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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Forgotten am 05.08.2006 um 16:47:26

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Forgotten am 05.08.2006 um 16:47:26
Ich lebe hier schon seit mehr als 10 Jahren in Deutschland aber erst zuletzt habe ich vorher durch die HF mein Aufenthalserlaubniss bekommen.Vorher besaß ich nur eine Duldung. Wie lange muss ich warten um die Dt Staatsbürgerschaft zu erhalten. Ich bin noch Schüler.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 05.08.2006 um 18:01:36
Erforderlich sind 8 Jahre rechtmäßier Aufenthalt (7 Jahre, wenn man einen Integrationskurs besucht hat), wobei Zeiten mit Duldung nicht angerechnet werden können.

Siehe auch hier: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von sunnysunshine am 05.08.2006 um 18:07:47

Zitat:
durch die HF mein Aufenthalserlaubniss

wenn HF Härtefallkomission bedeutet, müsste die AE nach § 23a AufenthG vorliegen, die für eine Einbürgerung nach § 10 StAG nicht ausreicht


Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Forgotten am 07.08.2006 um 17:06:54
Wenn es nach 10§ nicht ausreicht. Was musst ich machen das es ausreicht.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von ronny am 07.08.2006 um 17:30:22

Zitat:
Was musst ich machen das es ausreicht.


Hallo,

da wirst Du selbst kaum was dran machen können, da die Erteilung der AE Sache Deiner ABH ist. Aber Du wirst, bevor § 10 StAG zur Anwendung kommen kann, definitiv einen anderen Titel als die nachfolgenden benötigen


Zitat:
für andere als in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke


Grüße
Ronny ;)

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