i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuch der Mutter für 6 Monate https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158165419 Beitrag begonnen von Mustafali am 13.09.2006 um 18:36:58 |
Titel: Besuch der Mutter für 6 Monate Beitrag von Mustafali am 13.09.2006 um 18:36:58
Hallo,
mein Vater ist letzte Woche in der Türkei verstorben. Er ist 1984, nach 15 Jahren Aufenthalt und Arbeit in Deutschland, mit meiner Mutter in die Türkei zurückgekehrt. Nun möchte ich meine Mutter über die Wintermonate nach Deutschland holen da praktisch alle meine Geschwister, sowie ich, hier wohnen um ihr im ersten halben Jahr über ihren Verlust hinwegzuhelfen. Wie steht das jetzt mit dem Besuchsrecht. Es ist kein Problem, für sie ein 3-monatiges Besuchervisum zu erhalten. Allerdings ist sie bereits 64 Jahre alt und gerade im Winter sind ihr die Strapazen einer Rückreise und mehrwöchiger Wartezeit für die Ausstellung eines Folgevisums nicht zumutbar. Was für Möglickeiten gibt es da :-? Ich will noch erwähnen, daß mit dem Besuch keinerlei finanzielle Belastungen auf den deutschen Staat zukommen würden, da ich selbst und meine beiden Schwager ausreichend verdienen um meiner Mutter den Aufenthalt für ein halbes Jahr zu finanzieren (incl. Krankenversicherung). Besteht für Sie nach ihrem 15-jährigen Aufenthalt (und freiwilliger Rückkehr in die Türkei) eventuell noch ein anderer Status? :-? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! :) |
Titel: Re: Besuch der Mutter für 6 Monate Beitrag von Mick am 13.09.2006 um 19:16:28
Hi,
ich gehe davon aus, dass es max. die gewohnten drei Monate geben wird. So selten ist die Rückkehr der ersten Generation auch ned. |
Titel: Re: Besuch der Mutter für 6 Monate Beitrag von Abu am 18.09.2006 um 00:50:06
@ Mick
Gab es im Vorgängergesetz zum AuslG evtl. schon sowas wie § 44 Abs. 1a & 1b AuslG: Zitat:
Abu |
Titel: Re: Besuch der Mutter für 6 Monate Beitrag von Mick am 18.09.2006 um 07:31:48 Abu schrieb am 18.09.2006 um 00:50:06:
Hoi, nein, gab es nicht. Nach § 9 AuslG 1965 lag Erlöschen vor, wenn man aus einem seiner Natur nach nicht vor- übergehenden Grund ausgereist ist. Ausnahmen: keine. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |