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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitszeugnis
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Beitrag begonnen von alteglucke am 03.10.2006 um 11:48:36

Titel: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 03.10.2006 um 11:48:36
Seit einiger Zeit versuche ich nun, mich überall schlau zu machen, was mein Freund (er lebt in der Türkei) und ich für Papiere haben müssen, wenn wir heiraten wollen.

Wir wollen in Deutschland heiraten, und ich habe jetzt mehrere Fragen:

Welche Papiere benötigt er von mir, damit seine Heimatgemeinde ihm ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?

Das und eine internationale Geburtsurkunde will mein Standesamt sehen. Auf der Seite der Botschaft wird außerdem ein Auszug aus dem Personenstandsregister gefordert. Brauchen die das, wenn mein Standesamt mit weniger zufrieden ist? Wieso?

Meine ABH hat mir außerdem gesagt, dass mein Freund die Verpflichtungserklärung nicht mit dem Visumsantrag bei der Botschaft abgeben muss, sondern dass es reicht, wenn sie von der Behörde im laufenden Verfahren an die Botschaft weiter gegeben wird. Das stimmt sicher und wäre schon deshalb günstig, weil ich einfach nicht weiß, wieviel Zeit von meinem nächsten Türkei-Besuch bis zum Antrag vergehen wird. Aber können sich daraus irgendwelche Nachteile ergeben?

Was mir erst nach meinen Telefonaten aufgefallen ist: Welche Bescheinigungen brauche ich, was meinen Sohn angeht?

Erst einmal vielen Dank im Voraus
Ich bin im Moment etwas wirr.

Andrea

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 03.10.2006 um 12:15:02

Zitat:
Welche Papiere benötigt er von mir, damit seine Heimatgemeinde ihm ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?


Hallo,

das hängt von Deinem Familienstand ab:

(ledig, geschieden, verwitwet)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 03.10.2006 um 12:45:53
Mist, das hatte ich vergessen: Keiner von uns war bisher jemals verheiratet.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Abu am 03.10.2006 um 23:08:23

alteglucke schrieb am 03.10.2006 um 11:48:36:
Seit Was mir erst nach meinen Telefonaten aufgefallen ist: Welche Bescheinigungen brauche ich, was meinen Sohn angeht?

Wofür? Mit der Heirat hat der Sohn erst einmal nichts zu tun...

Abu

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 04.10.2006 um 13:06:41

alteglucke schrieb am 03.10.2006 um 12:45:53:
Mist, das hatte ich vergessen: Keiner von uns war bisher jemals verheiratet.


Hallo,

wenn der türkische Standesbeamte alles richtig machen will, sollte er von Dir eine Meldebescheinigung und eine Abstammungsurkunde fordern, mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtsregister langt auch ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 04.10.2006 um 16:33:37
Vielen Dank. Gibt es für so etwas auch einen internationalen Austausch zwischen den Ämtern?

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von inge am 04.10.2006 um 16:46:37
Falls du so was automatisch/elektronisches meinst ... dat gibbet noch nicht mal in D ;)
Aber einen Austausch gibt's natürlich: Kriegst du Dokument von A und bringste zu B -> Austausch erfolgt!

Ansonsten kannst du ja schon mal eine Petition zur Einführung eines bundesweiten elektronischen Personenstandsregisters aufsetzen. Ronny wird bestimmt erster Unterzeichner ;)

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 04.10.2006 um 16:57:06
Machen wir doch gerne... auf den Gedanken bin ich eigentlich nur deshalb gekommen, weil meine ABH die Verpflichtungserklärung gleich in die Botschaft schicken will. Daraus hatte ich geschlossen, dass es irgendeine Art von Vernetzung geben muss.
Mein Freund versteht übrigens meine Aufregung nicht. Er meint, ich könnte die Unterlagen einfach faxen.  ;D

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 04.10.2006 um 17:59:54

Zitat:
Ronny wird bestimmt erster Unterzeichner


Hmmm,

da gibt es schon solche Pläne die aber immer wieder an der Kostenfrage scheitern.
Jedenfalls haben die Befürworter des elektronischen Personenstandsbuches erst mal von der Zentrallösung Abstand genommen.

Wie gesagt, aufgrund unserer Rechtsordnung hängt zuvieles (Art 6 GG) an der Ehe und der Familie, deswegen ist der Staat auch so doll daran interessiert, dass es da keine Missbrauchsmöglichkeiten gibt.  Nur deswegen haben wir den beinahe- staatlichen Standesbeamten noch.

Wir könnten im PStG soviel reformieren, wenn wir denn nur dürften wie wir wollten (Stichworte: Event-Eheschließungen, Las-Vegas-Modelle etc. pp).
Und wenn es dabei nicht immer nur um die Kostenfrage ginge.

Bei der Zentralserver-Lösung gibt es allerdings ein ganz massives Nacherfassungsproblem, da ja die handschriftlich erstellten Einträge (manche sehen einem Gemälde ähnlicher als einer lesbaren Urkunde) irgendwie in das System rein müßten. Ketzer fragen (IMHO zu Recht) : Müssen wir die Bücher trotz aller biologischen Wahrscheinlichkeiten auch noch 150 Jahre nach der geburt aufbewahren ;)

Die Zentralserverlösung scheint in zentralistisch organisierten Staaten zu funktionieren, aber in unserem föderalen System ist es wohl eher eine Utopie ;)
man denkt drüber nach... an die Hemmnisse und... packts wieder ein ;)

Gibt auch noch keinen zuverlässigen Drucker (ausser den lauten Nadeldruckern) der die Anforderungen an die Aufbewahrungsbestimmungen erfüllt. Da stellt sich auch die Frage, wer soll zukünftig noch die teure Personenstandsbuchführung bezahlen.

Allein für (m)einen Landkreis umfassen die Zweitschriften der dauerhaft aufzubewahrenden Personenstandsbücher 400 laufende Meter zuzüglich 1 m jedes Jahr ;)

BTW: Läuft während meiner Amtszeit gerade die zweite Reform des PStG, die erste wurde nicht realisiert Mitte der Neunziger. Mal sehen wie groß der als Tiger gesprungene Bettvorleger diesmal beiben wird ....... Ein kleines rebellisches Volk am Fuß der Alpen kämpft unverdrossen gegen an ;D

Zur Ausgangsfage:

Mit Ausnahme der Mitteilungen im Sterbefall an das türkische Konsulat sind mir keine Mitteilungsregelungen bekannt ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 04.10.2006 um 18:13:02
Sehr schade....

Aber mir fällt gerade noch etwas ein: Kent hier jemand eine Seite, auf der ich türkische Übersetzungen für die ganzen Bezeichnungen für die verschiedenen Papiere finde? Was heißt z.B. "Ehefähigkeitszeugnis" auf türkisch?

Mein liebster spricht wirklich sehr gut deutsch, aber daa stoßen wir doch an Grenzen.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 19.02.2007 um 23:39:06
Ich muss den Thread nun noch einmal hochholen.

Seit heute bin ich mal wieder ein bisschen verwirrt, was den Papierkram angeht. Genau gesagt, verwirrt mich das Standesamt im Geburtsort meines Freundes. Das will nämlich für sein Ehefähigkeitszeugnis von mir sehen:

überhaupt nichts.

Und ich frage mich jetzt: Kann das stimmen? Kann auf der Grundlage ein Papier erstellt werden, mit dem ich bei meinem Standesamt nicht in Schwierigkeiten komme?

Ach ja, noch drei Dinge:

Gibt es Erfahrungen damit, dass eine ABH die Verpflichtungserklärung gleich an die Botschaft geschickt hat? Hat meine so vorgeschlagen.

Auf der Seite der Botschaft steht eine Reihe von Papieren, die sie sehen wollen, ersatzweise eine Bestätigung meines Standesamtes, dass alle nötigen Papiere vorgelegt worden sind. Ist damit wirklich alles abgedeckt?

Wieviel Zeit wird es ungefähr brauchen von der Anmeldung beim Standesamt bis zur Erteilung des Visums? Die Botschaft ist Ankara.

Herzlichen Dank im Voraus

Andrea

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Caya am 20.02.2007 um 00:01:20

alteglucke schrieb am 04.10.2006 um 18:13:02:
Was heißt z.B. "Ehefähigkeitszeugnis" auf türkisch?

Servus.
Es heisst auf türkisch:
Evlenme ehliyet belgesi.
Es wird mehrsprachig aufgestellt und man bekommt das Ehefähigkeitszeugnis in der Türkei beim Registeramt und kostet ( oder hat meiner Zeit damals) nichts.
Wenn er dann fragen sollte wo er es bekommt soll er zum Gouverneuramt gehen.  
Gibt ihm bitte  deine Daten mit.
Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum und deine aktuelle Anschrfit.
LG
Caya



Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Saxonicus am 20.02.2007 um 00:26:02

ronny schrieb am 04.10.2006 um 17:59:54:
Müssen wir die Bücher trotz aller biologischen Wahrscheinlichkeiten auch noch 150 Jahre nach der Geburt aufbewahren ;)
Grüße
Ronny ;)


Dann könntet Ihr ja in knapp 20 Jahren die ersten Bücher vernichten, denn die ältesten sind ja gerade mal 130 jahre alt.
Persönlich finde ich es trotzdem gut, daß die Bücher aufbewahrt werden, denn wenn man sich mit Familienforschung befasst ist das eine gute Quelle.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 20.02.2007 um 09:33:39

Zitat:
Das will nämlich für sein Ehefähigkeitszeugnis von mir sehen:  

überhaupt nichts.


Dann würde ich das türkische EFZ als nicht ordnungsgemäß ausgestellt bezeichnen ;)

Wir haben verschiedentlich die EFZ zurückgewiesen, aus denen deutlich wurde, dass sie von falschen Sachverhalten ausgingen (z.B. eine Vorehe des Deutschen wurde "übersehen" etc.)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 20.02.2007 um 10:02:15

ronny schrieb am 20.02.2007 um 09:33:39:
Dann würde ich das türkische EFZ als nicht ordnungsgemäß ausgestellt bezeichnen ;)


Und was kann ich da tun?

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von ronny am 20.02.2007 um 10:32:18

Zitat:
Und was kann ich da tun?


Lass Dir ein deutsches EFZ ausstellen und schick es darunter ;)

Edit : Hab gerade gesehen dass Ihr hier heiraten wollt. Dann schick ihm eine internationale Geburtsurkunde runter, und -falls zutreffend- noch ein Scheidungsurteil.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 20.02.2007 um 12:01:47
So, ich hatte jetzt ein lustiges Telefonat mit einer freundlichen Frau bei dem für mich zuständigen Standesamt. Nach der Schilderung meines "Problems" sagte sie mir: "Erzählen Sie mir das gar nicht. Wenn Sie mit dem Ding hier hin kommen und ich weiß von nichts, ist alles gut." Na dann, hoffen wir doch mal, dass tatsächlich alles gut ist.

Kann mir denn auch noch jemand was zu den anderen Fragen sagen?

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Caya am 20.02.2007 um 12:57:00
wenn ich nicht falsches gelesen habe, hat alteglucke zwar ein Sohn aber war nicht verheiratet. Also ein Problem weniger.
Es gibt in dem Sinne wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde nicht. Aber da man in den anderen Ländern von den türksichen StA so etwas auch verlangen, stellt man eine Mehrsprachige Geburtsurkunde aus, die man auch bei dem Meldeamt beantragen kann und was auch gleich ausgestellt wird.
Es heißt auf türkisch: Cok Dilli Dogum Belgesi.
Um einen EFZ in der Türkei zu beantragen braucht er nur deinen Namen, Anschrift, Geburtsort und -datum. Er muss sein Personalausweis natürlich dabei haben. Alles andere was das Standesamt in deiner Stadt von ihm verlangt, bekommt er alles in der Meldebehörde - auf türkisch ( Nüfus Dairesi und das Amt befindet sich meistens wenn es ein Kreisstadt ist oder Großstadt beim Gouverneuramt sonnst beim Kaymakamlik)

LG
Caya

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von alteglucke am 21.02.2007 um 23:24:18
Vielen Dank, ihr beiden.
Mein Süßer ist wohl allmählich etwas genervt von meiner Papier-Panik. Er hat mir nun mehrfach versichert, dass er weiß, was er braucht und wo er´s bekommt.

Ich denke, ich werde die anderen Fragen noch einmal an prominenterer Stelle platzieren.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugnis
Beitrag von Saxonicus am 22.02.2007 um 00:07:50

alteglucke schrieb am 21.02.2007 um 23:24:18:
Ich denke, ich werde die anderen Fragen noch einmal an prominenterer Stelle platzieren.


Kompetentere Informationen als hier bei "info4alien" wirst Du wohl schwerlich an anderer Stelle bekommen. Prominenter wäre allenfalls noch der Bundesinnenminister.  

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