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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> alter/neuer Wohnsitz, wo den Antrag stellen?
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Beitrag begonnen von moe2005 am 10.10.2006 um 14:16:02

Titel: alter/neuer Wohnsitz, wo den Antrag stellen?
Beitrag von moe2005 am 10.10.2006 um 14:16:02
Guten Tag,

Wenn man in einer anderen Stadt weg zieht, gelten dann die jeweiligen Bestimmungen der Stadt bzw. Landes und jetzt weiß ich nicht ob man den Antrag dort stellen muss wo man auch die meiste Zeit gelebt hat oder da wo der jetzige Wohnsitz ist?Oder gibt es da eine bestimmte Wohndauer, um überhaupt den Antrag in einer neuen Stadt zu stellen?

Auf die Antwort freue ich mich und bedanke mich im Voraus dafür.

mfg
moe2005

Titel: Re: alter/neuer Wohnsitz, wo den Antrag stellen?
Beitrag von schweitzer am 10.10.2006 um 14:42:08
Hi,

so ganz ist mir Deine Fragestellung nicht klar. Um was für einen Antrag soll es denn gehen?

Aber grundsätzlich:

Anträge sind generell an jene Behörden am Ort des Hauptwohnsitzes zu richten, egal ob Du seit gestern oder schon seit 10 Jahren dort wohnst - das wäre also die Stadt, in der Du jetzt wohnst und polizeilich gemeldet bist. - Wie lange Du früher anderswo gewohnt hast, ist dabei uninteressant.

=schweitzer=

Titel: Re: alter/neuer Wohnsitz, wo den Antrag stellen?
Beitrag von Ralf am 10.10.2006 um 16:02:36

schweitzer schrieb am 10.10.2006 um 14:42:08:
Um was für einen Antrag soll es denn gehen?

Da das hier im Einbürgerungsforum steht, tippe ich mal auf einen Einbürgerungsantrag.


Zitat:
Aber grundsätzlich:

Anträge sind generell an jene Behörden am Ort des Hauptwohnsitzes zu richten,

Im Prinzip richtig. Zuständig für das Einbürgerungsverfahren ist die Behörde, in deren Bereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das muss nicht immer deckungsgleich mit dem Hauptwohnsitz sein.
Wenn der Antrag bei einer örtlich unzuständigen Behörde gestellt wird, leitet diese ihn an die zuständige weiter. Dasselbe gilt im Falle eines Umzuges während eines laufenden Verfahrens.

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