i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Auslandsaufenthalt ohne NE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1155203475 Beitrag begonnen von gps am 10.08.2006 um 11:51:11 |
Titel: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von gps am 10.08.2006 um 11:51:11
Guten Tag, ich möchte wissen, wie ein Auslandsaufenthalt für die Leute
ohne Niederlassungserlaubnis geregelt werden kann. Es geht um folgendes: ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Uni, und arbeite z.Z. an meiner Habilitation. Ich habe die Möglichkeit, in diesem Rahmen ein Forschungsprojekt (ca. 10 Monate) an einer französischen Universität zu durchzuführen, dafür habe ich ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (oder, besser gesagt, eine Zusage der DFG, die Mittel habe ich noch nicht abgerufen wegen des nachstenden Problems). Mein Arbeitsvertrag an der Uni läuft noch bis Anfang 2008. Die Univerwaltung ist bereit, mich für die Dauer des Auslandfsaufenthalts zu beurlauben und den Arbeitsvertrag entsprechend zu verlängern. Ich hätte aber keine Lohnbezüge während des Aufenthalts. Ich habe z.Z. eine Aufenthaltserlaubnis bis Ende Oktober 2006 mit dem Vermerk "wird ungültig mit Beendingung der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Uni". Die Frage: ist es möglich, dass meine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auch für die Dauer des Aufenthalts in Frankreich verlängert wird? (Eine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich ist dann erfordlerlich, ist aber kein grosses Problem für Wissenschaftler). Wie sollte ich bei der Ausländerbehörde argumentieren? (sie haben z.Z."nein" gesagt, aber dass sagen sie ja immer) Ist ein beurlaubter wissenschaftlicher Mitarbeiter immer noch wissenschaftlicher Mitarbeiter oder nicht mehr? Ich bin schon seit längerer Zeit in Deutschalnd und will nicht, dass diese Jahren "verfallen" :(, es wäre aber auch schade, die Forschungsförderung abzulehnen. |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von Sondra am 10.08.2006 um 12:34:39 gps schrieb am 10.08.2006 um 11:51:11:
Siehe § 51 Absatz 1 Punkt 7 Aufenthaltsgesetz. Im umgekehrten Schluß, ist damit gemeint, dass Zitat:
Wenn der Arbeitsvertrag an der Uni noch bis 2008 läuft und deine AE an dem Arbeitsvertrag gekoppelt ist, dann müsste dein AE so wie so bis mindestens 2008 verlängert werden. Wenn die Uni dir im Rahmen des Arbeitsvertrages ein "Forschungsurlaub" genehmigt für den es sogar "ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft" zugesagt wurde, dann ist dein Aufenthalt in Frankreich meines Erachtens sogar unter dem Motto "Wiedereinreisefrist ... wegen öffentlicher Interessen" zu betrachten Zitat:
Der Hacken dabei ist vermutlich Zitat:
Zitat:
Fazit: klären nach welchem § sich dein Aufenthalt richtet (§ 18 oder § 16 AufenthG). Mit Uni und DFG klären, welches besondere Interesse - auch für BRD - an deiner Teilnahme an diesem Forschungsprojekt besteht. Schriftlicher Antrag mit Begründung für die Bestimmung einer Wiidereinreisefrist nach § 51 Absatz 4, hilfsweise nach § 51 Absatz 1 Punkt 7 stellen. Alles Gute :) Sondra |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von gps am 10.08.2006 um 16:03:10
Danke für die Antwort, jetzt habe ich Hoffnung!
[quote author=Sondra] Wenn der Arbeitsvertrag an der Uni noch bis 2008 läuft und deine AE an dem Arbeitsvertrag gekoppelt ist, dann müsste dein AE so wie so bis mindestens 2008 verlängert werden. Wenn die Uni dir im Rahmen des Arbeitsvertrages ein "Forschungsurlaub" genehmigt für den es sogar "ein Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft" zugesagt wurde, dann ist dein Aufenthalt in Frankreich meines Erachtens sogar unter dem Motto "Wiedereinreisefrist ... wegen öffentlicher Interessen" zu betrachten [/quote] Sollte ich die ABH gleich bei/vor der Verlängerung über den geplanten Aufenthalt informieren oder lieber abwarten? Eigentlich ist diese Verlängerung das einzige Problem, das noch nicht geregelt ist (alle anderen: DFG, die deutsche und die französische Uni) warten bis ich "Ja" sage um mir Geld zu geben/ zu beurlauben/zu empfangen. [quote author=Sondra] Der Hacken dabei ist vermutlich : Habilitation wobei es sich demzufolge um einen Aufenthalt "zu Studienzwecke" handeln könnte bzw. wird von der ABH so gesehen. [/quote] Das (Habilitation) mache ich ja nachts bei geschlossenen Türen, damit kein ABH-Mitarbeiter was sieht ;) Aber danke für die Bemererkung, ich werde sicherheitshalber darüber nichts der ABH erzählen (aber Habilitationsstudium - existiert so was?) |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von AM am 10.08.2006 um 16:04:44 Zitat:
Inwieweit soll man diesen Quatsch ueber die Studienzwecke bei einer Habilitation oder Postdoktoranten Taetigkeit anhoeren lassen >:( Ich denke, einer soll fuer die Allgemeinheit Gutes tun und vor Gericht gehen. Wahrscheinlich werde ich das selber tun, wenn die ABH mir die Gelegenheit dazu bietet. Ausser. dass es einfach Bloedsinn ist, was jeder, der genug qualifiziert ist, um uber die Hierarchie und Organiszion in der Wissenschaft zu beurteilen, ist es auch sehr beleidigend >:( |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von AM am 10.08.2006 um 16:44:50 gps schrieb am 10.08.2006 um 16:03:10:
Bei einem normalen Verlauf der Dinge, wenn die ABH-Mitaerbeiter besser unterrichtet waeren bsw. weniger Moeglichkeiten haetten, um unbegruendete oder einfach falsche Entscheidungen zu treffen, sollte ein Habilitierenden-Status eigentlich von Vorteil sein ... Damit ist man normalerweise auch Leiter einer kleinen Gruppe und besitzt eine herausragende Stellung im Vergleich mit gewoehnlichen wissenschaftlichen Mitarbeitern. In den USA hat man auch offiziell einen Professoren-Status (Assistant Professor). Z.Z. hat man aber in D eine absurde Situation, dass die Paragraphen, die fuer Studenten ausgedacht wurden, auf Wissenschftler, die immer ihre Qualifakition verbessern muessen bis sie in die Rente gehen, angewandt werden ... |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von AM am 10.08.2006 um 17:01:53 Zitat:
Dafuer weaere meines Erachtens ein Brief von der Uni (Professor), in dem beschrieben wird, wie gut der Wissenschaftler ist und wie nowendig fuer die Gruppe, vom Vorteil. Das Wort "Stipendium" ist fuer ABH-Miarbeiter ein Schipfwort. Es ist besser von dem Gehalt oder Finansierung usw. zu reden. |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von gps am 10.08.2006 um 17:06:16
Zum Thema Habilitation/AE hätte ich auch was zu sagen, aber es hier nicht darum, sondern um einen Auslandsaufenthalt.
Die aktuelle AE habe ich vor ca. 2 Jahren gekriegt, noch beim alten AuslG (zwecks Studium/Weiterbildung hätte ich warscheinlich eine ABW gekriegt), da war von der Habilitation noch keine Rede. |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von Sondra am 14.08.2006 um 09:17:50 AM schrieb am 10.08.2006 um 16:44:50:
Der "Lauf der Dinge" ist in D nicht nur gesetzlich geregelt, sondern für die ABH-Mitarbeiter - die nicht "besser unterrichtet" sind - auch nochmal erläutert (es geht hierbei um den § 19 Aufenthaltsgesetz) Zitat:
Allerdings ist - meiner Meinung nach - eigentlich nicht Sache der ABH bzw. der ABH-Mitarbeiter heraus zu knobeln, ob sie es mit einem Hochqualifizierten zu tun haben oder nicht, sondern Sache der Uni / Forschungseinrichtung / Firma, die Einstufung des Mitarbeiters als "hochqualifiziert" zu begründen. Wenn du Zitat:
Zitat:
Also nochmal die meiner Meinung nach logische Reihenfolge: - mit dem zuständigen Oberguru deine Zukunft innerhalb seines Teams / Lehrstuhls klären - mit der Uni Vertragsbedingungen aushandeln (wenn es eine derjenigen ist, die Studiengebühren eingeführt hat, dürften sie nicht mehr über Mittelknappheit jammern) - von der Uni und der Forschungsgemeinschaft entsprechende Begründung an dem Interesse Deutschlands zu deiner Teilnahme an dem Projekt in Frankreich (dürfte nicht so schwer sein, letztendlich wollen die das ja und müssten wissen, wieso sie es wollen - brauchen es also nur in 5 bis 10 Sätzen niederzuschreiben) - mit dem ganzen Krempel zur ABH und schauen, ob dein Aufenthaltstitel nach dem alten Gesetz nicht möglicherweise umgewandelt werden kann nach dem neuen. Zumindest eine Fortführung der bestehenden AE konform § 18 und eine Frist gemäß § 51 Absatz 1 Punkt 7 AufenthG müssten "drin" sein. Viel Glück und Spaß bei der Arbeit! :) Sondra |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von gps am 15.09.2006 um 14:09:57
Jetzt habe ich die entsprechende Situation. Ab dem 1. Oktober muss ich eigentlich schon in Frankreich, und an meiner Uni beurlaubt sein. Der einzige Termin, den ich bei der ABH kriegen konnte, ist 24.10. Mal sehen, was hier rauskommt. Ich habe schon Briefe von allen möglichen Stellen (Uni, DFG, notfalls kann ich ein paar Briefe aus dem Vorstand der Europäischen Mathematischen Gesellschaft kriegen), hoffentlich
wird diese Stapel die ABH überzeugen. |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von t_maia am 17.09.2006 um 23:06:38
24.10.?
Hmm, weiss ja nicht, wie das bei deiner ABH läuft und wie Du Zeit hast, aber manchmal hilft freundliches auf die Nerven gehen. ;) Also einfach zu den Sprechzeiten mit dem ganzen Papierkram bei der ABH aufkreuzen und erklären das Du schon am 01.10. dasein musst. Was Sondra geschrieben hat, kannst Du ja auch mitnehmen. Freundlich bleiben, und evtl am nächsten und übernächsten Tag wiederkommen. Alles immer und immer wieder erklären. Nur nicht die Nerven verlieren und ausrasten. (Für die ABH bist Du schuld dran, das Du jetzt erst alle Papiere hast, obwohl Du schon länger weisst, das Du nach Frankreich gehst. Die sehen gar nicht ein, weshalb es jetzt so eilig sein muss. Also Asche aufs Haupt.) Höflich fragen, ob der Chef oder die Chefin entscheiden könnte. Dein Deutsch dürfte ja gut genug dafür sein. ;D |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von gps am 18.09.2006 um 13:42:28
Es gibt was neues. Vor zwei Monaten habe ich meinen Chef eingeschaltet,
und heute habe ich eine Einladung bekommen, am 20.09 die NE für Hochqualifizierte abzuholen :o Jetzt gibt es eine rein technische Frage: wird es höfflich sein, wenn ich gleich nach der Ausstellung der NE einen Auslandsaufenthalt melde? |
Titel: Re: Auslandsaufenthalt ohne NE Beitrag von Janey am 18.09.2006 um 15:09:40
Das hat doch nichts mit Höflichkeit, sondern eher mit Notwendigkeit zu tun. ;)
Einfach zum Termin einen formlosen Antrag sowie alle sonstigen Unterlagen (z.B. Bescheinigung über die Dauer, das Stipendium etc.), die Du vielleicht schon für den Auslandsaufenthalt erhalten hast, mitnehmen. Gruß, Janey ;) |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |