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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> wie lange ist das schengenvisum gültig?
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Beitrag begonnen von dete am 04.07.2006 um 20:14:02

Titel: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von dete am 04.07.2006 um 20:14:02
folgender fall
das schengenvisum/tourist ist ausgestellt vom 1.6.2006 bis 31.7.2006 mit den zusatz 30 tage aufenthalt nach einreise in schengenbereich.
eingereist am 7.6.2006.
wir sind davon ausgegangen dass das visum bis zum 7.7.2006 gültig ist.

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von Berthold am 05.07.2006 um 18:39:59
Guten Abend,

stimmt, es ist bis 07.7.06 gültig,  da Tag des Ereignisses (Einreise) nicht mitgezählt wird!

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von ronny am 05.07.2006 um 18:54:19
Hallo,

nur als Ergänzung die "Hausnummer" dazu:

§ 187 Abs. 1 iVm § 188 Abs. 1 BGB

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von dete am 05.07.2006 um 20:37:40
dankr für eure antworten.wir waren uns da auch sicher.
gestern waren wir auf der abh,wegen antrag auf aufenthaltserlaubnis(heirat in dk).
wir haben abgabetermin für den 18.7.2006.auf unseren hinweis,dass dann das visum abgelaufen ist,sagte der leiter der abh,es sei bis 31.7.06 gültig,wir bräuchten uns da keine gedanken machen.
aber was passiert ,wenn er in eine kontrolle kommt?

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von Ulf am 05.07.2006 um 21:43:24

dete schrieb am 05.07.2006 um 20:37:40:
gestern waren wir auf der abh,wegen antrag auf aufenthaltserlaubnis(heirat in dk).
wir haben abgabetermin für den 18.7.2006.auf unseren hinweis,dass dann das visum abgelaufen ist,sagte der leiter der abh,es sei bis 31.7.06 gültig,wir bräuchten uns da keine gedanken machen.
aber was passiert ,wenn er in eine kontrolle kommt?


Antrag jetzt an der Pforte abgeben oder im Umschlag einwerfen.

(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

Man muß Anträge ja nicht verspätet stellen.

Fiktionsbescheinigung könnte auch nicht schaden, weiß nicht, ob Eure ABH so organisiert ist, daß diese rechtzeitig ausgestellt wird.

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von Abu am 05.07.2006 um 23:52:57

dete schrieb am 05.07.2006 um 20:37:40:
auf unseren hinweis,dass dann das visum abgelaufen ist,sagte der leiter der abh,es sei bis 31.7.06 gültig,wir bräuchten uns da keine gedanken machen.
Da irrt er sich wohl...

Zitat:
aber was passiert ,wenn er in eine kontrolle kommt?
Dann hat er ein Problem.

Seid ihr denn schon verheiratet? Wenn ja, würde ich morgen zur ABH gehen und darauf bestehen, den Antrag abzugeben und eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

Abu

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von dete am 06.07.2006 um 00:45:56
meine nichte und ihr mann haben am freitag in dk geheiratet und waren dienstag auf der abh.
der leiter der abh war anfangs unzugänglich bis zum umfallen, mit den verschiedensten begründungen . nach einer stunde überzeugungsarbeit,tränenn und auch §-reiten,gab der leiter dann nach und händigte meiner nichte den antrag für die aufenthaltserlaubnis aus und termin zum 18.7.
ich werde meiner nichte sagen,dass sie den antrag und dir gerorderten unterlagen vorher abgeben soll.
würde bei einer kontrolle eine kopie der eheurkunde und meldebescheinigung was nützen?

Titel: Re: wie lange ist das schengenvisum gültig?
Beitrag von tatzi5 am 06.07.2006 um 02:34:10

dete schrieb am 06.07.2006 um 00:45:56:
würde bei einer kontrolle eine kopie der eheurkunde und meldebescheinigung was nützen?


Habe gleiches in Berlin mit meiner Frau durch.

Hochzeit DK am 1.6. !
Lt. Auskunft der  Ausländerbehörde vom 2.6.
( Visa lief am 13.6. ab, aber Termin Ausländerbehörde erst zum 22.6. bekommen )

Neben Pass bitte Kopie von der Heiratsurkunde und kleinen Zettel vom Termin bei Ausländerbehörde mitführen und bei Kontrolle so benennen, dann gibt es keine Probleme.

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