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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von meho am 13.08.2006 um 11:27:45

Titel: Einbürgerung
Beitrag von meho am 13.08.2006 um 11:27:45
Hallo
ich bin seit September 1998 mit einer Aufenthaltserlaubniss (erteilt Dezember 1998;jetzt Niederlassungserlaubniss)zusammen mit meiner Mutter in Deutschland.Die Einreise erfolgte mit einem Visum zur Familienzsammenführung zum deutschen Ehemann meiner Mutter im September 1998.

Ich werde im August (in einer Woche)18 Jahre alt meine jetzige Staatsangehörigkeit ist armenisch.Habe keine Vorstrafe oder so etwas meine Mutter bezieht aber ALG II,in der Bedarfsgemeinschaft bin ich Kraft Gesetz mit drin da Jugendliche unter 25 ja nicht ausziehen dürfen.

Ich gehe noch 3 Jahre in die Schule (Abi).
Frage:
Ab wann kann ich einen Antrag auf einen deutschen Pass stellen?
Ist der ALGII Erhalt meiner mUtter dazu für mich schädlich?

Gruss Meri


Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 13.08.2006 um 11:39:01

meho schrieb am 13.08.2006 um 11:27:45:
Ab wann kann ich einen Antrag auf einen deutschen Pass stellen?

Nach 8 Jahren rechtm. (also erlaubtem) Aufenthalt. Spätestens also ab Dezember 2006. Wieviel von der Zeit Sept.-Dez. 1998 noch anrechenbar ist, hängt davon ab, wann der Antrag auf AE gestellt wurde, die anrechenbare Zeit beginnt ab jener Antragstellung.


meho schrieb am 13.08.2006 um 11:27:45:
Ist der ALGII Erhalt meiner mUtter dazu für mich schädlich?

Nein, das ist unschädlich, so lange du unter 23 Jahre alt bist und die Rechtslage so bleibt. Eine Änderung ist hier allerdings beabsichtigt, ob und wann das kommt, steht aber noch in den Sternen.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von meho am 14.08.2006 um 16:46:58
danke gehe  morgen früh zum bezirksamt die unterlagen abzuholen.!!!
meri

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