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Beitrag begonnen von Slesviger am 29.07.2006 um 19:59:34

Titel: FZF für EU-Bürger
Beitrag von Slesviger am 29.07.2006 um 19:59:34
Hallo liebes info Team.

Ich werde demnächst FZF beantragen. Ich bin Student und lebe seit 4 Jahren i Deutschland (Dänischer Statsbürger). Ich bekomme einen Bafög ähnlichen zuschuss aus Dänemark (550 Euro Netto). Ich habe mittlerweile Arbeit in Dänemark und bekomme 1300 Euro Netto. Jedoch, bin ich noch nicht aus der Probezeit und kann noch nicht 3 Lohnnachweise vorweisen, habe aber einen unbefristeten Vertrag zugesichert bekommen. Ist dies für die ABH ein Problem?

Zudem habt Ihr sicherlich von der Krise im Libanon gehört. Meine Frau lebt dort. Ich wollte deswegen wissen ob es irgendwie Sonderregelungen bei FZF in diesen Situationen gibt?


Titel: Re: FZF für EU-Bürger
Beitrag von Ulf am 30.07.2006 um 14:45:58

Schleswiger schrieb am 29.07.2006 um 19:59:34:
Ich werde demnächst FZF beantragen. Ich bin Student und lebe seit 4 Jahren i Deutschland (Dänischer Statsbürger). Ich bekomme einen Bafög ähnlichen zuschuss aus Dänemark (550 Euro Netto). Ich habe mittlerweile Arbeit in Dänemark und bekomme 1300 Euro Netto. Jedoch, bin ich noch nicht aus der Probezeit und kann noch nicht 3 Lohnnachweise vorweisen, habe aber einen unbefristeten Vertrag zugesichert bekommen. Ist dies für die ABH ein Problem?

Zudem habt Ihr sicherlich von der Krise im Libanon gehört. Meine Frau lebt dort. Ich wollte deswegen wissen ob es irgendwie Sonderregelungen bei FZF in diesen Situationen gibt?


Womöglich beschleunigen die Behörden Evakuierungen von Ehepartnern; es soll aber wohl deutlich langsamer gehen, als die Betroffenen sich das wünschen. Ggf. kann sie einstweilen nach Syrien.

Wenn Du in DK  arbeitest, bleibst Du weiterhin in D wohnen?

Gruß, ULF

Titel: Re: FZF für EU-Bürger
Beitrag von Slesviger am 30.07.2006 um 21:04:06
Hallo nochmal.

Ich werde wahscheinlich in D bleiben.

Ich hätte dennoch gerne eine präziesere Antwort zu meinen Fragen bitte.

Titel: Re: FZF für EU-Bürger
Beitrag von fons am 30.07.2006 um 21:09:47
Wenn du selbst in D. Freizügigkeit genießt, wird das dann auch für
deine Ehefrau gelten.

Bezüglich Infos zum Libanon stöber mal beim Auswärtugen Amt.

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