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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158672846 Beitrag begonnen von Thorsten am 19.09.2006 um 15:34:06 |
Titel: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigkeit Beitrag von Thorsten am 19.09.2006 um 15:34:06
Hallo alle zusammen,
Bei der Suche nach dem finanziellen Leistungsfähigkeitsberechnen im Zusammenhang mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung habe ich das Folgende gefunden: http://www.r-archiv.de/article2505.html " Zitat:
" Die Frage ist, wieso der Beitrag in Höhe von 985,15 € mit berechnet wurde ? Wieso wurde doch der Beitrag in Höhe von 2.182,15 € lt. http://www.rechtsrat.ws/gesetze/zpo/0850.htm http://www.bmj.bund.de/jur.php?zpo,850c statt (985,15 € nicht genommen? Ich bedanke micht für Eure Hilfe im Voraus:-) |
Titel: Re: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigke Beitrag von inge am 19.09.2006 um 15:49:52
985.15 -> eigene Freigrenze ohne alles
2.182,15 -> maximale Freigrenze bei Unterhaltspflichten ( Zitat:
also: Deine Freigrenze + 1. Unterhaltsempfänger + alle weiteren Unterhaltsempfänger -> kleiner als Maximalbetrag, also gilt das Errechnete von 1.769,03 |
Titel: Re: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigke Beitrag von inge am 19.09.2006 um 16:54:50
BTW, das ist übrigens das Urteil zum Fall von Blaise's neuem "Freund" aus dem "anderen" Forum ;)
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Titel: Re: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigke Beitrag von Thorsten am 23.09.2006 um 08:41:35
Ich bedanke mich für deine Antwort :)
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