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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung und krank
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Beitrag begonnen von germanlady13 am 01.10.2006 um 21:37:37

Titel: Duldung und krank
Beitrag von germanlady13 am 01.10.2006 um 21:37:37
ein bekannter von mir ist gerade zum 2.mal im krankenhaus,morgen wird ein herzkatheder  bei ihm gelegt.
er hat eine duldung ,könnte sich das eher positiv auswirken auf sein asyverfahren wenn sich herrausstellt ,dass er ernsthaft krank ist?

werden kranke asylbewerber mit duldung auch abgeschoben?

Titel: Re: Duldung und krank
Beitrag von Saxonicus am 01.10.2006 um 22:48:07
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, heißt es im Grundgesetz.
Krankheit ist keine politische Verfolgung.
Selbstverständlich wird man einen Schwerkranken nicht abschieben, aber daraus einen Asylgrund abzuleiten ist wohl etwas weit hergeholt.

Titel: Re: Duldung und krank
Beitrag von fons am 01.10.2006 um 23:03:47
Je nach Krankheit und auch Situation (im Heimatland)
kann es evtl. zu Abschiebungshindernissen kommen.
Aber das klären wir hier nicht.

Titel: Re: Duldung und krank
Beitrag von ronny am 02.10.2006 um 07:44:04
Falls er tatsächlich im Besitz einer Duldung sein sollte, dürfte die Krankheit auf das Asylverfahren erstmal keinen Einfluß haben, da die Duldung auf eine vollziehbare Ausreisepflicht hindeutet. Ob durch das BAMF ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis festzustellen wäre , bliebe zu klären ;)

Titel: Re: Duldung und krank
Beitrag von Ralf am 02.10.2006 um 08:08:07

germanlady13 schrieb am 01.10.2006 um 21:37:37:
werden kranke asylbewerber mit duldung auch abgeschoben?


Asylbewerber werden überhaupt nicht abgeschoben. Der Besitz einer Duldung deutet darauf hin, dass das Asylverfahren längst bestandskräftig abgeschlossen ist und der Aylantrag abgelehnt wurde.

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