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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Bitte um Hilfe
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Beitrag begonnen von Kascha20 am 06.09.2006 um 17:09:39

Titel: Bitte um Hilfe
Beitrag von Kascha20 am 06.09.2006 um 17:09:39
Ein Freund von mir ist abgeschoben worden vor kurzer Zeit....er wohnte in deutschland und wurde abgeschoben in die türkei.....

darf er obwohl er abgeschoben wurde...deutschland in nächster zeit als gast mal besuchen???
wenn er heirraten würde irgendwann eine deutsche....die in deutschland leben würde...dürfte er deutschland betreten,als gast?


[edit]Doppelposting gelöscht. Ralf
PS: Der Betreff ist auch nicht gerade genial.  :-/ [/edit]

Titel: Re: Bitte um Hilfe
Beitrag von jerrylee am 06.09.2006 um 17:58:34
Dein Freund hat mit der Abschiebung zunächst einmal eine lebenslängliche Einreisesperre! Er muss einen Antrag auf Befristung dieser Sperre bei der ABH stellen, die ihn abgeschoben hat. Wie lang dann befristet wird, hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab. Dazu lässt sich  im Moment mangels näherer Informationen nichts sagen.
Vor einer Befristungsentscheidung sind auch die gesamten Abschiebekosten zu zahlen. Ein Besuch in Deutschland ist damit vorerst ausgeschlossen.

Gruß J.

Titel: Re: Bitte um Hilfe
Beitrag von -alien- am 06.09.2006 um 21:48:08

Zitat:
wenn er heirraten würde irgendwann eine deutsche....die in deutschland leben würde...dürfte er deutschland betreten,als gast?


Kurz gesagt wenn es keine Scheinehe ist, dürfte dich das Hier Interessieren

Hier ein mal ein Link dazu
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#27  ;)

Titel: Re: Bitte um Hilfe
Beitrag von fons am 06.09.2006 um 21:59:19
Durch eine Ehe wäre die Sperre nicht automatisch wegfallend.
Sie würde - so sie schützenswert wäre- bei der Bemessung der
Dauer der Befristung sicher positiv ins Gewicht fallen.


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