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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Arbeitsunfall in Detschland!!!!! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1152467856 Beitrag begonnen von NikoKlaudiu am 09.07.2006 um 19:57:36 |
Titel: Arbeitsunfall in Detschland!!!!! Beitrag von NikoKlaudiu am 09.07.2006 um 19:57:36
Mein name ist Klaus. Bin ausländer aber war mit eine deutsche verheiratet und habe fast 8 jahre in Karlsruche gewohnt. Von in 1990 bis 1997. In 1997 habe ich ein arbeitsunfall :'( ( auf die baustehle) gehabt und bin früh rentner mit 65% von lohn. Nach den umfall meine Frau hat scheidung gemacht. :'( Ich war 8 monate ins krankenhaus und war am ende. Nach den scheidung wollte ich zuruch nach Rumänien. Jetzt wohne ich schon 8 jahre in Rumenien aber ich will wieder nach Deutschland kommen. Habe aber nur rumänischen pass!!! Auf dem grund das ich besondere kontrole und monitoring brauche die in Rumänien nicht möglich sind. Meine rente ist 960 euro. Ich werde da versuchen ergindwo noch zu arbeiten. (In einenm kiosk oder...) . meine frage ist: Wen ich nach Deutschland komme, beckomme ich ein aufenteilstitel oder bleiberecht???? Oder nur für 3 monate? Und ob ich ein recht auf wohngeld habe???.
Mfg Klaus |
Titel: Re: Arbeitsunfall in Detschland!!!!! Beitrag von Abu am 10.07.2006 um 00:30:46 NikoKlaudiu schrieb am 09.07.2006 um 19:57:36:
Im Moment sehe ich für Dich keine Möglichkeit, länger als 3 Monate in D zu bleiben. Anders sieht es nach dem geplanten Beitritt Rumäniens zur EU aus; dann hast Du ein Recht auf Aufenthalt, sofern Du über ausreichenden Krankenversicherungschutz und ausreichende Existenzmittel verfügst. Deine Rente könnte hierzu ausreichen. Eine Arbeitserlaubnis wirst Du allerdings zumindest am Anfang nicht bekommen und der Bezug von Wohngeld würde Dein Aufenthaltsrecht gefährden. Abu |
Titel: Re: Arbeitsunfall in Detschland!!!!! Beitrag von Ulf am 10.07.2006 um 14:41:19 NikoKlaudiu schrieb am 09.07.2006 um 19:57:36:
Wie lange genau hast Du in Deutschland gelebt, nicht nur in Karlsruhe? Deutschen Krankenhausaufenthalt und deutsche Reha etc. bis zur endgültigen Wohnsitzaufgabe in D bitte mitzählen. Mir würde da vielleicht § 37 Abs. 5 AufenthG einfallen, der aber nicht per se Erwerbstätigkeit erlaubt. Gruß, ULF |
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