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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Probleme...
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Beitrag begonnen von Bluemchen am 07.10.2006 um 18:03:13

Titel: Probleme...
Beitrag von Bluemchen am 07.10.2006 um 18:03:13
Hallo ;)
ich finde dieses forum sehr informativ und hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen weiterhelfen. ::)
Mein Mann ist kanadischer Staatsbürger und wurde in Neu Zeeland geboren. Er lebt seit über 10 jahren in Deutschland u. möchte jetzt eingebürgert werden. Seine  Geburt wurde zunächst  von neuzeeländischen Beamten beurkundet (er hat also eine neuzeeländische Geburtsurkunde) und dann wurde seine Geburt in der kanadischen Botschaft registriert (consulat report of birth abroad) . Heute besitzt er nur die neuzeeländische Geburtsurkunde, braucht er zur Einbürgerung auch den (consulat report of birth abroad) ?
Muss er nachweisen, dass er nicht neuzeeläandischer Staatsbürger ist? (das war er nie)
Ich danke euch für jede Antwort  :D

Titel: Re: Probleme...
Beitrag von Ralf am 08.10.2006 um 13:41:16

Bluemchen schrieb am 07.10.2006 um 18:03:13:
Heute besitzt er nur die neuzeeländische Geburtsurkunde, braucht er zur Einbürgerung auch den (consulat report of birth abroad) ?

Eigentlich nicht. Eine Geburt wird ja üblicherweise in dem Staat beurkundet, in dem die Geburt erfolgte. In vielen Staaten ist zwar darüber hinaus eine Nachbeurkundung möglich, unbedingt erforderlich ist das aber nicht, wenn es bereits eine Geburtsurkunde gibt.


Zitat:
Muss er nachweisen, dass er nicht neuzeeläandischer Staatsbürger ist? (das war er nie)

Nur für den Fall, dass das neuseeländische Staatsangehörigkeitsrecht Gegenteiliges vermuten lässt, z.B. Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund von Geburt im Land. Allerdings ist mir das dortige Recht nicht geläufig.

Titel: Re: Probleme...
Beitrag von ronny am 09.10.2006 um 09:38:08

Zitat:
Muss er nachweisen, dass er nicht neuzeeläandischer Staatsbürger ist?


Hallo,

nach meinem Kenntnisstand böte das neuseeländische Staatsangehörigkeitsrecht Anlass genug einen Negativ-Nachweis zu verlagen.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen wird die Staatsangehörigkeit durch Geburt in Neuseeland erworben, Angehörige von diplomatischen Vertretungen mal ausgenommen.

Er könnte also theoretisch die NZ-StAng haben ;)

Grüße
Ronny ;)

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