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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ALG2 für österreichische mit einem deutschen vehei
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Beitrag begonnen von johannul am 12.09.2006 um 23:12:01

Titel: ALG2 für österreichische mit einem deutschen vehei
Beitrag von johannul am 12.09.2006 um 23:12:01
guten tag, ich bin österreichische schon seit 3 jahren mit einem deutschen veheiratet. wir haben eine 9-monate baby die auch deutsch ist.
im moment beantragen wir für ALG2.
jetzt werden vom jobcenter folgende unterlagen verlangt:
-fiktionbescheinigung
-arbeitsgenehmigung

FRAGEN:
-kriege ich als EU- Bürger doch eine fiktionsbescheinigung?
-kriege ich ohne arbeit eine arbeitsgenehmigung?

aber BRAUCHE ICH EIGENTLICH DIESEN BEIDEN BESCHEINIGUNGEN als EU-Bürger?????

hab gelesen dass weil ich österreichische bin, kein alg2 kriegen könnte weil ich in Deutschland nicht gearbeitet habe.(FreizügG/EU und SGBII§7 seit april 2006)

aber reicht es nicht dass mein mann+tochter deutscher sind um das alg2 zu bekommen?
könnte es sein dass es nur an die beiden gezahlt wird obwohl wir drei zusammen wohnen?

Viele dank

Titel: Re: ALG2 für österreichische mit einem deutschen v
Beitrag von Abu am 13.09.2006 um 00:28:54

johannul schrieb am 12.09.2006 um 23:12:01:
jetzt werden vom jobcenter folgende unterlagen verlangt:
-fiktionbescheinigung
-arbeitsgenehmigung

FRAGEN:
-kriege ich als EU- Bürger doch eine fiktionsbescheinigung?
-kriege ich ohne arbeit eine arbeitsgenehmigung?

Bist Du sicher, daß eine Fiktionsbescheingung verlangt wurde und keine "Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht"?

Eine Arbeitsgenehmigung brauchst Du als Österreicherin nicht...

Abu

Titel: Re: ALG2 für österreichische mit einem deutschen v
Beitrag von Sprachlos am 13.09.2006 um 12:20:05
So wurde es mir von einem intelligentem FULLTOPMEMBER gesagt...ich zitiere:

Durch die Heirat mit einem Deutschen erwirbt man einen Anspruch auf Aufenthalt.
(Wir gehen mal davon aus, dass keine schwerwiegenden Ausweisungsgründe vorhanden sind)
Zur Erteilung einer AE ist es deshalb nicht erforderlich, dass ein gesicherter Lebensunterhalt (LU) nachgewisen wird. Ebensowenig muss Wohnraum nachgewiesen werden. Wenn beides nicht nachgewiesen wird, kann die AE jedoch auf zB 1 Jahr befristet werden. Verlängert wird sie aber trotzdem ohne Probleme. Eine Niederlassungserlaubnis gibt's dann aber erst (frühestens nach drei Jahren), wenn LU gesichert ist, sprich KEINERLEI Ausweisungsgründe vorhanden nicht. Das mit Ausweisung bitte nicht dramatisch sehen, da deutsch Verheiratete nur in wirklich drastischen Fällen ausgewiesen werden. Aber nach einer Scheidung kann das ja zB anders aussehen!
Zusammen mit der AE bekommt man dann automatisch die Arbeitserlaubnis und kann demzufolge zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitssuchend melden. Da bekommt sie dann entweder ALG2 oder n Job
Da ihr verheiratet seid, wird natürlich das Famileneinkommen berücksichtigt....


Also hoffe es sind zutreffende Informationen für dich enthalten...
SPRACHLOS.. [i4a=i4a.gif]

Titel: Re: ALG2 für österreichische mit einem deutschen v
Beitrag von ChicaLoca am 13.09.2006 um 12:49:01
österreicher benötigen sowieso keine arbeitserlaubnis - egal, ob verheiratet mit deutschen oder nicht - da sie EU-bürger sind

@johannul
seit wann hast du österreichische staatsbürgerschaft ?
ich frage nur interessehalber, da ich aufgrund deiner schreibweise nicht davon ausgehe, dass du gebürtige österreicherin bist, die im deutschsprachigen raum aufgewachsen ist

abgesehen davon hast du wohl genauso einen anspruch auf ALG 2 wie dein ehemann und dein kind (als ehegatte + mutter eines deutschen kindes)

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