interessiert gelesen, sie ist mir bekannt, auch ich bin neugierig auf den Augang deiner Geschichte.
Mag in Deinem Fall alles stimmen, zur Nachahmung und zur Wiederholung durch Dritte, aber nicht zu empfehlen.

Tatzi fast alle Menschen haben eine Lebensplanung, weltweit, nicht nur Deutsche,
bei einigen steht Heirat eines Ausländers ganz oben.
Ich war 15 Jahre außerhalb D auch in Asien, kenne Asiaten sehr gut.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von tatzi5 am 22.10.2006 um 15:23:27

Einbeck schrieb am 22.10.2006 um 14:55:37:
Wurde Bekannte nicht über in D lebenden Onkel kennengelernt?
.


Vielen Dank für Deinen Beitrag,
nein, das ist bei uns nicht so, das war ein anderer User.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 22.10.2006 um 15:25:45
@tatzi5
sagtest  nicht:
zudem mich ihre Familie sehr gut kannte, da ich mehrmals dort meine Freundin besucht habe und auch dann dort mit in ihrer Familie gewohnt habe.  

Deine Bekannte hatte aber vielleicht eine Lebensplanung, es ist nicht unbedingt üblich (auch in Asien) das ledige Frauen zu Männern auf Besuch reisen, unverheirateten Männern, und noch dazu wenn Sie aus traditonellen Haus/Familie auf dem Land stammen.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von tatzi5 am 22.10.2006 um 17:27:50

Einbeck schrieb am 22.10.2006 um 15:25:45:
@tatzi5
sagtest  nicht:
zudem mich ihre Familie sehr gut kannte, da ich mehrmals dort meine Freundin besucht habe und auch dann dort mit in ihrer Familie gewohnt habe.  

Deine Bekannte hatte aber vielleicht eine Lebensplanung, es ist nicht unbedingt üblich (auch in Asien) das ledige Frauen zu Männern auf Besuch reisen, unverheirateten Männern, und noch dazu wenn Sie aus traditonellen Haus/Familie auf dem Land stammen.


Ja - da muß ich Dir 100 % zustimmen, denn die Familie lebt noch sehr traditionell ( finde ich persönlich auch sehr gut so ) und ich hatte zu Beginn einen sehr schweren Stand als Ausländer.
Erst bei meinem 2. Besuch und ständigem Kontakt zwischen den Besuchen  per WEB-CAM, natürlich auch nach sehr vielen Gesprächen mit und innerhalb der Familie und viel Überzeugungsarbeit, das ich es mit ihr 100 % ernst meine, durfte ich mich ihr überhaupt nähern.
Auch in der Nachbarschaft hieß es lange, ich sei ein Bekannter der Familie und habe mit der Frau nichts zu tun, sonst hätte man das Gesicht verloren.
Viele Asiaten sind sehr materiell eingestellt, sie und ihre Familie zum Glück nicht.
Der Familie kam es darauf an, die Tochter gut versorgt zu wissen, am liebsten in Vietnam, das sie nach Deutschland geht, war ihnen eigentlich nicht so recht.

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Einbeck am 22.10.2006 um 20:12:10
@tatzi5
Mich interessiert sehr wie dein Vorgang ausgeht.
Scheinehe würde ich Dir bei deinem Einsatz und den Hintergrund nicht unterstellen.
"Falsches" Visa oder Nutzen der Vorschriften zum eigenen Vorteil.......
Tatsache ist Du/Ihr seit verheiratet,lebt eine eheliche Lebnsgemeinschaft und habt während eines rechtmäßigen Aufenthaltes geheiratet.
§ 55 AufenthG mit Schutz von § 56 AufenthG, mich interessiert der Augang, hoffe ich werde es erfahren.
Will man bei Dir und den Sachverhalt evtl was Grundsätzlich für die Zukunft und vergleichbare Fälle klären, braucht man deshalb einen Gerichtsentscheid?



Ich legalisiere auch Urkunden (Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen und Heiratsurkunden) Frage dann den Kunden für was benötigt? Heirat? Schon Visa beantragt?
Viele erzählen dan wollen während Tourismusaufenthaltes heiraten oder Urkunden sind für jemand der schon als Tourist in Deutschland ist.
Das Visaverfahren (Visum zur Heirat) wird oft wissentlich umgangen, der Verlobte in D hat sich informiert, Internet und Freunde erzählen von Erfahrungen und § 39
und schon meint man warum noch den korrekten Weg gehen.
Heiratsabsichten klar vor Einreise.


Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von tatzi5 am 22.10.2006 um 21:21:06

Einbeck schrieb am 22.10.2006 um 20:12:10:
Ich legalisiere auch Urkunden (Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen und Heiratsurkunden) Frage dann den Kunden für was benötigt? Heirat? Schon Visa beantragt?
Viele erzählen dan wollen während Tourismusaufenthaltes heiraten oder Urkunden sind für jemand der schon als Tourist in Deutschland ist.
Das Visaverfahren (Visum zur Heirat) wird oft wissentlich umgangen, der Verlobte in D hat sich informiert, Internet und Freunde erzählen von Erfahrungen und § 39
und schon meint man warum noch den korrekten Weg gehen.
Heiratsabsichten klar vor Einreise.


Ich danke Dir sehr für Deine guten und praxisnahen Beiträge.

Da meine jetzige Frau davor noch nie ein Flugzeug von innen gesehen hatte,
also Vietnam noch nie verlassen hat,
noch nicht einmal den Süden ihres Landes kannte
und auch noch nie davor eine längere Beziehung mit einem Mann hatte ( nie verheiratet, auch kein Kind )
wollten wir ersteinmal sehen ( innerhalb vom Besuchsvisa )
ob sie überhaupt mit mir, dem Land und der Beziehung
( Zusammenleben alleine mit einem Mann )
klar kommt.

DANACH wollten wir entscheiden, ob eine Hochzeit für uns in Frage kommt.

100 % genau so hatten wir es geplant und auch so bei Visaantrag der Botschaft mitgeteilt.

Das sich dann innerhalb ihres Besuches die Situation ( beiderseitige Gedanken ) sehr schnell so ergeben hat, hätte sie oder ich selber davor nicht gedacht oder geahnt.

Das es leider auch sehr viel Mißbrauch und Falschangaben geade in Deinem Arbeitsbereich gibt, glaube ich und finde es auch sehr traurig.
Ich jedenfalls kann auch nur jedem raten, richtige Angaben in den Doku und Ausführungen bei einem Visaantrag zu machen, bei allem anderem schadet man sich selber.

Nein, ein Scheinehe-Verdacht steht nicht im Raum, nur eben Verdacht auf falsche Angaben bei Visa-Antrag und Einreise. ( falsches Visa )

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Mick am 22.10.2006 um 21:54:22
Rechtliche Fragen scheinen geklärt...

:closed

Titel: Re: Heirat mit Touristenvisum
Beitrag von Daddy am 10.05.2009 um 16:33:54
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Nu ist hier endgültig dicht... :closed

Daddy

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