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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung Deutscher/Rumänin https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154541436 Beitrag begonnen von parlotte am 02.08.2006 um 19:57:16 |
Titel: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 02.08.2006 um 19:57:16
Guten Tag! Ich brauche Ihre Hilfe, nicht für mich (Französin-geschieden, seit 1971 in Deutschland), aber für eine Bekannte.
Sie ist Rumänin, heißt Luminita, seit Nov. 2001 mit einem Deutscher verheiratet, kein gemeinsamen Kinder. Sie ist Berufstätig (fest eingestellt, 30 Std-Woche) und hat eine Tochter aus einer frühere Ehe in Rumänien (14 Jahre) die bei Ihr wohnt. Sie will die Scheidung, aber ist völlig verzweifelt da sie nicht weisst wo sie Hilfe, Beratung, Antwalt bekommen kann. Auf was soll sie besonders achten? Kann sie in Deutschland bleiben? Kann ihr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden nach der Scheidung? Sie wohnt in einer kleine Stadt 60 km südlich von Kassel und es ist sehr schwer fachliche Hilfe zu bekommen. Können Sie sie helfen? Vielen Dank in voraus. Ich melde mich wieder sobald bei Ihnen. Ihre Marie-Francoise |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von zzzmick am 02.08.2006 um 20:15:14
Hallo, hat sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungserlaubnis?
Gruss, zzzmick |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Saxonicus am 02.08.2006 um 20:16:52
Was ist sie denn nun, Deutsche oder Rumänin ?
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Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 02.08.2006 um 21:29:18
entschuldigung.... bin erst wieder da...
Sie ist Rumänin, keine deutsche staatsbürgerschaft |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Mick am 02.08.2006 um 21:38:05 parlotte schrieb am 02.08.2006 um 21:29:18:
Hoi, steht doch eigentlich im Ausgangsposting. Naja, egal. In der FAQ steht was zu dem Thema. Vielleicht erstmal da nachlesen und dann offene Fragen stellen. |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von fons am 02.08.2006 um 21:49:40 Mick schrieb am 02.08.2006 um 21:38:05:
Das war aber doch etwas verwirrend im Ausgangsposting: Zitat:
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Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Mick am 02.08.2006 um 21:53:26 fons schrieb am 02.08.2006 um 21:49:40:
Jow, stimmt auffällig ;) |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 02.08.2006 um 21:54:28
ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt: Sie ist Rumänin und hat nur eine Aufenthaltsgenehmigung. Man sagt ihr, wenn sie 5 Jahre in Deutschland lebt, kann sie die deutsche Staatsb. - auch nach der Scheidung bekommen.
Ist es so besser zu verstehen? |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Mick am 02.08.2006 um 21:56:05 parlotte schrieb am 02.08.2006 um 21:54:28:
Hoi, jepp, so verständlicher. Aber die deutsche Staatsangehörig- keit gibt es nach der Scheidung frühestens nach 8 Jahren Auf- enthalt in D. Weitere Fragen zur Einbürgerung ggf. im Extra-Forum stellen. |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 02.08.2006 um 21:58:09
vielen Dank, Ich werde da schauen.
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Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 02.08.2006 um 22:10:01
Alles klar! Ich habe durchgelesen.
Heißt das, dass sie, wenn sie sich jetzt scheiden lassen möchtet, noch als Rumänin, nicht mehr in Deutschland bleiben kann? Sie hatte doch falsche Auskünfte von einer Beratungsstelle (ihr Wohnort) bekommen. Gut, dass ich bei euch fragen darf. |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Mick am 03.08.2006 um 00:20:01 parlotte schrieb am 02.08.2006 um 22:10:01:
Hoi, wie lange hatte sie denn eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft, wann fand die Trennung statt? Genaue Daten wären hier schon hilfreich. |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 03.08.2006 um 07:25:54
Getrennt ist sie noch nicht. Sie wollte erstmal diesen Domäne "abtasten" um nicht
verkehr zu machen. Ihr Mann "erpresst" sie damit: "Du kannst mich nicht verlassen, sonst wirdst du abgeschoben!" Heute nachmittag, kommt sie zu mir. Da kann ich besser die Fragen beantworten. Ist es ok? Kann ich mich dann bei euch wieder melden? Vielen Dank und bis dann im Forum. Marie-F. |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Sondra am 03.08.2006 um 09:09:17 parlotte schrieb am 02.08.2006 um 19:57:16:
Hallo Marie, von November 2001 bis August 2006 sind 56 Monate, d.h. 4 Jahre und 8 Monate. Damit ist deine Freundin auf alle Fälle erstmal berechtigt, auch nach der Scheidung in Deutschland zu bleiben und weiterhin zu arbeiten - siehe § 31 AufenthG Zitat:
Insofern sie den Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Tochter aus dem eigenen Einkommen (Arbeitslohn, Vermögen, Unterhaltszahlungen des getrennten / geschiedenen Ehemannes) absichern kann, steht einer weiteren Verlängerung (also über das 1 Jahr hinaus) ihrer Aufenthaltserlaubnis nichts entgegen. Korrekterweise dürfte deine Freundin bereits eine Niederlassungserlaubnis entsprechend § 28 AufenthG besitzen: Zitat:
Sollte das nicht der Fall sein, erfüllt deine Freundin trotz Trennung / Scheidung bald die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis "aus eigener Kraft" so zu sagen - siehe § 9 AufenthG Zitat:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Scheidung braucht sie dennoch einen guten / eine gute Anwalt / Anwältin. Beratung und Hilfe kann sie finden bei der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen Landesausländerbeirat Kaiser-Friedrich-Ring 31 65185 Wiesbaden Tel.: 0611/ 98 99 5-0 Fax: 0611/ 98 99 5-18 e-mail: agah@agah-hessen.de [url=www.agah-hessen.de[/url]]www.agah-hessen.de[/url] und Ausländerbeirat Kassel Postfach 10 26 60 34112 Kassel Tel.: 0561/787-1247 www.stadt-kassel.de Alles Gute :) Sondra |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 03.08.2006 um 20:49:09
Hallo Sontra! Vielen Dank erstmal für die ausführlichen Infos (insbes. für das Niederlassungserlaubnis).
Alle Papiere sind vollständig bei Ausländeramt seit Nov. 2005 (Aufenhaltserlaubnis gültig bis Nov.2007 nach § 28 Abs.1 Satz 1 Nr. 1). Niederl.Erlaubnis konnte aber nicht erteilt werden, weil ihr Mann Hartz IV Empfönger war. Dadurch gemäß § 9 Abst.2, ist die Familie nicht Sozialleistungs frei. Seit Juni 2006 besteht einen Arbeitsvertrag für ihr Mann. Die Ausländerbehörde sagen, dass man eine Verdienstbesch. für 3 Monate braucht une eine Bescheinigung, dass die Sozialleistungen beendet sind, - also die Familie kann aus eing. Mitteln leben. Wenn aber ihr Mann sein Arbeitsverhältnis behält bis Okt 2006, erhält sie dann die Niederl. Erlaubnis. So wurde ihr gesagt. Meine Freundin ist gerade bei mir so, dass ich bessere Auskünfte geben kann. Vielen Dank und bis dann Marie-Francoise Die Lebensverhältnisse für sie und ihre Tochter (aus 1. Ehe in Rumänien) haben sich so verschlechtert ("Horror-Ehe"). dass sie unbedingt vor Okt. 06 ausziehen mußt!!!! Was passiert dann mit ihr u. ihre Tochter??? Darf sie überhaupt ausziehen?? Hat sie Recht auf Sozialleistungen (Wohnungsgeld, Überbrückungsgeld)???? |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Sondra am 04.08.2006 um 11:28:00 parlotte schrieb am 03.08.2006 um 20:49:09:
Selbstverständlich darf sie ausziehen. Und wenn es sich um eine "Horror-Ehe" handelt, soll sie dies so bald wie möglich tun und zunächst in einem Frauenhaus bzw. Frauenschutzwohnung ziehen. Entsprechende Telefonnummern findet sie im Telefonbuch bzw. kann sie bei der Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte ihrer Stadtverwaltung erfahren. Ein ausgezeichneter Wegweiser bzw. Informationen über das Recht der von häuslicher Gewalt betroffenen Migrantinnen findet ihr bei BIG (anklicken Link). Auch wenn bei euch andere Adressen gelten, das Recht und die Möglichkeiten gelten bundesweit. Es gilt also auch für deine Freundin Zitat:
Zufluchtswohnungen oder andere Zufluchtseinrichtungen sind eine weitere Möglichkeit. Keine Frau (auch keine Migrantin) ist heutzutage und hierzulande ohnmächtig den Launen ihres Mannes ausgeliefert. Alles weitere kann sie dann aus dem Frauenhaus heraus mit der Unterstützung der Sozialarbeiterinnen dort erledigen. Sie soll also nicht mehr warten, sondern handeln. Ich wiederhole - sie braucht keine Ausweisung, und schon gar keine Abschiebung zu befürchten. Und sie soll der Verwaltung ein wenig mehr vertrauen - ihr wird geholfen. Alles Gute :) Sondra |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von parlotte am 04.08.2006 um 16:50:53
Hallo Sondra!
Vielen Dank für deinen aufmunteren Worte. Ich habe heute in Kassel beim Ausländerbeirat angerufen, aber zuständig ist den in Bad Hersfeld wo sie wohnt. Leider, geht keiner ans Telefon! Zum verzweifeln! Beim Frauenhaus war sie letzte jahr, nur um sich zu erkundigen falls.... Ich habe auch zur ihr gesagt, dass es für sie das beste wäre erstmal dort hinzugehen, so dass sie und ihre Tochter zu Ruhe kommt. Ihr Mann setzt sie sehr unter Druck: "wenn du ausziehst, werde ich die Ehe annulieren (?), so wirdst du zurückgehen wo du hingehöhrst". Dabei ist sie eine sehr intelligente junge Frau (30), liebenswert, hilfbereit und scheut sich nicht von der Arbeit. Den Schritt zum wählen in Frauenhaus zu gehen, hat sie Angst von den Ausländerbehörde. Ich werde heute nachmittag mit ihr reden. Vielen Dank Sondra, wir sind nicht alleine und das tut gut zu wissen.... Ich melde mich wieder wenn es was neues gibt. Bis dann, Marie-Francoise |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Sondra am 07.08.2006 um 09:52:48 parlotte schrieb am 04.08.2006 um 16:50:53:
Hallo Marie-Francoise! * Eine Ehe kann aufgehoben („annulliert“) werden nur entsprechend § 1314 BGB Zitat:
Vermutlich meint der Ehemann deiner Freundin, dass er die Möglichkeit hätte, die Ehe als „Scheinehe“ zu deklarieren und dadurch annullieren zu lassen („Im Bereich des Ausländerrechts werden Ehen oft als Scheinehen bezeichnet, wenn die formale Eheschließung nur den Zweck hat, dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu verschaffen. … Die Scheinehe … zielt nur auf die Erlangung von (rechtlichen) Vorteilen, ohne dass eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen soll.“). Nur täuscht er sich gewaltig weil: 1. eine Scheinehe kann nur im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen worden sein und damit würde er sich selbst strafbar machen („Eine Scheinehe kann für den deutschen Ehepartner ... selbst dann strafrechtlich relevant sein, wenn sie nicht gegen Bezahlung eingegangen wird.“) – nachzulesen in Wikipedia . Außerdem „Haben die Eheleute nach der Eheschließung als Ehegatten gelebt, so scheidet eine Aufhebung der Ehe als so genannte Scheinehe gemäß § 1314 II Nr. 5 BGB aus. (OLG Celle, FamRZ 2004, 949)“ 2. die Aufhebung der Ehe wegen „arglistiger Täuschung“ (nach dem Motto „sie hat mich nicht aus Liebe geheiratet, sondern um in D zu bleiben“) scheidet auf alle Fälle auch aus, weil laut OLG-Urteil „Liebe“ kein „objektiver Umstand“ ist („Täuschung über die Liebe oder eheliche Gesinnung ist kein Grund für die Aufhebung einer Ehe ...“) – nachzulesen hier Also nicht auf diesem Quatsch hören, sondern weitere Informationen zum Scheidungsrecht nachlesen zum Beispiel hier und hier ** Wenn deine Freundin in einem Frauenhaus zieht, braucht sie erst recht keine Angst vor der Ausländerbehörde haben. Deine Freundin ist auch Mutter, damit zuerst dem Kindeswohl verpflichtet – und es spielt keine Rolle, dass der Mann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Im Gegenteil – wenn die Umstände des gemeinsamen Lebens Gründe liefern, die eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen (zum Beispiel: der Stiefvater ist gewalttätig, oder es besteht der dringende Verdacht, dass er das Kind missbraucht), dann ist sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, das Kind zu schützen. Dabei kann sie Unterstützung unter anderem vom Jugendamt bekommen. Sie muss also garantiert nicht zurück. Last not least, auch wenn sie es gemusst hätte - da wo sie "hingehört" kann sie sicherlich besser leben als wie eine Leibeigene hier. Alles Gute :) Sondra blaue Schrift anklicken - Links |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Abu am 07.08.2006 um 18:48:10 Sondra schrieb am 03.08.2006 um 09:09:17:
Die Betreffende ist Rumänin sprich EU-Bürgerin, also gilt das FreizügG/EU. Da sie weiterhin erwerbstätig ist, hat sie nach § 2 FreizügG/EU unabhängig von der Ehe (und unabhängig von ausreichenden Existenzmitteln sowie KV-Schutz) ein Aufenthaltsrecht. Abu |
Titel: Re: Scheidung Deutscher/Rumänin Beitrag von Abu am 07.08.2006 um 18:49:44 Abu schrieb am 07.08.2006 um 18:48:10:
Ist natürlich Unsinn! Ich war gedanklich wohl schon im Jahr 2007. Sorry! Abu |
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