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Beitrag begonnen von Dode am 30.06.2006 um 03:26:31

Titel: Dauer einer Verpflichtungserklärung
Beitrag von Dode am 30.06.2006 um 03:26:31
Und zwar ist es wie folgt

EIne Verpflichtungserklärung wurde am 07.02.2006 ausgestellt.
Der Ausländer bekam daraufhin ein Visa für den Zeitraum 16.-30. März.
Ist auch wieder ausgereist.

Nun meine Fragen:
1. Wie lang ist eine Verpflichtungserklärung gültig?
(Habe mal was von 6 Monaten gehört)
Wäre schön, wenn ein Paragraph angegeben werden kann, wo man das dann nachlesen kann, bisher fand ich nichts

2. Kann diese Verpflichtungserklärung genutzt werden, um ein neues Visa zu beantragen?

3. Wie verhält es sich, wenn man zwischenzeitlich arbeitslos wurde.
Muss/Sollte man dann die Deutsche Botschaft des Landes informieren, in dem der potentielle Visaantragsteller lebt?


Wäre sehr schön, wenn ihr mir helfen könnt :-)


Habe dazu nicht so richtig was gefunden.

Titel: Re: Dauer einer Verpflichtungserklärung
Beitrag von sunnysunshine am 30.06.2006 um 06:52:06
Hallo,

auf der Verpflichtungserklärung selbst ist der Zeitraum angegeben. Da steht sinngemäß: "Gültig vom voraussichtlichen Visumbeginn bis zur Ausreise oder Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck"

Damit hätte sich die Verpflichtungserklärung mit der Ausreise erledigt und wäre nicht für eine erneute Beantragung verwendbar.

Sollte ein neues Visum beantragt werden, müsste eine neue Verpflichtungserklärung ausgestellt werden, wobei die geänderten Einkommensverhältnisse eine Rolle spielen.

Grüße
sunnysunshine ;)

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