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Beitrag begonnen von Micha am 05.07.2006 um 08:46:07

Titel: Praktikum während Aufenthalts mit Sprachvisum
Beitrag von Micha am 05.07.2006 um 08:46:07
Hallo,

eine kurze Frage: Meine Freundin ist seit 3 Wochen mit einem Sprachvisum in Deutschland. Sie besucht einen entsprechenden Kurs und würde gern als Vorbereitung für ihr Studium nebenbei ein Praktikum in einem Unternehmen absolvieren.

Wenn ich richtig informiert bin, darf sie mit einem Sprachvisum nicht arbeiten. Gilt diese Regel auch für Praktika? Gibt es eine Einschränkung bezüglich Praktikantenvergütung - also darf es sich nur um ein NICHT-bezahltes Praktikum handeln?

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Titel: Re: Praktikum während Aufenthalts mit Sprachvisum
Beitrag von Ulf am 05.07.2006 um 09:01:34

Micha schrieb am 05.07.2006 um 08:46:07:
Wenn ich richtig informiert bin, darf sie mit einem Sprachvisum nicht arbeiten. Gilt diese Regel auch für Praktika? Gibt es eine Einschränkung bezüglich Praktikantenvergütung - also darf es sich nur um ein NICHT-bezahltes Praktikum handeln?


90.1.1.1. der Anwendungshinweise besagt:

Auch für ein Berufsausbildungsverhältnis, Praktikum oder ein Volontariat, soweit es mit einer vertraglichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung verbunden ist, ist ein Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt, erforderlich.

Gruß, ULF

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