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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers"
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Beitrag begonnen von eugen am 08.10.2006 um 23:56:47

Titel: Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers"
Beitrag von eugen am 08.10.2006 um 23:56:47
Hallo,
ich besitze ukrainische Staatsbürgerschaft, wohne in Deutschland (Rheinland-Pfalz, Kreis Mainz-Bingen) seit Ende 2001 und bin im Besitz des unbefristeten Aufenhaltserlaubnis, das zurzeit dem Niederlassungserlaubnis gleich gestellt ist.
Ich bin im Prinzip ein jüdischer Zuwanderer aus der Ukraine und bin nach Deutschland als Kontingentflüchtling eingereist.
Als ich nach Deutschland ankam, bekam ich eine Bescheinigung, wo unter anderem steht:

Zitat:
Obengenannte(r) Ausländer(in) ist im Bundesgebiet im Rahmen humanitärer Hilfeaktionen der Bundesrepublik Deutschland mit einer Übernahmeerklärung nach Paragraph 33 Ausländergesetz aufgenommen worden.
Die Person besitz im Bundesgebiet die Rechtstellung nach den Art. 2 - 34 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 - vgl. Paragraph 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen für in Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Flüchtlinge vom 22.07.1980 - BGBl. I S. 1057.

Da das Zuwanderungsgesetz vor einem Jahr überarbeitet wurde, und die jüdischen Zuwanderer aus dem ehemaligen Sowjetunion nicht mehr als Kontingentflüchtlinge, sondern als «jüdische Zuwanderer» bezeichnet werden, möchte ich fragen, ob ich die Möglichkeit habe, nach dem §8 StAG eingebürgert werden.

Es ist noch zu erwähnen, dass ich die letzten 3 Jahre die Schule besuchte und dabei auf Arbeitslosengeld II angewiesen war. Meine schulische Ausbildung (inkl. den praktischen Teil der Fachhochschulreife) habe ich bald erreicht und danach fange ich mit meinem Studium an. Während des Studiums werde ich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen.

Vielen Dank im Voraus,
eugen

Titel: Re: Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers
Beitrag von schweitzer am 09.10.2006 um 10:21:57
Hallo eugen,

die Möglichkeit gibt es schon, allerdings müsstest Du die in § 8 StAG genannten Bedingungen erfüllen, und das scheint mir bei Dir jetzt und auf absehbare Zeit (noch) nicht der Fall zu sein, da Du nicht imstande bist, Deinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.

Zwar gibt es für jüdische Zuwanderer, wie Dich, hinsichtlich der Einbürgerung nach wie vor einige "Privilegien" (Einbürgerung bereits nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland usw. - lies dazu einfach mal unter dem Button "Einbürgerung" auf dieser Seite die Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften zum § 8 durch), hinsichtlich der Gewährleistung der Lebensunterhaltssicherung gibt es aber meines Wissens nach keine Ausnahmen.

Schöne Grüße -

=schweitzer=

Titel: Re: Frage zu dem Status des "jüdischen Zuwanderers
Beitrag von eugen am 09.10.2006 um 19:19:50

schweitzer schrieb am 09.10.2006 um 10:21:57:
Hallo eugen,

die Möglichkeit gibt es schon, allerdings müsstest Du die in § 8 StAG genannten Bedingungen erfüllen, und das scheint mir bei Dir jetzt und auf absehbare Zeit (noch) nicht der Fall zu sein, da Du nicht imstande bist, Deinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.

Zwar gibt es für jüdische Zuwanderer, wie Dich, hinsichtlich der Einbürgerung nach wie vor einige "Privilegien" (Einbürgerung bereits nach 6 Jahren Aufenthalt in Deutschland usw. - lies dazu einfach mal unter dem Button "Einbürgerung" auf dieser Seite die Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften zum § 8 durch), hinsichtlich der Gewährleistung der Lebensunterhaltssicherung gibt es aber meines Wissens nach keine Ausnahmen.

Schöne Grüße -

=schweitzer=



Hi,

Danke für deine Antwort, ich las die Seite mit §8 nochmals aufmerksam durch und habe jetzt keine Fragen mehr.

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