i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung - Notwendige Unterlagen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1152440949 Beitrag begonnen von ai am 09.07.2006 um 12:29:08 |
Titel: Einbürgerung - Notwendige Unterlagen Beitrag von ai am 09.07.2006 um 12:29:08
Hallo,
ich habe mich erst angemeldet und finde dieses Forum einfach Klasse! Nun zu meiner Frage/meinem Problem: 1) Ich komme aus der Ukraine 2) Bin im August 1999 nach Deutschland gekommen zum Zwecke der Promotion 3) Habe zunächst seit Oktober 99 1 Jahr lang eine AB gehabt, dann eine AE wegen der Arbeit als WiMi, welche nach 2005 in AE nach §18 umgewandelt wurde, nun eine NE 4) Ich habe mittlerweile meine Promotion abgeschlossen und habe an einem Orientierungskurs bei einem Kursträger "erfolgreich teilgenommen" (ziemlich langweilig, da die meisten noch keine Deutschkentnisse besaßen und ich keinerlei neue Informationen aus diesem Kurs mitgenommen habe). Da ich hier in DE mein Studium abgeschlossen habe, brauche ich nach der BAMF-Aussage nicht an der Prüfung "Zertifikat Deutsch" teilzunehmen. 5) Hier werden die Zeiten des Besitzes einer AB definitiv berücksichtigt. Und nun: Als ich letzte Woche bei der EB vorsprach, hieß es: "Sie haben noch keinen Anspruch. Kommen Sie ... am besten im Jahre 2006, Mai-Juni" (hat die Mitarbeiterin zufällig da gerade Urlaub in diesem Monat?)! Ein Formular darf ich nicht bekommen, weil ich eben keinen Anspruch darauf habe... Ziemlich dreist, oder? Ich glaube, dass ich schon spätestens im Oktober dieses Jahres (7 Jahre, die ersten zwei Monate mit einem Visum zählen doch nicht, oder?) einen Anspruch auf die EB habe, richtig? Könnte mir jemand eine Liste von sämtlichen Unterlagen zuschicken, die eine EB überhaupt brauchen könnte, damit ich einen formlosen Antrag stellen konnte? Danke im Voraus. Andrej |
Titel: Re: Einbürgerung - Notwendige Unterlagen Beitrag von kv am 09.07.2006 um 15:49:06
Du meintest sicherlich Mai- Juni 2007?
Vielleicht solltest Du versuchen, die Einbürgerungsbehörde nochmals aufzusuchen? Wenn es eine größere Stadt ist, landest Du höchstwahrscheinlich bei einer anderen Sachbearbeiterin... -> Nicht immer ist der gerade Weg der kürzeste... Nun habe ich auch eine Frage: Werden evtl. im nächten Jahr seine AB Zeiten nicht mehr anerkannt? Das könnte das Verhalten der Sachbearbeiterin erklären... |
Titel: Re: Einbürgerung - Notwendige Unterlagen Beitrag von Ralf am 09.07.2006 um 23:58:38
Für einen Anspruch nach § 10 StAG sind acht Jahre rechtm. Aufenthalt erforderlich. Weist ein Ausländer durch eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (integrationskurs) die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt (§ 10 Abs. 3 StAG).
Liegt eine solche Bescheinigung vor? Ein Orientierungskurs allein reicht dazu nicht, dabei handelt es sich nur um einen Teil des Int.Kurses. |
Titel: Re: Einbürgerung - Notwendige Unterlagen Beitrag von lacrima am 10.07.2006 um 11:50:44 Ralf schrieb am 09.07.2006 um 23:58:38:
Richtig. Ein Integrationkurs besteht aus zwei Teilen. Sprachkurs(ca. 600 Stunden) und Orientierungskurs(ca. 30 Stunden). Eine Gegenfrage. Macht es Sinn eine an einer deutschen Uni auf Deutsch promivierte Person zu einem deutschen Kurs zu zwingen ? Ich habe ein ähnlicher Fall(bzw. werde haben) und auf meine Anfrage, habe ich vom BAMF folgende Antwort bekommen. Zitat:
Ist diese Vorgehensweise in einer Verwaltungsvorschrift oder ähnliches festgeschrieben ? oder ist es nur eine Ermessensentscheidung, ob die Person zu einer Deutschkursteilnahme im Rahmen des Integrationskurs gezwungen wird oder nicht(obwohl für die Sprachkenntnisse ausreichende Beweise vorhanden sind.. z.B Goethe Institut Zertifikaten, Uni-Abschluss von einer deutschsprachigen Uni usw..) oder redet hier BAMF nur bul.sh.t ? Ich habe sowieso bis Heute nicht verstanden, welche "offizielle" Rolle BAMF in den Ausländergelegenheiten spielt und ob sie überhaupt für die Behörden eine verbindliche Vorgehensweise vorschlagen können ? Gruß, Lacrima |
Titel: Re: Einbürgerung - Notwendige Unterlagen Beitrag von Ralf am 10.07.2006 um 12:11:06 lacrima schrieb am 10.07.2006 um 11:50:44:
Sicherlich nicht, aber der Wortlaut von § 10 Abs. 3 StAG ist nun mal eindeutig: Für die Reduzierung der erforderlichen Aufenthaltsdauer ist die dort genannte Bescheinigung erforderlich. Aber deswegen gibt es ja die Möglichkeit, anstatt an dem kompletten Deutschkurs lediglich an der Abschlussprüfung teilzunehmen und so die Bescheinigung zu erhalten. Ob dies auch so durchgeführt wird, ist wohl Sache des Kursträgers und dürfte letztlich von der Nachfrage abhängen. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |