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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
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Beitrag begonnen von wurSt am 08.10.2006 um 01:17:33

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
Beitrag von wurSt am 08.10.2006 um 01:17:33
Ein Freund von mir studiert an einer Universität in Stuttgart. Wenn er sein Studium beendet hat, möchte er hier arbeiten und leben. Er studiert seit 4 Jahren.
Es gibt ja dieses Gesetz, dass man, wenn man 5 Jahre in Deutschland gelebt hat, eine NE bekommen kann.  Er fragt sich, ob ihn dieses Gesetz auch betrifft oder nicht, da er ja 'nur' ein Student hier war bzw. noch ist.
Weiterhin fragt er sich, ob er in Deutschland bleiben kann, wenn er sein eigenes Geschäft bzw eigene Firma aufmacht oder hat er kein Recht, sich selbstständig zu machen? Hat er überhaupt das Recht, weiterhin in Deutschland zu leben, nachdem er sein Studium beendet hat??
Und er fragt, ob es noch einen anderen Weg für ihn gibt, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen auuußer das Studium zu beenden und innerhalb eines Jahres Arbeit zu finden? Was passiert, wenn er die Schule nicht beenden kann? Wird er dann in die Türkei zurück geschickt werden?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
Beitrag von Ernas am 08.10.2006 um 07:31:48
lies doch mal hier:  http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#16

gerade Satz 4 sollte doch passen

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
Beitrag von ronny am 08.10.2006 um 09:42:46
Hallo,

die Zeit des Studiums wird nicht auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis angerechnet siehe § 16 Abs. 2 AufenthG letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz.

Schließt er das Studium erfolgreich ab, wird er die Möglichkeit haben, nach § 16 Abs. 4 innerhalb eines Jahres (währed dessen er weiter seinen Lebensunterhalt sichern muß) sich einen angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Dabei ist zu beachten, dass dieser Aufenthaltstitel nach Abs. 4 gesondert zu beantragen ist .

Findet er einen Arbeitsplatz kann er diesen besetzen soweit die Arbeitsmarktprüfung für ihn erfolgeich war und ihm die ABH die Erlaubnis nach § 18 AufenthG erteilt.

Ohne erfolgreichen Abschluß des Studiums wird ein weiterer Aufenthalt nicht möglich sein.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
Beitrag von wurSt am 06.03.2007 um 18:18:45
Hallo.
Ich hatte mal gelesen, dass ein Ausländer einen Arbeitsplatz nur bekommen kann nach dem Studium, wenn dieser nicht von einem deutschen Staatsangehörigen besetzt werden kann bzw. keiner dafür qualifiziert ist und das dies durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft wird. Ist das richtig?? Ich kann es jetzt nämlich nicht mehr finden  :-/ Kann es mir jemand genau erklären, wann ein Ausländer nach erfolgreichem Studium hier arbeiten darf? Dass es diese Prüfeung von der ArGe gibt, weiß ich, aber wird da geprüft ob niemand anderes für diesen Job in Frage kommt oder wie ist das jetzt?  :-? ::) :-?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
Beitrag von Ulf am 06.03.2007 um 18:42:56

wurSt schrieb am 06.03.2007 um 18:18:45:
Kann es mir jemand genau erklären, wann ein Ausländer nach erfolgreichem Studium hier arbeiten darf? Dass es diese Prüfeung von der ArGe gibt, weiß ich, aber wird da geprüft ob niemand anderes für diesen Job in Frage kommt oder wie ist das jetzt?  :-? ::) :-?


Die Arge prüft nicht, sondern die Agentur für Arbeit. Sie schaut zum Beispiel, ob sie bevorrechtigte Kundschaft in den Job vermitteln könnte.

Gruß, ULF

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach Studium??
Beitrag von wurSt am 06.03.2007 um 19:47:08
Vielen Dank  :)

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