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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> deutsches kind
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Beitrag begonnen von furkan_tolga am 30.08.2006 um 22:26:04

Titel: deutsches kind
Beitrag von furkan_tolga am 30.08.2006 um 22:26:04
Hallo, habe am 01.10.2004 in der türkei geheiratet. Bin in Deutschland geboren und lebe auch hier habe einen Niederlassungsrecht. Mein Mann lebt in der Türkei. Habe von mein Mann ein Kind, mein Sohn habe ich in Deutschland auf die Welt gebraucht. Somit ist mein Sohn Deutsche Staatsbürger. Ich lebe mit meinem Kind in Deutschland, habe leider keine Arbeit. Ich möchte gerne meinen Mann nach Deutschland holen. Habe ich evtl. möglichkeit ihn rüber zu holen? Ist es von Vorteil ein Kind mit Deutsche Staatangehörigkeit zu haben?

bitte antworten


Titel: Re: deutsches kind
Beitrag von Hans1961 am 31.08.2006 um 07:29:57
Hallo,
aus deiner Frage schließe ich, dass weder du noch der Vater Deutsche sind. Wie kommst du dann darauf, dass dein Kind deutscher Staatsbürger ist ?

Grüße
Hans.

Titel: Re: deutsches kind
Beitrag von Mick am 31.08.2006 um 07:42:19
Hoi,

@Hans1961:
Aufgrund § 4 Abs. 3 StAG.

@furkan_tolga:
Ja, es ist von Vorteil, da der Nachzug zu dem Kind
gem. § 28 Abs. 1 AufenthG nicht vom Nachweis der
Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig ist. Es
besteht also ein Anspruch auf Erteilung einer AE gem.
§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auch dann, wenn die Vor-
aussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht er-
füllt sind.

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