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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten mit ein Pole  - Problem
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Beitrag begonnen von Estera_79 am 21.09.2006 um 12:10:46

Titel: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 21.09.2006 um 12:10:46
Hallo
Ein Problem mit Auslenderamt in Bochum.
Ich und mein Freund haben wir ein Problem mit Heiraten.
Ich bin eine Polin,besitze Unbefristete Aufhentaltserlaubnis,habe zwei kinder aus erste Ehe,ich bekomme ALG 2,bin jetzt geschieden,
mein Freund ist ein Pole,keine Aufhentaltserlaubnis,aber er ist bei seine Mutter in der wohnung angemeldet.
Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin,und das wegen wollen wir Heiraten.
Wir wahren schon bei Standesamt,dort haben sie uns gesagt das mein Freund kein Aufhentaltstitel hat.
Wir sind zum Auslenderamt gegangen und dort hat uns gesagt,das Heiraten nicht möglich ist in Deutschland,weil mein Freund,
kein Aufhentaltstitel hat.
Ohne diesen Aufhentaltstitel können wir nicht Heiraten,ohne Heiraten bekommt mein Freund kein Arbeitserlaubnis das er für unsere
Familie sorgen kann.
Wir bitten um Rat und Hilfe weill wir wissen nicht mehr was wir sollen machen.
Wir sind schon am gedanken Anwalt einzuschalten.
Für weitere Fragen antworten wir gerne.
MfG Estera_79

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 12:36:34
Polen soll ja nicht wirklich weit weg sein (selbst von Bochum aus), also wäre vermutlich der schnellste und einfachste Weg eine Heirat in Polen.
Ihr könnt natürlich auch erstmal bei der ABH fragen ob ihr ne Duldung bekommt, aber die muss er nicht unbedingt bekommen.

Anwalt kostet Geld. Busfahrt nach Polen ist vermutlich billiger.
Danach ist er dein Ehemann und kann als Angehöriger eines freizügigen EU-Bürgers (das dürftest du nämlich sein) hierher kommen. AE braucht er natrülich trotzdem, aber die dürfte dann kein Problem sein und arbeiten darf er dann auch.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Saxonicus am 21.09.2006 um 13:01:50
Ehefrau Polin, Ehemann Pole und die Kinder auch Polen, kurzum eine polnische Familie. Es erschließt sich mir nicht, wieso diese Familie unbedingt in Deutschland leben will/muß ?

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 13:12:07
Woher weißt du dass die Kinder Polen sind? Erste Ehe und Kinder daraus möglicherweise mit Deutchem?
Woher weißt du wie lange sie bzw. die Kinder hier schon leben?
Warum sollen sie nicht hier leben?

Und der Ruhrpott hat auf Polen ja offensichtlich schon früher Anziehung ausgeübt, sonst hätten wir wohl nie den "Schimanski" gehabt ;)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Janey am 21.09.2006 um 13:33:29
Hallo,

hier ist eher die Frage, seit wann der Zukünftige in Deutschland ist und was der Zweck seines "bisherigen" Aufenthaltes hier war. Denn AE und Duldung sind für EU-Bürger eher unangebracht. Warum ist er nicht im Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung?
Denn wenn er nicht im Besitz einer solchen ist und auch keine erhalten kann, wäre eine Heirat in Polen tatsächlich angebrachter. Aus einer erfolgten Eheschließung würde anschließend Freizügigkeit resultieren, als naher Angehöriger eines freizügigkeitsberechtigen EU-Bürgers. (Wenn die Ehefrau seit mindestens fünf Jahren hier lebt.)

Gruß, Janey  :)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 13:37:52
Weil er als Beitritts-EUler nur dann unter FreizügG fällt, wenn er dem Arbeitsmarkt für mindestens 12 Monate zur Verfügung gestanden hat.
Hat er offensichtlich nicht (Beschäftigung hätte nämlich einer Erlaubnis bedurft), also ist er kein EUler, sondern nur Pole ;)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Janey am 21.09.2006 um 13:45:35
Deshalb meine Frage, was er bisher gemacht hat. Könnte ja auch Student sein oder selbstständig (gewesen)... ;)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Zuzi am 21.09.2006 um 13:47:44
Liebe inge,

ich komme aus der Slowakei, auch ein 2004 Beitrittsland, und die Freizuegigkeitsbescheinigung habe ich ohne Probleme erhalten.

Es ist nicht an vorherige Beschaeftigung gebunden, anders die Arbeitsgenehmigung.

Ich kann nicht verstehen, warum der Mann in der Frage noch keine F-Bescheinigung hat, dafuer muss man doch nur nachweisen woher man kommt und sich eine Kategorie aussuchen, als was er/sie in Deutschland existiert (z.B Student, arbeitsuchend usw)...

LG,
Zuzi.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 13:54:13
Warum bist du 2004 hierhergekommen?
Wann hast du die F-Bescheinigung erhalten?

Und wie kommentierst du §13 FreizügG?

Zitat:
§ 13 Staatsangehörige der Beitrittsstaaten
Soweit nach Maßgabe des Vertrages vom 16. April 2003 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II S. 1408) abweichende Regelungen anwendbar sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Janey am 21.09.2006 um 14:05:38
Der § 13 FreizügG/EU spricht von abweichenden Regelungen. Meines Erachtens abweichend vom FreizügG/EU.
Dass Polen ein EU-Land ist bzw. dass seine Bürger EU-Bürger sind ist wohl unstrittig. Die Frage ist, sobald sie sich in Dtl. aufhalten, ob sie freizügigkeitsberechtigt sind oder nicht. Und wann sie das sind, regeln die §§ 2, 3, 4 FreizügG/EU.

Gruß, J. :)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Janey am 21.09.2006 um 14:33:17
Muss mich wohl kurz berichtigen. § 13 FreizügG/EU regelt im Prinzip nur die Vorschriften zur Arbeitserlaubnis der dort genannten EU-Staaten.  ;)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 21.09.2006 um 14:37:01
Hallo,und Danke für die schnelle antworten.
Also erstmall zu meine person:
Ich bin seit 23.12.1998 in Deutschland und habe ich ein Deutsche geheiratet,und aus diese ehe sind die beide kinder.
Ab 1999 bis 2002 habe ich befristete Aufenthaltserlaubnis,ab 2002 Unbefristet.
Mein Freund ist ein Pole,und ist bei seine Mutter angemeldet,weill er regelmesig zum besuch kommt,und er hat sich angemeldet
wegen Postzustellung.
Im Auslenderamt haben uns gesagt das Er muss seine schulden abbezahlen wegen abschibung von jahr 2000.
Er bezahlt das regelmesig als raten,daswegen haben uns gesagt,so lange das nicht bezahlt ist bekommt er kein aufenthaltstitel.
Uns wurde auch gesagt,das besser in Polen Heiraten,aber wir zweifeln,ob dann nach er kann hier bleiben und Arbeiten.
Das kind der grade unterwegs ist kommt ungefehr Aprill/Mai.
MFG Estera_79

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Ulf am 21.09.2006 um 14:43:32

Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 14:37:01:
Mein Freund ist ein Pole,und ist bei seine Mutter angemeldet,weill er regelmesig zum besuch kommt,und er hat sich angemeldet
wegen Postzustellung.
Im Auslenderamt haben uns gesagt das Er muss seine schulden abbezahlen wegen abschibung von jahr 2000.
Er bezahlt das regelmesig als raten,daswegen haben uns gesagt,so lange das nicht bezahlt ist bekommt er kein aufenthaltstitel.


Habe gehört, daß man Einreisesperren davon abhängig macht, aber Aufenthaltstitel von EU-Bürgern, die sowieso im Land sind?

Ihr könnt der Behörde mitteilen, je früher er einen brauchbaren Aufenthaltstitel bekommt, desto früher kann er seine Schulden beim Staat bezahlen.

Ging die Abschiebung auf dem Luft- oder Landweg?

Gruß, ULF

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 21.09.2006 um 14:53:27
Hallo.
Abschiebung wurde uber landweg,bis an der grenze.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Ulf am 21.09.2006 um 14:54:41

Saxonicus schrieb am 21.09.2006 um 13:01:50:
erschließt sich mir nicht, wieso diese Familie unbedingt in Deutschland leben will/muß ?


Das wäre vielleicht eine Frage für das Userforum. Hier aber wird nach meiner Kenntnis Aufenthaltsrecht diskutiert...

Gruß, ULF

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 15:11:39

Janey schrieb am 21.09.2006 um 14:05:38:
Der § 13 Dass Polen ein EU-Land ist bzw. dass seine Bürger EU-Bürger sind ist wohl unstrittig. Gruß, J. :)

Jo. Aber wenn ich sage, er ist "nicht EUler, sondern Pole", heißt das, dass er eben noch nicht die vollen Rechte eines Alt-EUlers hat. Unter anderem haben sie halt nicht die vollen FreizügG Rechte.
Ein Franzose ist grundsätzlich freizügig
Ein Pole muss diesen Anspruch erst erwerben.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 21.09.2006 um 15:18:26

Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 14:37:01:
Hallo,und Er bezahlt das regelmesig als raten,daswegen haben uns gesagt,so lange das nicht bezahlt ist bekommt er kein aufenthaltstitel.
Uns wurde auch gesagt,das besser in Polen Heiraten,aber wir zweifeln,ob dann nach er kann hier bleiben und Arbeiten.

1. Mit ABH reden. Evtl klären, ob du als freizügiger EU-Bürger giltst (ALG2 könnte mW ein Problem sein). Ebenfalls klären, ob nach Heirat & Bezahlung der Abschiebekosten die Befristung auf "sofort" ;) gesetzt werden würde.
2. Wenn man ihn reinläßt darf er voraussichtlich arbeiten, denn entweder bekommt der die AE nach §29 AufenthG ("Nachzug zu Ausländern") oder nach FreizügG. In beiden Fällen berechtigt der Aufenthalt dann auch zur Erwerbstätigkeit.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Ulf am 21.09.2006 um 15:20:04

Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 12:10:46:
mein Freund ist ein Pole,keine Aufhentaltserlaubnis,aber er ist bei seine Mutter in der wohnung angemeldet.


Ist seine Mutter in D freizügigkeitsberechtigt?

Gruß, ULF

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 21.09.2006 um 15:36:47
hallo.
Seine Mutter ist hier schon ueber 15 jahre,sie war mit ein Deutsche Veheiratet,aber er ist vor paar jahren gestorben und jetzt ist die Witwe.
Sie bekommt eine Witwen Rente und hat sie 400 euro job.
Sie hat auch unbefristete aufenthalterlaubnis.
Sie war mit im in Auslenderamt um sein unterkunft zu unterschreiben,aber wurde abgelehnt,weill 800 euro was Sie bekommt ist zu wenig fuer freizuegigkeitsbescheid.
MfG Estera_79

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Ulf am 21.09.2006 um 15:56:17

Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 15:36:47:
Seine Mutter ist hier schon ueber 15 jahre,sie war mit ein Deutsche Veheiratet,aber er ist vor paar jahren gestorben und jetzt ist die Witwe.


Zu welchen Zeiten hat der Sohn denn bei ihr gelebt? Bis 2000? Ab wann? Wann wurde er volljährig bzw. wann 21?

Könnte die Mutter ihm Naturalunterhalt in Form einer Wohngelegenheit gewähren?

Gruß, ULF

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 21.09.2006 um 16:13:17
Hallo.
Er ist bei seine Mutter ab 22.08.2005 angemeldet.
Der stivater wollte nicht im anmelden,oder adoptieren und damals war Er ca.18 jahre alt.Mein Freund ist  1976 geboren.
Er hat ein platz zum schlafen bei seine Mutter,ob wohl das wohnung 1,5 zimmer hat.
Bei Auslenderamt haben sie seine Mutter abgelehnt wegen Unterhaltskosten.
Uns geht jetzt darum,ob wir sollen hier in Deutschland Heiraten,oder in Polen.
Wenn wir in Polen Heiraten ist dann nahehr leichter fuer uns,fuer im Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
MFG Estera_79

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Abu am 21.09.2006 um 23:31:36

Saxonicus schrieb am 21.09.2006 um 13:01:50:
Ehefrau Polin, Ehemann Pole und die Kinder auch Polen, kurzum eine polnische Familie. Es erschließt sich mir nicht, wieso diese Familie unbedingt in Deutschland leben will/muß ?
Und mir erschließt sich nicht, warum Du überhaupt in diesem Forum postet...


inge schrieb am 21.09.2006 um 13:37:52:
Weil er als Beitritts-EUler nur dann unter FreizügG fällt, wenn er dem Arbeitsmarkt für mindestens 12 Monate zur Verfügung gestanden hat.
Hat er offensichtlich nicht (Beschäftigung hätte nämlich einer Erlaubnis bedurft), also ist er kein EUler, sondern nur Pole ;)


inge schrieb am 21.09.2006 um 15:11:39:
Jo. Aber wenn ich sage, er ist "nicht EUler, sondern Pole", heißt das, dass er eben noch nicht die vollen Rechte eines Alt-EUlers hat. Unter anderem haben sie halt nicht die vollen FreizügG Rechte.
Ein Franzose ist grundsätzlich freizügig
Ein Pole muss diesen Anspruch erst erwerben.

Du interpretierst § 13 FreizügG/EU falsch. Unterschiede gibt es nur für Arbeitnehmer. Für Nicht-Erwerbstätige gibt es keinen Unterschied zwischen Alt- und Neu-EU-Bürgern.

Abu

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 22.09.2006 um 07:58:42

Zitat:
Du interpretierst § 13 FreizügG/EU falsch

mag sein ... aber wie wäre der anders zu deuten? Es gibt für die Beitrittsländer Übergangsregelungen und ich verstehe §13 so, dass man sich als Neu-EUler halt nur auf FreizügG berufen kann, wenn die genannte Voraussetzung erfüllt ist. Damit fällt dann das komplette Gesetz weg, wenn dem nicht so ist.

Und wir haben es ja gerade nicht mit dem Fall zu tun, dass ein reicher Pole (mit gesichertem LU und KV) "einfach mal so" in D wohnen will, sondern er will/muss ja auch hier arbeiten. Das geht dann aber erstmal nur NACH Erlaubnis durch AA.

BTW, das Niederlassungsrecht gilt auch für Beitrittsländer uneingeschränkt (nach Urteil). Er könnte sich also selbstständig machen, falls er damit Aussichten auf Erfolg hat.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Mick am 22.09.2006 um 08:37:47

inge schrieb am 22.09.2006 um 07:58:42:
mag sein ... aber wie wäre der anders zu deuten? Es gibt für die Beitrittsländer Übergangsregelungen und ich verstehe §13 so, dass man sich als Neu-EUler halt nur auf FreizügG berufen kann, wenn die genannte Voraussetzung erfüllt ist. Damit fällt dann das komplette Gesetz weg, wenn dem nicht so ist.


Hoi,
nein, es fällt nicht weg. Es gibt Einschränkungen bzgl. der
Erwerbstätigkeit, das ist aber auch schon alles. Wenn der
Pole zum Einwohnermeldeamt geht und glaubhaft macht,
dass sein LU einschl. KV gesichert ist, dann bekommt er
von der ABH die FreizügBesch zugeschickt. Natürlich gibt
es ein Problem bei ALG II-Bezug.

Übrigens gibt es nicht nur § 29 AufenthG oder FreizügG,
sondern ggf. auch einen MischMasch. Freizügigkeitsbe-
scheinigung mit Auflage nach § 29 Abs. 5 AufenthG
z.B. kommt gerade bei Polen regelmäßig vor. Frei nach
dem Motto: Wir holen das Optimale raus, siehe Meistbe-
bünstigungsklausel im § 11 FreizügG/EU .

Zur Ursprungsfrage möchte ich noch anmerken, dass ein
deutsches Standesamt kaum die Eheschließung bei einem
Polen von einem Aufenthalts"titel" abhängig macht. Kann
ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von ronny am 22.09.2006 um 09:43:32

Zitat:
Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.


Hi,

nö ich auch nicht. Sie prüfen zwar zunehmend ob ein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt, aber das dürfte unstrittig sein bei Polen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von inge am 22.09.2006 um 10:53:18
Dann verstehe ich den Sinn von §13 nicht ganz, wenn man eh als "Suchender" unter das Gesetz fallen würde.

Außerdem verstehe ich dies dann nicht:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/service/eu-ost-erweiterung/eu-ost-merkblatt,property=source.pdf
Ganz unten. Liest sich für mich wie: Erst Genehmigung für Arbeit, dann Aufenthalt-EG

Genauso wie:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eu-beitrittsvertrag-beschaeftigung-frage-antwort,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Punkt 1.2 und 1.9
Arbeitsgehmigung ist erforderlich (vorher), max Aufenthalt 3 Monate.
Wenn jemand keine Erlaubnis des AA erhält, kann er schwerlich eine Arbeitnehmer-Freizügigkeit erwerben (ein arbeitssuchender Arbeitnehmer ist auch ein Arbeitnehmer IMO), da er ja nicht arbeiten können wird.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Mick am 22.09.2006 um 11:11:52

inge schrieb am 22.09.2006 um 10:53:18:
Ganz unten. Liest sich für mich wie: Erst Genehmigung für Arbeit, dann Aufenthalt-EG


Hi,
klar, wenn jemand aus den Beitrittsstaaten Freizügigkeit
aufgrund von Erwerbstätigkeit in Anspruch nehmen möchte,
dann gilt obiger Grundsatz.
Mir ging es darum darzustellen, dass Freizügigkeit aber auch
aus anderen Gründen in Anspruch genommen werden kann.
Soweit ich das hier verstanden habe, geht es auch nicht um
einen Aufenthalt wegen Arbeit.

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 22.09.2006 um 15:45:06
Hallo.
Von Standesamt haben wir eine liste bekommen,welche papire brauchen wir zum Heiraten,und am ende ist so was:

Zitat:
Zusatzliche Bemerkung:
Der Verlobte hat momentan keinen Aufenthaltstitel,dies muss zwingend vor dder Anmeldung zur Eheschlissung mit dem Auslenderamt geklart werden !

Auslenderamt gibt kein Aufenthaltstitel,so ein antwort haben wir bekommen.
Wir werden noch mal zum Standesamt fahren,und nachfragen,warum brauchen sie das?
Er ist nur hier bei seine muter angemeldet,wegen Postzustelung von amt,und weil Er langer als 3 monate hier ist.
Haben wir noch bei Auslenderamt antworten bekommen:

Zitat:
Heiraten sie in Polen wenn im nicht hier past.
Erstmal denken,dann kinder machen

Habe noch ne frage:

Zitat:
Ab 1999 bis 2002 habe ich befristete Aufenthaltserlaubnis,ab 2002 Unbefristet.

Ist das zusammen berechnet fur dieses 5 jahre was man braucht??
Wir wollen nur eine Familie sein,arbeiten,und fur die kinder sorgen,und aprill/mai kommt noch eine zum versorgen ;)

Danke fur Alle,die hier Antworten,und Uns weiter Helfen.
MfG Estera_79

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Ulf am 22.09.2006 um 15:52:39

Estera_79 schrieb am 22.09.2006 um 15:45:06:
Zitat:
"Heiraten sie in Polen wenn im nicht hier past.
Erstmal denken,dann kinder machen "


Das gab es mündlich?

Schreiben an den Behördenleiter, bei einer Unterredung habest Du den Sachbearbeiter wohl nicht ganz sicher verstanden, ob er inhaltlich hinter den zitierten Äußerungen stehe oder was der Sachbearbeiter wohl gemeint habe oder haben könne?

Ich weiß, jetzt bin ich gemein...

Gruß, ULF

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Estera_79 am 22.09.2006 um 16:02:02
Hallo.
Die antworten wahren mündlich, wir haben gefragt was sollen wir machen,und haben wir gesagt das eine bekannte von uns hat ohne probleme geheiraten und dann kommt antwort :Dann Heiraten sie in Polen wenn ihnen das nicht passt,oder ziehen sie nach Moers,wenn dort einfacher ist.
Wir haben auch gesagt das ich schwanger bin und dann kommt diese antwort:Erstmall Denken,dann Kinder machen.
MFG Estera_79

Titel: Re: Heiraten mit ein Pole  - Problem
Beitrag von Blaise am 23.09.2006 um 11:28:31
Hallo,

die Eheschließung in Deutschland ist nicht von einem bestimmten Aufenthaltsrecht abhängig.

Beim Standesamt nach den notwendigen Urkunden und Unterlagen fragen und die Ehe anmelden.

Blaise

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