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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Was kommt nach §25 Abs. 5 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1152537255 Beitrag begonnen von Ausweisersatz am 10.07.2006 um 15:14:15 |
Titel: Was kommt nach §25 Abs. 5 Beitrag von Ausweisersatz am 10.07.2006 um 15:14:15
Bald ist das soweit dass ich seit 18 monaten Aufenthaltserlaubnis nach §25 abs. 5 besitze, die jedes mal für 6 monate verlängert wurde.
Ich habe jetzt von einpaar bekannten gehört dass man nach 18 monaten §25. 5 nicht mehr verlängern kann/darf, und statt §25 abs. 5 würde man was anderes bekommen. Hat da jemand irgendwelche infos bzw. erfahrungen ``??? |
Titel: Re: Was kommt nach §25 Abs. 5 Beitrag von holly am 10.07.2006 um 15:18:59
§ 26 AufenthG:
Zitat:
Nach 18 Monaten kann die AE länger, max. für 3 Jahre erteilt werden. Gruß Holly |
Titel: Re: Was kommt nach §25 Abs. 5 Beitrag von Zkai am 10.07.2006 um 15:20:34
Nö, das stimmt so nicht.
Innerhalb der ersten 18 Monate wird jeweils für 6 Monate verlängert. Danach kann die AE nach § 25 V AufenthG bis zu drei Jahren verlängert werden. Steht im § 26 I AufenthG. Eine andere AE bekommt man dann nicht nach 18 Monaten. Gruß, Zkai |
Titel: Re: Was kommt nach §25 Abs. 5 Beitrag von Ausweisersatz am 10.07.2006 um 15:23:07 holly schrieb am 10.07.2006 um 15:18:59:
Also so wie ich das verstanden habe, kann man §25 abs. 5 max 3 jahre haben ? und da ich schon fast 18monate dieses titel habe, kann ich nur noch für weitere 18 monaten bekommen oder wie ??? und was ist dann nach 3 jahren ?? wird das irgendwie was gewechselt ??? |
Titel: Re: Was kommt nach §25 Abs. 5 Beitrag von Zkai am 10.07.2006 um 15:36:53
Nö, immer noch daneben ;)
Wenn du jetzt die Verlängerung beantragst und noch die Vorraussetzungen erfüllst, wirst diese bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert... also nicht mehr 6 Monate, 6 Monate, sondern für 1-3 Jahre. Gewechselt wird, wenn halt die Gründe für die Erteilung des § 25 V wegfallen (nicht gut für dich) oder du die Vorraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis (heißt übersetzt unbefristete AE) erfüllst. Das heißt, du kannst theoretisch ewig auf dem § 25 V bleiben, halt nur mit längeren Erteilungszeiträumen. Gruß Zkai |
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