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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigkeit
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Beitrag begonnen von Thorsten am 19.09.2006 um 15:34:06

Titel: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigkeit
Beitrag von Thorsten am 19.09.2006 um 15:34:06
Hallo alle zusammen,

Bei der Suche nach dem finanziellen Leistungsfähigkeitsberechnen im Zusammenhang mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung habe ich  das Folgende gefunden:
http://www.r-archiv.de/article2505.html

"

Zitat:
...
Für das Arbeitseinkommen des Antragstellers, der seiner Ehefrau und seinen Töchtern Unterhalt gewährt, gilt gemäß § 850c Abs. 1 ZPO eine Pfändungsfreigrenze von Euro 1.769,03 € (985,15 € + 370,76 € + 2x 206,56 €).
...

"

Die Frage ist, wieso der Beitrag in Höhe von 985,15 € mit berechnet wurde ?

Wieso wurde doch der Beitrag in Höhe von 2.182,15 € lt.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/zpo/0850.htm
http://www.bmj.bund.de/jur.php?zpo,850c
statt  (985,15 € nicht  genommen?

Ich bedanke micht für Eure Hilfe im Voraus:-)

Titel: Re: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigke
Beitrag von inge am 19.09.2006 um 15:49:52
985.15 -> eigene Freigrenze ohne alles
2.182,15 -> maximale Freigrenze bei Unterhaltspflichten (
Zitat:
bis zu
!)

also:
Deine Freigrenze + 1. Unterhaltsempfänger + alle weiteren Unterhaltsempfänger
-> kleiner als Maximalbetrag, also gilt das Errechnete von 1.769,03

Titel: Re: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigke
Beitrag von inge am 19.09.2006 um 16:54:50
BTW, das ist übrigens das Urteil zum Fall von Blaise's neuem "Freund" aus dem "anderen" Forum ;)

Titel: Re: Schengen-Visum u. finanzielle Leistungsfähigke
Beitrag von Thorsten am 23.09.2006 um 08:41:35
Ich bedanke mich für deine Antwort :)

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