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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Antwortsfrist bei Remonstration ?
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Beitrag begonnen von shibumi am 17.09.2006 um 11:40:59

Titel: Antwortsfrist bei Remonstration ?
Beitrag von shibumi am 17.09.2006 um 11:40:59
Hi,
meine Bekannte aus Ghana hat am 28. August schriftlich bei der Deutschen
Botschaft in Accra gegen die erneute Ablehnung ihres Antrages auf Erteilung
eines Besuchervisums remonstriert.
Innerhalb welcher Frist muß die Botschaft auf die Remonstration antworten ?
LG, shibumi

Titel: Re: Antwortsfrist bei Remonstration ?
Beitrag von ronny am 17.09.2006 um 12:50:34
Hallo,

eine bindende Frist gibt es dafür nicht, also kommen die allgemeinen Fristen des VwVfG in Frage. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Behörde dann als untätig zu bezeichnen ist, wenn sie über eine entscheidungsreife Angelegenheit nach drei Monaten noch nicht entschieden hat.

Aber wann ist eine Remonstration entscheidungsreif ...

Sicher wird davon auszugehen sein, dass über eine Ende August eingereichte R. jetzt noch nicht entschieden sein muß.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Antwortsfrist bei Remonstration ?
Beitrag von shibumi am 17.09.2006 um 12:54:37
Danke Ronny ! ;)

Titel: Re: Antwortsfrist bei Remonstration ?
Beitrag von Ulf am 18.09.2006 um 18:04:08

ronny schrieb am 17.09.2006 um 12:50:34:
Aber wann ist eine Remonstration entscheidungsreif ...


Entscheidungsreife hatte die Auslandsvertretung ja schon qua Visaablehnung erklärt. Außer einer ausführlichen Formulierung für den Bescheid darf sie natürlich auch noch Faktensammlung betreiben, besonders wenn mit dem Remonstration neue Tatsachen oder Tatsachen neu dargestellt wurden...

Gruß, ULF

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