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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Wohin nach Ausweisung
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Beitrag begonnen von Mondlicht am 26.08.2006 um 12:58:52

Titel: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Mondlicht am 26.08.2006 um 12:58:52
Ich hätte mal ein paar Fragen.

Falls ich hier falsch bin, bitte verschieben.

Mein Mann wurde im März ausgewiesen (in den Kosovo, freiwillige Ausreise) und wir überlegen jetzt wohin er jetzt noch zum arbeiten gehen könnte.

Schengengebiet scheidet ja eigentlich aus, aber wie sieht es eigentlich mit z.B. der Schweiz, Slowenien, Slowakei, Polen, etc. aus?
Alle diese Länder sind 2004 zwar dem Schengenabkommen beigetreten, aber wohl noch nicht an´s SIS angeschlossen (falls ich das richtig verstanden habe).

Und was hat es mit dem Schengenvisum auf sich. Könnte er dieses den überhaupt bekommen? Ich meine das jetzt auch auf die Länder bezogen, die noch nicht an das SIS angeschlossen sind.

Was würde passieren, wenn er jetzt noch legal z.B. nach Slowenien einreisen würde und dann Slowenien komplett zum Schengengebiet beitreten würde (incl. SIS). Würde er dann sofort ausgewiesen werden oder dürfte er dann trotz Schengeneinreisesperre weiter dort bleiben?

Wir möchten jetzt keine illegalen Wege beschreiten, auch um die Befristung und Wiedereinreise nicht zu gefährden.

Ich weiß, das sind jetzt sehr viele Fragen, aber er möchte einfach da unten weg und wieder arbeiten um etwas Geld zu haben.

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von DonCamillo am 26.08.2006 um 16:04:17
Hi,

Ausweisung und Abschiebung sind zweierlei Dinge. Bei einer freiwilligen
Ausreise kann keine abschiebung vorgelegen haben. Deshalb kommt nur
die Ausweisung in Betracht. Wurde er ausgewiesen und weshalb ?

BTW auch wenn die neuen Beitrittsländer das SIS noch nicht nutzen, so sind sie
doch Schengen-Staaten, in denen keine Einreise erfolgen kann bevor die
Ausweisung nicht befristet wurde. Die Chance in diese Länder einreisen
zu können um zu arbeiten, dürften genauso spärlich sein wie in D.


DC

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Mondlicht am 27.08.2006 um 21:10:49
Hallo DonCamillo,

ich hatte nichts von abschiebung geschrieben...

Also, mein Mann wurde aufgrund einer Haftstrafe ausgewiesen und ist dann mit einer Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig ausgereist.
An der Befristung der Einreisesperre arbeiten wir zur Zeit.
In der Ausweisungsverfügung steht zur Zeit noch eine Einreisesperre von 8 Jahren für die Schengenstaaten und unbefristet für D.
Unsere ABH wird aber wohl irgendwo zwischen 2 und 3 Jahren befristen.
Wenn wir die Befristung durch haben, will unsere Anwältin die Einreisesperre für die Schengenstaaten wohl nochmal neu befristen lassen (falls sowas geht).

Alos kann ich es jetzt so verstehen, das er keinerlei Möglichkiet hätte, z.B. nach Slowenien zum arbeiten zu gehen?

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von DonCamillo am 28.08.2006 um 08:40:43
Hi,

so sieht es wohl aus, es sei denn er fährt dort unerlaubt hin, wovon ich hier ausdrücklich abrate !


DC

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Hartmut_Krentz am 28.08.2006 um 08:57:42
Gerade nach Slowenien,  druecken wir es mal diplomatisch aus
Kosovoalbaner sind dort nicht gerade "beliebt" war schon so als es das
untergegangene Jugoslawien noch gab.

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Mondlicht am 28.08.2006 um 20:44:52
OK, dann fallen die Schengenstatten definitiv weg!

Kann mir jemand sagen, wie, ob und bis wann man die Schengen-Einreisesperre neu befristen lassen kann?

Finde es unsinnig, das er in ggf. zwei Jahren wieder nach D kommen kann, wir aber nicht in NL, I oder CH Urlaub machen könnten.

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Mick am 28.08.2006 um 20:52:03

Mondlicht schrieb am 28.08.2006 um 20:44:52:
OK, dann fallen die Schengenstatten definitiv weg!

Hi Mondlicht,
"definitiv" halte ich für relativ. Wenn Ihr was Konkretes
im Auge habt, dann kann das auch angegangen werden
(im Visumsverfahren). Sofern eine Arbeitsmöglichkeit
durch einen anderen Schengenstaat eingeräumt werden
soll/kann, dann würde dieser in D. nach den Gründen für
die Ausschreibung fragen und dann entscheiden, ob trotz
dieser Gründe ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wird.
Versuch macht ggf. kluch.


Zitat:
Finde es unsinnig, das er in ggf. zwei Jahren wieder nach D kommen kann, wir aber nicht in NL, I oder CH Urlaub machen könnten.

Wenn er wieder nach D. kommen kann, dann wird auch
die Schengenausschreibung aufgehoben. Das geschieht
in der Praxis einfach durch die Fahndungslöschung.

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Zak am 28.08.2006 um 23:20:04
Hi Mondlicht,

auch wenn Schengenweit Einreiseverbot besteht, kann man
durch das sogenannte Konsultationsverfahren versuchen, in
ein Schengenland einreisen zu dürfen, in dem man dort ein
Visum beantragt.

Wo man hier bei welche Anträge stellen muss, kann dir bestimmt
eine Botschaft des von euch auserwählten Landes sagen.

:endsmilie

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von Mondlicht am 16.10.2006 um 21:53:51
Hallo Ihr,

ich muß noch einmal auf das Thema zurückkommen.

Mein Mann hat einen Job in Slowenien in Aussicht und bat mich noch ein paar Fragen zu stellen/klären.

Also:

  • MUSS Slowenien in D nachfragen, warum eine Einreisesperre besteht oder können sie auch ohne Nachfrage ein Visum ausstellen?

  • Angenommen, auf dem Visumantrag müsste er NICHT angeben, ob eine Einreisesperre besteht, könnte es später Probleme für ihn geben. Oder sollte er in diesem Fall selbst dies vermerken.


So wie er es mir erzählt hat, wird sein zukünftiger Arbeitgeber jetzt erstmal alle Zeugnisse, etc. von ihm erhalten (im Original, ist so gewünscht) und dann wohl das Visum für ihn beantragen und er muß dann wohl nur noch auf die Slowenische Botschaft und alles Andere klären.

Er will jetzt einfach nichts falsch machen, auch um seine Befristung nicht zu gefährden.

Ich hoffe, Ihr könnt uns etwas weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal im Voraus.

Titel: Re: Wohin nach Ausweisung
Beitrag von brickbat am 17.10.2006 um 10:00:03
Ich verstehe den Sinn Deiner Fragen nicht.
1. Selbst wenn Slowenien nicht fragen müßte sondern nur könnte: wie wolltest Du sie daran hindern und welchen Einfluß soll das auf den Visa Antrag haben?

2. Wenn die Frage nicht gestellt wird kann auch niemandem vorgeworfen werden, wenn er sie nicht beantwortet. Solange Du aber gar nicht weißt, ob danach gefragt wird oder nicht, macht es doch keinen Sinn, sich darüber den Kopf zu zerbrechen.
Wieso stellt Dein Mann nicht einfach den Antrag bei den Slowenen und wartet ab, was passiert? Dort wird man ihm dann schon sagen, wie der weitere Weg aussieht. Diese hypothetischen Fragen bringen doch nichts.

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