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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aslyantrag
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Beitrag begonnen von MAM92 am 17.09.2006 um 21:02:21

Titel: Aslyantrag
Beitrag von MAM92 am 17.09.2006 um 21:02:21
Hallo ich wollte wissen, ob man einen Aslyantrag auch im Ausland stellen kann, also bei der deutschen Botschaft, oder muss man den Antrag im Bundesgebiet stellen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...danke.

Titel: Re: Aslyantrag
Beitrag von inge am 18.09.2006 um 09:30:31
Zum Verständnis:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1157723150/0

Asyl wird nicht funktionieren. Wie du selbst schriebst:

Zitat:
Wir haben lediglich eine Aufenthaltserlaubnis nach §25(4) AufenthG.
[...]
Seit Jahren halten sie mir vor, dass ich zurück in mein Heimatland Somalia, wo seit über 15 Jahren Bürgerkrieg herrscht und ein Ende nicht in absehbarer Zukunft liegt, zurück gehen könnte.

In Somalia herrscht Bürgerkrieg und demzufolge kann ein Asylantrag kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Möglich wäre höchstens eine Aufnahme aus humanitären Gründen als Bürgerkriegsflüchtlinge. Ist aber m.E. fast ebenso aussichtslos, da es sich ja nicht um einen kürzlich aufgeflammten Konflikt handelt und versch. Nationen Somalia bereits unterstützen. Eine Aufnahme von Flüchtlingen aus Somalia dürfte deshalb auch politisch nicht erwünscht sein.

So unfair das Ganze klingt, aber letzlich ist die besch.. Gesamtlage (und deren Dauer) in Somalia dafür verantwortlich, dass die Kinder in derselben Situation sind wie Hunderttausende Somalis - damit wird ihr Fall nicht atypisch und sie fallen mit allen anderen zusammen durch's Raster.

Titel: Re: Aslyantrag
Beitrag von gc am 03.10.2006 um 12:58:40
Nach so vielen Jahren in D und mit einer AE nach § 25 Abs. 4 kannst Du - wenn Du deinen Lebensunterhalt ohne ALG II bzw. Sozialhilfe sicherstellen kannst - eine Niederlassungserlaubnis beanspruchen, siehe § 26 Abs. 4 und § 9 AufenthG.

Die 60 Rentenbeiträge dürfen nicht gefordert werden, da du schon vor dem 1.1.2005 eine Aufenthaltserlaubnis bzw. -befugnis hattest, § 104 Abs. 2 AufenthG.

§ 22 AufenthG ermöglicht die humanitäre Flüchtlingsaufnahme direkt aus der Herkunftsregion oder auch aus einem Drittstaat, wird aber in der Praxis so gut wie nie angewandt. Ein Beispiel waren seinerzeit die Bootsflüchtlinge aus Vietnam, die von der Cap Anamur gerettet wurden und in D den Flüchtlingsstatus bekamen. Die Anwendung der Regelung ist aber wohl eher eine politische Entscheidungen (der deutschen Regierung) als eine rechtliche Frage.

Weil es heute kaum noch jemand schafft auf eigene Initiative als Flüchtling nach Deutschland zu kommen, sollte man anhand von Fällen wie hier die Anwendung der Regelung zur Flüchtlingsaufnahme einfordern, ggf. also auch eine Petition an den Bundestag schicken usw.

gc

Titel: Re: Aslyantrag
Beitrag von DonCamillo am 03.10.2006 um 19:50:58

gc schrieb am 03.10.2006 um 12:58:40:
Weil es heute kaum noch jemand schafft auf eigene Initiative als Flüchtling nach Deutschland zu kommen, sollte man anhand von Fällen wie hier die Anwendung der Regelung zur Flüchtlingsaufnahme einfordern, ggf. also auch eine Petition an den Bundestag schicken usw.


Wie kommen denn all die anderen nach D ? Werden die geschickt/gebracht oder wie ?  :-/


DC

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