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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeit Kind
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Beitrag begonnen von Fidi am 02.07.2006 um 00:02:25

Titel: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Fidi am 02.07.2006 um 00:02:25
Hallo Leute,

hab mal wieder ne Frage.

Welche Staatsangehörigkeit darf ein Kind haben,

wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat

und ein Elternteil zwei ausländische Staatsangehörigkeiten hat?


Kann dieses Kind dann drei Staatsangehörigkeiten haben ?


Danke im Voraus  ;D  :D ;D

FIDI

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Ralf am 02.07.2006 um 00:16:04

Fidi schrieb am 02.07.2006 um 00:02:25:
Kann dieses Kind dann drei Staatsangehörigkeiten haben ?


Sicher. Ob es neben der deutschen StA eine oder beide der anderen erwirbt, richtet sich aber ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates. Nicht alle Staaten richten hierbei allein auf die Staatsangehörigkeit der Eltern ab. Bei einigen Staaten kommt es auf den Geburtsort an oder darauf, ob das Kind noch eine andere StA erwirbt. Die Möglichkeiten sind so zahlreich wie es Staaten auf der Erde gibt. ;)

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Fidi am 02.07.2006 um 00:28:39
Mensch, geht das hier schnell mit der Antwort  8-)

is ja klasse  :)

Aber der deutsche Staat erkennt diese Dreistaatigkeit dann auch ohne weiteres an, egal was die anderen Länder dazu sagen, oder?

Grüsse,

FIDI [smiley=uppydown.gif]

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Ralf am 02.07.2006 um 09:41:41
Deutschland erkennt die Staatsangehörigkeiten an, die tatsächlich bestehen. Ob das der Fall ist, richtet sich ausschließlich nach ausländischem Recht. Wenn nach dem Recht des anderen Staates die dortigen StA nicht erworben wurde, wird diese selbstverständlich auch nicht im Melderegister eingetragen.

Beispiel 1: Staat X verleiht seine StA nur an Kinder, die in seinem Staatsgebiet geboren sind. Wenn das Kind in Deutschland geboren wird, hat es die StA X also nicht erworben.
Beispiel 2: Staat Y verleiht seine StA an Kinder, deren Vater die StA Y besitzt. Ist der Vater z.B. Deutscher und nur die Mutter Y, hat es die StA Y nicht erworben.

In diesen Fällen gibt es also auch nichts anzuerkennen.
Evtl. nennst du einfach mal die hier in Frage kommenden Staatsangehörigkeiten und welcher Elternteil diese besitzt, dann kann relativ leicht ermittelt werden, ob das Kind diese erwirbt.

In der Praxis interessiert es den deutschen Staat aber herzlich wenig, ob ein gebürtiger Deutscher daneben noch eine andere StA erworben hat (Ausnahme: Erwerb nach § 4 Abs. 3 oder § 40 b StAG). Lediglich im Melderegister sind alle vorhandenen Staatsangehärihkeiten aufgeführt.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von nixwissen am 02.07.2006 um 10:17:29
Hi,

Wie schon erwähnt, es kommt ganz auf das Recht der anderen Staaten an. Oft ist es z.B. so, daß das Kind die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Elternteils nur bekommt, wenn es nicht auch automatisch eine andere Staatsangehörigkeit per Geburt erhält. Beispiel China, Eltern China/D. Bei Geburt in China bekommt das Kind die deutsche (immer bei einem deutschen Elternteil, ohne Ausnahme) und die chinesische Staatsangehörigkeit. Bei Geburt ausserhalb Chinas bekommt das Kind die Chinesische nicht, da es schon automatisch die Deutsche bekommt.
Also alles nicht so einfach, erstmal klären wie die jeweiligen Staaten das handhaben.

Drei Staatsangehörigkeiten ist aber bestimmt cool  8-)

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Ralf am 02.07.2006 um 10:31:43

nixwissen schrieb am 02.07.2006 um 10:17:29:
Drei Staatsangehörigkeiten ist aber bestimmt cool  8-)


Na ja, wer in 3 Staaten wehrpflichtig ist oder Steuern zahlen muss, sieht das evtl. anders.  ;)

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Abu am 03.07.2006 um 11:29:41

Ralf schrieb am 02.07.2006 um 10:31:43:
Na ja, wer in 3 Staaten wehrpflichtig ist oder Steuern zahlen muss, sieht das evtl. anders.  ;)
Wobei mir nur ein Land bekannt ist, welches die Steuerpflicht für eigene Staatsangehörige unabhängig vom Wohnsitz vorsieht (USA)...

Abu

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von maki am 03.07.2006 um 11:35:32

Zitat:
Na ja, wer in 3 Staaten wehrpflichtig ist ... sieht das evtl. anders.

Das kann ein echtes Problem sein, ich kenne genug Kroaten/Bosnier (Dopperstaatler) die den Wehrdienst gleich zweimal ableisten sollen  :o

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Zeppelin am 03.07.2006 um 19:06:07

maki schrieb am 03.07.2006 um 11:35:32:
Das kann ein echtes Problem sein, ich kenne genug Kroaten/Bosnier (Dopperstaatler) die den Wehrdienst gleich zweimal ableisten sollen  :o

Sorry, aber geht es hier nicht um die Staatsangehörigkeit eines KINDES? ::)

Spass beiseite. Meine Patentochter hat auch drei Staatsangehörigkeiten (je die von Vater und Mutter + die der USA wegen dortiger Geburt) und das spart den Eltern einigen Stress. ;)

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Ralf am 03.07.2006 um 19:17:18

Zeppelin schrieb am 03.07.2006 um 19:06:07:
... um die Staatsangehörigkeit eines KINDES?


Sicher, aber das wird ja auch mal erwachsen. Aber letztlich sind die Überlegungen sowieso hinfällig, weil man sich das in den wenigsten Fällen aussuchen kann. Entweder erwirbt das Kind mit der Geburt eine bestimmte StA automatisch oder eben nicht.
Sofern für den StA-Erwerb ein aktives Handeln der Eltern nötig ist, sollte man aber genau überlegen, ob man dem Kind damit einen Gefallen tut. Zwar kann man in vielen Fällen spätestens bei Volljährigkeit auf eine dieser Staatsangehörigkeiten verzichten, das wird aber oft genug von der Erfüllung der Wehrpflicht abhängig gemacht.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit Kind
Beitrag von Fidi am 03.07.2006 um 21:24:07
Hallo,

na, das ist ja doch nicht so ganz einfach.

Also, dann gesetzt den Fall :

die Mutter ist Deutsche
der Vater Marokkaner und Kanadier

dann gibt's ja auch noch die vier Möglichkeiten, je nachdem ob
das Kind in
- Deutschland
- Kanada
- Marokko
- oder einem anderen Land

geboren ist.

Na, das wird ja lustig  ;D ;D ;D

Fidi

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